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   BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94   

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https://dejure.org/1994,67
BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94 (https://dejure.org/1994,67)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1994 - 1 StR 357/94 (https://dejure.org/1994,67)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94 (https://dejure.org/1994,67)
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Marienheim

§§ 212, 13 StGB, Sterbehilfe, Behandlungsabbruch bei unheilbar Kranken, Grundsätze der mutmaßlichen Einwilligung;

§§ 25, 26 StGB, Abgrenzung Anstiftung - mittelbare Täterschaft;

§ 17 StGB;

§ 1904 BGB

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 212 StGB; § 1904 BGB; § 17 StGB; § 25 Abs. 1 StGB; § 26 StGB
    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der künstlichen Ernährung eines unheilbar Kranken (Richtlinien der Bundesärztekammer; passive Sterbehilfe); Anforderungen an die Annahme mutmaßlichen Einverständnisses; Versuch; Totschlag; ...

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Totschlag durch Unterlassen der Weiterbehandlung - Passive Sterbehilfe (Hilfe für den Sterbenden und Hilfe beim Sterben) - Aktive Sterbehilfe (Hilfe zum Sterben) - Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums - Versuch in mittelbarer Täterschaft (Täter hinter dem Täter, ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, Strafrecht, Kempten-Urteil

  • arztrecht.org PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Behandlungsabbruch bei entscheidungsunfähigen Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212, § 216, § 22

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Tödliches Mitleid - "Kemptener Fall" (Oliver Tolmein)

  • arztrecht.org PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Behandlungsabbruch bei entscheidungsunfähigen Patienten

  • ra-tolmein.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Entwurf der Richtlinien zur Sterbehilfe der Bundesärztekammer - Absage an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes oder Rückzug aus der Auseinandersetzung? (Oliver Tolmein; MedR 1997, 534-539)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 257
  • NJW 1995, 204
  • MDR 1995, 80
  • NStZ 1995, 80
  • StV 1995, 408 (Ls.)
  • JR 1995, 335
 
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Wird zitiert von ... (81)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst deshalb nicht nur das Recht, nach freiem Willen lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen und auf diese Weise einem zum Tode führenden Krankheitsgeschehen seinen Lauf zu lassen (vgl. im Ergebnis auch BVerfGE 142, 313 ; BGHSt 11, 111 ; 40, 257 ; 55, 191 ; BGHZ 163, 195 ).
  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

    a) Bereits mit Urteil vom 13. September 1994 (1 StR 357/94 = BGHSt 40, 257, 261) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs über einen Fall des Abbruchs der künstlichen Ernährung bei einer irreversibel schwerst hirngeschädigten, entscheidungsunfähigen Patientin im Zusammenwirken von deren zum Pfleger bestellten Sohn und dem behandelnden Arzt entschieden.

    Denn auch in dieser Situation ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu achten, gegen dessen Willen eine ärztliche Behandlung grundsätzlich weder eingeleitet noch fortgesetzt werden darf" (BGHSt 40, 257, 262).

    Dabei kam es hier nicht auf einen - im Einzelfall möglicherweise schwer feststellbaren (vgl. BGHSt 40, 257, 260 f.) - mutmaßlichen Willen der Betroffenen an, da ihr wirklicher, vor Eintritt ihrer Einwilligungsunfähigkeit ausdrücklich geäußerter Wille zweifelsfrei festgestellt war.

    Das bloße Einstellen künstlicher Ernährung ist danach schon wegen seines äußeren Erscheinungsbildes, jedenfalls aber nach dem Schwerpunkt des strafrechtlich relevanten Verhaltens, nicht als aktives Tun, sondern als Unterlassen und damit als "passives" Verhalten angesehen worden (BGHSt 40, 257, 265 f.; vgl. dazu auch Coeppicus FPR 2007, 63; Eser aaO Rn. 27 ff.; Fischer aaO Rn. 19 ff.; Rn. 92 u. 104 ff.; Helgerth JR 1995, 338, 339; Kutzer NStZ 1994, 110, 113 f.; ders. FPR 2007, 59, 62; Merkel ZStW Bd. 107 (1995), 545, 554; H. Schneider aaO; Schöch NStZ 1995, 153, 154; Schroth GA 2006, 549, 550 ff.; Verrel, Gutachten zum 66. DJT, 2006, C 13 ff. u. C 56 f.; Vogel MDR 1995, 337, 338 f.; Weigend in LK 12. Aufl. § 13 Rn. 8; jew. mwN; grundlegend dazu schon Geilen, "Euthanasie" und Selbstbestimmung, 1975, S. 22 ff.).

    dd) Für die Feststellung des behandlungsbezogenen Patientenwillens gelten beweismäßig strenge Maßstäbe, die der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter Rechnung zu tragen haben (vgl. schon BGHSt 40, 257, 260 f.).

  • BGH, 08.02.2017 - XII ZB 604/15

    Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden

    Auch zu dieser Zeit wurde jedoch ein derartiger "Abbruch einer einzelnen lebenserhaltenden Maßnahme" als passiver und nicht als aktiver Eingriff verortet, demzufolge die Frage gestellt, ob es sich um "passive Sterbehilfe" handeln könnte, und nicht die Frage, ob "aktive Sterbehilfe" geleistet worden sei (vgl. BGHSt 40, 257 = NJW 1995, 204 mwN).

    Beides wurde in den 90er Jahren strafrechtlich als Unterlassen angesehen (dazu explizit etwa BGHSt 40, 257 = NJW 1995, 204; die frühere Rechtslage darstellend auch BGHSt 55, 191 = FamRZ 2010, 1551 Rn. 27).

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