Rechtsprechung
BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 267 Abs. 5 StPO; § 395 StPO; § 400 StPO; § 401 StPO
Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Beschränkung des Rechtsmittels der Nebenklage bei Dauerdelikten - Wolters Kluwer
Revision - Zuhälterei - Menschenhandel - Tateinheit - Vergewaltigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 181a Abs. 1
Papierfundstellen
- BGHSt 39, 390
- NJW 1994, 1015
- MDR 1994, 289
- NStZ 1994, 141
- StV 1994, 283
- StV 1994, 284
- JR 1995, 71
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14
(Schwere) Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (schwere …
Der Senat weist den neuen Tatrichter darauf hin, dass er alle in Tateinheit mit dem Nebenklagedelikt stehenden Delikte - auch Offizialdelikte - erneut zu prüfen haben wird (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1993 - 5 StR 539/93, BGHSt 39, 390, 391;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 400 Rn. 7a mwN). - BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09
Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben
Es kann dahinstehen, ob der Umstand, dass die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB und schwerer wiegende Straftaten trotz der Annahme materiellrechtlicher Tateinheit unter besonderen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer getrennten Aburteilung zugänglich sind ( BGHSt 29, 288, 292 ff.; BGH StV 1999, 352, 353), es rechtfertigen kann, eine Beschränkung der Revision auf in Tateinheit mit dem Organisationsdelikt stehende schwerere Straftaten als wirksam anzusehen (…Paul in KK 6. Aufl. § 318 Rdn. 6a; zur Zulässigkeit der Revisionsbeschränkung auf einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung, wenn diese mit dem Dauerdelikt der Zuhälterei tateinheitlich zusammentrifft, s. BGHSt 39, 390). - LG Köln, 07.07.2017 - 113 KLs 3/15
Schuldspruch wegen Vergewaltigung, des schweren Menschenhandels zum Zweck der …
Das bei der Tat zu B. III. 1. tateinheitlich verwirklichte (Dauer-)Delikt der ausbeuterischen und dirigierenden Zuhälterei ist schließlich als minder schweres Delikt auch nicht in der Lage, die vorgenannten schwereren Tatbestände des schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Vergewaltigung zu einer Tat zu verbinden (vgl. BGH, Urt. v. 09.11.1993 - 5 StR 539/93; zitiert nach beck-online ).
- BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93
Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für …
Das Problem des etwaigen Verbrauchs der Strafklage für Taten, die schwerer wiegen als die fortgesetzte Handlung, stellt sich auch bei Dauerstraftaten, für die in der Rechtsprechung rechtsstaatliche und praktikable Lösungen entwickelt worden sind (BGHSt 29, 288 für § 129 StGB; BGHSt 36, 151 für die Waffendelikte; BGH, Urteil vom 9. November 1993 - 5 StR 539/93 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, für § 181 a StGB; vgl. auch BGHSt 35, 318). - LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14 Das bei der Tat zu Ziff. II. 2. tateinheitlich verwirklichte (Dauer-)Delikt der ausbeuterischen Zuhälterei ist schließlich als minder schweres Delikt auch nicht in der Lage, die vorgenannten schwereren Tatbestände des schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Vergewaltigung zu einer Tat zu verbinden (vgl. BGH, Urteil v. 09.11.1993 - 5 StR 539/93, zit. nach juris).
- BGH, 27.05.2004 - 3 StR 500/03
Sexuelle Nötigung (funktionaler Zusammenhang zwischen Nötigung und sexueller …
Zwar sind die genannten Verbrechen - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - jeweils tateinheitlich mit dem Dauerdelikt der Zuhälterei verwirklicht worden; eine zur Annahme von Tateinheit führende Verklammerung der Verbrechenstatbestände durch das tateinheitlich begangene Vergehen scheitert jedoch am Fehlen zumindest annähernder Wertgleichheit (vgl. BGHSt 39, 390, 391 f.;… BGHR StGB § 181 Abs. 1 Konkurrenzen 3;… Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 29 f.). - BGH, 19.05.2010 - 3 StR 56/10
Körperverletzung; Freiheitsberaubung; Zuhälterei; schwerer Menschenhandel …
Bei der Zuhälterei handelt es sich um ein Dauerdelikt, so dass mehrere, zeitlich gestreckte dirigierende Maßnahmen zum Nachteil einer Prostituierten rechtlich zu einer Tat zusammengefasst werden (BGHSt 39, 390). - BGH, 02.12.2004 - 3 StR 219/04
Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe (Beweiswürdigung); Mittäterschaft …
Der neue Tatrichter ist durch die eingeschränkte Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (§ 400 Abs. 1 StPO) nicht gehindert, das Tatgeschehen auch unter dem Aspekt des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (sofern der Kuhfuß in gefährlicher Weise als Nötigungsmittel eingesetzt wurde) bzw. des § 250 Abs. 2 Nr. 3 a) StGB (schwere Mißhandlung) zu würdigen (vgl. BGHSt 39, 390, 391). - BGH, 10.10.1995 - 5 StR 268/95
Zulässige Revision - Nebenkläger - Tatrichter - Nichtanwendung von …
Aufgrund des zulässigen Rechtsmittels des Nebenklägers hat das Revisionsgericht jedenfalls zu prüfen, ob der Tatrichter Strafvorschriften unangewendet gelassen hat, die zum Anschluß des Nebenklägers berechtigen und bei weitgehender tatbestandlicher Überschneidung dieselbe Zielrichtung haben wie das Delikt, dessen Nichtanwendung der Nebenkläger in zulässiger Weise beanstandet (vgl. auch BGHSt 39, 390).Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß das festzustellende Verhalten des Angeklagten M auch unter dem Gesichtspunkt von Offizialdelikten zu prüfen sein wird (vgl. BGHSt 39, 390, 391).
- OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17
Revision im Strafverfahren: Korrektur des Schuldspruchs durch das …
Ob die bezüglich der Tat vom 24.03.2015 erklärte Berufungsbeschränkung insgesamt, d. h. auch bezüglich der tateinheitlichen Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unwirksam war, weil die Berufung grundsätzlich nicht auf einzelne rechtliche Gesichtspunkte des Schuldspruchs beschränkt werden kann, oder ob vorliegend ausnahmsweise wegen des Dauerdeliktscharakters des Fahrens ohne Fahrerlaubnis das daneben in Rede stehende - während dieser Fahrt begangene - Betrugsdelikt einer selbständigen Beurteilung zugänglich ist (vgl. hierzu BGHSt 39, 390 für das Dauerdelikt der Zuhälterei in Tateinheit mit Vergewaltigung;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 318 Rn. 13 mwN), kann letztlich dahingestellt bleiben, nachdem das Berufungsgericht insoweit - übereinstimmend mit den Feststellungen des Amtsgerichts - in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise ebenfalls eine vorsätzliche Begehungsweise beim Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt hat. - BGH, 14.06.2000 - 3 StR 178/00
Tatbegriff bei der Zuhälterei
- BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94
Indiz - Gesamtwürdigung - Widerruf - Geständnis
- BGH, 22.07.2020 - 2 StR 92/20
Konkurrenzen (Zuhälterei, Vergewaltigung, schwerer Menschenhandel)
- BGH, 06.02.2018 - 2 StR 547/17
Fehlende Festsetzung der Höhe des Tagessatzes im Rahmen der Verhängung von …
- OLG Zweibrücken, 13.06.2008 - 1 Ss 70/08
Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf eine teilweise Einstellung …
- OLG Frankfurt, 27.06.2000 - 2 Ss 131/00
Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers
- OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
- BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97
Vorliegen eines Strafklageverbrauchs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer …
- BayObLG, 20.10.2003 - 4St RR 120/03
Vollendung der Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln bei Einschaltung eines …
- OLG Frankfurt, 18.01.2000 - 2 Ss 131/00
Rechtsmittel des Nebenklägers: Umfang der Kognitionspflicht bei tateinheitlich …
- OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 98/08
Berufung im Strafverfahren: Voraussetzungen einer Beschränkung auf den …