Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,253
BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92 (https://dejure.org/1992,253)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1992 - GSSt 1/92 (https://dejure.org/1992,253)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1992 - GSSt 1/92 (https://dejure.org/1992,253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Raubmord

§ 251 StGB aF, § 18 StGB erfassen auch vorsätzliche Herbeiführung der Todesfolge (Auffangfunktion des Begriffs der Fahrlässigkeit) (Hinweis: nun im Wortlaut von § 251 StGB klargestellt: "wenigstens leichtfertig" statt früher "leichtfertig");

§ 52 StGB, Tateinheit (nicht Gesetzeseinheit) zwischen § 251 StGB und § 211 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    § 18 StGB; § 52 StGB; § 211 StGB; § 251 StGB
    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher Herbeiführung des Todes; Konkurrenzverhältnis zwischen Mord und Raub mit Todesfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tateinheit; Todesfolge ; Strafzumessung; Leichtfertigkeit; Raub mit Todesfolge; Grobe Fahrlässigkeit ; Vorsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 52 Abs. 1, § 211, § 251
    Verhältnis von Mord und Raub mit Todesfolge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 100
  • NJW 1993, 1662
  • MDR 1993, 663
  • NStZ 1993, 338
  • StV 1993, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (63)

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob das Ergebnis des konkreten Revisionsverfahrens als solches durch die Beantwortung der Vorlagefrage durch den Großen Senat für Strafsachen beeinflusst wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 278; vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 102; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 58; Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 128; vom 17. März 2015 - GSSt 1/14, NJW 2015, 3800; SSW-StPO/Quentin, 2. Aufl., § 132 Rn. 2).
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05

    Verabreichung einer tödlichen Dosis Kochsalz an ein Kleinkind - Verurteilung

    c) Soweit nach den Feststellungen das Verhalten der Angeklagten auch den Tatbestand der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) erfüllen kann, kommt dem jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen gegenüber der Körperverletzungshandlung kein eigenständiger Unrechtsgehalt zu, der zur Klarstellung (vgl. BGHSt 39, 100; 44, 196) die Aufnahme in den Schuldspruch gebieten könnte.
  • BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19

    Konkurrenzen zwischen Widerstand gegen und tätlichem Angriff auf

    Auf diese Weise erfüllt der Schuldspruch seine Klarstellungsfunktion, indem er sämtliche verwirklichten Strafnormen ausdrücklich benennt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 109; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 116).

    Kennzeichen der Gesetzeseinheit ist es, dass die Verletzung des durch den einen Tatbestand geschützten Rechtsguts eine - wenngleich nicht notwendige, so doch regelmäßige - Erscheinungsform der Verwirklichung des anderen Tatbestands ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108; vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253 Rn. 18, jeweils mwN).

    (a) Der für die Abgrenzung zwischen Ideal- und Gesetzeskonkurrenz bedeutsame Aspekt des Rechtsgüterschutzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108; vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253 Rn. 18, jeweils mwN) legt aus Klarstellungsgründen die Annahme eines tateinheitlichen Zusammentreffens der beiden Tatbestände nahe.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht