Rechtsprechung
BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 7 EMRK; § 212 StGB
Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR (Anwendung der Grundsätze der "Radbruch'schen Formel"); Rückwirkungsverbot - DFR
Mauerschützen III
- Wolters Kluwer
Mauerschützenprozeß - Strafbarkeit von DDR-Grenzsoldaten - Tötung an der innerdeutschen Grenze
- opinioiuris.de
Mauerschützen III
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Gustav Radbruch: Ein Mann, geprägt vom "unerträglichen Widerspruch zur Gerechtigkeit"
In Nachschlagewerken (2)
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+6Weitere Entscheidungen mit demselben BezugEGMR, 22.03.2001 - 34044/96
Schießbefehl
BVerfG, 12.01.2000 - 2 BvQ 60/99Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche Verurteilung des
BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94Mauerschützen
BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94Mauerschützen III
BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den
BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92Mauerschützen I
Schießbefehl
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+8Weitere Entscheidungen mit demselben BezugEGMR, 22.03.2001 - 34044/96
Schießbefehl
BVerfG, 12.01.2000 - 2 BvQ 60/99Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche Verurteilung des
BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94Mauerschützen
BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94Mauerschützen III
BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den
BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92Mauerschützen II
BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92Mauerschützen I
LG Berlin, 20.01.1992 - 523 KLs 9/91Grenzdienst ist Gefechtsdienst
Mauerschützenprozesse
Papierfundstellen
- BGHSt 41, 101
- NJW 1995, 2728
- MDR 1995, 945
- NStZ 1995, 401
- NJ 1995, 539
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen
So hat der Bundesgerichtshof für die Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze entschieden (BGHSt 39, 1; zuletzt BGH NJW 1995, 2728 m.w.N.). - BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94
Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen …
aa) Zur Unbeachtlichkeit geschriebenen Rechts hat sich der Senat in seinem Urteil vom 3. November 1992 (BGHSt 39, 1, 15 ff.) im Zusammenhang mit der Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen an der innerdeutschen Grenze geäußert; er hat seine Auffassung im Urteil vom 20. März 1995 (zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NStZ 1995, 401) abschließend bekräftigt; danach gilt:.In nunmehr ständiger Rechtsprechung (zuletzt NStZ 1995, 401) hat er ausgesprochen, daß ein Rechtfertigungsgrund, der einer Durchsetzung des Verbots, die DDR zu verlassen, Vorrang vor dem Lebensrecht von Menschen gab, indem er die vorsätzliche Tötung unbewaffneter Flüchtlinge gestattete, wegen offensichtlichen, unerträglichen Verstoßes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte unwirksam ist.
- BGH, 08.04.2010 - 5 StR 491/09
Parteiverrat; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung bei gleichbleibendem …
Die im Anschluss an die Senatsentscheidung BGHSt 52, 307 erfolgte Verurteilung wegen Parteiverrats nach § 356 Abs. 2 StGB verstößt schon deshalb nicht gegen das durch Art. 103 Abs. 2 GG geforderte Verbot einer rückwirkenden Verschärfung der Strafbarkeit, weil dieses bei einer Änderung der Rechtsprechung bei gleichbleibendem Gesetzeswortlaut nicht eingreift (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; 32, 311, 319; BVerfG (Kammer) NStZ 1990, 537; NJW 1995, 125, 126; BGHSt 41, 101, 111 f.;… Dannecker in LK 12. Aufl. § 1 Rdn. 432 ff., Fischer, StGB 57. Aufl. § 1 Rdn. 14 ff.).
- BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98
Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR …
Während die weitergehende Ausprägung im Grenzregime der DDR, in dem auch tödlicher Schußwaffengebrauch befohlen und gerechtfertigt wurde, aufgrund der hinzutretenden Mißachtung des grundlegenden Menschenrechts auf Leben nach vom Bundesverfassungsgericht gebilligter ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG keinen Vertrauensschutz mehr beanspruchen kann (BGHSt 39, 1, 15 ff.; 40, 241, 244 ff.; 41, 101, 106 ff.; BVerfGE 95, 96), lag in der weitgehenden Versagung der Ausreisefreiheit im Recht der DDR allein aber noch kein derart extremes staatliches Unrecht; bei Anwendung des Strafrechts der DDR darf daher nicht von der Unbeachtlichkeit dieses (Un-)Rechtszustandes ausgegangen werden. - BGH, 05.07.1995 - 3 StR 605/94
Mögliche Rechtsbeugung durch Arbeitsrichter in der DDR bei Überprüfung der …
Das richterliche Handeln war auch dann gesetzwidrig, wenn die Rechtsanwendung in einem offensichtlichen und unerträglichen Widerspruch zu elementaren Geboten der Gerechtigkeit und zu völkerrechtlich geschützten Menschenrechten stand (…vgl. BGH, Urt. v. 6. Oktober 1994 - 4 StR 23/94, UA S. 9/10, 14 - zum Abdruck in BGHSt 40, 272 bestimmt = NJW 1995, 64, 65; ferner BGH, Urt. v. 20. März 1995 - 5 StR 111/94 UA S. 15/16 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen, jeweils m.w.N.)."In einem solchen Fall muß das positive Recht der Gerechtigkeit weichen" (BGH, Urt. v. 20. März 1995 - 5 StR 111/94, UA S. 16 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
Er ist mit dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs der Meinung, daß die nicht gegen Art. 103 Abs. 2 GG verstoßende Annahme, die Anwendung von Normen des DDR-Rechts habe im konkreten Fall in einem offensichtlichen und unerträglichen Widerspruch zu den auch in der DDR verbindlichen Geboten der Gerechtigkeit und zu völkerrechtlich geschützten Menschenrechten gestanden, wegen des hohen Wertes der Rechtssicherheit allerdings auf extreme Ausnahmen beschränkt bleiben muß (vgl. BGHSt 39, 1, 15; BGH, Urteil vom 20. März 1995 - 5 StR 111/94, UA S. 20 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
- BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98
Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit
Allerdings muß der Einsatz von Splitterminen der verwendeten Art zur bloßen Durchsetzung des Verbots, die innerdeutsche Grenze ohne besondere Erlaubnis zu überschreiten, auch bei bloßem Verletzungsvorsatz als rechtswidrig qualifiziert werden: Dem richtig ausgelegten Recht der DDR (hierzu BGHSt 39, 1, 26, 29; 40, 241; 41, 101) kann ein Rechtfertigungsgrund nicht entnommen werden. - BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95
Innerdeutsche Todesschüsse I
Der Rangunterschied zwischen dem Angeklagten und anderen Soldaten, die mit derselben Zielrichtung wie er geschossen haben, steht einer Mittäterschaft (BGHSt 39, 1, 30, 31; 168, 194; BGH NJW 1994, 2708 - insoweit in BGHSt 40, 241 nicht abgedruckt; BGH NJW 1995, 2728, 2729 - insoweit in BGHSt 41, 101 nicht abgedruckt) nicht entgegen.Der Senat hält an seinen Grundsätzen zur rechtlichen Beurteilung von tödlichen Schüssen an den innerdeutschen Grenzen fest (zusammenfassend BGH NJW 1995, 2728, zum Abdruck in BGHSt 41, 101 bestimmt).
Bei dieser Anwendung des DDR-Rechts hat der Senat völkerrechtliche Grundsätze in seine Erwägungen einbezogen (BGH NJW 1995, 2728 unter D II 2 c, aa und bb; vgl. zum Gesichtspunkt des ius cogens auch BGHSt 40, 241, 247).
- BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
Angehöriger der Grenztruppen der DDR - Innerdeutsche Grenze - Tatbestand eines …
Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt dargelegt (vgl. u. a. BGHSt 40, 48, 55 ff.; 113, 115 ff.; BGH NJW 1995, 2728 f.; 2732 f.; BGH Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).Der Senat verweist im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit von Schüssen an der innerdeutschen Grenze auf seine Entscheidungen BGHSt 39, 1, 8 ff.; 168, 181 ff.; BGHSt 40, 241 ff.; NJW 1995, 2728 - zum Abdruck in BGHSt 41, 101 vorgesehen - NJW 1995, 2732; Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
bb) Die Berufung auf allgemeine Rechtsgrundsätze, wie sie auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 Ausdruck gefunden haben, kann im Interesse der Rechtssicherheit nur in extremen Ausnahmefällen einen im Tatzeitrecht vorgesehenen Rechtfertigungsgrund als unbeachtlich erweisen und damit die Geltung des strafrechtlichen Tötungsverbotes bekräftigen (zu den Folgen der Nichtigkeit eines Rechtfertigungsgrundes vgl. BGH NJW 1995, 2728, 2732).
Die besondere Gewichtung der Menschenrechte seit dem zweiten Weltkrieg, die eine Antwort auf die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen war, läßt es zu, das Tötungsverbot heute noch stärker zu betonen, als es in den rechtlichen Grundlagen der Nürnberger Prozesse zum Ausdruck gekommen ist (BGH NJW 1995, 2728, 2731 = Abschn. D II 3c, aa) der zum Abdruck in BGHSt 41, 101 vorgesehenen Entscheidung).
Es mag naheliegen, daß das allgemeine Grenzregime der DDR mit den anderen Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktsystems abgestimmt gewesen ist (vgl. auch BGH NJW 1995, 2728, 2730).
- BGH, 15.10.2003 - 5 StR 305/03
Beweiswürdigung (DDR-Grenzpolizisten; Mauerschützen; bedingter Tötungsvorsatz: …
Hierzu sind in anderen tatzeitnahen entsprechenden Fällen abweichende Feststellungen getroffen worden (vgl. BGHSt 41, 101, 102).Es ist nicht zu besorgen, daß die Jugendkammer die Staatspraxis der DDR zur Tatzeit vor Inkrafttreten des Grenzgesetzes und die entsprechende Befehlslage an der innerdeutschen Grenze verkannt hätte, wonach Fluchtverhinderung als vorrangiges Ziel galt, das auch notfalls um den Preis der Tötung des Flüchtlings zu verfolgen war, die daher als gerechtfertigt galt (vgl. BGHSt 40, 241, 242 ff.; 41, 101, 103 f.).
d) Möglicherweise hätte sich das Tatgericht gleichwohl allein aufgrund mangelnder Zielgenauigkeit der vom Angeklagten eingesetzten, üblicherweise von den DDR-Grenzsoldaten verwendeten Maschinenpistole Kalaschnikow und aufgrund besonderer Gefährlichkeit jeglichen Schießens in die Richtung eines schwimmenden Menschen von einem bedingten Tötungsvorsatz des Angeklagten bei Schußabgabe überzeugen können (vgl. BGH NJW 1995, 2728 f., insoweit in BGHSt 41, 101 nicht abgedruckt).
- BGH, 17.12.1996 - 5 StR 137/96
Rechtswidrigkeit und Schuld bei bedingt vorsätzlichen Todesschüssen auf einen …
Nach seiner bisherigen Rechtsprechung ist allerdings ein Rechtfertigungsgrund für die vorsätzliche Tötung von Personen, die nichts weiter wollten, als unbewaffnet und ohne Gefährdung allgemein anerkannter Rechtsgüter die innerdeutsche Grenze zu überschreiten, wegen offensichtlichen, unerträglichen Verstoßes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte als unwirksam anzusehen (BGHSt 41, 101 m.w.N.; entsprechend BVerfG, Beschluß vom 24. Oktober 1996 - 2 BvR 1851/94 u. a.).Fehlt es am Tötungsvorsatz des Angeklagten S. bei Abgabe seiner Schüsse, sind ihm - nicht anders als den rechtskräftig freigesprochenen Mitangeklagten, die ebenfalls ohne Tötungsvorsatz ungefähr gleich oft wie S., nämlich viel seltener als R., geschossen haben - die tödlichen Schüsse R. nicht im Sinne der Mittäterschaft (bei deren Vorliegen naheliegend übrigens nicht versuchter, sondern vollendeter Totschlag anzunehmen gewesen wäre;… vgl. nur Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 16 Rdn. 28) zuzurechnen (vgl. BGHSt 39, 1, 30 f.; BGH NJW 1994, 2708, insoweit in BGHSt 40, 241 nicht abgedruckt; BGH NJW 1995, 2728, 2829, insoweit in BGHSt 41, 101 nicht abgedruckt; BGH NJW 1996, 2042, 2043, zum Abdruck in BGHSt 42, 65 vorgesehen); er ist auch nicht wegen Teilnahme an mit bedingtem Tötungsvorsatz erfolgtem Schießen R.'s strafbar (vgl. auch BGHSt 39, 168, 194; 41, 149).
- BGH, 01.12.2000 - 2 StR 329/00
Zu tödlichen Schüssen an der innerdeutschen Grenze
- BGH, 18.12.1996 - 5 StR 731/95
Strafrechtliche Rechtfertigung von mit Tötungsvorsatz abgegebenen Schüssen von …
- BGH, 15.11.1995 - 3 StR 527/94
Rechtsbeugung von Richtern der DDR - Anwendung "politischen Strafrechts"
- BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 78/96 R
Aberkennung von Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der …
- BGH, 18.05.1995 - 5 StR 139/95
Mittäterschaft und bedingter Tötungsvorsatz bei Schüssen an der innerdeutschen …
- OLG Bamberg, 22.06.2018 - 3 OLG 110 Ss 38/18
Berufungsbeschränkung auf Strafmaß bei besonders schwerem Fall der …
- BGH, 26.04.2001 - 4 StR 30/01
Tötungen an der DDR-Grenze; Totschlag; Beihilfe; Grenztruppen; Befehle 101, 80, …
- BGH, 30.11.1995 - 4 StR 777/94
Verurteilung wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie wegen …
- BGH, 01.12.2000 - 2 StR 337/00
Zu tödlichen Schüssen an der innerdeutschen Grenze
- BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94
Mauerschützen - Befehlsausführung - Rechtfertigung - Rechtfertigungsgründe - …
- OLG Brandenburg, 28.02.2007 - 1 Ss 97/06
Strafverurteilung wegen Beleidigung: Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen …
- BGH, 19.12.1996 - 5 StR 116/96
Anwendung der Radbruch'schen Formel auf einen Mauerschützen
- BGH, 17.12.1996 - 5 StR 469/96
Übertragung der Grundsätze für nachrichtendienstliche Straftaten