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   BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94   

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BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94 (https://dejure.org/1994,1411)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1994 - 1 StR 461/94 (https://dejure.org/1994,1411)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94 (https://dejure.org/1994,1411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 52 Abs. 3 StPO; § 81c Abs. 3 Satz 2 StPO
    Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht eines verstandesunreifen Angehörigen; grundsätzlich keine Verwertung der Ergebnisse bei Einwilligung ohne vorherige Belehrung (Ausnahme bei sicherer Aussage nach Belehrung)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern sowie wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung - Einführung und Verwertung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens über ein Kind - Belehrung eines Kindes über ein Untersuchungsverweigerungsrecht - Genügende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81c, § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 336
  • NJW 1995, 1501
  • MDR 1995, 401
  • NStZ 1995, 198
  • StV 1995, 171
  • StV 1995, 625 (Ls.)
  • JR 1996, 75
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94
    Das Erste Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts vom 9. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3393, 3533) hat die Rechtsprechung zu § 81 c StPO a.F. (BGHSt 12, 235, 242) in die Neufassung des § 81 c Abs. 3 Satz 2 StPO übernommen und die Entscheidung allein dem gesetzlichen Vertreter überlassen (so auch die Begründung des zum Gesetz gewordenen Regierungsentwurfes, BT-Drucks. VI/3478, S. 67; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 81 c Rdn. 26).

    Gleichwohl auch den Zeugen zu belehren, wäre ohne praktische Bedeutung und sinnlos (BGHSt 12, 235, 242).

    Ein solcher Verstoß führt zwar im Regelfall zur Unverwertbarkeit der erhobenen Befunde (BGHSt 12, 235, 242, 243; 14, 159, 160; BGH StV 1981, 4; BGHSt 36, 217).

    Die frühere Rechtsprechung, wonach an die unterbliebene Belehrung des Personensorgeberechtigten gemäß § 81 c Abs. 3 StPO in jedem Fall ein Verwertungsverbot geknüpft wurde (BGHSt 12, 235, 242), ist insoweit überholt.

  • BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90

    Verwertung der Angaben eines Angehörigen bei unterbliebener Belehrung über das

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94
    Andererseits ist für Fälle der unterbliebenen Zeugenbelehrung nach § 52 StPO in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, daß das Verwertungsverbot ausnahmsweise dann entfällt, wenn sich aus dem Akteninhalt mit Sicherheit ergibt, daß ein über sein Zeugnisverweigerungsrecht prozeßordnungswidrig nicht belehrter Zeuge dieses Zeugnisverweigerungsrecht kannte und davon auch bei ordnungsgemäßer Belehrung keinen Gebrauch gemacht hätte (BGH NJW 1986, 2121, 2122; BGH NStZ 1989, 484; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 5; vgl. ergänzend für die unterbliebene Beschuldigtenbelehrung BGHSt 38, 214, 224 f.).

    Diese Erwägung gilt auch dann, wenn die nach § 52 Abs. 2 StPO erforderliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters unterblieben ist (BGH NStZ 1990, 549, 550; Dahs in LR aaO § 52 Rdn. 53, 54).

  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89

    Verwertbarkeit von Angaben Angehöriger gegenüber einem gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94
    Denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung, die Belehrungspflichten aus § 81 c Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz, § 52 Abs. 3 StPO analog anzuwenden bei der Einholung von Glaubwürdigkeitsgutachten über Personen, die als Angehörige zur Zeugnisverweigerung berechtigt sind (BGHSt 13, 394, 398 f.; 36, 217, 220 m.w.Nachw.).

    Ein solcher Verstoß führt zwar im Regelfall zur Unverwertbarkeit der erhobenen Befunde (BGHSt 12, 235, 242, 243; 14, 159, 160; BGH StV 1981, 4; BGHSt 36, 217).

  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90

    Belehrung durch den Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94
    Zwar ist ein verstandesunreifes Kind auch darüber zu belehren, daß es trotz der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters zu seiner Vernehmung nicht aussagen muß (BGHSt 21, 303, 306; 23, 221, 223; BGH NStZ 1994, 43; BGH NStZ 1991, 295 f.).

    Art und Umfang der Zeugenbelehrung stehen vielmehr auch hier im pflichtgemäßen Ermessen des Richters (BGH NStZ 1991, 295, 296).

  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94
    Sie stellt damit keine einem Beweisantrag genügende Beweistatsachenbehauptung dar, sie enthält keine faktische Grundlage (vgl. hierzu Herdegen in KK 3. Aufl. § 244 Rdn. 45, 46; BGHSt 37, 162).
  • BGH, 14.01.1986 - 5 StR 762/85

    Wertung der Entgegennahme einer Erklärung als Vernehmung im Sinne des § 252

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94
    Damit hat die Zeugin nicht als Ermittlungsbeamtin eine Vernehmung im Sinne des § 252 StPO durchgeführt (vgl. die gleichgelagerten Fälle bei BGH NStZ 1986, 232 und BGH GA 1970, 153).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94
    Andererseits ist für Fälle der unterbliebenen Zeugenbelehrung nach § 52 StPO in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, daß das Verwertungsverbot ausnahmsweise dann entfällt, wenn sich aus dem Akteninhalt mit Sicherheit ergibt, daß ein über sein Zeugnisverweigerungsrecht prozeßordnungswidrig nicht belehrter Zeuge dieses Zeugnisverweigerungsrecht kannte und davon auch bei ordnungsgemäßer Belehrung keinen Gebrauch gemacht hätte (BGH NJW 1986, 2121, 2122; BGH NStZ 1989, 484; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 5; vgl. ergänzend für die unterbliebene Beschuldigtenbelehrung BGHSt 38, 214, 224 f.).
  • BGH, 20.02.1987 - 2 StR 40/87

    Verurteilung wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94
    Damit durften das Tatgeschehen selbst betreffende Tatsachen (Zusatztatsachen), welche die Sachverständige durch Befragen des Kindes ermittelt hatte, nicht durch die Vernehmung der Sachverständigen als Zeugin in die Hauptverhandlung eingeführt und für die Entscheidung verwertet werden (BGHSt 18, 107, 109; BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1, 2).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85

    Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94
    Andererseits ist für Fälle der unterbliebenen Zeugenbelehrung nach § 52 StPO in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, daß das Verwertungsverbot ausnahmsweise dann entfällt, wenn sich aus dem Akteninhalt mit Sicherheit ergibt, daß ein über sein Zeugnisverweigerungsrecht prozeßordnungswidrig nicht belehrter Zeuge dieses Zeugnisverweigerungsrecht kannte und davon auch bei ordnungsgemäßer Belehrung keinen Gebrauch gemacht hätte (BGH NJW 1986, 2121, 2122; BGH NStZ 1989, 484; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 5; vgl. ergänzend für die unterbliebene Beschuldigtenbelehrung BGHSt 38, 214, 224 f.).
  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94
    Damit durften das Tatgeschehen selbst betreffende Tatsachen (Zusatztatsachen), welche die Sachverständige durch Befragen des Kindes ermittelt hatte, nicht durch die Vernehmung der Sachverständigen als Zeugin in die Hauptverhandlung eingeführt und für die Entscheidung verwertet werden (BGHSt 18, 107, 109; BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1, 2).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

  • BGH, 23.07.1986 - 2 StR 370/86

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Gutachters über die ihm von dem jetzt seine

  • OLG Düsseldorf, 20.04.1993 - 5 Ss 171/92
  • BGH, 19.09.1967 - 5 StR 456/67

    Belehrung eines Kindes

  • BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69

    Aussage eines Kindes vor einem Richter ohne die erforderliche Zustimmung seines

  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
  • BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60

    Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen

  • BGH, 29.01.1980 - 1 StR 773/79

    Verwertung eines Vernehmungsergebnisses des Ermittlungsverfahrens im Urteil -

  • BGH, 22.06.1989 - 1 StR 231/89

    Nichtbelehrung der Ehefrau eines ehemaligen Mitbeschuldigten des Angeklagten über

  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11

    Pflicht zur Eröffnung des Tatvorwurfs (Täuschung; kriminalistische List;

    Dieser Gesichtspunkt, der sich insbesondere dann auswirkt, wenn der Vernommene das Recht, über das er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, trotzdem kannte (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11 ; Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94 ; Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94 mwN), kommt auch hier zum Tragen.
  • BGH, 10.10.2016 - 4 StR 100/16

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und/oder Schutzbefohlenen:

    Denn der Senat kann nach Aktenlage sicher ausschließen, dass der Nebenkläger bei einer formell ordnungsgemäß erfolgten Belehrung entsprechend § 81c Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO von seinem Untersuchungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94, BGHSt 40, 336, 339; Beschlüsse vom 18. Januar 1995 - 3 StR 596/94; vom 23. September 2003 - 1 StR 323/03, BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 7).
  • OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14

    Ablehnung eines Sachverständigen im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit

    Während die Weigerung eines - wie hier vom Gericht festgestellt (UA S. 6) - verstandesunreifen Kindes, sich überhaupt explorieren zu lassen, durch die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters überstimmt werden kann (§ 81c Abs. 3 Satz 2 StPO), weil insoweit gerade nicht auf § 52 Abs. 2 Satz 1 StPO verwiesen wird (BGHSt 40, 336, Rdz. 13 in juris), gilt dies für das Aussageverweigerungsrecht eines solchen Zeugen nicht.
  • BGH, 05.08.2021 - 4 StR 143/21

    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten (mangelnde Belehrung:

    Ein Fall, in dem ausgeschlossen werden kann, dass sich der Verstoß gegen die Belehrungspflicht auf das Aussageverhalten des Zeugen ausgewirkt hat, weil nach Aktenlage sicher feststeht, dass der Zeuge auch nach Belehrung ausgesagt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 ? 5 StR 291/19; vom 12. Januar 2011 ? 1 StR 672/10; vom 3. Mai 2006 ? 4 StR 40/06, NStZ 2006, 647, 648; Urteil vom 15. November 1994 ? 1 StR 461/94, BGHSt 40, 336, 339), liegt nicht vor, zumal sich den Verfahrensakten schon nicht entnehmen lässt, dass die Zeugin vor ihren beiden polizeilichen Vernehmungen am 17. Januar und 4. Februar 2020 jeweils ordnungsgemäß belehrt wurde.
  • OLG Hamm, 04.04.2019 - 4 Ws 77/19

    Verzögerungen bei der Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur

    Wenn sie dann erscheinen, würde dies eine zumindest konkludent erklärte Einwilligung der gesetzlichen Vertreter analog § 81c Abs. 3 StPO (vgl. hierzu BGH MDR 1995, 401, 402) bedeuten.
  • OLG Rostock, 06.01.2015 - 126 Js 16621/12

    Befangenheit eines Sachverständigen bei Nichtbeachtung der Aussageunwilligkeit

    Während die Weigerung eines - wie hier vom Gericht festgestellt (UA S. 6) - verstandesunreifen Kindes, sich überhaupt explorieren zu lassen, durch die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters überstimmt werden kann (§ 81c Abs. 3 Satz 2 StPO ), weil insoweit gerade nicht auf § 52 Abs. 2 Satz 1 StPO verwiesen wird (BGHSt 40, 336 , Rdz. 13 in juris), gilt dies für das Aussageverweigerungsrecht eines solchen Zeugen nicht.
  • BGH, 02.06.1998 - 1 StR 248/98

    Vorsorgliche Entgegennahme der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Aussage

    Zur fehlenden Belehrung der gesetzlichen Vertreterin gemäß § 52 Abs. 3 StPO - auf die es hier nicht mehr ankommt - vgl. für den Fall "kundiger" gesetzlicher Vertreter BGHSt 40, 336, 339.
  • BGH, 18.01.1995 - 3 StR 596/94

    Belehrungspflicht - Revision - Revisionsbegründung - Zeugnisverweigerungsrecht -

    Nach den Umständen des Falles, insbesondere im Hinblick darauf, daß die Zeugin und Nebenklägerin Astrid V. durch ihren Amtsvormund und ihren Prozeßvertreter sach- und rechtskundig beraten war und nach eigenem Vorbringen des Beschwerdeführers "hinsichtlich aller weiteren von der Verteidigung beantragten Untersuchungen ... ihre Mitwirkung verweigert hat", kann der Senat ausschließen, daß die Zeugin nach förmlicher richterlicher Belehrung von ihrem Untersuchungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt; ferner BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1994 - 2 StR 635/94).
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