Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1105
BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93 (https://dejure.org/1993,1105)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1993 - 4 StR 33/93 (https://dejure.org/1993,1105)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 4 StR 33/93 (https://dejure.org/1993,1105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Gespieltes Einverständnis

§ 177, § 24 StGB, zum Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung bei Irrtum des Täters, kein Fehlschlag bei "rechtlicher Unmöglichkeit, Anforderungen an die "Aufgabe" (Kriterium: endgültig)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 177 StGB
    Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung bei irrtümlicher Annahme einer Einwilligung durch das Opfer ("fehlgeschlagener" Versuch aufgrund rechtlicher Unmöglichkeit; Aufgeben der Tat)

  • Wolters Kluwer

    Einflußbereich - Geschlechtsverkehr - Vergewaltigung - Fehlgeschlagener Versuch - Einwilligung - Zwangsmittel

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum strafbefreienden Rücktritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 244
  • NJW 1993, 2188
  • MDR 1993, 995
  • MDR 1994, 132
  • NStZ 1993, 581
  • JR 1994, 198
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.08.2007 - 4 StR 253/07

    Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; Tatbestandsirrtum:

    In Anbetracht der getroffenen Feststellungen hätte das Landgericht erörtern müssen, ob sich der Angeklagte in einem den Vorsatz ausschließenden Irrtum nach § 16 Abs. 1 StGB befand (vgl. BGHSt 39, 244, 245).
  • BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03

    Beweiswürdigung (Darstellung: Widerspruchsfreiheit, Einzelheiten, Überprüfbarkeit

    Der Tatbestand der sexuellen Nötigung erfordert in subjektiver Hinsicht u.a., daß sich der Täter vorsätzlich über den entgegenstehenden Willen des Tatopfers hinwegsetzt (vgl. u.a. BGHSt 39, 244, 245; BGH NStZ 1982, 26; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 177 Rdn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 489/00

    Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Vergewaltigung; Rücktritt vom Versuch

    Dies könnte das Geschehen im Auto und das im Hotel zu einer Tat im Rechtssinne verknüpfen (vgl. BGHSt 33, 142, 144 f.; 39, 244, 247 f.; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 4).

    Dazu bedurfte es schon deshalb näherer Erörterung, weil der Angeklagte die Nebenklägerin zwischenzeitlich nicht aus seinem Einflußbereich entlassen hat (vgl. BGHSt 39, 244, 247 f.).

  • BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98

    Anforderungen an das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe"; Wut als Motiv für das

    Fälle dieser Art hat der Bundesgerichtshof ersichtlich noch nicht entschieden (vgl. aber BGHSt 39, 244, 246 f.).
  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 132/95

    Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Äußerer Zwang - Innerer

    Bei einer solchen Sachverhaltsgestaltung wäre ein Rücktritt möglich (BGHSt 7, 296; BGHR StGB § 24 I Satz 1 Freiwilligkeit 8; BGHSt 39, 244, 248) [BGH 24.06.1993 - 4 StR 33/93].
  • BGH, 13.05.1997 - 5 StR 192/97

    Tenor eines Beschlusses

    Auch wenn im ersten Fall der Urteilsgründe ein Versuch der Vergewaltigung (und nicht Vollendung) vorliegen sollte, ist der Angeklagte auch bei Berücksichtigung von BGHSt 39, 244 [BGH 24.06.1993 - 4 StR 33/93] (dazu Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 16) nicht zurückgetreten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht