Rechtsprechung
BGH, 21.07.1989 - 2 ARs 381/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StPO (1975) § 462 a Abs. 1 Satz 1
Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer
Papierfundstellen
- BGHSt 36, 229
- NJW 1990, 264
- MDR 1989, 1011
- NStZ 1989, 548
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 08.12.2016 - 2 ARs 5/16
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts im Verfahren über die …
Eine Aufnahme ist demnach - vom Fall einer kurzfristigen Verschubung abgesehen - auch im Fall der Verlegung aus einer Justizvollzugsanstalt in eine andere anzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 1989 - 2 ARs 381/89, BGHSt 36, 229, 230 f.). - BGH, 21.02.2017 - 2 ARs 62/17
Zuständigkeit für die Erledigterklärung einer Unterbringung in einer …
Für die örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer ist der tatsächliche Aufenthalt des Verurteilten in einer Vollzugsanstalt entscheidend (Senat, Beschluss vom 21. Juli 1989 - 2 ARs 381/89, BGHSt 36, 229), so dass auch eine Änderung der Zuständigkeit nur im Fall der Verlegung (Senat, Beschluss vom 13. Februar 1976 - 2 ARs 395/75, BGHSt 26, 278) oder der erneuten Aufnahme in eine andere Anstalt (Senat, Beschluss vom 11. August 1999 - 2 ARs 161/99, juris) eintreten kann. - BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 159/12
Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in …
Da unter den Begriff der Aufnahme nicht nur die Erstaufnahme, sondern auch jede spätere Verlegung in eine andere Vollzugseinrichtung fällt, also der tatsächliche Aufenthalt des Verurteilten in einer Einrichtung entscheidend ist, bewirkt der (nicht nur vorübergehende) Aufenthaltswechsel den Übergang der Zuständigkeit auf diejenige Strafvollstreckungskammer, zu deren Bezirk die Einrichtung gehört, in die der Betroffene verlegt wird (vgl. BGH NJW 1990, 264).
- BGH, 25.02.2004 - 2 ARs 4/04
Zuständigkeitsbestimmung (nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur …
Die zwischenzeitliche Verlegung in die Justizvollzugsanstalt R. beendete diese Zuständigkeit nicht, weil zum einen in der Sache noch nicht abschließend entschieden war (BGHSt 26, 165, 166; 30, 189, 191) und zum anderen die Verlegung nur vorübergehend aus Anlaß der Anhörung beim Amtsgericht Bingen erfolgte (BGHSt 26, 165, 166; BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Aufnahme 1 und 2). - BGH, 12.12.2001 - 2 ARs 325/01
Zuständigkeit (Strafvollstreckung; Grundsatz der Vollzugsnähe); Eigengeld; …
Auszunehmen von diesem Grundsatz sind lediglich vorübergehende Verschubungen (vgl. für § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO: BGH NStZ 1989, 548; vgl. auch BGH NStZ 1999, 158; BGHSt 36, 33 ff.). - BGH, 12.12.2001 - 2 AR 190/01
Eigengeld - Strafvollzug - Verfügbarkeit des Eigengeldes - Strafgefangenenrechte …
Auszunehmen von diesem Grundsatz sind lediglich vorübergehende Verschubungen (vgl. für § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO: BGH NStZ 1989, 548; vgl. auch BGH NStZ 1999, 158; BGHSt 36, 33 ff.). - OLG Frankfurt, 19.03.2008 - 3 Ws 1261/07
Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung eines Urlaubsantrages durch die …
Von diesem Grundsatz sind lediglich bloße Überstellungen, das heißt lediglich vorübergehende Verschubungen, etwa zur Wahrnehmung eines Termins oder zu einem kürzere Zeit andauernden Krankenhausaufenthalt (vgl. BGH, NStZ 1989, 548 - zur gleich gelagerten Problematik bei § 462a I 1 StPO - OLG Koblenz, GA 1981, 524; Arloth/Lückemann, § 110 Rn 4 mwN ) anzunehmen. - BGH, 25.02.2004 - 2 AR 9/04
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Inhaftnahme eines …
Die zwischenzeitliche Verlegung in die Justizvollzugsanstalt R. beendete diese Zuständigkeit nicht, weil zum einen in der Sache noch nicht abschließend entschieden war (BGHSt 26, 165, 166; 30, 189, 191) und zum anderen die Verlegung nur vorübergehend aus Anlaß der Anhörung beim Amtsgericht Bingen erfolgte (BGHSt 26, 165, 166; BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Aufnahme 1 und 2). - BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 335/13
Zuständigkeit über die weitere Führungsaufsicht (Befasstsein)
Dies gilt grundsätzlich - vom Fall einer vorübergehenden Verschubung abgesehen - auch im Fall der Verlegung aus einer Justizvollzugsanstalt in eine andere (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 1989 - 2 ARs 381/89, BGHSt 36, 229, 230 f.;… KK/Appl, StPO, 7. Aufl., § 462a Rn. 15). - BGH, 05.11.2013 - 2 ARs 345/13
Zuständigkeitsbegründung durch Befassung mit der Sache (Bewährungsüberwachung)
Hierdurch ist das Landgericht Wuppertal gemäß § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO für die Bewährungsüberwachung und nachträglichen Entscheidungen in diesem Zusammenhang zuständig geworden (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 1989 - 2 ARs 381/89, BGHSt 36, 229, 230 f.;… KK/Appl, StPO, 7. Aufl., § 462a Rn. 15). - OLG Koblenz, 15.05.2002 - 1 Ws 269/02
Strafvollstreckungskammer, örtliche Zuständigkeit, Aufnahme, erster Zugriff, …
- OLG Jena, 07.11.2003 - 1 Ws 340/03
Strafvollstreckung, Unterbrechung der Strafvollstreckung, Aufschub der …