Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,319
BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94 (https://dejure.org/1995,319)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1995 - 1 StR 595/94 (https://dejure.org/1995,319)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1995 - 1 StR 595/94 (https://dejure.org/1995,319)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB; § 211 StGB; § 344 Abs. 1 StPO
    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere der Schuld i.S.v. § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB (Mordmerkmal der "Habgier")

  • Wolters Kluwer

    Revisionsbeschränkung - Schuldfrage - Weiteres Mordmerkmal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211, § 57a; StPO § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 57
  • NJW 1995, 2365
  • MDR 1995, 619
  • NStZ 1995, 493
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (76)

  • BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96

    Indirekte Sterbehilfe

    Es liegt bei einem Motivbündel nur vor, wenn das Gewinnstreben tatbeherrschend und damit bewußtseinsdominant war (z.B. BGH NJW 1995, 2365, 2366).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Die Bindung des Revisionsgerichts an eine Revisionsbeschränkung entfällt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann, wenn Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, daß eine getrennte Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht möglich wäre, ohne den nicht angefochtenen Teil mit zu berühren (BGHSt 33, 59; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 2, 7, 10).
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    Eine wirksame Revisionsbeschränkung setzt voraus, dass die Gesamtentscheidung auch dann frei von inneren Widersprüchen bleibt, wenn die eingelegte Revision Erfolg hat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 10, 100, 101; 29, 359, 364; 39, 208, 209; 41, 57, 59; 47, 32, 35; jew. mwN; BGH NStZ-RR 1999, 359).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht