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BGH, 22.10.1991 - 5 StR 415/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 51 Abs. 4 S. 2 StGB
Anrechnung von Untersuchungshaft in DDR (Berücksichtigung bei der Strafzumessung) - Wolters Kluwer
DDR - Untersuchungshaft - Härten der DDR - Haft - Strafzumessung - Anrechnung von Strafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 51
Untersuchungshaft in der ehem. DDR
Papierfundstellen
- BGHSt 38, 88
- NJW 1992, 517
- MDR 1992, 169
- NStZ 1992, 80
- NJ 1992, 220
- StV 1991, 559
- JR 1992, 340
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92
Mauerschützen I
Dieser Ausgangspunkt entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 37, 320; 38, 1, 3; 38, 18; 38, 88;… BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 5). - BGH, 27.04.2006 - 4 StR 572/05
Verurteilung der "Opa-Bande" rechtskräftig
Das Landgericht hat alle für die Strafzumessung bestimmenden Umstände gesehen und in dem Sinne, dass die Strafen gerechter Schuldausgleich sein müssen (vgl. BGHSt 24, 132, 134; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 25, 27, 29), rechtsfehlerfrei gewichtet. - OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 10 U 177/98
Maßgeblicher Mietzins bei Ausübung eines Optionsrechts
Diese Annahme kann indes angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.10.1991 (NJW 1992, 517 = WuM 1992, 240) jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht aufrechterhalten werden.
- BGH, 08.11.2005 - 2 StR 296/05
Hinweispflicht; faires Verfahren (Vertrauenstatbestand; Wahrunterstellung; …
Wie der Bundesgerichtshof zu der unter teilweise menschenunwürdigen Bedingungen vollzogenen Untersuchungshaft in der DDR entschieden hat, kann es in solchen Fällen gerechter Strafzumessung entsprechen, besondere Härten der Haft strafmildernd zu berücksichtigen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 27). - LG Berlin, 18.10.2016 - 29 O 407/15
Verurteilung zu Räumung im Rechtsstreit gegen Theater und Komödie am …
Das ist die Miete, die üblicherweise bei einem Neuabschluss für vergleichbare Objekte üblicherweise gefordert und bezahlt wird (BGH NJW 1992, 517). - KG, 26.06.1992 - 5 Ws 175/92
Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Gericht; DDR; Umrechnung
Abgesehen davon war die frühere DDR kein Ausland (vgl. BGHSt 38, 88).Eine unbeabsichtigte Regelungslücke liegt daher nicht vor (vgl. BGHSt 38, 88).
- BGH, 10.03.1992 - 1 StR 22/92
DDR-Vollzug als Strafmilderungsgrund
Das gilt auch für ungerechtfertigte Bestrafung in der ehemaligen DDR, für die im Einigungsvertrag Sonderregelungen vorgesehen sind (vgl. die nähere Darstellung in BGH NStZ 1992, 80 - zur Veröffentlichung in BGHSt 38 vorgesehen).