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   BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52   

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BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52 (https://dejure.org/1953,40)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1953 - 2 StR 801/52 (https://dejure.org/1953,40)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1953 - 2 StR 801/52 (https://dejure.org/1953,40)
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Verkaufsbude II

§ 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger räumlich-zeitlicher Zusammenhang, neuer Entschluß

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 219
  • NJW 1953, 1357
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 30.04.1942 - 3 D 11/42

    1. Auf dem Gebiete der Verbrauchsregelung ist der Begriff der "Notschlachtung"

    Auszug aus BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52
    Schon der erwähnten Entscheidung des Reichsgerichts wie auch den Entscheidungen in RGSt 59, 318 und 76, 140 ist vielmehr zu entnehmen, daß schon das Reichsgericht für maßgeblich hält, wie sich die verschiedenen Betätigungen einem dritten Beobachter darbieten.

    Zu fordern bleibt allerdings, wie sich auch aus RGSt 76, 140 ergibt, für die Zusammenfassung mehrerer körperlicher Betätigungen zu einer natürlichen Handlungseinheit, daß es sich um gleichartige Betätigungen handelt, also um solche, die ihrem Inhalt und ihrem äußeren Bild nach gleichgeartet sind.

  • RG, 18.03.1924 - I 50/24

    1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht

    Auszug aus BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52
    Die natürliche Handlungseinheit ist danach (vgl. besonders RGSt 58, 113, 116) durch einen solchen unmittelbaren Zusammenhang zwischen mehreren menschlichen, strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen gekennzeichnet, »daß sich das gesamte Tätigwerden an sich (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun bei natürlicher Betrachtungsweise erkennbar macht«.
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Die Revision kommt auf dem Umweg über den Begriff der natürlichen Handlungseinheit zu der Annahme eines Massenverbrechens, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer abgelehnt worden ist (BGHSt 1, 219; BGH NJW 1951, 666; Urteil vom 27.Januar 1953 - 2 StR 20/50 ; vom 14.Oktober 1952 - 1 StR 791/51 ; vom 17.Oktober 1958 - 5 StR 296/58; zur Sammelstraftat vgl. BGHSt 1, 41, 42; 18, 376; BGH NJW 1953, 955 und Urteil vom 20.Dezember 1951 - 4 StR 880/51; zur natürlichen Handlungseinheit vgl. BGHSt 2, 46; 4, 219; 10, 129; 10, 230; 16, 397).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Damit steht in Einklang, daß Ausgangspunkt der Rechtsprechung zur "Handlung" im Sinne der Konkurrenzregelungen in den §§ 52 ff. StGB seit langem die natürliche Handlungseinheit ist (vgl. für viele BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Das ist der Fall, wenn zwischen mehreren menschlichen, strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellt und die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (sog. natürliche Handlungseinheit; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. März 1953 - 2 StR 801/52, BGHSt 4, 219, 220, vom 21. September 2000 - 4 StR 284/00, BGHSt 46, 146, 153, und vom 29. März 2012 - 3 StR 422/11, NStZ 2012, 525).
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