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BGH, 04.12.1952 - 4 StR 272/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 21.01.1952 - 8 KLs 30/51
- BGH, 04.12.1952 - 4 StR 272/52
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 17
- NJW 1953, 634
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.12.1951 - 4 StR 839/51
Pfeffertüte - § 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, Auflauern
Auszug aus BGH, 04.12.1952 - 4 StR 272/52
Dieses Verhalten bildete noch keinen Anfang der Ausführung des Vergehens der Abtreibung nach § 218 Abs. 1 StGB, weil es die Tatbestandsverwirklichung erst ermöglichen sollte und bei natürlicher Betrachtung noch keine unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsguts, des keimenden Lebens, herbeiführte (vgl. BGH in NJW 1952, 514). - BGH, 10.04.1951 - 2 StR 103/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.12.1952 - 4 StR 272/52
Hat die Schwangere den Dritten zur Tötung ihrer Leibesfrucht angestiftet, so darf sie daher doch nur wegen Selbstabtreibung nach § 218 Abs. 1 StGB verurteilt werden (BGHSt 1, 139, 140, 142, 249 ff).
- BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08
Verurteilung wegen geplanter Spielmanipulation in der Regionalliga Süd ist …
Von diesen durch BGHSt 6, 308, 309 ff. zu § 49a StGB a.F. entwickelten Grundsätzen (vgl. auch BGHSt 4, 17, 18; 14, 353, 355 f.) abzurücken, besteht auch für die Nachfolgeregelung des § 30 StGB in der Fassung des Art. 1 Nr. 1 des 2. StrRG vom 4. Juli 1969 (BGBl. I 313) keine Veranlassung. - BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54
Rechtsmittel
Für die Anwendbarkeit des § 49 a StGB ist nicht entscheidend, ob der Anstiftende, sondern ob nach seiner Vorstellung derjenige, den er zur Tat anzustiften versucht, ein Verbrechen (eine als Verbrechen mit Strafe bedrohte Handlung) beginge, wenn er sie ausführte (vgl. RGSt 32, 267, BGHSt 4, 17. NJW 1951, 666).Dieser für die Abstimmung der Strafdrohungen entscheidende Grundgedanke verbietet es, die Anstiftung zu einer als Verbrechen mit Strafe bedrohten Handlung im Falle der Erfolglosigkeit nach einem strengeren Gesetz zu bestrafen als im Falle des Erfolges (vgl. BGHSt 4, 17 [19]).
Dieses Ergebnis entspricht allein der materialen Gerechtigkeit (vgl. Welzel, deutsches Strafrecht 3. Aufl. § 16, II, 7. BGHSt 4, 17 betrifft eine andere Frage zu § 49 a StGB a.F.).
- BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81
Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit …
Ihre Rechtsnatur (Mord oder Totschlag) ist nach den Vorstellungen zu beurteilen, die der Angeklagte von den Tatumständen der von ihm angestrebten Tötungsdelikte hatte (BGHSt 2, 251, 255; 4, 17, 18; 6, 308, 309; BGH NJV 1951, 666).
- BGH, 31.05.1960 - 1 StR 706/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55
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§ 49 a StGB ist demnach auch in der jetzt geltenden Fassung nur eine Hilfsvorschrift; sie tritt hinter anderen Strafvorschriften zurück, die auf den von ihr erfaßten oder in der geplanten Richtung zum Versuch oder zur Vollendung weiter entwickelten Tatbestand zutreffen (BGHSt 1, 131 [135]; 4, 17; 6, 308 [311]). - BGH, 29.10.1963 - 1 StR 361/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
Darin hat das Landgericht ohne Rechtsfehler die Förderung zunächst nur straffreier Vorbereitungshandlungen zu der von Frau Vietzen geplanten Abtreibung gesehen (RGSt 76, 374, 378; BGHSt 4, 17 f). - BGH, 24.06.1955 - 1 StR 152/55
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Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß derjenige, der eine Gefahrlage (bewußt oder unbewußt, verschuldet oder unverschuldet) schafft oder erheblich vergrössert, die Rechtspflicht hat, sie zu beseitigen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist (BGHSt 2, 129, 133 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 431/51]; 4, 20 [BGH 04.12.1952 - 4 StR 272/52]; BGH NJW 1953, 1838 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 723/52]; BGH JR 1954, 271; vgl. RGSt 72, 20, 23). - BGH, 09.02.1960 - 5 StR 580/59
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Mittäterschaft durch einverständliches Unterlassen ist rechtlich ebenso möglich wie Täterschaft durch Unterlassung (RGSt 66, 71, 74; BGHSt 2, 150; 4, 20) [BGH 04.12.1952 - 4 StR 272/52]. - BGH, 29.05.1959 - 4 StR 113/59
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Nicht zweifelhaft kann nach den Feststellungen des Landgerichts, insbesondere im Hinblick auf die Verschleierungsversuche des Angeklagten, schließlich sein, daß er, wie erforderlich, ein Verhalten der Mädchen erstrebte, das er als verbotene Abtreibung erkannte, bei dem also die Voraussetzungen eines Verbrechenstatbestands gegeben gewesen wären (vgl. BGHSt 4, 17, 18 [BGH 04.12.1952 - 4 StR 272/52]; 6, 308, 309 [BGH 12.08.1954 - 1 StR 148/54]; BGH NJW 1951, 666 Nr. 25). - BGH, 10.03.1955 - 3 StR 566/54
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Ob es ein fortwirkendes Mittätigsein des S. annimmt oder eine Mitwirkung durch Unterlassen, ist nicht völlig klar Mittäterschaft durch einverständliche Unterlassung ist rechtlich ebenso möglich wie Täterschaft durch Unterlassung (RGSt 66, 71 [74]; BGHSt 2, 150; 4, 20) [BGH 04.12.1952 - 4 StR 272/52]. - BGH, 14.02.1955 - 3 StR 545/54
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