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   BGH, 09.07.1953 - 5 StR 282/53   

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https://dejure.org/1953,261
BGH, 09.07.1953 - 5 StR 282/53 (https://dejure.org/1953,261)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1953 - 5 StR 282/53 (https://dejure.org/1953,261)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1953 - 5 StR 282/53 (https://dejure.org/1953,261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Mitteilung der dem Angeklagten zur Last gelegten Vorgänge der Presse als feststehende Tatsachen - Gebotene Zurückhaltung bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über schwebende Verfahren durch den Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 264
  • NJW 1953, 1358
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 5 StR 282/53
    Bei der Ablehnung handelt es sich vielmehr nur um die Frage, ob vom Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten aus ein Grund vorliegt, der Unparteilichkeit des Richters zu mißtrauen (vgl. BGHSt 1, 34).
  • BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06

    Verurteilung wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der

    Zunächst berechtigt erscheinendes Misstrauen ist nach umfassender Information über den zugrunde liegenden Vorgang möglicherweise gegenstandslos (vgl. BGHSt 4, 264, 269 f.; BGH wistra 2002, 267; NStZ-RR 2004, 208 jeweils m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Maßstab für die Besorgnis Befangenheit ist vielmehr, ob er den Eindruck erweckt, er habe sich in der Schuld- und Straffrage bereits festgelegt (vgl. BGH, Urteil vom 09.08.2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290 ; Urteil vom 15.05.2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 59), was etwa in solchen Konstellationen der Fall ist, wenn der Richter nicht die gebotene Zurückhaltung gegenüber der Öffentlichkeit geübt und die einem Angeschuldigten zur Last gelegten Vorgänge der Presse als feststehende Tatsachen mitgeteilt hat (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.1953 - 5 StR 282/53, BGHSt 4, 264).

    Dem Interesse der Öffentlichkeit an frühzeitiger Unterrichtung ist insoweit über Einrichtung einer Pressestelle zu begegnen, da Mitteilungen des Pressedezernenten weniger in Gefahr stehen, missgedeutet zu werden (so BGH, Urteil vom 09.07.1953 - 5 StR 282/53, BGHSt 4, 264 ).

  • BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der

    Dabei ist der Sachverhalt auch unter Berücksichtigung der Dienstlichen Erklärung des abgelehnten Richters zu beurteilen; zunächst berechtigt erscheinendes Mißtrauen ist danach möglicherweise zu überwinden (vgl. BGHSt 4, 264, 269, 270; BGH wistra 2002, 267 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 18. November 2003 - 1 StR 481/03).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Der von der abgelehnten Richterin verwendete Begriff der Geständnisfiktion bezog sich, wie sich aus ihren Äußerungen und der in die Betrachtung einzubeziehenden dienstlichen Stellungnahme (BGHSt 4, 264, 269 f; BGH wistra 2002, 267) ergibt, erkennbar ausschließlich auf die in diesem Sinne zu umschreibende Wirkung eines akzeptierten Strafbefehls.
  • BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08

    Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige

    Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass zunächst berechtigt erscheinendes Misstrauen nach umfassender Information über den zugrunde liegenden Vorgang gegenstandslos werden kann (vgl. BGHSt 4, 264, 269 f.; BGH wistra 2002, 267; NStZ-RR 2004, 208, 209; NJW 2006, 3290, 3295; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03

    Entpflichtung des Pflichtverteidigers (objektiv erschüttertes

    Auch insoweit gilt vergleichbares wie bei der Ablehnung eines Richters, dessen dienstliche Erklärung je nach ihrem Inhalt zunächst berechtigt erscheinendes Misstrauen ausräumen kann (vgl. BGHSt 4, 264, 269, 270; BGH wistra 2002, 267 m. w. N.).
  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Dieses entgegen der Auffassung der Revision widerspruchsfreie Ergebnis der Ermittlungen zu dem Pressezitat ist geeignet, ursprünglich berechtigtes Mißtrauen gegen die Unbefangenheit der Schöffin auszuräumen (vgl. schon BGHSt 4, 264, 269, 270 zu einer im Kern identischen Fallgestaltung; vgl. auch Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 26 Rdn. 7 m. w. N.).
  • LG Kassel, 12.04.2021 - 3 KLs 7740 Js 216449/17

    Unsachliche Diskussion des Strafkammervorsitzenden mit der Strafverteidigerin -

    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG, NJW 1993, 2230 m. w. N.; vgl. BGHSt 4, 264, 269, 270; BGH wistra 2002, 267 m.w.N.; NStZ-RR 2012, 211; Meyer-Goßner, StPO, 67. Aufl. 2020, § 24 Rn. 6, 8 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 558/60

    Zweifel an der Unparteilichkeit eines Berichterstatters; Festlegung des

    Maßgeblich ist, daß der abgelehnte Richter - jedenfalls nach der nicht unbegründeten Besorgnis des Beschwerdeführers - sich auf eine Überzeugung festgelegt hatte, die er sich erst auf Grund umfassender Erörterungen mit dem Angeklagten in der Hauptverhandlung hätte bilden dürfen (vgl. BGHSt 4, 264, 267) [BGH 09.07.1953 - 5 StR 282/53].
  • BGH, 01.12.1961 - 4 StR 439/61

    Rechtsmittel

    Die Ablehnung der Haftentlassung durch die Strafkammer war daher auch vom Standpunkt des Beschwerdeführers aus (vgl. BGHSt 1, 32 [BGH 23.01.1951 - 1 StR 37/50]; 4, 264, 267) [BGH 09.07.1953 - 5 StR 282/53]kein hinreichender Grund zur Besorgnis, Landgerichtsdirektor Kr. werde ihm in der neuen Hauptverhandlung nicht unvoreingenommen gegenüberstehen und sich einer nach dem Urteil des Revisionsgerichts etwa gebotenen Strafherabsetzung widersetzen.
  • BGH, 09.10.1973 - 4 StR 478/73

    Befangenheit eines Vorsitzenden Strafrichters wegen Bestellung eines Anwalts zum

  • BGH, 11.10.1955 - 2 StR 264/55

    Rechtsmittel

  • OLG Koblenz, 11.12.1995 - 2 Ss 233/95
  • KG, 20.10.1997 - 3 Ws (B) 559/97

    Zur Richterablehnung im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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