Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1218
BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89 (https://dejure.org/1989,1218)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1989 - 4 StR 201/89 (https://dejure.org/1989,1218)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1989 - 4 StR 201/89 (https://dejure.org/1989,1218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Glaubwürdigkeit einer Zeugin durch einen Sachverständigen - Heranziehung der Ausführungen des Sachverständigen zur Beweiswürdigung nach Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts durch die Zeugin

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verwertung früherer Angaben gegenüber einem Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) § 52 Abs. 3 Satz 1
    Verwertbarkeit von Angaben Angehöriger gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 217
  • NJW 1989, 2762
  • MDR 1989, 924
  • NStZ 1989, 485
  • StV 1989, 375
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89
    Daraus folgt, daß sie nicht erzwungen werden dürfen, vielmehr nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich sind (BGHSt 13, 394, 398; 14, 21, 23 [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59]; BGH bei Holtz MDR 1979, 988, 989; BGH NStZ 1982, 432; Pelchen in KK a.a.O. § 81 c StPO Rdn. 9; Kleinknecht-Meyer, 38. Aufl. § 81 c StPO Rdn. 6).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob jeder Zeuge darüber zu belehren ist, daß Untersuchungen an ihm, die der Prüfung seiner Glaubwürdigkeit dienen, nur mit seiner Einwilligung zulässig sind (verneinend BGHSt 13, 394, 398; Pelchen in KK a.a.O. § 81 c StPO Rdn. 11; bejahend Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 81 c Rdn. 7).

    In entsprechender Anwendung von § 81 c Abs. 3 Satz 2 2. Halbs., § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO gilt das Erfordernis der Belehrung jedenfalls bei Personen, die - wie die Tochter des Angeklagten - zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind (BGHSt 13, 394, 399; 14, 21, 24 [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59]; BGH StV 1988, 419; Pelchen in KK a.a.O. § 81 c StPO Rdn. 11).

  • BGH, 11.11.1959 - 2 StR 471/59
    Auszug aus BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89
    Daraus folgt, daß sie nicht erzwungen werden dürfen, vielmehr nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich sind (BGHSt 13, 394, 398; 14, 21, 23 [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59]; BGH bei Holtz MDR 1979, 988, 989; BGH NStZ 1982, 432; Pelchen in KK a.a.O. § 81 c StPO Rdn. 9; Kleinknecht-Meyer, 38. Aufl. § 81 c StPO Rdn. 6).

    In entsprechender Anwendung von § 81 c Abs. 3 Satz 2 2. Halbs., § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO gilt das Erfordernis der Belehrung jedenfalls bei Personen, die - wie die Tochter des Angeklagten - zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind (BGHSt 13, 394, 399; 14, 21, 24 [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59]; BGH StV 1988, 419; Pelchen in KK a.a.O. § 81 c StPO Rdn. 11).

  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89
    Da sich die Tochter des Angeklagten in der Hauptverhandlung auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO) berufen hat, waren ihre Angaben zum Tatgeschehen, die sie in früheren nichtrichterlichen Vernehmungen oder gegenüber einem Sachverständigen (BGHSt 13, 1, 3 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 18, 107, 109; Mayr in KK, 2. Aufl. § 252 StPO Rdn. 18) gemacht hat, unverwertbar.
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Auszug aus BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89
    Da sich die Tochter des Angeklagten in der Hauptverhandlung auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO) berufen hat, waren ihre Angaben zum Tatgeschehen, die sie in früheren nichtrichterlichen Vernehmungen oder gegenüber einem Sachverständigen (BGHSt 13, 1, 3 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 18, 107, 109; Mayr in KK, 2. Aufl. § 252 StPO Rdn. 18) gemacht hat, unverwertbar.
  • BGH, 01.06.1956 - 2 StR 27/56
    Auszug aus BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89
    Die Pflicht zur Belehrung oblag dem Gericht, das die Untersuchung angeordnet hat (Pelchen in KK a.a.O. § 81 c StPO Rdn. 12; Dahs in Löwe/Rosenberg, 24. Aufl. § 81 c StPO Rdn. 35; vgl. auch BGHSt 9, 195, 197), hier also dem Landgericht.
  • BGH, 03.06.1982 - 1 StR 184/82

    Antrag auf psychiatrische oder psychologische Untersuchung eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89
    Daraus folgt, daß sie nicht erzwungen werden dürfen, vielmehr nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich sind (BGHSt 13, 394, 398; 14, 21, 23 [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59]; BGH bei Holtz MDR 1979, 988, 989; BGH NStZ 1982, 432; Pelchen in KK a.a.O. § 81 c StPO Rdn. 9; Kleinknecht-Meyer, 38. Aufl. § 81 c StPO Rdn. 6).
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 211/88

    Folgen einer unterlassenen Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht bei der

    Auszug aus BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89
    In entsprechender Anwendung von § 81 c Abs. 3 Satz 2 2. Halbs., § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO gilt das Erfordernis der Belehrung jedenfalls bei Personen, die - wie die Tochter des Angeklagten - zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind (BGHSt 13, 394, 399; 14, 21, 24 [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59]; BGH StV 1988, 419; Pelchen in KK a.a.O. § 81 c StPO Rdn. 11).
  • BGH, 26.07.1988 - 4 StR 331/88

    Entfallen der Anordnungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89
    Wegen einer neu zu treffenden Kostenentscheidung weist der Senat auf seinen Beschluß vom 26. Juli 1988 - 4 StR 331/88 (BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 3) hin.
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    (4) Soweit der Bundesgerichtshof im Übrigen Belehrungspflichten auch ohne eine ausdrückliche diesbezügliche gesetzliche Regelung anerkannt hat, betrifft dies insbesondere Fälle gesetzlich nicht bzw. nicht näher geregelter Befragungen, z.B. vor der Exploration einer Aussageperson durch einen Sachverständigen (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 1989 - 4 StR 201/89, BGHSt 36, 217, 220; vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208 f.).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Macht der Zeuge später sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend, dürfen seine Mitteilungen über Zusatztatsachen daher weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (BGHSt 13, 1, 3; 36, 217, 219; BGH NStZ 1997, 95; vgl. Diemer in KK-StPO 4. Aufl. § 252 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 252 Rdn. 10, jew. m w. N.).
  • BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahrensrüge (notwendige Angaben bei

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift - entgegen der Erwiderung der Revision vom 27. Dezember 2012 - zutreffend aufgezeigt hat, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die gesetzlich nicht geregelte Untersuchung von Zeugen auf ihre Glaubwürdigkeit einer Einwilligung der Betroffenen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - 4 StR 201/89, BGHSt 36, 217, 219; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 81c Rn. 9 mwN).
  • BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14

    Anfrageverfahren; Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    c) Soweit der Bundesgerichtshof anerkannt hat, dass Belehrungspflichten auch ohne ausdrückliches gesetzliches Gebot bestehen können, betrifft dies besondere, mit der vorliegenden Fallgestaltung nicht vergleichbare Konstellationen, insbesondere Fälle gesetzlich nicht (näher) geregelter Befragungen etwa vor der Exploration einer Aussageperson durch einen Sachverständigen (BGH, Urteile vom 29. Juni 1989 - 4 StR 201/89, BGHSt 36, 217, 220; vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208 f.), nicht aber - wie in dem der Anfrage zugrunde liegenden Fall - eine Erweiterung der Belehrungspflicht im Zusammenhang mit gesetzlich - auch hinsichtlich der notwendigen Belehrungen - ausdrücklich normierten Maßnahmen.
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Die Tochter des Angeklagten hätte vor der Exploration durch die Sachverständige O. sowohl über ihr Recht zur Aussageverweigerung als auch über ihre Berechtigung, die Mitwirkung an der Glaubwürdigkeitsbegutachtung abzulehnen, richterlich belehrt werden müssen (vgl. BGHSt 36, 217, 220 [BGH 29.06.1989 - 4 StR 201/89]; BGHR StPO § 52 III 1 Belehrung 4; BGH NStZ 1991, 398).

    In jedem Falle hätte das Kind vom Landgericht als der beauftragenden Stelle in kindgerechter Weise belehrt und dabei auch darauf hingewiesen werden müssen, daß es trotz der Zustimmung seiner Mutter Angaben und Mitwirkung verweigern dürfe; auf die Sachverständige durfte diese Aufgabe nicht übertragen werden (vgl. BGHSt 36, 217, 220 [BGH 29.06.1989 - 4 StR 201/89]; BGHR StPO § 52 III 1 Belehrung 4).

    Dieser Mangel begründet die Unverwertbarkeit der Äußerungen des Mädchens gegenüber der Sachverständigen O. (vgl. BGHSt 36, 217, 220 [BGH 29.06.1989 - 4 StR 201/89]; BGH NStZ 1991, 398).

  • BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94

    Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht

    Denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung, die Belehrungspflichten aus § 81 c Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz, § 52 Abs. 3 StPO analog anzuwenden bei der Einholung von Glaubwürdigkeitsgutachten über Personen, die als Angehörige zur Zeugnisverweigerung berechtigt sind (BGHSt 13, 394, 398 f.; 36, 217, 220 m.w.Nachw.).

    Ein solcher Verstoß führt zwar im Regelfall zur Unverwertbarkeit der erhobenen Befunde (BGHSt 12, 235, 242, 243; 14, 159, 160; BGH StV 1981, 4; BGHSt 36, 217).

  • BGH, 05.10.2004 - 1 StR 284/04

    Ermessen des Tatrichters über die Beauftragung eines Sachverständigen bei der

    Zudem hat der Generalbundesanwalt zu Recht darauf hingewiesen, daß eine psychologische Untersuchung der Geschädigten nur mit deren Einwilligung zulässig ist (BGHSt 36, 217, 219), wobei die Revision entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO das Vorliegen einer entsprechenden Zustimmung nicht dargetan hat.
  • BGH, 06.12.1995 - 3 StR 410/95

    DDR - Gesamtstrafe - Wiedervereinigung - Hauptstrafe

    Eine solche besondere Belehrung war für die Verwertbarkeit des Gutachtens erforderlich und nicht etwa schon im Hinblick auf frühere Belehrungen über das Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 3 StPO entbehrlich (BGHSt 13, 394, 399; 36, 217, 220).
  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 158/91

    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen: Belehrung eines Kindes

    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung insoweit auf BGHSt 36, 217 [BGH 29.06.1989 - 4 StR 201/89] hin.
  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 333/92

    Untersuchungsverweigerungsrecht - Kind - Staatsanwaltschaft -

    Eine solche Einwilligung war nur wirksam, wenn die Tochter vorher über das Recht, ihre Mitwirkung an der Glaubwürdigkeitsuntersuchung zu verweigern, belehrt worden war (vgl. BGHSt 13, 394, 399; BGHSt 36, 217, 219 f; BGHR StPO § 81 c Abs. 3 Untersuchungsverweigerungsrecht 1).
  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 333/93

    Verwertbarkeit eines Gutachtens als Urteilsgrundlage - Untersuchung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht