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   BGH, 24.11.1992 - 5 StR 500/92   

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https://dejure.org/1992,1727
BGH, 24.11.1992 - 5 StR 500/92 (https://dejure.org/1992,1727)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1992 - 5 StR 500/92 (https://dejure.org/1992,1727)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1992 - 5 StR 500/92 (https://dejure.org/1992,1727)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 StPO
    Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags auf Anhörung eines "weiteren" Sachverständigen; Geeignetheit eines Sachverständigen bei überschneidenden Fachrichtungen

  • Wolters Kluwer

    Blutgruppensachverständiger - DNA-Sachverständiger - Verursacher von Blutspuren - Kompetenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 244 Abs. 4
    Kompetenz des Blutgruppensachverständigen zum Ausschluß einer Person als Verursacher von Blutspuren

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 49
  • NJW 1993, 866
  • MDR 1993, 165
  • NStZ 1993, 199
  • StV 1993, 342
  • StV 1993, 58
  • JR 1993, 335
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 5 StR 500/92
    Ein Blutgruppensachverständiger ist in gleichem Maße kompetent wie ein DNA-Sachverständiger, soweit es darum geht, eine Person als Verursacher von Blutspuren auszuschließen (im Anschluß an BGH, 21. April 1987, 1 StR 77/87, BGHSt 34, 355).

    In Bereichen, in denen sich die jeweilige Kompetenz von Sachverständigen verschiedener Fachrichtungen zur Beurteilung eines Sachverhalts überschneidet und das Gericht deshalb bei der Entscheidung über die Fachrichtung des zu bestellenden Gutachters frei ist, kann "weiterer" Sachverständiger im Sinne des § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO auch der Angehörige einer anderen Fachrichtung sein (BGHSt 34, 355, 357).

  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 5 StR 500/92
    Da sich das Landgericht selbst bemüht hatte, die Blutspuren an den gefundenen Gegenständen auf ihre Herkunft untersuchen zu lassen, und da diese Frage durch die vom Landgericht gehörten Sachverständigen nicht abschließend geklärt worden war, läßt sich indessen seitens des Revisionsgerichts nicht feststellen, es liege lediglich eine aus der Luft gegriffene Behauptung und damit ein nach Maßgabe von § 244 Abs. 2 StPO zu behandelnder Beweisermittlungsantrag (vgl. Beschluß des Senats vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92 - m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt) vor.
  • BGH, 20.06.1985 - 1 StR 682/84

    Beweisaufnahme - Untersuchungsmethode - Unverwertbare Ergebnisse - Unausgereifte

    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 5 StR 500/92
    Zwar ist eine Untersuchungsmethode, die deshalb nicht zu verwertbaren Ergebnissen kommt, weil sie unausgereift ist und als solche nicht zuverlässig arbeitet, völlig ungeeignet, im Strafverfahren Beweis zu erbringen (BGH NStZ 1985, 515).
  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    Wären die Fotos für ein solches Gutachten geeignet gewesen, hätte die Erhebung eines weiteren Gutachtens - ungeachtet der Auskunft der Sachverständigen - in Betracht kommen können (vgl. generell zu dem Gericht nicht bekannten neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen BGHSt 39, 49, 53).
  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11

    Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im

    cc) Der Senat hat hierzu das erwähnte Sachverständigengutachten eingeholt (vgl. zur Möglichkeit solchen Vorgehens im Revisionsrechtszug, bislang freilich in etwas anders gelagerten Fallkonstellationen: BGH, Urteile vom 24. November 1992 - 5 StR 500/92, BGHSt 39, 49, 53; 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 72; 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 166 f.; 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04, StV 2005, 374).
  • BGH, 10.08.2004 - 3 StR 240/04

    Aufklärungspflicht (zweiter Sachverständiger; bessere Erkenntnismittel; Beweis

    Zwar war das Landgericht dieser Beurteilung nicht gefolgt; indes darf mit der Begründung, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei durch das frühere Gutachten bewiesen, die Einholung eines weiteren Gutachtens nur abgelehnt werden, wenn allein durch das frühere Gutachten zu demselben Beweisthema das Gegenteil der behaupteten Tatsache bewiesen ist (vgl. BGHSt 39, 49, 52 m. w. N.).
  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92

    Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen

    Gleiches gilt aber auch, wenn der Sachverständige, dessen Gutachten eingeholt werden soll, eine Untersuchungsmethode anwendet, die unausgereift und nicht zuverlässig ist (vgl. BGH NStZ 1985, 515, 516; MDR 1993, 165, 166; vgl. auch BGH NJW 1978, 1207; Schlüchter in SK - StPO Rdn. 105 zu § 244).
  • BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben und bandenmäßige Einfuhr von

    Das vom Sachverständigen anzuwendende Untersuchungsverfahren mußte nicht näher bezeichnet werden (vgl. BGHSt 39, 49, 52).
  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 340/13

    Unzulässige Verfahrensrüge (Erforderlichkeit der Mitteilung der Länge eines

    Vor diesem Hintergrund hätte die Revision die Länge der in der Hauptverhandlung in Augenschein genommenen Gesprächsmitschnitte mitteilen müssen, um dem Senat die Möglichkeit zu eröffnen, gegebenenfalls im Freibeweisverfahren zu klären (vgl. zur Möglichkeit des Freibeweisverfahrens im Revisionsgerichtszug: BGH, Urteile vom 24. November 1992 - 5 StR 500/92, BGHSt 39, 49, 53; vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 72; vom 17. Dezember 1998 - 1 StR 156/98, BGHSt 44, 308, 312 ff.; vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 166 f.; vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; vom 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04, StV 2005, 374; Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 444/11, NJW 2012, 2212, 2213), ob die Methode der automatischen Sprechererkennung nach Art und Länge der Sprechproben und Gesprächsmitschnitte hier anzuwenden gewesen wäre.
  • BGH, 22.10.1996 - 1 StR 567/96

    Anrechnung einer in Estland erlittenen Auslieferungshaft - Hinzuziehung eines

    Zwar hatte die Verteidigung sich darauf berufen, der gewünschte Gutachter sei aufgrund seiner speziellen Ausbildung ein "anderer" Sachverständiger, doch kommt es darauf nicht an, solange die Kompetenzen verschieden ausgebildeter Sachverständiger sich für die Beantwortung einer Beweisfrage - wie hier - überschneiden (BGHSt 34, 355, 356 f.; 39, 49, 52).
  • OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Bewährung; Verteidigungsgebot;

    Die Ablehnung darf nicht auf andere Beweismittel oder eine Gesamtwürdigung aller Beweismittel gestützt werden (Kleinknecht, a.a.O., § 244 Rdnr. 75; Karlsruher Kommentar/Herdegen, § 244 Rdnr. 99; SK/Schlüchter, § 244 Rdnr. 137; BGHSt 39, 49, 52).
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