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   BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93   

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https://dejure.org/1993,221
BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93 (https://dejure.org/1993,221)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1993 - 3 StR 446/93 (https://dejure.org/1993,221)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - 3 StR 446/93 (https://dejure.org/1993,221)
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"genauer Wohnort nicht bekannt"

§ 244 Abs. 3 StPO, zur hinreichenden Individualisierung eines Zeugen als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen formellen Beweisantrag;

§ 244 Abs. 3 StPO, ein Beweisantrag liegt nicht vor, wenn ein Konnex zwischen Beweistatsache und Beweismittel nicht erkennbar ist;

§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, hohe formelle Anforderungen an die Verfahrensrüge

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag (Konnexitätserfordernis); Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Darlegungspflicht; Bezugnahmen auf Aktenteile)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflicht - Individualisierung von Zeugen - Erfordernisse im Beweisantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3, 2.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 3
  • NJW 1994, 1294
  • MDR 1994, 602
  • NStZ 1994, 247
  • StV 1994, 169
  • JR 1994, 288
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Ein Zeuge kann grundsätzlich nur über seine eigenen Wahrnehmungen vernommen werden (BGH NStZ 1993, 550 zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    Ein Beweisantrag liegt nicht vor, wenn ein Konnex zwischen Beweistatsache und Beweismittel nicht erkennbar ist, so daß das Gericht die Ablehnungsgründe der Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache oder der völligen Ungeeignetheit des Beweismittels nicht sinnvoll zu prüfen vermag (Widmaier NStZ 1993, 602 f).

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Nicht abschließend braucht der Senat darüber zu befinden, ob die Beweismittel erschöpft werden müssen, wenn auch nur die "entfernte" Möglichkeit einer Änderung der durch die vollzogene Beweisaufnahme begründeten Vorstellung von dem zu beurteilenden Sachverhalt in Betracht kommt (BGHSt 23, 176, 188; 30, 131, 143; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 12 m. w. Nachw.) oder ob der Richter nicht auch zu einer Beweisantizipation als Element einer verständigen Würdigung der Sachlage (Herdegen NStZ 1984, 97, 98) ermächtigt ist.
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Im Rahmen des ihm von Recht und Gesetz eingeräumten Ermessens darf der Richter, wie dies unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht für die Frage der Unerreichbarkeit eines Zeugen gemäß § 251 Abs. 2 StPO durch die Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt ist (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73; BGHR StPO § 251 II Unerreichbarkeit 3), auch bedenken, wie bei gewissenhafter Verwirklichung des Aufklärungsgebotes die Wichtigkeit der Zeugenaussage oder einer sonstigen Beweiserhebung für die Wahrheitsfindung einerseits gegen das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits zu beurteilen ist.
  • BGH, 21.03.1990 - 2 StR 59/90

    Zulässigkeit der Aufklärungsrüge - Anforderungen an Bemühungen eines Gerichts,

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Im Rahmen des ihm von Recht und Gesetz eingeräumten Ermessens darf der Richter, wie dies unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht für die Frage der Unerreichbarkeit eines Zeugen gemäß § 251 Abs. 2 StPO durch die Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt ist (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73; BGHR StPO § 251 II Unerreichbarkeit 3), auch bedenken, wie bei gewissenhafter Verwirklichung des Aufklärungsgebotes die Wichtigkeit der Zeugenaussage oder einer sonstigen Beweiserhebung für die Wahrheitsfindung einerseits gegen das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits zu beurteilen ist.
  • BGH, 26.05.1989 - 2 StR 155/89

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    So ist etwa die Angabe der früheren Arbeitsstätte und des wohnunggebenden Arbeitgebers (BGH bei Holtz MDR 1977, 984; vgl. RG GA 38, 60, 61) einer genau bezeichneten anderen Kontaktperson für den nach Merkmalen individualisierten Zeugen (BGH bei Dallinger MDR 1960, 329; BGH StV 1989, 379; RG JW 1932, 418, 419), des Mitpatienten für einen bestimmten Krankenhausbesuch (BGH NStZ 1981, 309, 310), des Wachpersonals über einen bestimmten Vorgang in der Hauptwache (RG JW 1922, 299), des für die Zeit zuständigen Sachbearbeiters für Führerscheinsachen einer bestimmten Behörde (Bay ObLG DAR 1980, 269) als ausreichend angesehen worden.
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Im Rahmen des ihm von Recht und Gesetz eingeräumten Ermessens darf der Richter, wie dies unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht für die Frage der Unerreichbarkeit eines Zeugen gemäß § 251 Abs. 2 StPO durch die Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt ist (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73; BGHR StPO § 251 II Unerreichbarkeit 3), auch bedenken, wie bei gewissenhafter Verwirklichung des Aufklärungsgebotes die Wichtigkeit der Zeugenaussage oder einer sonstigen Beweiserhebung für die Wahrheitsfindung einerseits gegen das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits zu beurteilen ist.
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Welche bestimmten Tatsachen welcher der drei Zeugen von den beiden Komplexen des Antrags (einmal die Forderung und deren Begleitumstände, zum anderen die Zahlung) selbst wahrgenommen hat, was also zum Nachweis über den versuchten Totschlag hinaus für die Verwirklichung des Mordmerkmales niedriger Beweggründe konkret (etwa Erklärung des Nebenklägers bei der Geldübergabe an den älteren Verwandten zur Mitteilung an den Angeklagten F. G.) unter Beweis gestellt sein soll, ist dem Antrag nicht zu entnehmen (vgl. BGHSt 37, 162).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Nicht abschließend braucht der Senat darüber zu befinden, ob die Beweismittel erschöpft werden müssen, wenn auch nur die "entfernte" Möglichkeit einer Änderung der durch die vollzogene Beweisaufnahme begründeten Vorstellung von dem zu beurteilenden Sachverhalt in Betracht kommt (BGHSt 23, 176, 188; 30, 131, 143; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 12 m. w. Nachw.) oder ob der Richter nicht auch zu einer Beweisantizipation als Element einer verständigen Würdigung der Sachlage (Herdegen NStZ 1984, 97, 98) ermächtigt ist.
  • BGH, 10.11.1993 - 3 StR 476/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines niedrigen Beweggrundes

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Auch wenn die Zeugin im Gegensatz zum Zeugen M. G. ausgesagt hätte, dieser habe von dem Nebenkläger und seiner Ehefrau 10.000 DM ausgehändigt bekommen, so hätte die Zeugin aufgrund eigener Wahrnehmung nichts über den Zahlungsgrund, über die Zusammenhänge, die zu dieser Zahlung führten, und insbesondere (unter dem Gesichtspunkt der Verwirklichung des Mordmerkmales niedriger Beweggründe, vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1993 - 3 StR 476/93) über die Verbindung der Angeklagten zu dem Zahlungsvorgang sowie deren Kenntnis davon bekunden können.
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Das hat so vollständig und so genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (BGHSt 3, 213, 214).
  • BGH, 21.12.1959 - 2 StR 503/59
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Dies ist aber erforderlich (BGHSt 40, 3, 7; Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09 - zur Veröffentlichung bestimmt in BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag).
  • KG, 12.08.2019 - 121 Ss 89/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Das hat so vollständig und so genau zu geschehen, dass das Revisionsgericht aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (BGH NJW 1994, 1294).
  • BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19

    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten

    Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht den "Hilfsbeweisantrag' mangels Benennung einer ladungsfähigen Anschrift der Zeugen nicht als Beweisantrag im Rechtssinne, sondern unter Aufklärungsgesichtspunkten (§ 244 Abs. 2 StPO) behandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1993 - 3 StR 446/93, BGHSt 40, 3, 6 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 244 Rn. 21).
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