Rechtsprechung
BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 336 StGB; § 244 StGB-DDR
Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen Strafrechts" (Rechtsbruch; durch Willkür gekennzeichnete offensichtliche schwere Menschenrechtsverletzung) - lexetius.com
StGB § 336; StGB DDR § 244
- Wolters Kluwer
DDR-Richter - DDR-Staatsanwalt - Rechtsbeugung - Politisches Strafrecht
- opinioiuris.de
DRR-Rechtsbeugung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 336
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Rechtsbeugungsprozesse gegen ehemalige DDR-Richter und Staatsanwälte vor dem Bundesgerichtshof (Ulrike Homann; KJ 1996, 494-504)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.05.1994 - 510 KLs 68/93
- BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94
- LG Berlin, 10.01.1996 - 522 KLs 45/96
Papierfundstellen
- BGHSt 41, 247
- NJW 1995, 3324
- MDR 1995, 1246
- NStZ 1996, 86
- NJ 1995, 653
- StV 1996, 34
Wird zitiert von ... (84)
- BGH, 14.09.2017 - 4 StR 274/16
Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen teilweise …
Diese Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof sowohl für staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügungen als auch für Anklageerhebungen bereits bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94, BGHSt 41, 247, 249;… Uebele in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 339 Rn. 12;… Hilgendorf in LK-StGB, 12. Aufl., § 339 Rn. 20, 36 mwN).Eine unrichtige Rechtsanwendung reicht daher für die Annahme einer Rechtsbeugung selbst dann nicht aus, wenn sich die getroffene Entscheidung als unvertretbar darstellt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109; Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94, BGHSt 41, 247, 251).
- BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13
Freispruch eines Richters am Amtsgericht vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben
Der Tatbestand der Rechtsbeugung bedarf darüber hinaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insoweit einer Einschränkung, als eine "Beugung des Rechts" nicht schon durch jede (bedingt) vorsätzlich begangene Rechtsverletzung verwirklicht wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94, BGHSt 41, 247, 251; Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109; BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09; NStZ-RR 2010, 310). - LG Potsdam, 19.06.2009 - 24 KLs 22/08
Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt
Selbst die (bloße) Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründet eine Rechtsbeugung nicht (BGHSt 41, 247, 251 = NJW 1995, 3324 = NStZ 1996, 86 m. w. N.).Vor dem Hintergrund, dass die Annahme von Unvertretbarkeit bei der gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen nicht auf extreme Ausnahmefälle beschränkt ist - bspw. bei revisionsrechtlicher Überprüfung von Strafaussprüchen (vgl. BGHSt 40, 272, 283) und bei Annahme "objektiver Willkür" im Verfassungsbeschwerdeverfahren -, sind gesteigerte Anforderungen an den Rechtsbeugungstatbestand ein notwendiges Korrektiv gegen die andernfalls drohende Konsequenz, Gerichtsentscheidungen allzu häufig nochmals wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung erneuter Sachprüfung durch die Justiz zu unterstellen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94 - NJ 1995, 653, 654).
Damit ist die innere Tatseite der Rechtsbeugung, die das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit voraussetzt (vgl. BGH NJ 1995, 653, 660), hinreichend belegt.
Mehrfache Rechtsbeugungshandlungen in demselben Strafverfahren mit identischer Zielrichtung zuungunsten desselben Beschuldigten - oder auch mehrerer zusammenhängender Beschuldigter - bilden regelmäßig eine einheitliche Tat (vgl. BGHSt 40, 169, 188; BGH NJ 1995, 653, 654).
Es liegt aber auch insoweit nur eine schwere Freiheitsberaubung vor, denn die einheitliche Rechtsbeugung verbindet insoweit regelmäßig auch Freiheitsberaubungen zum Nachteil mehrerer im selben Strafverfahren Verfolgter zu einer einheitlichen Tat (vgl. BGH NJ 1995, 653, 654).
Rechtsbeugung kann also etwa die rechtswidrige Beantragung von Zwangsmaßnahmen wie der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls sein (BGHSt 41, 247, 249 f.; BGH NJ 1995, 653, 654; BGH NJ 1996, 153; BGH NStZ-RR 1998, 162;… MünchKommStGB/Uebele, § 339 Rdnr. 12;… NK-StGB-Kuhlen, § 339 Rdnr. 29).
Hinsichtlich der Haftfrage kommt die Stellung des Staatsanwaltes als "Herr des Ermittlungsverfahrens" im Strafverfahrensrecht der Bundesrepublik Deutschland besonders deutlich zum Ausdruck (so BGH NJ 1995, 653, 654).
Entscheidend ist vielmehr, dass hinsichtlich der Haftfrage die Stellung des Staatsanwalts als "Herr des Ermittlungsverfahrens" besonders deutlich zum Ausdruck kommt (s.o.); stellt ein Staatsanwalt aus sachfremden Erwägungen einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls, von dem er weiß, dass er unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt ist, so beteiligt er sich täterschaftlich an einer Rechtsbeugung (vgl. BGH NJ 1995, 653, 654).
Soweit der Staatsanwalt als Herr des Ermittlungsverfahrens zugleich mit einer Rechtsbeugung verantwortlich für eine Inhaftierung des Beschuldigten ist, kommt tateinheitliche Freiheitsberaubung in Betracht (BGH NJ 1995, 653, 654).
Aus den oben genannten Gründen verbindet auch insoweit die einheitliche Rechtsbeugung regelmäßig auch Freiheitsberaubungen zum Nachteil mehrerer im selben Strafverfahren Verfolgter zu einer einheitlichen Tat (BGH NJ 1995, 653, 654).
- BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 1763/16
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung von Ermittlungsverfahren zu …
Der Tatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) entfaltet Sperrwirkung, sodass Richter wegen Straftaten, die in einem inneren Zusammenhang mit der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache stehen, nur belangt werden können, wenn sie sich zugleich wegen Rechtsbeugung strafbar gemacht haben (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94 -, NJW 1995, S. 3324 ;… Kuhlen, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl. 2017, § 339 Rn. 90;… Heine/Hecker, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 339 Rn. 17;… Uebele, in: Münchener Kommentar zum StGB, Bd. 5, 3. Aufl. 2019, § 339 Rn. 71). - BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20
Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt
Eine unrichtige Rechtsanwendung oder Ermessensausübung reicht daher für die Annahme einer Rechtsbeugung selbst dann nicht aus, wenn sich die getroffene Entscheidung als unvertretbar darstellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 StR 274/16, BGHSt 62, 312; BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109; Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94, BGHSt 41, 247, 251). - BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen
Eine Bestrafung ist weder durch in der DDR erlassene Amnestien (vgl. BGHSt 39, 353, 358 ff.; BGH NJW 1994, 3238, 3239 - insoweit nicht in BGHSt 40, 169 abgedruckt - Senatsurteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) noch durch Verfolgungsverjährung ausgeschlossen.An den mit dem Erfordernis eines elementaren Verstoßes gegen die Rechtspflege verbundenen Einschränkungen des Rechtsbeugungstatbestandes hat der Senat auch für den besonders sensiblen Bereich der politisch motivierten Strafjustiz festgehalten (dazu näher Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
b) Die strafrechtliche Bewertung der Tätigkeit von DDR-Justizangehörigen ist unter strikter Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien vorzunehmen, die für das Strafrecht entwickelt worden sind und seiner Anwendung Grenzen setzen (Senatsurteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94 --, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
bb) Das staatlich verübte Unrecht in der DDR kann mit Rücksicht auf die unterschiedliche Dimension nicht mit dem im nationalsozialistischen Regime begangenen gleichgesetzt werden (vgl. Senatsurteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94 -).
Es kann dahinstehen, ob Vorstellungen dieser Art als Verbotsirrtum anzusehen sind; ein solcher wäre jedenfalls weder unvermeidbar noch jemals zur Strafrahmenverschiebung geeignet (vgl. Senatsurteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94 -).
- BGH, 18.08.2021 - 5 StR 39/21
Rechtsbeugung durch Notveräußerung von Tieren (elementarer Rechtsverstoß; …
dd) Der Tatbestand der Rechtsbeugung entfaltet zudem Sperrwirkung, so dass Richter oder andere Amtsträger wegen Straftaten, die in einem inneren Zusammenhang mit der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache stehen, nur belangt werden können, wenn sie sich zugleich wegen Rechtsbeugung strafbar gemacht haben (…vgl. BVerfG, aaO; BGH, Urteile vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 695/95, NStZ-RR 1997, 100; vom 20. Juni 1996 - 5 StR 54/96, NJ 1997, 35; vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94, BGHSt 41, 247; vom 29. April 1994 - 3 StR 528/93, BGHSt 40, 125; vom 7. Dezember 1956 - 1 StR 56/56, BGHSt 10, 294, 298). - BGH, 18.07.2013 - 4 StR 84/13
Rechtsbeugung (Leitung einer Rechtssache: Maßnahmen nach Erlass der Entscheidung; …
Der Tatbestand der Rechtsbeugung erfordert, dass sich der Richter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an eigenen Maßstäben ausrichtet (st. Rspr., u.a. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, 383; Urteil vom 6. Oktober 1994 - 4 StR 23/94, BGHSt 40, 272, 283 f.; Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94, BGHSt 41, 247, 251; Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 108 f.; Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 jeweils mwN). - OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 3 Ws 174/03
Strafbarkeit bei pflichtwidriger Nichtförderung eines Strafverfahrens durch …
Diese im Begriff der Beugung des Rechts angelegte Einschränkung des Tatbestands des § 339 StGB trägt zum Einen dem Bedürfnis Rechnung, Sachverhalte auszugrenzen, die mit dem Verbrechensverdikt des § 339 StGB überbewertet wären (vgl. BGHSt 41, 247, 251; 38, 381, 383), und dient der Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit (BGHSt 10, 294, 298; BGH NStZ 2001, 651, 652), indem sie eine grundlegende Beeinträchtigung der Unabhängigkeit richterlichen Entscheidens vermeidet (vgl. BGH NStZ 1988, 218, 219; 2001, 651, 652; BGHSt 32, 357, 363;… Senat aaO).Vor dem Hintergrund, dass die Annahme von Unvertretbarkeit bei der gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen nicht etwa auf extreme Ausnahmefälle beschränkt ist - beispielsweise bei revisionsgerichtlicher Überprüfung von Strafaussprüchen oder bei Annahme "objektiver Willkür" im Verfassungsbeschwerdeverfahren -, sind gesteigerte Anforderungen an den Rechtsbeugungstatbestand ein notwendiges Korrektiv gegen die anderenfalls drohende Konsequenz, Gerichtsentscheidungen allzu häufig nochmals wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung erneuter Sachprüfung durch die Justiz zu unterstellen (BGHSt 41, 247, 251 f;… vgl. Senat aaO).
Dem trägt die in Rechtsprechung und Lehre dem Rechtsbeugungstatbestand zuerkannte Sperrwirkung Rechnung, wonach eine Verurteilung wegen eines Verhaltens bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache nach anderen Strafvorschriften nur möglich ist, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 339 StGB gegeben sind (Senat NStZ 2001, 112; vgl. BGHSt 10, 294; 32, 357, 364 f; 41, 247, 255; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 284;… Kuhlen in NK-StGB § 339 Rdnr. 91 ff m. w. N.;… Schroeder GA 1993, 389; Küpper in Gedächtnisschrift für Dieter Meurer 2002, 123, 130 f).
Die Anwendung der Sperrwirkung, die vornehmlich als Folge der Spezialregelung des § 339 StGB geboten ist (vgl. BGHSt 41, 247, 255;… Küpper aaO;… Schroeder aaO, 394 f), ist daher unabhängig davon, ob der betreffende Amtsträger eine unabhängige Stellung innehat oder ob das Verhalten eines Richters dem unantastbaren Kernbereich seiner richterlichen Unabhängigkeit zuzuordnen ist.
- BGH, 15.09.1995 - 5 StR 168/95
Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR - Anwendung der Grundsätze der …
Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und ist mit den dafür geltenden Grundsätzen vom Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage (- 5 StR 713/94 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt, mit zahlreichen Nachweisen) nochmals eingehend dargelegt und bekräftigt worden.Soweit der Tatrichter die Unzulässigkeit der Gesetzesinterpretation mit einem Hinweis auf in Art. 12 und 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR) sowie in Art. 27 der DDR-Verfassung garantierte Rechte der Ausreisefreiheit bzw. der Meinungsfreiheit (UA S. 14 f., 107 f.) begründen will, berücksichtigt er nicht hinreichend, daß nach dem Rechtsverständnis der DDR dort kein Recht auf freie Ausreise anerkannt war und daß sowohl die DDR-Verfassung als auch die Staatsrechtspraxis der DDR von einem Grundrechtsverständnis ausgingen, das dem Charakter der Grundrechte unter der Herrschaft des Grundgesetzes nicht entspricht (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 713/94 -).
Die Art und Weise der Durchführung des Verfahrens begründet - ungeachtet dessen, daß es rechtsstaatlichen Anforderungen naheliegend in vielerlei Hinsicht nicht genügte -, den Vorwurf der Rechtsbeugung ebenfalls nicht (vgl. BGHSt 40, 272, 284 f.; Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 713/94 - C I vor 1).
Das entscheidende Kriterium dafür, ob durch eine "Mißachtung der Gesetze" - wofür die Mißachtung der Gesamtheit der Grenzregelung ausreicht (BGHSt 40, 272, 281) - eine "Gefährdung der öffentlichen Ordnung" begründet war, liegt in der Annahme einer "provokatorischen" Tendenz des Täterverhaltens (BGHSt 40, 272, 282; Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 713/94 - C I 3 a).
Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage (- 5 StR 713/94 - C I 1 b; vgl. auch zur Beurteilung eines Parallelfalles: Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 642/94 - C III 1) nochmals bekräftigt hat, ist eine Beugung des Rechts durch das Verhängen einer überhöhten Strafe möglich (vgl. schon BGHSt 3, 110, 118 ff.; 4, 66, 69 ff.; 10, 294, 300 f.;… BGH GA 1958, 241; NJW 1960, 974, 975).
a) Bereits die Anwendung der Strafnorm auf einen Fall der schlichten Äußerung eines Ausreisebegehrens unter Vorlage des Personalausweises legt hier die Annahme einer "Überdehnung" des herangezogenen Tatbestandes nahe (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 713/94 - C II 3 a), daß nämlich im vorliegenden Fall - ohne Rücksicht auf den auch in der DDR mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatz "nullum crimen, nulla poena sine lege" - ein politisch unerwünschtes Verhalten, nämlich ein schlicht "provokatorisch", aber nicht öffentlich vorgebrachtes lästiges Ausreisebegehren willkürlich einem Straftatbestand subsumiert und somit kriminalisiert werden sollte.
Dies hat der Senat für einen vergleichbaren Fall der bloßen "Paßvorlage" ohne gravierende persönliche Erschwerungsgründe, in dem eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verhängt worden war, gleichfalls ausgesprochen (Urteil vom heutigen Tage - 5 StR 713/94 - C II 3 b).
Die mit der Antragstellung in der Hauptverhandlung begangene Teilnahme an einem entsprechenden Delikt des Richters im selben Verfahren ist Teil einer einheitlichen Tat (BGHSt 40, 169, 188; Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 713/94 - B I 3 e).
In einem solchen Fall bedeutet die Inhaftierung eine offensichtliche schwere Menschenrechtsverletzung, die auch nicht mehr theoretisch auf gesetzliche Grundlagen - etwa in § 122 StPO-DDR - gestützt erscheinen kann (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 713/94 - C II 2).
Der neue Tatrichter wird, ausgehend vom Prinzip strikter Alternativität von StGB und - die Aussetzung einer Freiheitsstrafe nach § 244 StGB-DDR nicht ermöglichendem - StGB-DDR (BGH, Urteil vom 26. April 1995 - 3 StR 93/95 - Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 713/94 - C III) unter Beachtung des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) eine zur Bewährung auszusetzende Gesamtfreiheitsstrafe nach dem StGB zu verhängen haben.
- BGH, 22.10.1996 - 5 StR 232/96
Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Bestrafung von Richtern und …
- LG Potsdam, 08.12.2011 - 25 KLs 4/10
Rechtsbeugung Eisenhüttenstadt 2005
- BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20
Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten - …
- BGH, 15.11.1995 - 3 StR 527/94
Rechtsbeugung von Richtern der DDR - Anwendung "politischen Strafrechts"
- BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03
Massenerschießungen am Turchino-Paß im Jahre 1944
- BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94
Amtsenthebung einer Notarin
- BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98
Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR …
- BGH, 10.12.1998 - 5 StR 322/98
BGH hebt Freisprüche im Havemann-Prozeß auf
- BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98
Rechtsbeugung durch Entscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG nur dann, wenn diese aus …
- BGH, 15.09.1995 - 5 StR 642/94
Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR
- BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 30/98
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens - …
- BGH, 11.04.1997 - 3 StR 576/96
Freispruch von DDR-Richtern und DDR-Staatsanwalt aufgehoben
- BGH, 15.09.1995 - 5 StR 68/95
Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR - Anwendung der Grundsätze der …
- BGH, 23.10.1996 - 5 StR 183/95
Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung, wenn ein BRD-Bürger die Fluchtpläne eines …
- OLG Naumburg, 23.04.2012 - 1 Ws 48/12
Rechtsbeugung durch einen Strafrichter: Ergänzung eines Urteilsfragments nach …
- BGH, 22.10.2001 - AnwZ (B) 10/99
Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen Grundsätze …
- BGH, 16.03.1998 - NotZ 18/97
Amtsenthebung einer zu Zeiten der ehemaligen DDR als Richterin tätigen Notarin
- BGH, 21.08.1997 - 5 StR 120/97
Entscheidungen über Haftbeschwerden oder Berufungen in politischen Strafsachen - …
- BGH, 23.10.1996 - 5 StR 695/95
Anstiftung zur Freiheitsberaubung durch Weiterleitung von Flucht-Informationen an …
- BGH, 21.08.1997 - 5 StR 403/96
Rechtsbeugung von DDR-Richtern und -Staatsanwälten bei der Anwendung politischen …
- BGH, 31.01.1997 - AnwZ (B) 8/96
Ablehnung eines Zulassungsantrags zur Rechtsanwaltschaft - Untersagung der …
- BGH, 15.05.1997 - 5 StR 580/96
Rechtsbeugung durch Mitwirkung an der Verhängung von Strafen, die in einem …
- BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96
Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die …
- BGH, 04.02.1998 - 2 StR 296/97
Rechtsbeugung eines DDR-Richters
- KG, 28.07.1998 - 5 Ws 594/97
- BGH, 10.10.2008 - 4 StR 141/08
Versuchte Vergewaltigung; Rücktritt (Abgrenzung unbeendeter Versuch und beendeter …
- BGH, 08.03.2000 - 5 StR 555/99
Rechtsbeugung durch DDR-Staatsanwältin; Freiheitsberaubung; Teilfreispruch durch …
- BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 46/00
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Straftat zu Zeiten der …
- LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16
Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen rechtswidriger Abschiebungshaft
- BGH, 21.08.1997 - 5 StR 652/96
Rechtsbeugung von Staatsanwälten der DDR durch Nichtverfolgung von …
- BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95
Innerdeutsche Todesschüsse I
- BGH, 31.03.1999 - 5 StR 596/98
Rechtsbeugung; DDR-Justiz; Offener Brief; Gesetzesverletzung; Überdehnung
- BGH, 21.01.1999 - 5 StR 565/98
Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung; Freikauf in der ehemaligen …
- BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99
Nichtverjährung von DDR-Doping zum Nachteil uneingeweihter Minderjähriger
- BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 27/97
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Rüge eines …
- BGH, 19.12.1996 - 5 StR 472/96
Rechtsbeugung durch Nichtverhängung von Fahrverboten - Rechtsbruch als …
- BGH, 22.04.1998 - 3 StR 644/97
Rechtsbeugung eines DDR-Richters
- BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 69/97
Rücknahme von Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft - Voraussetzungen für Verstoß …
- BGH, 16.10.1996 - 3 StR 354/96
Wolfgang Schnur
- LG Aurich, 13.05.2013 - 15 KLs 2/13
Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung und Untreue
- BGH, 23.06.1998 - 5 StR 203/98
Freispruch eines früheren Ost-Berliner Generalstaatsanwalts vom Vorwurf der …
- BGH, 19.02.1998 - 5 StR 711/97
Verurteilung eines ehemaligen DDR-Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in Tateinheit …
- BGH, 23.05.2000 - 5 StR 181/00
Beihilfe zur Rechtsbeugung durch Hinwirken auf Haftbefehle durch Mitarbeiter des …
- BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99
Beihilfe zur Rechtsbeugung (DDR-Verfahren; Zeugen Jehovas; kalter Krieg; …
- StA Augsburg, 26.02.2013 - 101 Js 100614/13
Fall Gustl Mollath: Keine Ermittlungen gegen Amtsrichter und Gutachter
- BGH, 16.08.2000 - 5 StR 74/00
Aussageerpressung; Ruhen der Strafverfolgungsverjährung; Quasigesetzliches …
- BGH, 21.05.1996 - 5 StR 737/95
Voraussetzungen für die Beihilfe zur Rechtsbeugung - Beschränkung der …
- BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 18.95
Nichtübernahme eines früheren DDR-Richters wegen Mitwirkung an "Republikflucht" …
- BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
Angehöriger der Grenztruppen der DDR - Innerdeutsche Grenze - Tatbestand eines …
- BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen …
- BGH, 13.10.1999 - 3 StR 297/99
Mutmaßliche Beihilfe zur Rechtsbeugung durch DDR-Staatsanwalt; Vorsatz zur …
- LG Frankfurt/Oder, 06.08.2014 - 23 KLs 13/14
Rechtsbeugung: Sperrwirkung des Tatbestandes im Verhältnis zu einer Nötigung …
- BGH, 15.06.1999 - 5 StR 614/98
Rechtsbeugung; DDR-Unrecht; Freiheitsberaubung; Tateinheit
- BGH, 04.04.2001 - 5 StR 68/01
Rechtsgut bei der Rechtsbeugung (DDR-Taten); Überdehnung von Strafgesetzen; …
- BGH, 09.07.1998 - 4 StR 599/97
Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall der sog. "Aktion Rose"
- BGH, 30.11.1995 - 4 StR 714/94
Rechtsbeugung - DDR - Richter - Staatsanwalt - Zulässige Auslegung
- BGH, 30.11.1995 - 4 StR 777/94
Verurteilung wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie wegen …
- BGH, 06.02.2002 - 2 StR 545/01
Grundsatz strikter Alternativität; milderes Gesetz (Gesamtvergleich); Aussetzung …
- BGH, 15.09.1995 - 5 StR 23/95
DDR-Staatsanwalt - Rechtsbeugungsvorsatz
- BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 33/96
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- LG Berlin, 15.03.1996 - 502 KLs 22/95
Wolfgang Schnur
- LSG Berlin, 25.02.2000 - L 17 B 60/99
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren auf Aussetzung der Aberkennung einer …
- BGH, 22.10.1996 - 5 StR 140/96
Annahme einer vorsätzlichen Rechtsbeugung bei Ausdruck einer regimekritischen …
- BGH, 20.06.1996 - 5 StR 54/96
Kriegs- und Boykotthetze
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
- BGH, 20.10.1999 - 5 StR 439/99
Rechtsbeugung; DDR-Justiz; Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit; Schlichte …
- BGH, 03.06.1999 - 5 StR 143/99
Rechtsbeugung; Freiheitsberaubung; Unvertretbar harte Sanktionierung; Maßgebliche …
- KG, 06.08.2015 - 2 Ws 109/14
Prüfungsmaßstab für die Rechtsstaatswidrigkeit einer Verurteilung
- BGH, 15.05.1997 - 5 StR 121/97
Annahme von Rechtsbeugung wegen menschenrechtswidriger Bestrafung - Hinwirkung …
- BGH, 21.08.1997 - 5 StR 309/97
Revision gegen die Verurteilung wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung eines …
- BGH, 13.12.2000 - 5 StR 537/00
Freispruch durch BGH nach Verurteilung wegen Rechtsbeugung in der DDR (Aus …
- BGH, 23.12.1997 - 3 StR 401/97
Rechtsbeugung in Fällen tendenzieller Überdehnung eines Vergehenstatbestandes - …
- BGH, 15.05.1997 - 5 StR 39/97
Ausschluss einer Verurteilung auf Bewährung nach dem Recht der DDR - …
- AGH Brandenburg, 16.01.1996 - EGH 9/94