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   BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90   

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BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90 (https://dejure.org/1990,1015)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1990 - 3 StR 245/90 (https://dejure.org/1990,1015)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1990 - 3 StR 245/90 (https://dejure.org/1990,1015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Gewahrsamsüberlassung - Abgabe - Veräußerung - Freie Verfügungsgewalt - Selbstkostenpreis - Entgeltliches Rechtsgeschäft - Generalpräventiver Grundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Begriff der Abgabe; Weitergabe zum Selbstkostenpreis; Begriff der Veräußerung; Generalprävention im Betäubungsmittelstrafrecht; Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 147
  • NJW 1991, 306
  • MDR 1990, 1032
  • NStZ 1991, 89
  • StV 1990, 548
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90
    Auch in diesem Fall ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH das Regelbeispiel des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG erfüllt, obwohl der Schuldspruch nur auf die dort nicht genannte Begehungsform des Erwerbs gestützt wird, weil der dort genannte Besitz als Auffangtatbestand zurücktritt (Vgl. BGHSt 25, 290 (293); BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4: Menge 2 und 4).
  • BGH, 10.04.1984 - 4 StR 172/84

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus "eigensüchtigem Motiv" heraus -

    Auszug aus BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90
    Abgabe und Veräußerung kommen daher nicht in Betracht, wenn der Empfänger des Betäubungsmittels schon als Mittäter am Erwerb beteiligt war (vgl. auch BGH StV 1984, 248).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90
    Der Gesetzgeber will durch diese Tatbestände verhindern, daß der Täter durch sein Handeln den Kreis derjenigen, die zu dem BtM in Beziehung stehen, erweitert, d. h. das BtM weiter verbreitet (BGH Beschluß v. 20.01.1982 - 2 StR 593/81).
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben

    Auszug aus BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90
    Mit Recht weist der Generalbundesanwalt zwar darauf hin, daß die Weitergabe von BtM zum Selbstkostenpreis nicht - wie die Strafkammer annimmt - das Tatbestandsmerkmal der Abgabe, sondern das der Veräußerung i.S.d. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfüllt (BGH Beschluß v. 23.11.1988 - 3 StR 503/88; Körner BtMG § 29 Rdn. 475; Hügel/Junge Deutsches Betäubungsmittelrecht - Stand 01.10.1989 - § 29 BtMG Rdn. 7.1).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90
    Eine nicht geringe Menge setzt mindestens 5 g Kokainhydrochlorid voraus (BGH Beschluß v. 01.02.1985 - 2 StR 685/84 = BGHSt 33, 133).
  • BGH, 20.07.1990 - 3 StR 211/90

    Verbüßung zumindest eines Teils der Strafe aus generalpräventiven Gründen

    Auszug aus BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90
    Entgegen den Ausführungen gibt es keinen generalprävetitiven Grundsatz des Inhalts, daß "ein Täter auf dem Gebiete der Rauschgiftdelikte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ... mindestens teilweise verbüßen müßte" (vgl. auch BGH Beschluß v. 20.07.1990 - 3 StR 211/90).
  • Drs-Bund, 09.01.1980 - BT-Drs 8/3551
    Auszug aus BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90
    Der Gesetzgeber ist bei der Fassung des § 29 BtMG ausdrücklich davon ausgegangen, daß der Begriff der Abgabe auch die Veräußerung umfaßt (Stellungnahme des Bundesrates BT-Drucks. 8/3551 S. 43; Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit BT-Drucks. 9/500 (neu) S. 2), und hat daher entsprechend der Systematik der Neufassung in § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung dem Tatbestandsmerkmal der Abgabe vorangestellt.
  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Dabei ist ohne Belang, ob sich Ru. und die beiden Angeklagten durch die Rückabwicklung wegen Abgabe bzw. Erwerbs von Betäubungsmitteln strafbar gemacht hätten (ablehnend Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 646 und 726 unter Berufung auf BGHSt 37, 147, 149; BGH StV 1984, 248).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Denn die unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln ist die durch entgeltliches Rechtsgeschäft qualifizierte Form der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln (BGHSt 37, 147, 150 ff), die schon von dem in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG a.F. aufgeführten Regelbeispiel der unerlaubten Abgabe in nicht geringer Menge erfaßt wurde.
  • BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Übertragung der

    Die Vorschrift erfasst sowohl die uneigennützige Abgabe (vgl. Weber aaO; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29a Rn. 46) als auch das Veräußern (BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Abgabe 1 und vom 3. August 1990 - 3 StR 245/90, BGHSt 37, 147, 148; Weber, aaO Rn. 49; Patzak aaO Rn. 47).
  • BGH, 11.12.2018 - 3 StR 378/18

    Betäubungsmittelstrafrecht (Bestimmen eines Minderjährigen zur Förderung des

    Denn eine Veräußerung ist eine durch entgeltliches Rechtsgeschäft qualifizierte Form der Abgabe (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 1990 - 3 StR 245/90, BGHSt 37, 147, 151; Weber aaO, § 29 Rn. 1059, 1098); sie erfordert nur zusätzlich eine Gegenleistung auf rechtsgeschäftlicher Grundlage (vgl. MüKoStGB/O?lakc?o?lu aaO, § 29 BtMG Rn. 815 ff.; Weber aaO, § 29 Rn. 1059, 1113).
  • OLG Dresden, 05.08.1999 - 1 Ss 60/99

    Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht geringer Menge -

    Ebenfalls in BGHSt 42, 162 [165 f] hat der Bundesgerichtshof andererseits die Tragweite dieses Besitztatbestandes eingrenzend dahin klargestellt, dass er im Verhältnis zu den anderen in § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG bezeichneten und als Verbrechen eingestuften Begehensweisen (Handeltreiben, Herstellen, Abgabe welche die Veräußerung umfasst, BGHSt 37, 147 jeweils in nicht geringer Menge, erst recht im Verhältnis zu der mit höherer Strafe bedrohten Einfuhr in nicht geringer Menge) weiterhin Auffangtatbestand bleibt.
  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Daß der Angeklagte eine größere Menge von vornherein zum wiederholten unerlaubten Veräußern an die Zeugin erworben habe, darf jedenfalls dann nicht im Zweifel für den Angeklagten angenommen werden, wenn er durch den damit verwirklichten unerlaubten Besitz in nicht geringer Menge oder durch die unerlaubte Abgabe in nicht geringer Menge gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG a.F. oder § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG n.F. (vgl. BGHSt 37, 147) beschwert werden würde (vgl. auch Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 III 1 c ee S. 21).
  • BGH, 15.11.2000 - 2 StR 431/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer

    Der unerlaubte Erwerb (von Heroin) steht daher in diesen Fällen in Tateinheit mit unerlaubter Veräußerung (von Kokain) nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (vgl. BGH NJW 1991, 306: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1 5; Urt. vom 23. April 1992 - 4 StR 146/92: Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 670).
  • BGH, 21.02.2001 - 2 StR 16/01

    Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Verdrängung des Besitzes);

    Die Würdigung der Rauschgiftgeschäfte des Angeklagten als unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen im Sinne von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (die auch die Veräußerung als die durch entgeltliches Rechtsgeschäft qualifizierte Form der Abgabe erfaßt, BGHSt 37, 147f.; 42, 162f.) beschwert den Angeklagten nicht.
  • BVerfG, 14.03.1991 - 2 BvR 337/91

    Nulla pena sine lege bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Abgabe" im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist indessen der in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG verwendete Begriff der Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge dahin auszulegen, daß er auch die Veräußerung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge umfaßt (vgl. BGH, Beschluß vom 3. August 1990 - 3 StR 245/90 -, BGHR, BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Abgabe 1).
  • BGH, 12.09.1991 - 4 StR 418/91

    Förderung fremder Umsatzgeschäfte - Handeltreiben - Abgrenzung Mittäterschaft zur

    Dabei hat sie nicht erkennbar bedacht, daß ein Regelbeispiel nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG beim Umgang mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nur in den Fällen des Handeltreibens, des Besitzes und der Abgabe (dazu BGHSt 37, 147) vorliegt.
  • BGH, 10.01.1995 - 1 StR 548/94

    Betrug - Besonders schwerer Fall - Strafänderungsgründe - Gesamtwürdigung -

  • BGH, 10.11.1992 - 1 StR 660/92

    Leistung von Aufklärungshilfe - Berücksichtigung der besonderen Umstände des

  • BGH, 07.04.1998 - 1 StR 10/98
  • BayObLG, 25.04.1994 - 4St RR 31/94

    Regelbeispiel; Besitz; Nicht geringe Menge; Erwerb; Fortgesetzt; Eigenverbrauch;

  • BayObLG, 15.07.2002 - 4St RR 71/02
  • BayObLG, 26.02.1992 - RReg. 4 St 25/92

    Regelbeispiel; Besitzrecht; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel;

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