Rechtsprechung
BGH, 03.12.1992 - StB 6/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 359 Nr. 5 StPO; § 361 StPO; § 371 StPO
Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren (Rehabilitation; Rechtsfehler prinzipiell keine Wiederaufnahmegründe); Verfahren vor dem Reichsgericht wegen Verrat militärischer Geheimnisse durch Carl von Ossietzky - Wolters Kluwer
Wiederaufnahmeverfahren - Beweismittel - Tatsachen
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Wiederaufnahmeverfahren C. v. Ossietzky
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StPO § 259 Nr. 5
Beibringen neuer Tatsachen und Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren - Karl v. Ossietzky
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
(Entscheidungsbesprechung)
Windiges aus der deutschen Rechtsprechung - Der Ossietzky-Beschluß des Bundesgerichtshofes (Ivo Heiliger)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Carl von Ossietzky
Verfahrensgang
- RG, 23.11.1931 - 7 J 35/29
- KG, 11.07.1991 - 1 AR 356/90
- BGH, 03.12.1992 - StB 6/92
Papierfundstellen
- BGHSt 39, 75
- NJW 1993, 1481
- MDR 1993, 167
- NStZ 1993, 502
- NJ 1993, 231
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer …
Das nachträglich ausgesprochene Verwertungsverbot ist eine sogenannte Rechtstatsache, weil es lediglich die rechtliche Bewertung eines Sachverhalts betrifft und eine Rechtsfolge setzt (BGHSt 39, 75, 79 f.). - LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
"Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren …
Hat das erkennende Gericht zu einer Beweisfrage bereits einen Sachverständigen gehört, ist allein die Benennung eines anderen Sachverständigen kein neues Beweismittel, wenn er lediglich auf Grundlage derselben Anknüpfungstatsachen und desselben Erfahrungswissens zu anderen Ergebnissen kommt (BGHSt 31, 365; BGHSt 39, 75;… Karlsruher Kommentar / Schmidt StPO § 359 Rn. 26;… Meyer-Goßner / Schmitt StPO § 359 Rn. 35;… aA Münchener Kommentar / Engländer / Zimmermann StPO § 359 Rn. 52;… Löwe / Rosenberg / Gössel StPO § 359 Rn. 113;… Beck"scher Onlinekommentar / Singelnstein StPO § 359 Rn. 29, die aber auf Ebene der Geeignetheit vergleichbare Einschränkungen annehmen;… zutreffend zur geringen Bedeutung des Streits auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO Rn. 447).Ein neues Beweismittel ist der Sachverständige in diesen Fällen erst, wenn er über überlegene Forschungsmittel verfügt, insbesondere über neue wissenschaftliche Erkenntnisse, oder er einem anderen Fachgebiet angehört als der bisher zu der Beweisfrage gehörte Sachverständige, jedenfalls wenn dieses Fachgebiet ihm spezielles, für die Beantwortung der Beweisfrage relevantes Erfahrungswissen vermittelt (…Karlsruher Kommentar / Schmidt aaO;… Meyer-Goßner / Schmitt aaO; BGH NStZ 1993, 502).
- BGH, 20.12.2002 - StB 15/02
BGH erklärt Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Völkermordes teilweise für …
Da die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den angeblichen Tatzeugen wegen dessen unbekannten Aufenthalts derzeit nicht möglich ist, steht das Fehlen der nach § 364 Satz 1 Halbs. 1 StPO grundsätzlich erforderlichen rechtskräftigen Verurteilung des Zeugen der Zulässigkeit der Wiederaufnahme nicht entgegen (§ 364 Satz 1 2. Halbs.; vgl. BGHSt 39, 75, 86;… OLG Düsseldorf GA 1980, 393, 396).
- BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 18/02
Zur Prüfung im Wiederaufnahmeverfahren, ob neue Tatsachen vorliegen, auch wenn …
Nach der in der fachgerichtlichen Rechtsprechung herrschenden Ansicht ist im Aditionsverfahren vom Standpunkt des erkennenden Gerichts aus (BGHSt 39, 75 m.w.N.) zu prüfen, ob dessen Entscheidung bei Berücksichtigung der neuen Beweise anders ausgefallen wäre.Dabei schließt das Zulassungsverfahren eine Wahrscheinlichkeitsprognose ein (BGHSt 39, 75 ).
Mit Ausnahme des Falles der Mitwirkung eines unredlichen Richters (§ 359 Nr. 3 StPO) kann die auf falscher Rechtsauffassung beruhende "noch so falsche Entscheidung" nur bei Unrichtigkeit des der fehlerhaften Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalts beseitigt werden (BGHSt 39, 75 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05
Wiederaufnahmeverfahren: Voraussetzungen bei Benennung eines Sachverständigen als …
Ein Sachverständiger ist danach nur dann ein " neues Beweismittel " im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, wenn mit dem Wiederaufnahmeantrag geltend gemacht wird, die Sachkunde des früheren Gutachters sei unzureichend, sein Gutachten sei von unzutreffenden tatsächlichen Grundlagen ausgegangen, sein Gutachten sei widersprüchlich, der neue Gutachter verfüge über überlegene Forschungsmittel oder er bringe in seinem (vorzulegenden schriftlichen) Gutachten neue Anknüpfungstatsachen, welche dem bisherigen Gutachten dem Boden entzögen (…Meyer-Goßner, StPO, § 359 Rdnr. 35;… KK-Schmidt, StPO, § 359 Rdnr. 26;… Pfeiffer, StPO, § 359 Rdnr. 10; Senatsbeschl. vom 26.6.1992 - 1 Ws 105/91 - und vom 13.7.1966 -NJW 66, 2423; BGH NStZ 93, 502;…OLG Koblenz a.a.O., HansOLG Hamburg JR 00, 380; OLG Düsseldorf NStZ 87,245; OLG Karlsruhe MDR 72, 800; a.A.HK-Krehl,StPO, § 359 Rdnr.174; KMR-Eschelbach § 359 Rdnr.174;… Loewe/Rosenberg-Gössel, StPO, § 359, Rdnr. 119, die die Ansicht vertreten, dass ein bisher nicht gehörter Sachverständiger grundsätzlich ein neues Beweismittel ist, was jedoch im Ergebnis ohne Konsequenz bleibt, da nur unter den genannten Voraussetzungen die Geeignetheit des Beweismittels bejaht wird).Dementsprechend genügt es nicht, wenn der im Wiederaufnahmeverfahren benannte weitere Sachverständige lediglich aufgrund der gleichen Anknüpfungstatsachen zu anderen Schlussfolgerungen kommt (BGHSt 31, 365, 370; 39, 75, 84).
Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NStZ 93, 502, 504) die Vorlage des Gutachtens des weiteren Sachverständigen erforderlich ist.
- VG Berlin, 17.01.2018 - 14 K 176.15
Widerruf einer Approbation als Arzt
Ein weiterer Sachverständiger als solcher ist nämlich grundsätzlich kein neues Beweismittel, selbst wenn er zu anderen Schlussfolgerungen oder anderen Bewertungen gelangt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92 -, juris Rn. 22).Ein weiterer Sachverständiger, der einem anderen Fachgebiet als der frühere Sachverständige angehört, auf anderes Erfahrungswissen zurückgreifen kann oder über Forschungsmittel verfügt, die denen des Erstgutachtens überlegen sind, kann dann ein neues Beweismittel sein, wenn eine Beweiserhebung durch einen solchen weiteren Sachverständigen für die entscheidungserhebliche Frage erfolgversprechend erscheint (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992, a.a.O., juris Rn. 23).
- LG Stuttgart, 09.06.2008 - 19 Qs 41/08
Nichteinlegung eines Einspruchs im Bußgeldverfahren: Erweiterte Darlegungslast …
Daher ist ein (neues) Gutachten dem Wiederaufnahmegericht vorzulegen (…Meyer-Goßner StPO, 49. Aufl. § 359 Rdnr. 50; BGHSt 39, 75; Koblenz OLG ST § 359 Nr. 5 m. w. N.) Die bloße Ankündigung bzw. Behauptung, ein Sachverständiger werde ein zu anderen Ergebnissen führendes Gutachten erstatten, genügt nicht. - BGH, 28.11.1996 - StB 13/96
Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (verfassungsrechtliches …
Das Oberlandesgericht hat zwar zutreffend einen Wiederaufnahmegrund gemäß § 359 Nr. 5 StPO für nicht gegeben erachtet, weil eine Änderung der Rechtslage durch Wegfall oder Änderung des angewendeten Gesetzes oder durch einen Wandel der Rechtsprechung keine neue Tatsache im Sinne dieser Vorschrift darstellt (BGHSt 39, 75, 79 m.w.Nachw.); es hat aber, soweit der Beschwerdeführer wegen der bis zur Auflösung des MfS begangenen geheimdienstlichen Agententätigkeit zugunsten der ehemaligen DDR verurteilt worden ist, die Anwendbarkeit des § 79 Abs. 1 BVerfGG, gemessen an den Besonderheiten der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 15. Mai 1995 zur Frage der Verfolgbarkeit der Spione und Agenten der ehemaligen DDR, an zu enge Voraussetzungen geknüpft. - OVG Niedersachsen, 14.11.2012 - 19 LD 10/10
Wiederaufnahme eines Disziplinarverfahrens
Auch ein Beweisantrag reicht insoweit nicht; das neue Gutachten muss in der Regel bereits vom Antragsteller selbst vorgelegt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 3.12.1992 - StB 6/92 -, BGHSt 39, 75 = NJW 1993, 1481).Ein "weiteres" Sachverständigengutachten eignet sich hierzu zwar in der Regel nicht (vgl. im einzelnen BGH, Beschl. v. 3.12.1992 - StB 6/92 -, BGHSt 39, 75 = NJW 1993, 1481).
- OLG Hamm, 24.01.2002 - 2 Ws 7/02
Wiederaufnahmeverfahren, Sachverständiger als neues Beweismittel, neue …
Ob allein das ausreicht, um den Sachverständigen Prof. Dr. J. als neues Beweismittel anzusehen (…so wohl Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., und auch Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 359 Rn. 155) oder ob hinzukommen muss (so die Rechtsprechung des BGH ; vgl. BGHSt 75 ff. = NJW 1993, 1481, 1483), dass eine Beweiserhebung durch den weiteren Sachverständigen für die entscheidungserhebliche Frage erfolgversprechend erscheint, was das Landgericht angenommen und verneint hat, kann dahinstehen.Mit dieser Bewertung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu den Grundsätzen der bereits erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 3. Dezember 1992 (BGHSt 39, 75).
- OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 3 Ws 182/04
Keine Wiederaufnahme nach Entscheidung des EuGH betreffend die Fahrerlaubnis in …
- OLG Zweibrücken, 14.09.2009 - 1 Ws 108/09
Steuerstrafverfahren: Wiederaufnahme auf Grund einer vom Strafurteil abweichenden …
- LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13
Wiederaufnahme des Verfahrens: Würdigung der Aussage eines neuen Zeugen; mögliche …
- AG Köln, 02.03.2017 - 817 OWi 91/17
Aufschub der Vollstreckung des Fahrverbots ; Statthaftigkeit des Antrags auf …
- OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
Unterbringung: Erledigterklärung bei Fehleinweisung in ein psychiatrisches …
- OLG Hamburg, 29.03.2004 - 2 Ws 4/04
Vorläufige Aufhebung der Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis nur aufgrund …
- OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 3 Ws 557/02
Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus - "Beruhen" auf Fehldiagnose
- BGH, 23.04.1993 - 3 StR 138/93
Einhaltung der Mindestanforderungen an Urteilsgründe, welche einen bestimmten …
- OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 2 Ws 225/03
Strafverfahren: Unzulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens
- OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10
Unterbringung: Erledigterklärung einer aus Rechtsgründen erfolgten Fehleinweisung …
- LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 3 Qs 70/08
Wiederaufnahmeverfahren: Erforderlichkeit des konkreten Vorbringens einer neuen …
- LG Saarbrücken, 02.12.2019 - 8 Qs 71/19
1. Sowohl für die Rücknahme- als auch für die Verzichtserklärung bedarf ein …
- KG, 18.03.1999 - 4 Ws 223/99
- LG Mannheim, 10.09.2019 - 23 KLs 618 Js 9394/19
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach Feststellung einer …
- OLG Hamm, 09.11.2000 - 1 Ws 332/00
Wiederaufnahme des Verfahrens, neues Sachverständigengutachten, neuer …
- OLG Hamm, 10.10.2000 - 4 Ws 359/00
Wiederaufnahme des Verfahrens, Wiederaufnahmeverfahren, neues Beweismittel, neues …
- OLG Hamm, 09.05.2000 - 4 Ws 204/00
Wiederaufnahmeverfahren, Änderung des Gesetzes, Sicherungsverwahrung
- OLG Düsseldorf, 15.12.1998 - 1 Ws 829/98