Rechtsprechung
BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92 |
Musterpaket mit Edelsalami
§ 331 StGB aF, Unrechtsvereinbarung, 'Diensthandlung';
(vgl. jetzt den weiter gefaßten Tatbestand des Abs 1: "Dienstausübung")
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 331 StGB
Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und einem Gefangenen in der JVA; Zuwendung eines geringwertigen Geschenks - Wolters Kluwer
Unrechtsvereinbarung - geringwertiges Geschenk - Justizvollzugsbeamter - Vorteilsannahme
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Konkretisierung der Diensthandlung i. S. v. § 331 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 331
Unrechtsvereinbarung im Strafvollzug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 39, 45
- NJW 1993, 1085
- MDR 1993, 161
- NStZ 1993, 186
- StV 1993, 246
- JR 1993, 210
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03
Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger
Zum anderen muß der Vorteil nicht mehr als Gegenleistung für eine bestimmte oder zumindest hinreichend bestimmbare (vgl. BGHSt 32, 290, 291; 39, 45, 46 f.; BGH NStZ 2001, 425, 426) Diensthandlung des Amtsträgers gedacht sein. - BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20
Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen …
Dies erfüllt die Voraussetzungen an die Bestimmtheit der zu entgeltenden Diensthandlung, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs nicht überspannt werden dürfen (vgl. BGH, Urteile vom 19. November 1992 - 4 StR 456/92, BGHSt 39, 45, 46 f.; vom 9. November 1995 - 4 StR 411/95, NStZ 1996, 278, 279; Beschluss vom 26. Oktober 1999 - 4 StR 393/99, NStZ 2000, 319).Mit der in Aussicht gestellten Einflussnahme bei Stellenbesetzungen in seiner Funktion als Dienststellenleiter war die Diensthandlung in ihrem sachlichen Gehalt erkennbar und festgelegt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1992 - 4 StR 456/92, aaO 46 f.; Urteil vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03, NStZ 2005, 214, 215), lediglich die zukünftig zu besetzende Stelle war noch ungewiss.
- BGH, 21.06.2007 - 4 StR 99/07
Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch …
Maßgeblich ist vielmehr, welcher Art die Beziehungen des Vorteilsgebers zu der Dienststelle des Amtsträgers sind und ob die Interessen des Vorteilsgebers sich dem Aufgabenbereich des Amtsträgers zuordnen lassen (vgl. BGHSt 39, 45, 47 m.N.).
- BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07
Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch …
Maßgeblich ist vielmehr, welcher Art die Beziehungen des Vorteilsgebers zu der Dienststelle des Amtsträgers sind und ob die Interessen des Vorteilsgebers sich dem Aufgabenbereich des Amtsträgers zuordnen lassen (vgl. BGHSt 39, 45, 47 m.N.). - BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00
Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines …
Wegen der Verknüpfung des Preisnachlasses von 26.000 DM mit der zugesagten Hilfe in den ausländerrechtlichen Angelegenheiten der drei polnischen Staatsangehörigen beim Abschluß des Werkvertrages vom 9. Juli 1997 (UA S. 33 f., 44 f., 105 ff.) hat die Strafkammer rechtsfehlerfrei die für den Tatbestand der Bestechlichkeit erforderliche Unrechtsvereinbarung bejaht (vgl. BGHSt 15, 88, 91; BGHR StGB § 331 Unrechtsvereinbarung 1). - LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15
Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt
Wenn zwischen den Beteiligten Einverständnis darüber besteht, dass der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenkreises oder Kreises von Lebensbeziehungen in eine gewisse Richtung tätig werden soll, reicht es aus, dass die Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar ist (…BGH, aaO, NStZ 2005, 214; Urteil vom 29. Februar 1984 - 2 StR 560/83, NJW 1985, 391; vom 19. November 1992 - 4 StR 456/92, NJW 1993, 1085 mwN). - BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03
Bestechung (Konkretisierung der pflichtwidrigen Diensthandlung); Vorteilsnahme; …
Es reicht vielmehr aus, wenn sich das Einverständnis der Beteiligten darauf bezieht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereiches oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig geworden ist oder werden soll und die einvernehmlich ins Auge gefaßte Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGHSt 32, 290, 291; 39, 45, 46 f.; BGH NStZ 2001, 425, 426;… BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2, 3 und 4; zur Abgrenzung vgl. BGH NStZ 1984, 24 f.; 1999, 561 f.; 2000, 319 f.). - BGH, 06.02.2003 - 4 StR 423/02
Urteil gegen Speyrer Kriminalbeamten weitgehend aufgehoben
Die Urteilsausführungen lassen jedoch besorgen, daß es dabei an die Annahme der nach beiden Straftatbeständen erforderlichen - ausdrücklich oder konkludent - getroffenen Unrechtsvereinbarung, bei der eine bestimmte Diensthandlung für die Vorteilsgewährung als Äquivalent erbracht wird (st. Rspr.; BGHSt 39, 45, 46; BGH NStZ 1999, 561), zu hohe Anforderungen gestellt und deshalb die gebotene Gesamtwürdigung aller nach dem Beweisergebnis für den Abschluß einer solchen Unrechtsvereinbarung sprechenden Umstände unterlassen hat.Zwar genügt - auch zur Verurteilung wegen Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB a.F. - nicht schon die Feststellung der Annahme eines Vorteils durch den Amtsträger, und zwar auch dann nicht, wenn die Zuwendung mit Rücksicht auf seine Dienststellung oder aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung erfolgt (vgl. BGHSt 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24).
Es genügt, wenn unter den Beteiligten Einverständnis besteht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereichs oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig werden soll und die ins Auge gefaßte Diensthandlungen dabei nach ihrem sachlichen Gehalt mindestens in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (st. Rspr.: BGHSt 39, 45, 46/47; BGH NStZ 1999, 561).
- BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04
Vorteil im Sinne der Bestechungstatbestände (Vorteilsannahme; Vereinbarung der …
Nach beiden Bestimmungen ist damit erforderlich, daß der Vorteil dem Empfänger mit Blick auf seine dienstliche Tätigkeit zugute kommen soll, daß er nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 15, 239 ff.; 39, 45, 46;… BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 3, 4; BGH NStZ 1994, 488, 489; NJW 2004, 3569, 3571). - BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97
Bestechlichkeit eines Polizeibeamten
- BGH, 16.03.1999 - 5 StR 470/98
Bestechlichkeit; Unrechtsvereinbarung; Bestechung; Vorteilsnahme; …
- BGH, 28.03.2000 - 1 StR 637/99
Aufklärungspflicht; Präsente Beweismittel; Erklärung des Angeklagten; Verlesung
- BGH, 26.10.1999 - 4 StR 393/99
Bestechlichkeit; Beihilfe zur Untreue; Unrechtsvereinbarung; Umfang der …
- BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99
Anordnung des Verfalls; Unbillige Härte als Hindernis für Anordnung des Verfalls
- BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
Diensthandlung - Bestimmtheit - Einigkeit der Beteiligten - Aufgabenbereich - …
- LG Bonn, 04.07.2002 - 22 B 10/01
- OLG Hamm, 17.10.2000 - 3 Ss 992/00
Anforderungen an die Prüfung eines minder schweren Falles