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   BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92   

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BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92 (https://dejure.org/1992,952)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1992 - 2 StR 86/92 (https://dejure.org/1992,952)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1992 - 2 StR 86/92 (https://dejure.org/1992,952)
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Häusliche Kleinkläranlagen

§§ 324 Abs. 1, 13 StGB, §§ 1a Abs. 1, 18a Abs. 1 Satz 1 WHG, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB hess. WasserG, hessische Bürgermeister haben die Garantenpflicht, rechtswidrige Gewässerverunreinigungen durch die Bürger über die gemeindliche Kanalisation abzuwenden;

§ 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF (§ 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB nF) wird von § 324 StGB verdrängt

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 52 StGB; § 324 StGB; § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Strafbarkeit des Bürgermeisters wegen Unterlassung der Umsetzung von abwassersatzungsrechtlichen Bestimmungen (Garantenstellung); Konkurrenzverhältnis zwischen Gewässerverunreinigung und umweltgefährdender Abfallbeseitigung

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung - Garantenstellung des Bürgermeisters - Gewässerverunreinigung - Umweltgefährdende Abfallbeseitigung - Gesetzeskonkurrenz - Pflicht zur Gefahrenabwendung - Umweltgefährdung - Haftung aus Unterlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 324 Abs. 1, § 326 Abs. 1 Nr. 3, § 13, § 52
    Strafbarkeit eines Bürgermeisters wegen Gewässerverunreinigung

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 325
  • NJW 1992, 3247
  • MDR 1992, 1170
  • NVwZ 1993, 103 (Ls.)
  • NStZ 1993, 285 (Ls.)
  • NStZ 1997, 578
  • DÖV 1993, 121
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 17.05.1988 - Ss 121/88
    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
    Bei Amtsträgern einer Gemeinde besteht deshalb eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Gewässerverunreinigungen insoweit, als die Gemeinde selbst Anlagen (wie etwa Krankenhäuser, Schwimmbäder, Kraftwerke, Mülldeponien oder Kläranlagen) betreibt und dabei Abwässer in den Vorfluter leitet, die das Gewässer verunreinigen (vgl. OLG Celle ZfW 1987, 126; OLG Köln NJW 1988, 2119 = ZfW 1989, 46, 49; LG München II NuR 1986, 259 = BayVBl. 1986, 316; Franzheim, Umweltstrafrecht S. 34; Rogall, Die Strafbarkeit von Amtsträgern im Umweltbereich, 1991 S. 147 ff; Breuer NJW 1988, 2084; Wolf Müller UPR 1990, 367).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
    Wiewohl diese Urkunden mit ihrem vollständigen Wortlaut in den Urteilsgründen erscheinen, sind lediglich bestimmte, dem Umfang nach geringfügige Teile (nachträgliche Änderungen betreffend), die durch Erörterung mit dem Angeklagten oder auch Zeugen zum Gegenstand der Verhandlung gemacht worden sein können, zu Beweiszwecken verwertet worden (vgl. BGHSt 11, 159, 162).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
    Etwas anderes gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - eine nachhaltige Gewässerverunreinigung durch die Beseitigung von Abwasser herbeigeführt wird und - da Abwasser dem strafrechtlichen Abfallbegriff unterfällt (vgl. BGHSt 37, 21) - damit zugleich die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt sind.
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86

    Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
    Dabei bedarf es in diesem Zusammenhang keiner Erörterung der Voraussetzungen, unter denen Amtsträger allgemein für die Abwendung eines tatbestandsmäßigen Erfolgs strafrechtlich haften (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 1, abl. dazu Ranft JZ 1987, 914; Rudolphi JR 1987, 336; Winkelbauer JZ 1986, 1119; zum Meinungsstand im Schrifttum: Rogall a.a.O. S. 144 ff).
  • BGH, 31.10.1986 - 2 StR 33/86

    Zur Umweltschädigung geeignete Menge von Hausmüll

    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
    Die fortlaufende Einleitung ungeklärter Abwässer in die Vorfluter hat - wie den Urteilsfeststellungen zu entnehmen ist - durchgängig zu Gewässerverunreinigungen geführt (zum Begriff der Gewässerverunreinigung vgl. BGHR StGB § 324 Abs. 1 Veränderung 1, 2).
  • BGH, 20.02.1991 - 2 StR 478/90

    Einleitung von Abwässern - Gewässerverunreinigung - Restaurationsschiff -

    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
    Die fortlaufende Einleitung ungeklärter Abwässer in die Vorfluter hat - wie den Urteilsfeststellungen zu entnehmen ist - durchgängig zu Gewässerverunreinigungen geführt (zum Begriff der Gewässerverunreinigung vgl. BGHR StGB § 324 Abs. 1 Veränderung 1, 2).
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
    Der Beweis dafür, daß er während eines nicht unerheblichen Zeitraums außerstande gewesen sei, wesentlichen Vorgängen der Hauptverhandlung zu folgen (vgl. BGHSt 2, 14, 15 f), ist durch die schriftlichen Äußerungen des Beschwerdeführers und mehrerer Zuhörer nicht erbracht.
  • AG Hechingen, 23.03.1976 - Cs 178/75
    Auszug aus BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92
    Grund dieser Garantenstellung ist eine entsprechende Pflicht der Gemeinde, deren Erfüllung dem Bürgermeister zufolge seiner dienstlichen Aufgaben als Amtsträger der Gemeinde obliegt (so im Ergebnis auch AG Hechingen NJW 1976, 1222, LG Fulda, Urt. v. 15. Dezember 1981, mitgeteilt bei Sack, Umweltschutz-Strafrecht a.a.O. Rdn. 221 a und AG Hof BayVBl. 1989, 763; ebenso: Franzheim, Umweltstrafrecht S. 41 f; Foerstemann, Städte- und Gemeindebund 1986, 104; Kausch, Die Gemeinde 1988, 69 f; Schmeken, Städte- und Gemeindebund 1987, 326; ders., Städte und Gemeinderat 1988, 15 ff; vgl. auch Gnauck, Gemeinde- und Städtebund RhPf 1990, 78 ff).
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Dies betraf nicht nur hohe staatliche oder kommunale Repräsentanten, denen der Schutz von Leib und Leben der ihnen anvertrauten Bürger obliegt (BGHSt 38, 325; 48, 77, 91), sondern auch Polizeibeamte (BGHSt 38, 388), Beamte der Ordnungsbehörde (BGH NJW 1987, 199) oder auch Bedienstete im Maßregelvollzug (BGH NJW 1983, 462).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Entsprechendes gilt für die Entscheidung BGHSt 38, 325.
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Dabei setzt § 13 StGB gleichfalls einen Erfolg voraus, "der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört" (vgl. BGH NStZ 1997, 545: Tatbestandsverwirklichung des § 326 Abs. 1 StGB durch Unterlassung, die lediglich nicht fahrlässig war, BGHSt 38, 325, 338: die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB waren durch Unterlassen erfüllt, dieser Tatbestand wurde allerdings von § 324 StGB verdrängt).
  • BGH, 04.04.2001 - 2 StR 356/00

    Konkurrenzverhältnis zwischen Bodenverunreinigung und umweltgefährdender

    Mit der Bodenverunreinigung, die geeignet ist, ein Gewässer zu schädigen, sind nicht nur dieselben in beiden Tatbeständen geschützten Rechtsgüter betroffen, auch die Gefährdung ist in diesem Fall identisch (vgl. auch BGHSt 38, 325, 338; Cramer/Heine in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 324 a Rdn. 19; Lenckner/Heine in Schönke/Schröder aaO § 326 Rdn. 22).
  • BGH, 06.04.2001 - 2 StR 356/00

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Bodenverunreinigung; Unerlaubter Umgang

    Mit der Bodenverunreinigung, die geeignet ist, ein Gewässer zu schädigen, sind nicht nur die selben in beiden Tatbeständen geschützten Rechtsgüter betroffen, auch die Gefährdung ist in diesem Fall identisch (vgl. auch BGHSt 38, 325, 338; Cramer/Heine in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 324 a Rdn. 19; Lenckner/Heine in Schönke/Schröder aaO § 326 Rdn. 22).
  • BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96

    Versuchte umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch einen Schlachthof und Viehhof

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit den Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucks. 8/2382 S. 17; 8/3633 S. 29) die Vorschrift des § 326 StGB bereits mehrfach als abstraktes Gefährdungsdelikt bezeichnet (BGHSt 36, 255, 257; 38, 325, 339 [BGH 19.08.1992 - 2 StR 86/92]; 39, 381, 385; BGH NStZ 1994, 436).
  • VGH Bayern, 04.05.2022 - 16a D 19.1036

    Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, hier:

    Als Bürgermeister oblag ihm die Dienstpflicht zur Wahrnehmung seines Amtes und damit zugleich die Verpflichtung, für die Erfüllung der Handlungsgebote zu sorgen, die die Gemeinde zu befolgen hatte (BGH, U.v. 19.8.1992 - 2 StR 86/92 - juris Rn. 31; Heine/Schittenhelm in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, Vorbemerkung zu §§ 324 ff. Rn. 40 zur Pflicht einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung).
  • OLG Frankfurt, 12.10.1995 - 1 Ss 382/93
    Wie die Kammer bejaht der Senat, der Entscheidung des BGH vom 19.08.1992 (BGHSt 38, 325 f. = NJW l992, 3247 f.) folgend, die Garantenstellung des Angeklagten als des den Feststellungen des Urteils nach innerhalb des Gemeindevorstandes allein für Entwässerungsangelegenheiten zuständigen 1. Stadtrats der Gemeinde Bad Vilbel (Sack, a.a.O., § 324 StGB Rdnr. 302 f).
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