Rechtsprechung
BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92 |
Bordell-Krieg
§ 240, § 32, § 34 StGB, Verwerflichkeit;
§ 212 StGB, § 32, § 33 StGB, angekündigter Angriff, planmäßiges Sicheinlassen
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 32 StGB; § 33 StGB; § 240 StGB
Kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines vorherangekündigten Angriffs unter Übergehung der erreichbaren Polizei (intensiver Notwehrexzess); Nötigung zur Unterlassung eines rechtswidrigen Angriffs (Verwerflichkeit; Gewalt bei Androhung ... - openjur.de
§§ 240 Abs. 2, 33 StGB
Zu den Voraussetzungen für eine entschuldigte Überschreitung der Notwehr; Nötigung zur Unterlassung eines rechtswidrigen Angriffs - Wolters Kluwer
Notwehrexzeß - Nötigung - Verwerflichtkeit - Nötigung durch Unterlassen
- opinioiuris.de
Dresdner Rotlicht
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Einschränkung des Notwehrrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Rotlichtfall: Entschuldigtes Überschreiten der Notwehr und Nötigung zur Unterlassung eines noch nicht gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf den Täter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 33, § 240 Abs. 2
Kein Überschreiten der Notwehr bei planmäßiger Auseinandersetzung - Verwerflichkeit der Nötigung zur Unterlassung eines noch nicht gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs
Papierfundstellen
- BGHSt 39, 133
- NJW 1993, 1869
- MDR 1993, 558
- NStZ 1993, 333
- StV 1993, 576
- JR 1994, 421
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 03.06.2015 - 2 StR 473/14
Notwehr (Gebotenheit der Notwehrhandlung: Einschränkung des Notwehrrechts bei …
Für seine Anwendung ist vielmehr grundsätzlich auch dann Raum, wenn infolge der von dem Angegriffenen schuldhaft mitverursachten Notwehrlage ein nur eingeschränktes Notwehrrecht nach § 32 StGB besteht, sofern der Täter die Grenzen der (eingeschränkten) Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 140; Beschluss vom 15. November 1994 - 3 StR 393/94, NJW 1995, 973). - BGH, 28.06.2016 - 1 StR 613/15
Rechtfertigender Notstand (Erforderlichkeit der Notstandshandlung: Begriff, …
(a) So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass die Erforderlichkeit der Notstandshandlung entfällt, wenn zur Gefahrabwehr staatliche bzw. "obrigkeitliche' Hilfe rechtzeitig in Anspruch genommen werden kann (BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 137;… Fischer aaO § 34 Rn. 9a;… vgl. auch Erb in Münchener Kommentar zum StGB aaO § 34 Rn. 94). - BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97
Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt
bb) Das Verhalten des Angeklagten - die Gewaltausübung durch Anbringen des Stahlkastens - war, wie das Landgericht mit seinen allerdings knappen Ausführungen im Ergebnis zu Recht annimmt, im Hinblick auf den angestrebten Zweck im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB verwerflich (vgl. BGHSt 17, 328, 331; 18, 389, 391; 19, 263, 268; 39, 133, 137).
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Das Überschreiten der Notwehrbefugnisse wirkt aber auch dann nicht schuldausschließend, wenn sich der Täter planmäßig in eine tätliche Auseinandersetzung mit seinem Gegner eingelassen hat (BGHSt 39, 133; BGH NJW 1995, 973). - AG Flensburg, 07.11.2022 - 440 Cs 107 Js 7252/22
Klimaaktivist, Hausfriedensbruch, Klimaschutz, rechtfertigender Notstand
Zwar verkennt das Gericht nicht, dass in der strafrechtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum die Erforderlichkeit einer Tat dann grundsätzlich verneint wird, wenn staatliche Hilfe rechtzeitig in Anspruch genommen werden kann (BGH, Urt. v. 3.2.1993 - 3 StR 356/92, NJW 1993, 1869, 1870; BGH, Beschl. v. 28.6.2016 - 1 StR 613/15, NJW 2016, 2818;… Rosenau, in: Satzger/Schluckebier, StGB, 5. Aufl. 2021, § 34, Rn. 13;… Kühl, Strafrecht AT, 8. Aufl. 2017, § 8, Rn. 27;… Rengier, Strafrecht AT, 14. Aufl. 2022, § 19, Rn. 23) oder wenn die Lösung der von § 34 StGB "vorausgesetzten Konfliktlage zwischen dem Erhaltungsgut und dem Eingriffsgut einem besonderen Verfahren oder einer bestimmten Institution vorbehalten ist" (BGH, Beschl. v. 28.6.2016 - 1 StR 613/15, NJW 2016, 2818; vgl. auch u.a. OLG Braunschweig, Beschl. v. 16.5.2013 - 1 Ss 20/13, BeckRS 2013, 18047;… Schönke/Schröder-Perron, 30. Aufl. 2019, § 34, Rn. 41) und dass in diesen Grundsätzen gerade auch der prinzipielle Vorrang staatlicher, von demokratischer Legitimation getragener und auf der Basis rechtsstaatlich geregelter und kontrollierter Verfahren erfolgender Gefahrenabwehrmaßnahmen im weiteren Sinne seinen Ausdruck findet. - OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein
Der Angeklagte ist auf die Beschreitung des Rechtsweges zu verweisen und darf - auch bei vermeintlich rechtswidrigen Vollstreckungsmaßnahmen - nicht unter Ausschaltung des Gewaltmonopols des Staates zur Selbsthilfe greifen (vgl. BGHSt 39, 133). - OVG Saarland, 06.05.1993 - 1 R 106/90
Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung …
Darüber hinausgehende Gewaltausübung mißachtet den Vorrang des staatlichen Gewaltmonopols (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3.2.1993 - 3 StR 356/92 -). - BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19
Notwehr (Notwehrprovokation: Anforderungen); Überschreitung der Notwehr …
Für seine Anwendung ist vielmehr grundsätzlich auch dann Raum, wenn infolge der von dem Angegriffenen schuldhaft mitverursachten Notwehrlage ein nur eingeschränktes Notwehrrecht nach § 32 StGB besteht, sofern der Täter die Grenzen der (eingeschränkten) Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 ? 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 140; Beschluss vom 15. November 1994 ? 3 StR 393/94, NJW 1995, 973; Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 473/14). - OVG Sachsen, 27.03.2015 - 6 A 256/12
Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Polizeibeamter, vorsätzliche Straftaten, …
Der Einzelne, der sich anmaßt, den Staat dabei mit Nötigungsmitteln zu vertreten, handelt verwerflich, wenn er vorsätzlich den Vorrang staatlicher Zwangsmittel außer Acht lässt, um durch von ihm selbst ausgeübte Drohung mit einem empfindlichen Übel und ohne speziellen Rechtfertigungsgrund die Gesetzestreue anderer zu erzwingen (vgl. BGH, Urt. v. 3. Februar 1993, BGHSt 39, 133, 137 f.). - BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94
Nachtbar-Überfall - § 32 StGB, 'gegenwärtig', 'erforderlich', § 16 StGB; § 33 …
Bei dieser Begründung verkennt das Landgericht die Tragweite des Senatsurteils BGHSt 39, 133 [BGH 03.02.1993 - 3 StR 356/92]. - BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96
Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess - …
- BGH, 12.08.2021 - 3 StR 447/20
Notwehr (hier: Nothilfe) gegen Erpressung (Recht am eigenen Bild; …
- OLG Hamm, 24.05.2000 - 3 Ss 44/00
Notwehr mittels illegaler Schusswaffe, Notstand, Schusswaffengebrauch, Verstoß …
- BGH, 18.05.2000 - 4 StR 29/00
Unzulässige Verfahrensrüge; Beweiswürdigung (Vorsatz bei Schockzustand); …
- BGH, 28.07.1995 - 3 StR 249/95
Warnschüsse - Notstandsähnliche Lage - Verwerflichkeit - Nötigung
- OLG Köln, 26.02.1999 - Ss 51/99
Betäubungsmittel: Urteilsfeststellungen - Motivation zum Konsum
- LG Köln, 27.10.2016 - 24 O 131/16
- BGH, 14.01.1998 - 1 StR 658/97
- BGH, 01.09.1993 - 3 StR 354/93
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung mit …