Rechtsprechung
BGH, 24.11.1992 - 5 StR 500/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 4 StPO
Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags auf Anhörung eines "weiteren" Sachverständigen; Geeignetheit eines Sachverständigen bei überschneidenden Fachrichtungen - Wolters Kluwer
Blutgruppensachverständiger - DNA-Sachverständiger - Verursacher von Blutspuren - Kompetenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StPO § 244 Abs. 4
Kompetenz des Blutgruppensachverständigen zum Ausschluß einer Person als Verursacher von Blutspuren
Papierfundstellen
- BGHSt 39, 49
- NJW 1993, 866
- MDR 1993, 165
- NStZ 1993, 199
- StV 1993, 342
- StV 1993, 58
- JR 1993, 335
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04
Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen …
Wären die Fotos für ein solches Gutachten geeignet gewesen, hätte die Erhebung eines weiteren Gutachtens - ungeachtet der Auskunft der Sachverständigen - in Betracht kommen können (vgl. generell zu dem Gericht nicht bekannten neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen BGHSt 39, 49, 53). - BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11
Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im …
cc) Der Senat hat hierzu das erwähnte Sachverständigengutachten eingeholt (vgl. zur Möglichkeit solchen Vorgehens im Revisionsrechtszug, bislang freilich in etwas anders gelagerten Fallkonstellationen: BGH, Urteile vom 24. November 1992 - 5 StR 500/92, BGHSt 39, 49, 53; 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 72; 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 166 f.; 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04, StV 2005, 374). - BGH, 10.08.2004 - 3 StR 240/04
Aufklärungspflicht (zweiter Sachverständiger; bessere Erkenntnismittel; Beweis …
Zwar war das Landgericht dieser Beurteilung nicht gefolgt; indes darf mit der Begründung, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei durch das frühere Gutachten bewiesen, die Einholung eines weiteren Gutachtens nur abgelehnt werden, wenn allein durch das frühere Gutachten zu demselben Beweisthema das Gegenteil der behaupteten Tatsache bewiesen ist (vgl. BGHSt 39, 49, 52 m. w. N.).
- BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92
Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen …
Gleiches gilt aber auch, wenn der Sachverständige, dessen Gutachten eingeholt werden soll, eine Untersuchungsmethode anwendet, die unausgereift und nicht zuverlässig ist (vgl. BGH NStZ 1985, 515, 516; MDR 1993, 165, 166; vgl. auch BGH NJW 1978, 1207;… Schlüchter in SK - StPO Rdn. 105 zu § 244). - BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben und bandenmäßige Einfuhr von …
Das vom Sachverständigen anzuwendende Untersuchungsverfahren mußte nicht näher bezeichnet werden (vgl. BGHSt 39, 49, 52). - BGH, 03.09.2013 - 5 StR 340/13
Unzulässige Verfahrensrüge (Erforderlichkeit der Mitteilung der Länge eines …
Vor diesem Hintergrund hätte die Revision die Länge der in der Hauptverhandlung in Augenschein genommenen Gesprächsmitschnitte mitteilen müssen, um dem Senat die Möglichkeit zu eröffnen, gegebenenfalls im Freibeweisverfahren zu klären (vgl. zur Möglichkeit des Freibeweisverfahrens im Revisionsgerichtszug: BGH, Urteile vom 24. November 1992 - 5 StR 500/92, BGHSt 39, 49, 53; vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 72; vom 17. Dezember 1998 - 1 StR 156/98, BGHSt 44, 308, 312 ff.; vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 166 f.; vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; vom 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04, StV 2005, 374; Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 444/11, NJW 2012, 2212, 2213), ob die Methode der automatischen Sprechererkennung nach Art und Länge der Sprechproben und Gesprächsmitschnitte hier anzuwenden gewesen wäre. - BGH, 22.10.1996 - 1 StR 567/96
Anrechnung einer in Estland erlittenen Auslieferungshaft - Hinzuziehung eines …
Zwar hatte die Verteidigung sich darauf berufen, der gewünschte Gutachter sei aufgrund seiner speziellen Ausbildung ein "anderer" Sachverständiger, doch kommt es darauf nicht an, solange die Kompetenzen verschieden ausgebildeter Sachverständiger sich für die Beantwortung einer Beweisfrage - wie hier - überschneiden (BGHSt 34, 355, 356 f.; 39, 49, 52). - OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01
Sexueller Missbrauch eines Kindes; Bewährung; Verteidigungsgebot; …