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   BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94   

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BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94 (https://dejure.org/1995,492)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1995 - 3 StR 324/94 (https://dejure.org/1995,492)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94 (https://dejure.org/1995,492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; § 99 Abs. 1 StGB; § 98 Abs. 1 Nr. 1 StGB.
    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für zuvor begangene Spionagetätigkeit gegen die BRD ("Fall Markus Wolf"); Rechtsstaatsprinzip (Verhältnismäßigkeit)

  • Wolters Kluwer

    Verfolgbarkeit von MfS-Mitarbeitern - DDR - Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung Markus Wolf - Vereinigung Deutschlands - Spionagetätigkeit

  • opinioiuris.de

    Markus Wolf / MfS-Spionage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 98, § 99; StPO § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.11.1989)

    Wolf im Fahndungsbuch

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 292
  • NJW 1996, 1160
  • MDR 1996, 298
  • NStZ 1996, 147
  • NJ 1996, 153
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 (NJW 1995, 1811) kann der Angeklagte nur verurteilt werden, soweit festgestellt werden kann, daß ein von Verfassungs wegen bestehendes Verfolgungshindernis nicht besteht.

    Ausdrücklich erklärt das Bundesverfassungsgericht "andere aus Anlaß der oder im Zusammenhang mit der Spionagetätigkeit verwirklichte eigenständige Straftatbestände blieben unberührt" (BVerfG NJW 1995, 1811, 1815).

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 35, 60, 61; 32, 215, 216 m.w.N.).

    Ist nach diesen Maßstäben ein einheitlicher Vorgang gegeben, so sind die Einzelgeschehnisse, aus denen er sich zusammensetzt, auch insoweit Bestandteil der angeklagten Tat, als sie keine Erwähnung in der Anklage finden (BGHSt 32, 215, 216).

  • BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92

    Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
    Zur Verfolgbarkeit von MfS-Mitarbeitern der DDR (hier: des Leiters der Hauptverwaltung Aufklärung Markus Wolf) nach der Vereinigung Deutschlands wegen ihrer zuvor gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Spionagetätigkeit (teilweise Aufgabe BGH, 30. Juli 1993, 3 StR 347/92, BGHSt 39, 260).

    Insoweit gibt der Senat seine entgegenstehende Auffassung in BGHSt 39, 260 auf.

  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 204/94

    Strafbarkeit ehemaliger DDR-Spione

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
    In gleicher Weise ist das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidung über Verfassungsbeschwerden von früheren Geheimdienstmitarbeitern der DDR verfahren (vgl. a.a.O. S. 1817; Kammerbeschlüsse vom 16. Juni 1995 - 2 BvR 204/94 - und vom 26. Mai 1995 - 2 BvR 1724/93 und 2 BvR 1130/94).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
    Diese Beurteilung ist nach der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) nicht mehr möglich.
  • BVerfG, 26.05.1995 - 2 BvR 1724/93

    Strafbarkeit ehemaliger DDR-Spione

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
    In gleicher Weise ist das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidung über Verfassungsbeschwerden von früheren Geheimdienstmitarbeitern der DDR verfahren (vgl. a.a.O. S. 1817; Kammerbeschlüsse vom 16. Juni 1995 - 2 BvR 204/94 - und vom 26. Mai 1995 - 2 BvR 1724/93 und 2 BvR 1130/94).
  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte -

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
    Das hat der Bundesgerichtshof zum Tatbestand der (Angestellten-) Bestechlichkeit bereits entschieden (vgl. BGH NStZ 1995, 92).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
    Vielmehr verlangen auch hier die natürliche Betrachtung und der Grundsatz gerechter Gesetzesanwendung (BVerfGE 56, 22, 33, 34; BGHSt 23, 141, 148 f.) eine getrennte Würdigung und Aburteilung.
  • BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80

    Inland - Gebiet der DDR - DDR - DDR-Straftaten - Geltung des deutschen

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
    Im Gegensatz zu den "typischen" Begleitdelikten einer Spionagetätigkeit wie zum Beispiel Bestechung und Urkundenfälschung, die zur Durchführung der Spionagetätigkeit begangen werden, kommt einer Entführung aus West- nach Ostberlin schon deshalb eine damit nicht vergleichbare, sondern darüber hinausreichende strafrechtliche Unrechtsbedeutung bei, weil es sich dabei um eine Gewalt- und Willkürmaßnahme handelt, für die kennzeichnend ist, daß mit dem Opfer nach den Zwecken und Vorstellungen des fremden Regimes verfahren wird, ohne daß sich dieses an die Grundsätze der Gerechtigkeit und Menschlichkeit hält (vgl. BGHSt 30, 1, 2; 1, 391 f.; Eser in Schönke/Schröder StGB 47. Aufl. § 234 a Rdn. 12 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
    Vielmehr verlangen auch hier die natürliche Betrachtung und der Grundsatz gerechter Gesetzesanwendung (BVerfGE 56, 22, 33, 34; BGHSt 23, 141, 148 f.) eine getrennte Würdigung und Aburteilung.
  • BGH, 30.06.1982 - 3 StR 44/82

    Tateinheit zwischen Erwerb einer Schußwaffe und einem späteren Waffenvergehen

  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
  • BGH, 06.11.1951 - 1 StR 27/50
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Dies kann nicht unabhängig von den verletzten Strafbestimmungen beurteilt werden, die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich vielmehr unmittelbar aus den ihnen zugrundeliegenden Handlungen und Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (vgl. nur BGHSt 35, 14, 17; 41, 292, 297; 43, 96, 98).

    als sie keine Erwähnung in der Anklage gefunden haben (BGHSt 41, 292, 298; BGH NStZ 1995, 46, 47; 1996, 243, 244).

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Von einer tatbestandlichen Handlungseinheit hinsichtlich aller aus einer Unrechtsvereinbarung erlangten Vorteile ist nur auszugehen, wenn die Annahme auf eine Unrechtsvereinbarung zurückgeht, die den zu leistenden Vorteil genau festlegt, mag er auch in bestimmten Teilleistungen zu erbringen sein (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 302; 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 30, und vom 20. August 2003 - 2 StR 160/03, wistra 2004, 29).
  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung kommt nach der Aufgabe dieser Rechtsprechung durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2/93 u.a., BGHSt 40, 138) auch für die Bestechungsdelikte nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, juris Rn. 19; Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 281/14, NStZ 2015, 451, 453; Beschlüsse vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13, juris Rn. 40; vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10, wistra 2011, 308 Rn. 4; Urteile vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 8 Rn. 6; vom 11. Februar 2009 - 2 StR 339/08, NStZ 2009, 445, 446; vom 14. November 2003 - 2 StR 164/03, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafdrohung 2; vom 20. August 2003 - 2 StR 160/03, wistra 2004, 29; vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 30; vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 269; Beschluss vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 II, BGHR StGB § 1 Bestechung 1; Urteile vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 302 f.; vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, BGHR StGB § 1 Bestechlichkeit 1; AnwK-StGB/Wollschläger, 3. Aufl., § 299 Rn. 35; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 299 Rn. 59; Matt/ Renzikowski/Sinner, StGB, 2. Aufl., § 299 Rn. 33; MüKoStGB/Krick, 3. Aufl., § 299 Rn. 132; SK-StGB/Rogall, 9. Aufl., § 299 Rn. 111; SSW-StGB/Rosenau, 5. Aufl., § 299 Rn. 47).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15

    Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur Durchführung von

    Die Feststellungen zu den Planungs- und Vorbereitungstätigkeiten von H. und M. wurden nicht etwa nur zum Zweck der Erhellung des Tathintergrundes getroffen, sondern sie wurden dem Schuldspruch als rädelsführerschaftliche Beteiligungsakte zu Grunde gelegt (vgl. BGHSt 41, 292ff.).

    Die Feststellungen zu den Planungs- und Vorbereitungstätigkeiten des Zeugen H. wurden nicht etwa nur zum Zwecke der Erhellung des Tathintergrundes getroffen, sondern sie wurden dem Schuldspruch als rädelsführerschaftliche Beteiligungsakte zugrunde gelegt (vgl. BGHSt 41, 292).

    Gegenstand der Tat als Prozessgegenstand ist nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zu ihr das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, also eine innerlich verknüpfte Einheit, bei deren getrennter Beurteilung ein zusammengehöriges Geschehen unnatürlich aufgespalten werden würde (vgl. BGHSt 41, 292; Kühne in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., Einl. K Rn. 60 m.w.N.).

  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    In Fällen, in denen die Laufzeit der Vorteilsgewährung offen ist, die Vorteilsgewährung also "open end'-Charakter trägt, erfüllt jede einzelne Zahlung erneut den Tatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr (vgl. Senat, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 StR 339/08, NStZ 2009, 445; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, NStZ 1995, 92; Urteil vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 269; Beschluss vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 II, BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten; Urteil vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 302).
  • VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18

    Aberkennung des Ruhegehalts

    Sofern die Forderung oder das Versprechen eines Vorteils zeitlich und sachlich determiniert sind, begründet das spätere Annehmen eben dieses Vorteils keine neue selbständige Tat, sondern es liegt tatbestandliche Handlungseinheit dar, selbst in dem Fall, in dem die geforderte oder zugesagte Leistung in Teilleistungen erbracht wird (vgl. BGHSt 41, 292, 302; BGHSt 47, 22, 30; BGH, wistra 1999, 271).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Eine tatbestandliche Handlungseinheit hat der Bundesgerichtshof jedoch nur anerkannt, wenn die Annahme auf eine Unrechtsvereinbarung zurückgeht, die den zu leistenden Vorteil genau festlegt, mag er auch in bestimmten Teilleistungen zu erbringen sein (BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Bestechlichkeit 1 und Bestechung 1; BGHR StGB § 332 I 1 Unrechtsvereinbarung 5. BGH, Urt. vom 4. Oktober 1994 - 5 StR 503/94 (= NStE Nr. 49 zu § 52 StGB); so auch BGHSt 41, 292, 302 für die Bestechung; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor §§ 52 ff Rdn. 27).
  • BGH, 18.12.2018 - StB 52/18

    Strafklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff bei mitgliedschaftlicher

    Umfasst werden aber auch alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die nach der Auffassung des Lebens eine natürliche Einheit bilden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 297 f. mwN) und die in ihren Einzelgeschehnissen, aus denen sie sich zusammensetzen, so eng verknüpft sind, dass eine getrennte Aburteilung zu einer Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (BGH, Urteil vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, NStZ 2001, 436, 437 mwN).
  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Derartige Gesichtspunkte, wie etwa die "strafrechtliche Bedeutung des Vorgangs", sind zwar in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelegentlich in die Beurteilung der Reichweite der prozessualen Tat einbezogen worden (etwa BGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 300).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Das Oberlandesgericht hat die Beweiserhebung in den Urteilsgründen wegen Ungeeignetheit des Beweismittels abgelehnt, nachdem der Rechtsbeistand des Zeugen schon zuvor erklärt hatte, daß der Zeuge in vollem Umfang von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen werde, und zwar mit Rücksicht darauf, daß der erkennende Senat das gegen Wo. früher ergangene erste Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit mit den Feststellungen aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen hatte (vgl. BGHSt 41, 292, 295 f.).
  • BGH, 25.02.1998 - StB 2/98

    Beugehaft gegen Markus Wolf aufgehoben

  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

  • BGH, 31.03.2011 - 4 StR 657/10

    Handlungseinheit (Konkurrenzen) bei der Bestechlichkeit und Bestechung

  • BGH, 28.11.1996 - StB 13/96

    Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (verfassungsrechtliches

  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97

    Bestechlichkeit eines Polizeibeamten

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - L 8 R 437/05

    Aberkennung der Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen Grundsätze der

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 D 49.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei unwahren Angaben in einer

  • OLG Stuttgart, 28.10.2002 - 1 Ss 304/02

    Vorteilsannahme zu Gunsten eines Dritten

  • BGH, 02.07.1997 - StB 24/96

    Verwirklichung des Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit durch

  • BGH, 04.05.2023 - 6 StR 39/23

    Tateinheit (Tatbeiträge eines Teilnehmers im Vorfeld oder während des Laufs einer

  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 153/95

    DDR-Geheimdienst - Verfolgungshindernis - Verhältnismäßigkeit - Spionage -

  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 318/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht;

  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 D 19.96

    Dienstvergehen eines Beamten des Auswärtigen Diensts in Gestalt einer

  • OLG Hamm, 18.01.2000 - 3 Ss 558/99

    Betrug, mittelbare Falschbeurkundung, Anmeldung eines Kraftfahrzeuges, Vorlage

  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss 202/05

    Verstoß gegen das Ausländergesetz; Urkundenfälschung; einheitliche Tat;

  • OLG Hamm, 10.04.2001 - 3 Ss OWi 179/01

    Rotlichtverstoß, Befahren eines Sonderfahrstreifens, einheitliche Tat

  • BGH, 18.05.1998 - 1 StR 198/98
  • OLG Stuttgart, 28.10.2002 - l Ss 304/02

    Vorteilsannahme für einen Dritten; Rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot bei

  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 3 Ss 488/00

    Betrug, unberechtigte Gutschriften, Kontoeröffnung, rechtlicher Hinweis, gleiche

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