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   BGH, 17.09.1953 - 4 StR 791/52   

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BGH, 17.09.1953 - 4 StR 791/52 (https://dejure.org/1953,752)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1953 - 4 StR 791/52 (https://dejure.org/1953,752)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1953 - 4 StR 791/52 (https://dejure.org/1953,752)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 325
  • NJW 1953, 1679 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 30.09.1935 - 3 D 527/35

    Kann nach § 60 StGB. Schutzhaft, die der Strafverfolgung gedient hat, auf die

    Auszug aus BGH, 17.09.1953 - 4 StR 791/52
    Das gilt in gleichem Masse von der Polizeihaft (RGSt 69, 327; RG DR 1939, 988 Nr. 5; RG HRR 1939 Nr. 390 und 1278), von einer im Auslande erlittenen Auslieferungshaft (RGSt 38, 182) und von der durch eine Besatzungsmacht verhängten Internierung (OGHSt 1, 104 f, 151 f, 173); gleichwohl ist die Anrechenbarkeit auch solcher Freiheitsentziehungen - unter Voraussetzung ihres Zusammenhanges mit der abgeurteilten Straftat - in der Rechtsprechung anerkannt.
  • RG, 06.10.1905 - 6717/04

    1. Begriff der Untersuchungshaft im Sinne des § 60 St.G.B.'s. 2. Ist eine während

    Auszug aus BGH, 17.09.1953 - 4 StR 791/52
    Das gilt in gleichem Masse von der Polizeihaft (RGSt 69, 327; RG DR 1939, 988 Nr. 5; RG HRR 1939 Nr. 390 und 1278), von einer im Auslande erlittenen Auslieferungshaft (RGSt 38, 182) und von der durch eine Besatzungsmacht verhängten Internierung (OGHSt 1, 104 f, 151 f, 173); gleichwohl ist die Anrechenbarkeit auch solcher Freiheitsentziehungen - unter Voraussetzung ihres Zusammenhanges mit der abgeurteilten Straftat - in der Rechtsprechung anerkannt.
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Die Internierungshaft kann angerechnet werden, wenn ihre Verhängung oder Fortsetzung in ursächlichem Zusammenhang mit den den Gegenstand des Strafverfahrens bildenden Handlungen steht (OGHSt. 1, 95, 104; 1, 171, 173; BGHSt 4, 325, 326 sowie BGH in zahlreichen nicht veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14

    Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen

    So hat das Landgericht zutreffend auf die konkrete Ausgestaltung der belastenden Maßnahmen (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 17. September 1953 - 4 StR 791/53, BGHSt 4, 325, 326 f. und vom 13. Juni 1978 - 1 StR 108/78; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Oktober 1974 - Ws 341/74, NJW 1975, 509) und der Intensität des dadurch ausgelösten Eingriffs in die körperliche Bewegungsfreiheit abgestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00, NJW 2002, 3161).

    Hieraus lässt sich nämlich entnehmen, dass sich der Angeklagte weder einer Anstaltsordnung unterwerfen musste noch durch aufgezwungene Gemeinschaft belastet war (vgl. zu diesen Aspekten BGH, Urteil vom 17. September 1953 - 4 StR 791/53, BGHSt 4, 325, 326 f.), sondern nur Ausgangsbeschränkungen zu gewärtigen hatte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 108/78), die zudem durch zahlreiche Ausgangsgenehmigungen, so u.a. ein täglicher zweistündiger Spaziergang, abgemildert waren.

  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

    Diese Rechtsprechung des Reichsgerichts hat der Bundesgerichtshof zu § 60 StGB a.F. übernommen und fortgeführt (vgl. BGHSt 4, 325, 326; BGH GA 1966, 210 f.).
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