Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1993 - 1 StR 559/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1411
BGH, 26.10.1993 - 1 StR 559/93 (https://dejure.org/1993,1411)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1993 - 1 StR 559/93 (https://dejure.org/1993,1411)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 1 StR 559/93 (https://dejure.org/1993,1411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 311d StGB
    Freisetzen von ionisierender Strahlung; Eignung zur Schädigung von Leib und Leben

  • Wolters Kluwer

    Ionisierende Strahlen - Schädigung eines anderen - Generelle Betrachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 371
  • NJW 1994, 672
  • MDR 1994, 291
  • NStZ 1994, 190
  • StV 1994, 186 (Ls.)
  • JR 1995, 32
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 1 StR 559/93
    Immerhin beruhen die erwähnten Werte auf Berechnungen, die ihrerseits Beobachtungen bei größeren absorbierten Strahlenbelastungen zur Grundlage haben (vgl. Kramer/Zerlett, Strahlenschutzverordnung Strahlenschutzvorsorgegesetz 3. Aufl. § 28 StrlSchV Erläuterung 6; vgl. auch BVerwG NJW 1981, 1393).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    a) Mit der Eignungsformel wird die Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 und Abs. 3 StGB zu einem abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikt (vgl. Senat in BGHSt 39, 371 zum Freisetzen ionisierender Strahlen nach § 311 Abs. 1 StGB und in NJW 1999, 2129 zur Straftat nach § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG); teilweise wird diese Deliktsform auch als "potentielles Gefährdungsdelikt" bezeichnet (BGH NJW 1994, 2161; vgl. auch Sieber NJW 1999, 2065, 2067 m.w.N.).

    c) Dieses Verständnis von der Eignung zur Friedensstörung entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu vergleichbaren Eignungsdelikten wie dem Freisetzen ionisierender Strahlen nach § 311 Abs. 1 StGB (BGHSt 39, 371; NJW 1994, 2161) oder der Straftat nach § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG (BGH NJW 1999, 2129).

  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97

    Röntgenbehandlung ohne medizinische Indikation kann gefährliche Körperverletzung

    Ionisierend ist eine Strahlung, die von natürlichen oder künstlichen radioaktiven Stoffen ausgeht; dazu gehören auch Röntgenstrahlen (Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. Rdn. 3; Tröndle StGB 48. Aufl. Rdn. 2; Wolff in LK 11. Aufl. Rdn. 3 alle zu § 311 a; Steindorf in LK StGB 11. Aufl. § 311 d Rdn. 2 und 3; E 1962 BT-Drucks. IV/650 S. 502; Reinhardt, Der strafrechtliche Schutz vor den Gefahren der Kernenergie und den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlen S. 15; vgl. auch BGHSt 39, 371 mit Anmerkung Geerds JR 1995, 32; BGH NJW 1994, 2161; Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch 257. Aufl. Stichwort: "ionisierende Strahlung").
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 493/98

    EG-Verordnung Nr. 3381194; Ausschließlich militärische Waren;

    Denn bei § 34 Abs. 2 AWG handelt es sich - wie beispielsweise auch beim Freisetzen ionisierender Strahlen (§ 311 StGB, vor dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 26. Januar 1998 § 311 d StGB; dazu BGHSt 39, 371, 372) - um ein abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt (vgl. Bieneck in Bieneck, Handbuch des Außenwirtschaftsrechts § 33 Rdn. 2; der Sache nach ebenso Fuhrmann in Erbs/Kohlhaas, AWG § 34 Anm. 14 sowie Hocke/ Berwald/Maurer, Außenwirtschaftsrecht § 34 Anm. 3: zweistufiges Delikt; Dahlhoff NJW 1991, 208 trotz Bezeichnung als konkretes Gefährdungsdelikt; zur Terminologie Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. Vorbem. §§ 306 ff. Rdn. 3).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 65/94

    Freisetzung ionisierender Strahlen - Strahlendosis - potentielle Gefährdung

    Der Bundesgerichtshof hat in jüngster Zeit (BGHSt 39, 371) in einem vergleichbaren Fall bei einer Strahlung von 7 Mikrosievert pro Stunde in Anlehnung an den niedrigsten Wert der Anlage X Tabelle X 1 zur Strahlenschutzverordnung (5 Millisievert pro Jahr) ausgeführt, daß der illegale unkontrollierte Umlauf des strahlenden Stoffes Strahlungseinwirkungen auf Personen mit sich bringen kann, die der höchsten Schutzkategorie - Minderjährige - angehören; die hierfür als Schwellenwert maßgebende Dosis von 5 Millisievert pro Jahr könne bei andauernder, dieselbe Person treffender Strahlung in durchaus überschaubarer Zeit erreicht werden.

    Sollte die Strafkammer wiederum kein strafbares Verhalten feststellen, wird sie das Vorliegen von Ordnungswidrigkeitstatbeständen nach der Strahlenschutzverordnung, wie sie von der Revision im einzelnen aufgeführt worden sind, und den Vorschriften über den Umgang mit gefährlichen Gütern zu prüfen haben (vgl. die der Entscheidung in BGHSt 39, 371 = NJW 1994, 672 zugrunde liegende Verurteilung durch das Landgericht).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht