Rechtsprechung
BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91 |
Zürcher Passage
§ 16 StGB, aberratio ictus;
§ 251 StGB, Gefahrverwirklichungszusammenhang auch bei Tod in der Beendigungsphase;
§ 52 StGB;
Kronzeugenregelung
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 251 StGB; § 252 StGB
Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung des Raubes (objektive Zurechnung; spezifischer Gefahrzusammenhang); räuberischer Diebstahl - Wolters Kluwer
Vorliegen eines bedingten Vorsatzes zur Tötung eines Menschen - Verurteilung wegen Raubes mit Todesfolge - Schusswechsel erst nach Vollendung des noch nicht beendeten Bankraubs auf dem Fluchtweg im Rahmen der Abwehr der Verfolger - Verwirklichung der einem Raub ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Raub mit Todesfolge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 105 Abs. 1, § 32; StGB § 251
Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach vollendetem Raub - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 38, 295
- NJW 1992, 2103
- MDR 1992, 787
- NStZ 1992, 589
- StV 1992, 464
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 17.03.2020 - 3 StR 574/19
Todesfolge ist Räuber auch bei Verzicht des Opfers auf Behandlungen zuzurechnen
Dieser qualifikationsspezifische Zusammenhang ist allerdings auch dann gegeben, wenn die den Tod des Opfers herbeiführende Handlung zwar nicht mehr in finaler Verknüpfung mit der Wegnahme steht, sie mit dem Raubgeschehen aber derart eng verbunden ist, dass sich in der Todesfolge die der konkreten Raubtat eigene besondere Gefährlichkeit verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298;… Beschlüsse vom 13. August 2002 - 3 StR 204/02, NStZ 2003, 34 Rn. 2;… vom 24. April 2019 - 2 StR 469/18, NStZ 2019, 730 Rn. 8).Inwieweit solche von einem Dritten oder dem Opfer selbst verantworteten Eingriffe in den tödlichen Verlauf zur Folge haben, dass sich die Tathandlung des Grunddelikts im qualifizierten Erfolg nicht mehr niederschlägt, muss für jeden in Betracht kommenden Straftatbestand nach dessen Sinn und Zweck sowie unter Berücksichtigung der von ihm erfassten Sachverhalte in differenzierender Wertung ermittelt werden (BGH, Urteile vom 18. September 1985 - 2 StR 378/85, BGHSt 33, 322, 323; vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298; zum Ganzen Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 18 Rn. 4 ff. m. ausf.
- BGH, 15.02.2017 - 4 StR 375/16
Nachstellung mit Todesfolge (tatbestandspezifischer Zusammenhang bei Suizid des …
Dies folgt schon aus dem Umstand, dass die verschiedenen Erfolgsqualifikationen in Bezug auf die jeweiligen Grundtatbestände uneinheitlich strukturiert sind und deshalb übergreifende Kriterien nicht benannt werden können (BGH, Urteile vom 18. September 1985 - 2 StR 378/85, BGHSt 33, 322, 323; vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298;… vgl. auch SSW-StGB/Momsen, 3. Aufl., § 18 Rn. 8;… Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 18 Rn. 8). - BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter …
Daran ändert auch die erforderliche Unmittelbarkeit der Verursachung des qualifizierenden Erfolges durch die Handlung im Sinne des Grundtatbestandes (vgl. zu § 226 StGB: BGHSt 31, 96, 99; 32, 25, 28; BGH StV 1993, 75; NStZ 1994, 394; zu § 251 StGB: BGHSt 38, 295, 298;… s. a. Altenhain GA 1996, 19 ff.;… Wolter GA 1984, 443 ff. jew. m.w.Nachw.) nichts.
- BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15
BGH hebt Urteil zum tödlich verlaufenen Überfall auf Autobahnparkplatz auf …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann im Hinblick auf die deutlich erhöhte Strafdrohung in § 239a Abs. 3 bzw. § 251 StGB von einer leichtfertigen Todesverursachung "durch die Tat' nur dann ausgegangen werden, wenn nicht nur der Ursachenzusammenhang im Sinne der Bedingungstheorie gegeben ist, sondern sich im Tod des Opfers tatbestandsspezifische Risiken verwirklichen, die typischerweise mit dem Grundtatbestand einhergehen (BGH, Urteil vom 18. September 1985 - 2 StR 378/85, BGHSt 33, 322 zum Tatbestand der Geiselnahme; Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298 zu § 251 StGB).Demzufolge kann der Tatbestand des § 251 StGB auch dann gegeben sein, wenn der Täter die zum Tode führende Gewalt nicht mehr zur Ermöglichung der Wegnahme, sondern zur Flucht oder Beutesicherung anwendet, sofern sich in der schweren Folge noch die spezifische Gefahr des Raubes realisiert, und der Raub bzw. die räuberische Erpressung noch nicht beendet war (BGH, Urteile vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298; vom 25. März 2009 - 5 StR 31/09, BGHSt 53, 234, 236 zu § 250 StGB; vgl. auch BGH, Urteile vom 6. April 1965 - 1 StR 73/65, BGHSt 20, 194, 196; vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 297 f.; Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 445/08, BGHSt 52, 376, 378).
- BGH, 01.10.2008 - 5 StR 445/08
Schwerer, besonders schwerer räuberischer Diebstahl (Verwendung einer Waffe oder …
Für die Verwirklichung der Qualifikation reiche es aus, dass sich - wie hier - die tatspezifische Gefährlichkeit im Einsatz des Sprays verwirklicht habe (unter Berufung auf BGHSt 38, 295).Vom vorliegenden Fall unterscheidet sich der der Entscheidung BGHSt 38, 295 zugrunde liegende Sachverhalt insoweit, als dort der Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels nach Vollendung der Raubtat immer noch von Beutesicherungsabsicht getragen war.
- BGH, 24.04.2019 - 2 StR 469/18
Raub mit Todesfolge (deliktsspezifischer Gefahrzusammenhang: im konkreten Fall …
Hiervon ausgehend ist der von § 251 StGB geforderte Gefahrzusammenhang etwa dann bejaht worden, wenn die mit dem Einsatz der Nötigungsmittel zur Wegnahme regelmäßig verbundene Konfrontation mit dem Opfer dazu führt, dass das Opfer sich zum Zweck der Tatverhinderung und/oder der Ergreifung des Täters zur Wehr setzt und der Täter darauf mit tödlicher Gewalt reagiert (BGH…, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, Rn. 5), wenn der Täter nach der Wegnahmehandlung zur Sicherung der Beute oder seiner Flucht Gewalt anwendet und dadurch den Tod eines anderen verursacht (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 297 ff.; vom 27. Mai 1998 - 3 StR 66/98, NJW 1998, 3361, 3362; vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, NJW 1999, 1039 f.), wenn mit dem Nötigungsmittel ausgeführte Gewalteinwirkungen dazu dienten, das Tatopfer zum Schweigen zu bringen und dadurch eine Entdeckung der Tat zu verhindern (Senat, Beschluss vom 20. Juni 2017 ? 2 StR 130/17, NStZ 2017, 638 mit krit. Anmerkung Kudlich), wenn aus der Befürchtung entdeckt zu werden oder aufgrund anspannungsbedingter Fehleinschätzung ein nichtiger Anlass oder ein Missverständnis zu einem Gewaltausbruch des Täters gegenüber dem Opfer führt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2016 ? 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 214) oder wenn sich bei einer räuberischen Erpressung unter Verwendung einer Schusswaffe die Gefahr der Eskalation durch den - dann tödlichen - Gebrauch der Waffe verwirklicht, weil das Opfer die Forderungen des Täters nicht erfüllt (BGH, Beschluss vom 13. August 2002 - 3 StR 204/02, NStZ 2003, 34).Denn auch nach ihr kann sich der von § 251 StGB geforderte besondere qualifikationsspezifische Zusammenhang nicht mehr realisieren, wenn bei der zum Tode führenden Gewaltanwendung der Raub bzw. die räuberische Erpressung bereits beendet war (vgl. nur BGH, Urteile vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, aaO;… vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, aaO mwN).
- BGH, 27.05.1998 - 3 StR 66/98
Döner-Imbiß-Überfall - §§ 251, 22 StGB, versuchter Raub mit Todesfolge, zum (hier …
Daher reicht der bloße Ursachenzusammenhang im Sinne der Bedingungstheorie zwischen Grundtatbestand und Todeserfolg nicht aus (vgl. BGHSt 38, 295, 298), notwendig ist vielmehr ein qualifikationsspezifischer Gefahrzusammenhang (…vgl. Herdegen in LK 11. Aufl. § 251 Rdn. 3).Die gebotenen Einschränkungsmerkmale lassen sich dabei nicht generell für alle Qualifikationstatbestände mit Todesfolge formulieren, vielmehr müssen sie für jeden in Betracht kommenden Straftatbestand nach dessen Sinn und Zweck in differenzierender Wertung ermittelt werden (vgl. BGHSt 33, 322, 323; 38, 295, 298).
Der Senat hat in diesem Zusammenhang für den Tatbestand des vollendeten Raubes mit Todesfolge bereits entschieden, daß dieser auch dann gegeben sein kann, wenn der Räuber die zum Tode führende Gewalt nicht mehr zur Ermöglichung der Wegnahme, sondern zur Flucht und Beutesicherung anwendet, sofern sich in der schweren Folge noch die spezifische Gefahr des Raubes realisiert (vgl. BGHSt 38, 295, 297 ff.;… zust. Tröndle, StGB 48. Aufl. § 251 Rdn. 2;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 251 Rdn. 4;… Samson in SK-StGB § 251 Rdn. 6;… a.A. Herdegen in LK 11. Aufl. § 251 Rdn. 6 m. w. Nachw.).
Wie im Falle der Vollendung ist eine § 251 StGB einschränkende Auslegung in dem Sinne, daß die zur Wegnahme eingesetzte Gewalt den Tod des Opfers verursacht haben muß, unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Schutzzwecks der Norm nicht geboten (vgl. BGHSt 38, 295, 299).
- BGH, 08.04.2010 - 2 StR 17/10
Schwerer Raub und schwere räuberische Erpressung (qualifizierende Wirkung einer …
Soweit Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu § 251 StGB entnommen werden könnte, dass die Anwendung von § 251 StGB nach Raubvollendung auch dann nicht ausgeschlossen sein soll, wenn der Einsatz nicht mehr der Beutesicherung, sondern (nur noch) der "bloßen Fluchtsicherung" dient (vgl. BGHSt 38, 295, 299; die Entscheidung spricht an anderer Stelle allerdings von "Flucht- und Beutesicherung"), so kann hier dahinstehen, ob hieran unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung zu den Qualifikationsfällen des § 250 StGB (sowie auch zu § 176 a Abs. 5 und § 177 Abs. 4 StGB) festzuhalten wäre. - BGH, 20.06.2017 - 2 StR 130/17
Raub mit Todesfolge (qualifikationsspezifischer Zusammenhang: keine Finalität …
Demzufolge kann der Tatbestand des § 251 StGB auch dann gegeben sein, wenn der Täter die zum Tode führende Gewalt nicht mehr zur Ermöglichung der Wegnahme, sondern zur Flucht oder Beutesicherung anwendet, sofern sich in der schweren Folge noch die spezifische Gefahr des Raubes realisiert, und der Raub bzw. die räuberische Erpressung noch nicht beendet war (BGH, Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 299; Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 StR 66/98, NStZ 1998, 511, 512; Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, NJW 1999, 1039, 1040; Beschluss vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01, NStZ 2001, 371; Beschluss vom 13. August 2002 - 3 StR 204/02, NStZ 2003, 34; Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 214;… ebenso Eser/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 251 Rn. 4;… LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 251 Rn. 8, 18 jew. mwN;… aA Fischer, StGB, 64. Aufl., § 251 Rn. 5;… Sander in Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 251 Rn. 11 mwN;… Küpper/Grabow, Festschrift für Achenbach, 2011 S. 265, 280 f.; Habetha, NJW 2010, 3133, 3135). - LG Mainz, 08.12.2008 - 1 Ks 3613 Js 18835/06
Verurteilung des Angeklagten im Fall "Helga Pfirsching" zu einer lebenslangen …
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist hierbei jedoch zumindest die Verwendung eines Tatmittels erforderlich, dass die Gefahr der Eskalation auch nach Vollendung der Raubtat bis zur Beendigung durch Beutesicherung in sich trägt, beispielsweise durch Einsatz von Schusswaffen (…vgl. BGH, 3. Strafsenat, a.a.O.; Urteil vom 15.5.1992, Az: 3 StR 535/91 in: BGHSt 38, 295 f.). - BGH, 07.10.2020 - 4 StR 602/19
Raub mit Todesfolge (qualifikationsspezifischer Zusammenhang)
- BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98
Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht …
- BGH, 29.03.2001 - 3 StR 46/01
Versuch; Versuchte Erfolgsqualifizierung; Schwerer Raub; Raub mit Todesfolge; …
- BGH, 09.08.2022 - 3 StR 206/22
Einfuhr von Betäubungsmitteln (Wirkstoffgehalt; nicht geringe Menge bei …
- BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04
Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung …
- BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02
Tateinheit (Beendigung einer der räuberischen Erpressung, handlungseinheitliche …
- BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05
Tateinheit zwischen Nötigung und schwerer räuberischer Erpressung (Abgrenzung von …
- BGH, 09.01.2002 - 5 StR 543/01
Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; verminderte Schuldfähigkeit); Gemeinschaftlicher …
- BGH, 11.11.2014 - 3 StR 455/14
Tateinheit zwischen gefährlicher Körperverletzung und schwere räuberischer …
- BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00
Abgrenzung Tateinheit und Tatmehrheit
- BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
Teilanfechtung im Jugendstrafverfahren; Schwergewicht bei gleichzeitiger …
- BGH, 14.04.1999 - 3 StR 45/99
Minder schwerer Fall des Raubes; verminderte Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit
- AG Kassel, 12.06.2014 - 243 Ds 1610 Js 17234/14
- BGH, 02.03.1995 - 1 StR 6/95
Vermögensverfügung - Waffe - Waffengewalt - Nötigung