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   BGH, 24.10.1990 - 3 StR 196/90   

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BGH, 24.10.1990 - 3 StR 196/90 (https://dejure.org/1990,1060)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1990 - 3 StR 196/90 (https://dejure.org/1990,1060)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - 3 StR 196/90 (https://dejure.org/1990,1060)
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Umgeschriebener Führerschein

§ 348 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    (Beihilfe zu) Bestechlichkeit und Falschbeurkundung im Amt - Erteilung von Führerscheinen ohne die erforderliche Erlaubnis - Umschreibung von italienischen Führerscheinen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umschreibung eines ausländischen Führerscheins; Beihilfe zur Vorteilsgewährung oder Bestechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorteilsgewährung - Bestechung - Beihilfe - Falschbeurkundung im Amt - Umschreibung eines Führerscheins - Eintragung weiterer Fahrzeugklassen

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 207
  • NJW 1991, 576
  • MDR 1991, 266
  • NStZ 1991, 129
  • NZV 1991, 237 (Ls.)
  • StV 1991, 419
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 16.15

    Erwerb einer Fahrerlaubnis; Fahrerlaubniserwerb; Führerscheinerwerb;

    Der Führerschein dient als Nachweis dafür, dass die im Führerschein durch Angaben zur Person und Lichtbild bezeichnete Person über eine Fahrerlaubnis der dort eingetragenen Fahrzeugklasse(n) verfügt (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 196/90 - BGHSt 37, 207 ; VGH München, Beschluss vom 5. November 2009 - 11 C 08.3165 - juris Rn. 59).
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Bei bewusster Überschreitung der Zuständigkeit liegt eine Amtsanmaßung vor, wenn der Kompetenzmangel - wie hier - nicht nur auf innerdienstlichen Regeln beruht (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1958 - 1 StR 310/58, BGHSt 12, 85, 86; Urteil vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 196/90, BGHSt 37, 207, 211).
  • BGH, 23.11.2015 - 5 StR 352/15

    Bestechlichkeit durch einen Schöffen (Gegenleistung für richterliche Handlung;

    Aufgrund der abschließenden Regelung der Sondertatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit könnte er deshalb nicht zugleich Anstifter zu einer Bestechlichkeit des H. sein (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 196/90, BGHSt 37, 207, 212 f.; LK-StGB/Sowada, aaO, § 332 Rn. 33).

    Sie wäre geeignet, über die "Vorteilsnehmerseite' eine Strafbarkeit wegen versuchter Beteiligung herbeizuführen, obwohl der Gesetzgeber die "Richterbestechung' mit den daraus resultierenden Konsequenzen bewusst nicht als Verbrechen ausgestaltet hat (vgl. zur ähnlichen Problemlage einer "Strafbarkeitslücke' bei der Vorteilsgewährung für bereits vorgenommene Diensthandlungen nach § 333 Abs. 1 StGB a.F. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 196/90, aaO, S. 213).

  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 241/04

    Falschbeurkundung im Amt (rechtserhebliche Tatsache; Feststellung der Identität

    Dies würde, wie das Landgericht im Grundsatz nicht verkannt hat, voraussetzen, daß sich die inhaltlich unrichtige Beurkundung auf eine Tatsache bezieht, die in der Urkunde mit Beweiswirkung für und gegen jedermann festgestellt wird (ständ. Rspr.; vgl. BGHSt 22, 201, 203; 37, 207, 209; 44, 186, 187; 47, 39, 41 f.).
  • OLG Bamberg, 08.06.2015 - 2 OLG 8 Ss 15/15

    Strafbarkeit eigenmächtiger Anhebung von Abiturnoten durch Schulleiter

    Auch sonst gilt, dass keine falsche Beurkundung eines Verwaltungsakts vorliegt, sofern ihn der Amtsträger zwar rechtswidrig, aber wirksam erlassen hat (Sch/Sch-Hecker § 348 Rn. 10 unter Hinweis auf OLG Frankfurt NStZ 1996, 235; Lackner/Kühl StGB 27. Aufl. § 348 Rn. 8; Satzger/Schmitt/Widmaier-Wittig StGB § 348 Rn. 12 unter Hinweis auf BGHSt 37, 207 ff.).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 198/98

    Keine Falschbeurkundung im Amt bei wahrheitswidriger Angabe des Beurkundungsortes

    Zwar kann auch ein sachlich zuständiger Amtsträger Täter einer Amtsanmaßung sein, wenn er seine örtliche Zuständigkeit überschreitet (BGHSt 37, 207, 211; a.A. Düring, Amtsanmaßung und Mißbrauch von Titeln 1990, S. 80).
  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

    Diese doppelte Milderung war zulässig, da sie nicht lediglich auf demselben Umstand - hier das Fehlen besonderer persönlicher Merkmale im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB - beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Januar 1975, 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54 f.; vgl. auch BGH, Urt. v. 24. Oktober 1990, 3 StR 196/90, BGHSt 37, 207, 213).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach

    § 348 StGB, der ein echtes Amtsdelikt darstellt, verfolgt den umfassenden Schutz des allgemeinen Vertrauens in die Wahrheitspflicht der mit der Aufnahme öffentlicher Urkunden betrauten Amtspersonen (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 196/90 - BGHSt 37, 207 ).
  • OLG Karlsruhe, 21.10.1998 - 1 Ss 133/98

    falsche Datumsangabe - § 348 StGB, Reichweite des öffentlichen Glaubens

    Eine Beweiswirkung "für und gegen jedermann" kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, daß dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt 22, 201 = NJW 1968, 2153, zur gleichgelagerten Problematik bei § 271 StGB; BGHSt 26, 9 = NJW 1975, 176; BGHSt 37, 207 = NJW 1991, 576 = NStZ 1991, 129; BGH NJW 1998, 3790 = NStZ 1998, 620, z. Veröff.
  • OVG Thüringen, 24.02.2005 - 2 EO 1087/03

    Beweislast bei Rücknahme einer möglicherweise unrichtigen Fahrerlaubnis;

    So ist sowohl nach den strafrechtlichen Bestimmungen als auch nach den straßenverkehrsgesetzlichen Bestimmungen die Entziehung der Fahrerlaubnis von der Einziehung des Führerscheins zu unterscheiden (z. B. § 69 Abs. 3 StGB, § 3 Abs. 2 StVG; vgl. insgesamt auch BGH, Urteil vom 24.10.1990 - 3 StR 196/90 -, NJW 1991, 576).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 Ss 420/98

    Besorgnis der Befangenheit im gerichtlichen Bußgeldverfahren; Beweiswirkung des

  • VGH Bayern, 05.11.2009 - 11 C 08.3165

    Anerkannter Flüchtling aus dem Irak

  • BayObLG, 31.10.1995 - 2St RR 80/95
  • BayObLG, 29.01.1996 - 3 ObOWi 136/95
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