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   BGH, 18.06.1953 - 3 StR 166/53   

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https://dejure.org/1953,721
BGH, 18.06.1953 - 3 StR 166/53 (https://dejure.org/1953,721)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1953 - 3 StR 166/53 (https://dejure.org/1953,721)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1953 - 3 StR 166/53 (https://dejure.org/1953,721)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Urkundeneigenschaft durch den Wegfall jeder Beweisbestimmung - Erfordernis einer erneuten Vereidigung von auf zwei Geschäftsjahre gewählten Schöffen bei ihrer ersten Dienstleistung im zweiten Geschäftsjahr - Vergehen der Urkundenbeseitigung durch Verwendung ...

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 284
  • NJW 1953, 1519
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51

    Zeitungspapierrollen - § 246 StGB aF (Gewahrsamserfordernis), Mittäterschaft nur,

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 3 StR 166/53
    Auch einer Unterschlagung kann sich nur derjenige als Mittäter schuldig machen, der die fremde Sache in Mitgewahrsam hat (BGHSt 2, 317).
  • RG, 27.04.1925 - III 118/25

    Kann Amtsunterschlagung (§ 350 StGB.) mit einem Vergehen gegen § 348 Abs. 2 StGB.

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 3 StR 166/53
    Falls die neue Verhandlung wiederum ergeben sollte, dass sich S. und R. auch nach § 348 Abs. 2 StGB schuldig gemacht haben, so ist darauf hinzuweisen, dass Tateinheit zwischen § 348 Abs. 2 StGB und § 350 StGB möglich ist (RGSt 59, 174).
  • RG, 09.10.1941 - 2 D 268/41

    1. Der Straßenbahnschaffner ist berechtigt, den Fahrgästen Weisungen zu erteilen

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 3 StR 166/53
    Der strafrechtliche Beamtenbegriff ist weiter; er umfasst auch Angestellte und Arbeiter, die zu Diensten öffentlich-rechtlicher Art berufen sind, welche aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (RGSt 75, 355; BGHSt 2, 120).
  • BGH, 10.11.2022 - 5 StR 283/22

    Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar

    Die Eintragung einer Impfdokumentation in einen auf eine bestimmte Person ausgestellten Impfausweis stellt eine verkörperte Gedankenerklärung dar, die zum Beweis geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt (st. Rspr. zum Urkundenbegriff, vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Juni 1953 - 3 StR 166/53, BGHSt 4, 284, 285; Beschluss vom 23. März 2010 - 5 StR 7/10, NStZ 2011, 91 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 81/16

    Notwegerecht: Begründung durch langjährige Nutzung eines fremden Grundstücks;

    Allein aus der Tatsache, dass ein Weg jahrelang für den allgemeinen Verkehr benutzt wurde, lässt sich nicht der Schluss ziehen, dieser Weg sei auch rechtlich ein öffentlicher (vgl. OLG München, Urteil vom 11. Juni 1953 - 4 U 36/53 - NJW 1954, S. 1452, 1453; OLG Hamm, Urteil vom 11. November 1952 - 5 U 157/52 -, NJW 1953, S. 1519), wobei der hier in Rede stehende Weg in der Regel nur von Anwohnern zum Erreichen ihres Grundstücks befahren wird.
  • OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98

    überklebtes Verkehrszeichen - § 267 StGB, (hier keine) zusammengesetzte Urkunde,

    Urkunden im Sinne des § 267 StGB sind verkörperte Gedankenerklärungen , die geeignet und dazu bestimmt sind, im Rechtsleben bestimmte Tatsachen zu beweisen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (BGHSt 3, 82,85; 4,284, 285).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Urkunden im Sinne des Strafrechts sind nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (BGHSt 4, 60, 61 [BGH 19.02.1953 - 3 StR 896/52]; 4, 284, 285 [BGH 18.06.1953 - 3 StR 166/53]; 5, 295, 296 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 13, 235, 239 [BGH 01.07.1959 - 2 StR 191/59]; 16, 94, 96) [BGH 19.05.1961 - 1 StR 620/60].
  • LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21

    Zur Strafbarkeit der Fälschung von Blankett-Impfausweisen und von digitalen

    Die Eintragung einer Impfdokumentation in einen auf eine bestimmte Person ausgestellten Impfausweis stellt eine verkörperte Gedankenerklärung dar, die zum Beweis geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt (st. Rspr. zum Urkundenbegriff, vgl. BGH, Urteil v. 18.06.1953 - 3 StR 166/53, BGH, Urteil v. 10.11.2022 - 5 StR 283/22).

    Die Eintragung einer Impfdokumentation in einen auf eine bestimmte Person ausgestellten Impfausweis stellt eine verkörperte Gedankenerklärung dar, die zum Beweis geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt (st.Rspr. zum Urkundenbegriff, vgl. BGH, Urteil v. 18.06.1953 - 3 StR 166/53, BGH, Urteil v. 10.11.2022 - 5 StR 283/22).

  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 94/56

    Rechtsmittel

    Da indes - im Hinblick auf die Aufhebung der Verurteilung in den Fällen Ho. & Co., B. & L. sowie G. - die Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß die in der neuen Verhandlung zu bildende Gesamtstrafe die Grenze des § 3 Abs. 1 StFG 1954 nicht überschreiten wird, muß das Urteil gegenüber V. auch im übrigen - insoweit allerdings ohne die zugrunde liegenden Feststellungen (BGHSt 4, 284 ff) - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurückverwiesen werden.
  • BGH, 21.12.1959 - 2 StR 546/59

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte wußte, daß er nicht berechtigt war, die Lohnsteuerkarten auch nur zeitweise der Frau Ke. zu überlassen; damit ist der äußere und innere Tatbestand des § 348 Abs. 2 StGB gegeben (vgl. BGHSt 3, 82, 90 [BGH 03.07.1952 - 5 StR 151/52]; BGH Urt. 3 StR 166/53 vom 18. Juni 1953, teilweise veröffentlicht in BGHSt 4, 284).
  • BGH, 28.01.1958 - 5 StR 464/57

    Rechtsmittel

    Ist das nicht der Fall, so kann er nicht Mittäter der Urkundenbeseitigung sein, sondern nur Gehilfe (vgl. BGHSt 4, 284, 236).
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