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   BGH, 20.03.1991 - StB 3/91   

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https://dejure.org/1991,37466
BGH, 20.03.1991 - StB 3/91 (https://dejure.org/1991,37466)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1991 - StB 3/91 (https://dejure.org/1991,37466)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1991 - StB 3/91 (https://dejure.org/1991,37466)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untersuchungshaft - Haftbefehl - Erweiterung des Tatvorwurfs - Beschwerdezulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 304 Abs. 4 Satz 2
    Keine Haft-Beschwerde zur Erweiterung des Tatvorwurfs

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 347
  • NJW 1991, 2094
  • MDR 1991, 983
  • NStZ 1991, 502
  • StV 1991, 309
  • StV 1991, 309 LS
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - StB 3/91
    Sie liegt seinen Entscheidungen zugrunde, nach denen eine Beschwerde unzulässig ist, wenn sie Auflagen i.S. des § 116 Abs. 1 Satz 2 StPO oder Beschränkungen nach § 119 Abs. 3 StPO betrifft (BGHSt 25, 120; 26, 270) oder wenn mit ihr nur einer von mehreren Haftgründen beanstandet wird, ohne daß dessen Wegfall zur Haftentlassung führen soll (BGHSt 34, 34 = DRsp IV (458) 145 a).

    Solange die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft davon jedoch nicht abhängt, ist der für die Ausnahmeregelung des § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO maßgebliche Gesichtspunkt, daß nur die Verhaftung selbst als der vollzogene oder zu vollziehende Eingriff in die persönliche Freiheit einer Überprüfung auf ihre Berechtigung im Beschwerdeverfahren unterzogen werden soll, nicht betroffen (vgl. dazu BGHSt 34, 34, 35, 36 = DRsp IV (458) 145 a).

  • BGH, 01.02.1980 - StB 3/80
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  • BGH, 25.01.1973 - 7 BJs 316/70

    Nichtzulässigkeit einer Beschwerde - Anfechtbarkeit angeordneter Auflagen einer

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - StB 3/91
    Sie liegt seinen Entscheidungen zugrunde, nach denen eine Beschwerde unzulässig ist, wenn sie Auflagen i.S. des § 116 Abs. 1 Satz 2 StPO oder Beschränkungen nach § 119 Abs. 3 StPO betrifft (BGHSt 25, 120; 26, 270) oder wenn mit ihr nur einer von mehreren Haftgründen beanstandet wird, ohne daß dessen Wegfall zur Haftentlassung führen soll (BGHSt 34, 34 = DRsp IV (458) 145 a).
  • BGH, 01.06.1984 - StB 7/84

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer

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  • BGH, 28.01.1976 - StB 1/76

    Anfechtung von dem Untersuchungsgefangenen auferlegten Beschränkungen durch das

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - StB 3/91
    Sie liegt seinen Entscheidungen zugrunde, nach denen eine Beschwerde unzulässig ist, wenn sie Auflagen i.S. des § 116 Abs. 1 Satz 2 StPO oder Beschränkungen nach § 119 Abs. 3 StPO betrifft (BGHSt 25, 120; 26, 270) oder wenn mit ihr nur einer von mehreren Haftgründen beanstandet wird, ohne daß dessen Wegfall zur Haftentlassung führen soll (BGHSt 34, 34 = DRsp IV (458) 145 a).
  • OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13

    Organtransplantation; Transplantationsbehandlung; Transplantationsgesetz; TPG;

    Dies hat der Bundesgerichtshof zu § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO ausdrücklich entschieden (vgl. BGHSt 34, 34; BGHSt 37, 347; BGHSt 47, 249), was auf den vorliegenden Fall übertragen werden kann und muss, weil der Begriff der "Verhaftung" in beiden Vorschriften in gleicher Weise Verwendung findet und mit ihm jeweils derselbe Zweck - Beschränkung des Beschwerderechts - verfolgt wird (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., Rdnr. 13 zu § 304; SK-StPO/Frisch, Rdnr. 61 zu § 304).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Die Vorschrift ist deshalb eine den Grundsatz der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durchbrechende, die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnde Ausnahmevorschrift, die restriktiv auszulegen ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 1815, 1816 (vorangehend BGHSt 27, 96, 97); BGHSt 25, 120, 121; 29, 394, 395; 30, 168, 170; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 37, 347, 348; 43, 262, 264 (zu § 304 Abs. 5 StPO)).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    "Der Senat weist jedoch darauf hin, daß er für die Frage der Beschwerdemöglichkeit gegen solche Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an seiner ständigen Rechtsprechung festhält, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 StPO wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 34, 192, 195; 37, 347, 348).
  • BGH, 12.05.2016 - StB 9/16

    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen

    Einer Ausdehnung der Vorschrift des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO auf sitzungspolizeilich angeordnete Durchsuchungen von Personen und Sachen steht der - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobene (vgl. BT-Drucks. 5/4086 S. 11, 5/4269 S. 6) - Ausnahmecharakter dieser Norm entgegen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eng auszulegen ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170; vom 19. März 1986 - StB 2 und 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
  • BGH, 09.10.1997 - StB 9/97

    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft

    Dessen ungeachtet hat der Senat jedoch stets an dem Grundsatz festgehalten, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348).

    Auch trifft es zu, daß außer den in § 304 Abs. 5 StPO ausdrücklich genannten Maßnahmen auch deren Ablehnung in der Rechtsprechung des Senats - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung zur entsprechenden Frage bei der weiteren Beschwerde nach § 310 StPO - für anfechtbar gehalten wird (vgl. BGHSt 37, 347, 348; 36, 396, 398; ferner OLG Stuttgart JR 1967, 431; OLG Köln StV 1994, 323; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 310 Rdn. 12; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 310 Rdn. 8; a.A. OLG Braunschweig JR 1965, 473 m. abl. Anm. Kleinknecht; Renzikowski/Günther in AK-StPO 1996 § 310 Rdn. 31; Ellersiek aaO S. 99).

  • BGH, 26.02.2015 - StB 2/15

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

    Die Ausnahmeregelung in § 304 Abs. 5 StPO, die die Beschwerde unter anderem gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes unter bestimmten Voraussetzungen zulässt, ist - ebenso wie diejenigen in § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 19. März 1986 - StB 2/86 und StB 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348, jeweils mwN) - eng auszulegen; eine Entscheidung, die im Sinne des § 304 Abs. 5 StPO "die Verhaftung" betrifft, liegt deshalb nur vor, wenn von ihr der Bestand oder die Vollziehbarkeit des Haftbefehls abhängen (BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - StB 5/02, BGHSt 47, 249, 250).

    Dies ist nicht der Fall, wenn der bestehende Haftbefehl nur um einen weiteren Haftgrund erweitert (BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - StB 5/02, aaO), nur wegen eines von mehreren Haftgründen angefochten (BGH, Beschluss vom 19. März 1986 - StB 2/86 und StB 3/86, BGHSt 34, 34, 36) oder wenn die Erweiterung des Tatvorwurfs gegenüber demjenigen in dem bestehenden, die Untersuchungshaft nach wie vor tragenden Haftbefehl erstrebt wird (BGH, Beschluss vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 349).

  • BGH, 05.11.2019 - StB 27/19

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine die Haft betreffende Entscheidung des OLG

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unterliegen danach nur solche Entscheidungen der Anfechtung, die besonders nachhaltig in die Rechte des Betroffenen eingreifen, so dass mit der Beschwerde zum Bundesgerichtshof Bestand und Vollzug eines Haftbefehls, nicht aber bloße Modalitäten des Vollzuges, Auflagen einer Haftverschonung oder nach § 119 StPO angeordnete Beschränkungen angegriffen werden können (vgl. BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 2; BGHSt 25, 120; 26, 270; 34, 34; 37, 347).
  • BGH, 21.06.2023 - StB 38/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

    Diese enge Auslegung gilt ebenso in der Konstellation, dass mit der Beschwerde lediglich die Erweiterung eines bestehenden Haftbefehls dem Tatvorwurf nach erstrebt und nicht Bestand oder Vollzug der Haftanordnung als solche in Frage gestellt wird (s. BGH, Beschlüsse vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 349; vom 12. März 2002 - StB 5/02, BGHSt 47, 249, 250 f.; vom 26. Februar 2015 - StB 2/15, juris Rn. 26).

    Die Zulassung der Beschwerde nur zu dem Zweck, Fragen rechtlicher oder tatsächlicher Art zu klären, die zwar für das weitere Strafverfahren von Bedeutung sind, letztlich aber nach den Vorstellungen des Beschwerdeführers keine Auswirkung auf den Fortbestand der Haft haben, wäre nur schwer mit der auf Beschleunigung und Konzentration angelegten Natur des Haftverfahrens in Einklang zu bringen und liefe dem Charakter des § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO als eng auszulegende Ausnahmeregelung zuwider (s. BGH, Beschluss vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 349 f.).

  • BGH, 29.08.2016 - StB 24/16

    Keine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Nebenbeteiligung des

    Die Ausnahmevorschrift des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats eng auszulegen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 1973 - StB 76/72, BGHSt 25, 120, 121; vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 97; vom 19. März 1986 - StB 2 und 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348; zuletzt vom 12. Mai 2016 - StB 9 und 10/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

  • BGH, 12.03.2002 - StB 5/02

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Ermittlungsrichters (Ergänzung

  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

  • BGH, 12.03.2002 - 3 BJs 16/00

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Erweiterung des Haftbefehls durch

  • BGH, 22.12.1992 - 3 BJs 960/91

    Unanfechtbarkeit der Verfahrentrennung durch OLG

  • BGH, 02.08.1991 - 3 ARs 19/91

    Keine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes für Ausschließung des Verteidigers in

  • BGH, 22.12.1993 - 3 BJs 1114/91

    Beschwerde: Unzulässigkeit gegen eine Verfügung des Ermittlungsrichters des BGH,

  • BGH, 22.12.1992 - StB 15/92

    Zulässigkeit einer Verfahrenstrennung durch ein erstinstanzlich tätiges

  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
  • BGH, 22.12.1993 - StB 21/93

    Auslegungsmöglichkeiten des § 304 StPO - Zulässigkeit der Beschwerde gegen

  • BGH, 03.06.1998 - StB 6/98
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