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   BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89   

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BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89 (https://dejure.org/1990,556)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1990 - 2 StR 29/89 (https://dejure.org/1990,556)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1990 - 2 StR 29/89 (https://dejure.org/1990,556)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtskundige Tatsachen - Erörterung - Hauptverhandlung - Wesentliche Förmlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 273 Abs. 1, § 274
    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 354
  • NJW 1990, 1740
  • MDR 1990, 562
  • NStZ 1990, 291
  • NZV 1990, 439 (Ls.)
  • StV 1991, 51
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 10.01.1963 - 3 StR 22/62

    Revisionsgerichtliche Prüfung des tatsächlichen Bestehens von Gerichtskundigkeit

    Auszug aus BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
    Hieran sieht sich das Oberlandesgericht durch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, namentlich durch die Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 10. Januar 1963 (NJW 1963, 598 = GA 1964, 177), sowie einiger Oberlandesgerichte gehindert, wonach es sich bei der Einführung gerichtskundiger Tatsachen in die Hauptverhandlung und der Gewährung von Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu nicht um einen protokollpflichtigen Vorgang handelt.

    Die Erörterung gerichtskundiger Tatsachen in der Hauptverhandlung gehört zu den "wesentlichen Förmlichkeiten" gemäß § 273 Abs. 1 StPO und ist im Protokoll über den Gang der Hauptverhandlung zu vermerken (Abweichung von BGH NJW 1963, 598; OLG Hamm NJW 1956, 1729 f [OLG Hamm 04.05.1956 - 3 Ss 255/56]; OLG Hamm VRS 41, 49 f; OLG Koblenz VRS 63, 130; OLG Hamm VRS 67, 44 = StV 1985, 225).

    Diese Rechtsauffassung war auch (anders als in den Entscheidungen BGH NJW 1963, 598 und BGH, Beschluß vom 31. März 1981 - 5 StR 717/80) jeweils entscheidungserheblich.

  • BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75

    Zeugenbeweis - Zeuge - Beweiserhebung - Wert des Zeugnisses

    Auszug aus BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
    In den Urteilen vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 -, vom 27. April 1976 - 1 StR 164/76 (= bei Spiegel DAR 1977, 174, 175) und vom 11. Januar 1977 - 5 StR 455/76 - hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß die Erörterung gerichtskundiger Tatsachen in der Hauptverhandlung nicht zu den Förmlichkeiten zählt, deren Beobachtung das Protokoll ersichtlich machen muß (§ 273 StPO).
  • OLG Hamm, 20.02.1984 - 1 Ss OWi 46/84
    Auszug aus BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
    Die Erörterung gerichtskundiger Tatsachen in der Hauptverhandlung gehört zu den "wesentlichen Förmlichkeiten" gemäß § 273 Abs. 1 StPO und ist im Protokoll über den Gang der Hauptverhandlung zu vermerken (Abweichung von BGH NJW 1963, 598; OLG Hamm NJW 1956, 1729 f [OLG Hamm 04.05.1956 - 3 Ss 255/56]; OLG Hamm VRS 41, 49 f; OLG Koblenz VRS 63, 130; OLG Hamm VRS 67, 44 = StV 1985, 225).
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
    Weil sie dieses nicht billigenswerte Ergebnis vermeidet, ist der Judikatur zuzustimmen, die den Begriff der wesentlichen (vorgeschriebenen) Förmlichkeit nicht auf das Erfordernis der Gewährung des rechtlichen Gehörs ausdehnt, wenn es um die Frage geht, ob das Tatgericht seine Überzeugung auch auf Tatsachen gegründet hat, die nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind (vgl. BGHSt 22, 26, 29) oder wenn zu klären ist, ob der Angeklagte Gelegenheit erhalten hat, sich zu neuen tatsächlichen Gesichtspunkten zu äußern (vgl. BGHSt 28, 196, 197; BGH NStZ 1984, 422, 423; 1985, 325).
  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen

    Auszug aus BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
    Sachverhalte, die auf Grund der formellen Beweiskraft der Sitzungsniederschrift unwiderlegbar zu vermuten sind, brauchen der wahren Sachlage nicht zu entsprechen (vgl. RGSt 43, 1, 6; BGHSt 26, 281, 283) [BGH 17.02.1976 - 1 StR 863/75].
  • BGH, 08.03.1984 - 2 StR 829/83

    Hinweispflicht bei anderweitiger Feststellung der Tatzeit

    Auszug aus BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
    Weil sie dieses nicht billigenswerte Ergebnis vermeidet, ist der Judikatur zuzustimmen, die den Begriff der wesentlichen (vorgeschriebenen) Förmlichkeit nicht auf das Erfordernis der Gewährung des rechtlichen Gehörs ausdehnt, wenn es um die Frage geht, ob das Tatgericht seine Überzeugung auch auf Tatsachen gegründet hat, die nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind (vgl. BGHSt 22, 26, 29) oder wenn zu klären ist, ob der Angeklagte Gelegenheit erhalten hat, sich zu neuen tatsächlichen Gesichtspunkten zu äußern (vgl. BGHSt 28, 196, 197; BGH NStZ 1984, 422, 423; 1985, 325).
  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 544/67

    Freibeweis über Vorhalt in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
    Weil sie dieses nicht billigenswerte Ergebnis vermeidet, ist der Judikatur zuzustimmen, die den Begriff der wesentlichen (vorgeschriebenen) Förmlichkeit nicht auf das Erfordernis der Gewährung des rechtlichen Gehörs ausdehnt, wenn es um die Frage geht, ob das Tatgericht seine Überzeugung auch auf Tatsachen gegründet hat, die nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind (vgl. BGHSt 22, 26, 29) oder wenn zu klären ist, ob der Angeklagte Gelegenheit erhalten hat, sich zu neuen tatsächlichen Gesichtspunkten zu äußern (vgl. BGHSt 28, 196, 197; BGH NStZ 1984, 422, 423; 1985, 325).
  • OLG Koblenz, 25.03.1982 - 1 Ss 73/82
    Auszug aus BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
    Die Erörterung gerichtskundiger Tatsachen in der Hauptverhandlung gehört zu den "wesentlichen Förmlichkeiten" gemäß § 273 Abs. 1 StPO und ist im Protokoll über den Gang der Hauptverhandlung zu vermerken (Abweichung von BGH NJW 1963, 598; OLG Hamm NJW 1956, 1729 f [OLG Hamm 04.05.1956 - 3 Ss 255/56]; OLG Hamm VRS 41, 49 f; OLG Koblenz VRS 63, 130; OLG Hamm VRS 67, 44 = StV 1985, 225).
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
    Auszug aus BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
    Infolgedessen führt die Einreihung eines formalen Erfordernisses unter die wesentlichen Förmlichkeiten dazu, daß die Protokollierung seiner Beachtung das Erfordernis als gewahrt, die Nichtbeurkundung es als nicht gewahrt erscheinen läßt, es sei denn, daß die formelle Beweiskraft der Sitzungsniederschrift entfällt, z.B. deshalb, weil (und soweit) der Einwand der Fälschung möglich und beweisbar ist oder weil (und soweit) das Protokoll offensichtliche Widersprüche oder Lücken, die sich aus ihm selbst ergeben, aufweist (BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 222; BGH NJW 1976, 977, 978; 1982, 1057; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 418/73).
  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen

    Auszug aus BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
    Infolgedessen führt die Einreihung eines formalen Erfordernisses unter die wesentlichen Förmlichkeiten dazu, daß die Protokollierung seiner Beachtung das Erfordernis als gewahrt, die Nichtbeurkundung es als nicht gewahrt erscheinen läßt, es sei denn, daß die formelle Beweiskraft der Sitzungsniederschrift entfällt, z.B. deshalb, weil (und soweit) der Einwand der Fälschung möglich und beweisbar ist oder weil (und soweit) das Protokoll offensichtliche Widersprüche oder Lücken, die sich aus ihm selbst ergeben, aufweist (BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 222; BGH NJW 1976, 977, 978; 1982, 1057; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 418/73).
  • BGH, 16.10.1973 - 1 StR 418/73

    Beweiskraft der Sitzungsniederschrift bei der fehelnden Durchführung einer

  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75
  • BGH, 31.03.1981 - 5 StR 717/80

    Wirkungen der nicht bestehenden Pflicht zur Beweiserhebung über offenkundige

  • BGH, 27.04.1976 - 1 StR 164/76
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 724/81

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Verlesung des Anklagesatzes -

  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84

    Einbeziehung nicht in der Anklage erwähnter in der Hauptverhandlung bekannt

  • RG, 13.10.1909 - II 312/09

    Ist die Berichtigung eines Hauptverhandlungsprotokolls vom Revisionsgerichte zu

  • RG, 07.02.1896 - 4766/95

    1. Muß darüber, ob eine Thatsache gerichtskundig ist, mit den Prozeßbeteiligten

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Soweit danach eine Protokollberichtigung für das Revisionsgericht nicht beachtlich ist, führt dies dazu, dass Sachverhalte, die aufgrund der formellen Beweiskraft des - unberichtigten - Protokolls als unwiderlegbar vermutet werden, der Verfahrenswirklichkeit nicht zu entsprechen brauchen (BGHSt 26, 281, 283; 36, 354, 358; RGSt 43, 1, 6).

    Zweifel äußerte der 2. Strafsenat in NJW 2001, 3794, 3796 (kritisch derselbe Senat in diesem Zusammenhang auch in BGHSt 36, 354, 358 f.).

    Grundsätzlich sei auch für die Revisionsgerichte die wahre Sachlage maßgeblich, wenn prozessual erhebliche Tatsachen der Klärung bedürften (BGHSt 36, 354, 358 f.).

    Auch die Revisionsgerichte sind der Wahrheit verpflichtet; wenn prozessual erhebliche Tatsachen aus der tatrichterlichen Hauptverhandlung der Klärung bedürfen, muss grundsätzlich der wahre Sachverhalt, wie er sich zugetragen hat, maßgeblich sein (vgl. BGHSt 36, 354, 358 f.).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Die revisionsgerichtliche Praxis nach 1945 knüpfte, einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone aus dem Jahre 1949 (vgl. Urteil vom 1. Februar 1949 - StS 99/48 -, NJW 1949, S. 434) folgend, an das bis 1936 allgemeine Normverständnis wieder an (vgl. BGHSt 2, 125 ), das dann auch bis zuletzt bestimmend blieb (vgl. BGHSt 26, 281 ; 36, 354 ).

    Auch die Revisionsgerichte haben eine mögliche Diskrepanz zwischen beurkundetem und tatsächlichem Sachverhalt seit jeher als Konsequenz der dem § 274 StPO zugrunde liegenden gesetzgeberischen Entscheidung betrachtet (vgl. etwa RGSt 43, 1 ; OGHBrZ, Urteil vom 1. Februar 1949 - StS 99/48 -, NJW 1949, S. 434 ; BGHSt 2, 125 ; 26, 281 ; 36, 354 ; BGH, Beschluss vom 18. März 1992 - 3 StR 63/92 -, juris, Abs.-Nr. 5; BGH, Beschluss vom 18. August 1992 - 5 StR 126/92 -, NStZ 1993, S. 51 ; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2001 - 4 StR 249/01 -, NStZ 2002, S. 219).

    Weitergehend haben sie punktuell diese Grundentscheidung - mehr oder weniger offen - als gesetzgeberische Fehlleistung kritisiert, sich aber im Wissen, dass es nicht zu den Aufgaben der Judikative gehört, dort für missglückt gehaltene gesetzgeberische Modelle durch eigene zu ersetzen, auf Appelle an den Gesetzgeber zur Änderung der Norm beschränkt, wenn das Regelungsmodell des § 274 StPO trotz (erheblicher) Zweifel an der Richtigkeit des protokollierten Sachverhalts zur Aufhebung des Urteils zwang (vgl. BGHSt 36, 354 ; jüngst sehr plastisch: BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 -, juris, Abs.-Nr. 2: "Daß damit dem Revisionsgericht zugemutet wird, ersichtlich unzutreffende Tatsachen rechtlich zu bewerten und ein sonst nicht zu beanstandendes Urteil aufheben zu müssen, vermag nicht zu befriedigen; der in § 274 StPO festgeschriebene Grundsatz der absoluten Beweiskraft des Protokolls könnte aber nur durch eine Gesetzesänderung aufgegeben werden [...]").

  • BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05

    Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen

    In diesen Fällen, in denen die Protokollberichtigung für das Revisionsgericht nicht beachtlich ist, führt das dazu, dass Sachverhalte, die aufgrund der formellen Rechtskraft des - unberichtigten - Protokolls als unwiderlegbar vermutet werden, der wahren Rechtslage nicht zu entsprechen brauchen (RGSt 43, 1 [6]; BGHSt 26, 281 [283]; 36, 354 [358]).

    Kritisch der 2. Strafsenat in BGHSt 36, 354 [358]: "Sachverhalte, die auf Grund der formellen Beweiskraft der Sitzungsniederschrift unwiderlegbar zu vermuten sind, brauchen der wahren Sachlage nicht zu entsprechen (vgl. RGSt 43, 1 [6]; BGHSt 26, 281 [283]).

  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    In diesen Fällen, in denen die Protokollberichtigung für das Revisionsgericht nicht beachtlich ist, führt das dazu, dass Sachverhalte, die aufgrund der formellen Beweiskraft des - unberichtigten - Protokolls als unwiderlegbar vermutet werden, der Verfahrenswirklichkeit nicht zu entsprechen brauchen (RGSt 43, 1, 6; BGHSt 26, 281, 283; 36, 354, 358).

    Kritisch der 2. Strafsenat in BGHSt 36, 354, 358: "Sachverhalte, die auf Grund der formellen Beweiskraft der Sitzungsniederschrift unwiderlegbar zu vermuten sind, brauchen der wahren Sachlage nicht zu entsprechen (vgl. RGSt 43, 1, 6; BGHSt 26, 281, 283).

  • BGH, 29.06.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    Denn die Regelung des § 274 StPO beruht auf der pragmatischen Erwägung, dem Revisionsgericht die einfache und sichere Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von Verfahrenstatsachen ohne schwierige und zeitraubende eigene Nachforschungen zu ermöglichen (vgl. BGHSt 26, 281, 283; 36, 354, 358).
  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 149/16

    Keine ausschließliche Beweiskraft des Protokolls hinsichtlich der Gelegenheit des

    Jedoch erfasst § 274 Satz 1 StPO nur die für die Hauptverhandlung vorgeschriebenen wesentlichen Förmlichkeiten, worunter vor allem diejenigen im Sinne des § 273 Abs. 1 StPO zu verstehen sind (BGH, Beschluss vom 6. Februar 1990 - 2 StR 29/89, BGHSt 36, 354, 357; LR/Stuckenberg aaO, § 274 Rn. 14).
  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02

    Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem

    Protokollierungspflichtig war eine solche Erörterung nicht (vgl. BGHSt 36, 354).
  • BGH, 20.04.1993 - 5 StR 568/92

    Rechtliches Gehör - Ermessen - Verfahrensbeteiligter - Gerichtliche Entscheidung

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  • OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Toleranzwert, Darstellung,

    Als gerichtskundig in die richterliche Überzeugungsbildung einbezogene Tatsachen müssen - nicht protokollierungspflichtig (BGHSt 36, 354) - in der Form Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sein, dass das Gericht darauf hingewiesen hat, es werde diese Tatsachen möglicherweise als offenkundig seiner Entscheidung zugrunde legen.

    Als gerichtskundig in die richterliche Überzeugungsbildung einbezogene Tatsachen müssen - nicht protokollierungspflichtig (BGHSt 36, 354) - in der Form Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sein, dass das Gericht darauf hingewiesen hat, es werde diese Tatsachen möglicherweise als offenkundig seiner Entscheidung zugrunde legen (BGH NStZ 1995, 246).

  • BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15

    Inbegriffsrüge (Verwertung von nicht in der Hauptverhandlung gewonnenen und

    Dies ist erforderlich, um den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BGHSt 36, 354, 359; BGH NStZ 2013, 121 u. 357).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 519/90

    Rechtliches Gehör bei Entschädigungsanspruch

  • BGH, 02.07.1991 - 5 StR 151/91

    Verlesung des Protokolls der Vernehmung eines Zeugens im Ausland in der

  • BGH, 27.07.2012 - 1 StR 68/12

    Hinweispflicht des Gerichtes (Verwertung einer gerichtskundlichen Tatsache;

  • OLG Koblenz, 17.10.2012 - 2 SsBs 76/12

    Zu den Anforderungen an eine Vorsatzfeststellung bei einer

  • OLG Köln, 04.09.2015 - 1 RBs 276/15

    Standardisiertes Messverfahren Traffistra S 330

  • BGH, 18.08.1992 - 5 StR 126/92

    Beweiskraft des Protokolls bei Schweigen über wesentliche Förmlichkeiten -

  • BGH, 04.03.2008 - 3 StR 445/07

    Unbegründete Revision (Beruhen)

  • BGH, 17.07.1991 - 3 StR 4/91

    Revision - Fehlendes Protokoll - Hauptverhandlungsprotokolls - Revisionsgrund -

  • BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97

    Verfahrensabtrennung nach Geständnis eines Angeklagten und erneute Verbindung der

  • BGH, 31.08.1995 - 1 StR 452/95

    Sitzungsprotokoll - Beeidigung - Dolmetscher

  • BGH, 18.03.1992 - 3 StR 63/92

    Anforderungen an Verlesung einer Urkunde - Fehlerhaftes Sitzungsprotokoll als

  • OLG Brandenburg, 27.01.1997 - 2 Ss 2/97

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit bei Vorliegen eines

  • OLG Brandenburg, 08.09.2009 - 1 Ss 60/09

    Strafverfahren: Behandlung gerichtsbekannter Tatsachen

  • OLG Hamburg, 16.08.1995 - II-303/95
  • BayObLG, 13.05.1994 - 4St RR 53/94
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