Rechtsprechung
BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 30a Abs. 1 BtMG
Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei Betäubungsmitteldelikten in Bezug auf Haschisch (Canabis; Festhalten an der bisherigen Wirkstoffmenge, dem bisherigen Grenzwert; minderes Gefahrenpotential); verfassungsrechtliche Grenzen der ... - Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Cannabis - Nicht geringe Menge
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Die "nicht-geringe Menge" bei Cannabisprodukten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Betäubungsmittelstrafrecht: Nicht geringe Menge Haschisch (Canabis, Marihuana, Tetrahydrocannabinol)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BtMG § 29a § 30 § 30a
Papierfundstellen
- BGHSt 42, 1
- NJW 1996, 794
- MDR 1996, 515
- NStZ 1996, 138
- NStZ 1996, 139
- NStZ 1996, 195 (Ls.)
- StV 1996, 317
- StV 1996, 95
Wird zitiert von ... (57)
- LG Lübeck, 25.11.1996 - 713 Js 22715/96
Strafbarkeit wegen erlaubnisloser Einfuhr von und Handeltreibens mit …
Im Lichte u.a. der Entscheidung des BVerfG vom 9. März 1994 ("Cannabis-Beschluß"; BVerfGE 90, 145 ff) und auch des BGH vom 20. Dezember 1995 (BGH NStZ 96, 139 ff) hat die Kammer im Hinblick auf die Verhältnismäßgkeit der Rechtsfolge eine Beweisaufnahme durchgeführt zur Frage einer gesundheitlichen und sozialen Unbedenklichkeit von Cannabis auch unter Berücksichtigung der These einer etwaigen Schrittmacherfunktion von Haschisch hin zu harten Drogen, insbesondere Heroin.Es gibt in der aktuellen wissenschaftlichen Literatur keinen Hinweis auf die Existenz eines sog. "amotivationalen Syndroms" ; das gilt selbst für den Fall des Dauergenusses von Cannabis bei hoher Dosierung (anders aber BGHSt 33, 9 ff; BGH StV 92, 513: "verhängnisvoll"; OLG Düsseldorf, StV 95, 527 ff, 528; BGH NStZ 96, 139 ff, 141;… BVerfG, a.a.O., 180 f).
Es ist wissenschaftlich nicht belegt , daß von Cannabis sog. "sozialschädliche Auswirkungen" ausgehen, die gesundheitspolitisch auch nur einigermaßen nenneswert sein könnten (anders aber neuerdings BGH NStZ 96, 139 ff, 141;… insbesondere auch Graßhof, BVerfG, a.a.O., 208, 212 - abweichende Meinung -).
Die Einheitlichkeit dieses Marktes (vgl. BVerfG, a.a.O., 181, BGH NStZ 96, 139 ff, 141) begünstigt die Gefahr des Umsteigens von Cannabis auf andere Rauschmittel, auch harte Drogen.
Die nicht geringe Menge ist hier etwa um das 60-fache überschritten (BGH NStZ 96, 139 ff; vgl. auch unter V).
Um im System der Verbrechenstatbestände und in Ansehung der zum Teil hohen Mindeststrafen gleichwohl zu einer verhältnismäßigen Strafe kommen zu können, hat das BVerfG an mehreren Stellen ausdrücklich darauf hingewiesen, daß - als Regulativ - der Grenzwert von 7, 5 g THC heraufgesetzt werden kann (…BVerfG, a.a.O., 169, 193; Böllinger, StV 96, 317 ff, 321: BVerfG "hat klargestellt"; Kreuzer, JZ 96, 801 ff, 802: BVerfG hat "aufgerufen"; BGH, NStZ 96, 139 ff, 140, BVerfG hat "offengelassen").
Die Kammer will dieser Rechtsprechung trotz der in der Literatur erhobenen Bedenken (Böllinger, StV 96, 317 ff; Kreuzer, JZ 96, 801 ff) hier folgen.
Der BGH greift diese gesetzgeberische Begründung aktuell auf bezüglich der "nicht geringen Menge", indem er darauf verweist, daß die "Annahme mangelnder Gefährlichkeit ungesichert" sei, ohne allerdings eine inhaltliche Gewichtung der Beweis lage vorzunehmen (BGH NStZ 96, 139 ff, 140; auch OLG Düsseldorf, StV 95, 527 ff, 528).
In Ansehung und nach der Logik der Entscheidung des BVerfG heißt das: was - u.U. bzgl. des Gelegenheitskonsumenten - für das "Ob" der Strafbarkeit gilt, muß bei anderen, gefahrenintensiveren Umgangsformen zwar abgeschwächt aber vom Grundsatz her genauso für das "Wie" der Rechtsfolge gelten (Böllinger, StV 96, 317 ff, 318; Kreuzer, JZ 96, 801 ff, 803: "Sandhaufeneffekt").
Anderenfalls würde Ursache und Wirkung des strafrechtlichen Verbots vertauscht werden (…Kreuzer JZ 96, 801 ff, a.a.O., 804; Böllinger, StV 96, 317 ff, 318; Schneider, StV 92, 514 ff, 515, v. Wolffersdorf, RdJB, 148 ff, 151).
- BGH, 28.10.2004 - 4 StR 59/04
Nicht geringe Menge bei Khat-Pflanzen (Wirkstoffgehalt; Cathinon; allgemeine …
aa) Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGHSt 42, 1 näher ausgeführt hat, kann die "nicht geringe Menge" eines Betäubungsmittels wegen der in illegalen Betäubungsmitteln sehr unterschiedlichen Wirkstoffgehalte grundsätzlich nicht anders festgesetzt werden als durch ein Vielfaches des zum Erreichen eines Rauschzustandes erforderlichen jeweiligen Wirkstoffs (Konsumeinheit).Dabei müssen die Grenzwerte für die verschiedenen Betäubungsmittel gerade wegen ihrer qualitativ unterschiedlichen Wirkung aufeinander abgestimmt sein (BGHSt 42, 1, 10).
Schon deshalb besteht weder die Gefahr, Khat könne, wie etwa Amphetamin oder Ecstasy, eine Droge der Wahl für junge Discothekenbesucher werden, noch ist zu besorgen, Khatkonsum könne eine Einstiegsfunktion für härtere Drogen haben (vgl. BGHSt 33, 8, 13; BGHSt 42, 1, 6 f.).
cc) Bei der zwangsläufig "dezisionistischen" (vgl. BGHSt 42, 1, 11) Grenzwertfestlegung auf 30 g Cathinon folgt der Senat im Ergebnis der Empfehlung des Sachverständigen Prof. Dr. Dr. K. Eine Grenzwertfestlegung auf mehr als das Dreifache des für Amphetamin bestimmten Wertes erscheint ungeachtet der deutlich - nach Einschätzung des Gutachtens des Bundeskriminalamts "etwa" ein Drittel bis ein Fünftel - geringeren toxischen Wirksamkeit von Cathinon in der Darreichungsform von Khat-Pflanzen im Vergleich zu Amphetamin nicht gerechtfertigt, weil dies die in beiden Gutachten näher beschriebene gesundheitliche Gefährdung durch gewohnheitsmäßigen Konsum von Khat außer Acht ließe.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 814/01
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Cannabis
vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a. -, BVerfGE 90, 145 (179) = NJW 1994, 1577 (1580); ferner BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84 -, NJW 1985, 1404 (1405) und Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95 -, NJW 1996, 794 (797).vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995, a.a.O., NJW 1996, 794 (795) und Urteil vom 18. Juli 1984, a.a.O..
- OLG Stuttgart, 17.10.2016 - 2 Ss 542/16
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Berücksichtigung eines …
a) Das Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" in § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG beträgt für Cannabisprodukte 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) (BGHSt 33, 8; BGHSt 42, 1; BGH, Beschluss vom 07. Februar 1985 - 4 StR 29/85 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 09. Januar 1986 - 2 Ss 1556/85 -, juris;… Klaus Weber, BtMG, 4. Auflage, § 29a Rn. 88;… Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, Betäubungsmittelgesetz, 8. Auflage, § 29a Rn. 64).Auf die Frage, ob das unerlaubte Handeltreiben mit Cannabis den Tatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfülle, wenn der Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels 185, 10 Gramm THC beträgt, hielt der BGH an seiner Rechtsprechung fest (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95 -, juris; ebenso BGH, Beschluss vom 01. August 2006 - 4 StR 261/06 -, juris).
- BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96
Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA, …
Dabei hat er sich von den Grundsätzen leiten lassen, die sich bei der Grenzwertbestimmung für andere Betäubungsmittel bewährt haben (vgl. BGHSt 32, 162 für Heroin; BGHSt 33, 8 und BGHSt 42, 1 für Cannabisprodukte; BGHSt 33, 133 für Kokain; BGHSt 33, 169 für Amphetamin; BGHSt 35, 43 für Lysergid/LSD und BGHSt 35, 179 für Morphin). - BGH, 24.04.2007 - 1 StR 52/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; nur …
b) Aufgrund der Eigenheiten des Betäubungsmittels Buprenorphin scheidet die nach ständiger Rechtsprechung vorrangig anzuwendende Methode zur Festlegung des Grenzwerts der nicht geringen Menge, nämlich diesen mittels einer äußerst gefährlichen Dosis oder durchschnittlichen Konsumeinheit und einer an der Gefährlichkeit orientierten Maßzahl zu bestimmen (vgl. BGHSt 32, 162, 164; 33, 8, 14; 35, 43, 49; 42, 1, 3 ff.; 42, 255, 265; 49, 306, 312), hier aus.Denn der - der Rechtsprechung obliegenden - zahlenmäßigen Festlegung des Grenzwerts für die nicht geringe Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ist immanent, dass auch marginale pharmakologische und toxikologische Unterschiede in Grenzfällen die Strafrahmenwahl bestimmen und damit das Strafmaß beeinflussen können (vgl. BGHSt 42, 1, 11).
- AG Bernau, 18.09.2019 - 2 Cs 346/19
Vorlage an das BVerfG: Sind die Regelungen zum Verkehr/Erwerb von Cannabis …
Das Betäubungsmittelstrafrecht wurde im Zuge einer ,Kriminalisierungshysterie" (vgl. Böllinger, Strafverteidiger 1996, S. 317, 320) mit Strafrahmen ausgestattet, die man sonst nur im Zusammenhang mit Tötungsdelikten und wenigen anderen schwersten Straftaten kennt. - BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
(2) Die aus Tschechien eigenhändig eingeführte Wirkstoffmenge von 1.483,22 Gramm THC überschritt den Grenzwert für die nicht geringe Menge von 7, 5 Gramm THC (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95 und vom 1. August 2006 - 4 StR 261/06) um mehr als das 197-fache. - OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 12 PA 41/10
Fahrerlaubnisrecht: Anforderung eines ärztlichen Gutachtens wegen …
Bei einem Wirkstoffanteil von 1 - 2 % THC und der in der Rechtsprechung auch des Senats zugrunde gelegten Konsumeinheit von 15 mg THC (vgl. Beschl. v. 11.7.2003 - 12 ME 287/03 -, DAR 2003, 480; BGH, Beschl. v. 20.12.1995 - 3 StR 245/95 -, NJW 1996, 794) ergäben sich aus den aufgefundenen 15, 13 g Marihuana nämlich "nur" 10 bis 20 Konsumeinheiten. - BGH, 12.01.2005 - 1 StR 476/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Anbau …
Der Grenzwert für die nicht geringe Menge liegt für THC bei 7, 5 Gramm (vgl. BGHSt 42, 1). - BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00
Nicht geringe Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Wirkstoffgehalt; …
- BGH, 01.08.2006 - 4 StR 261/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
- BGH, 08.10.1997 - 3 StR 299/97
Minder schwerer Fall der erlaubnislosen Einfuhr und Handeltreibens mit …
- VG Münster, 13.09.2004 - 10 K 893/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer Fahrerlaubnis; Anforderungen …
- BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat; …
- BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15
Abgrenzung von Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Überlassen zum …
- BGH, 05.09.2017 - 1 StR 350/17
Doppelverwertungsverbot (keine strafschärfende Berücksichtigung der Gefährdung …
- BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 927/01
Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Beibringung …
- BGH, 23.08.2001 - 5 StR 334/01
Begriff der nicht geringen Menge (Grenzwert bei Methamphetamin-Base); Unerlaubtes …
- VG Freiburg, 06.12.2006 - 1 K 1798/06
Zweifel an Fahreignung und Gutachtensanforderung nach Auffinden von Cannabis
- BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99
Anwendung des Strafmilderungsgrundes in § 31 Nr. 1 BtMG
- LG Nürnberg-Fürth, 05.10.2015 - JK IV KLs 358 Js 11359/15
Verurteilung wegen Eigenkonsums und beabsichtigten Verkaufs von Betäubungsmitteln
- BGH, 27.07.2005 - 2 StR 241/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (nicht …
- BGH, 16.02.1998 - 5 StR 7/98
Voraussetzungen für einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
- OLG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 Ss 154/12
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Besitz in nicht geringer Menge eines …
- BGH, 15.05.2001 - 3 StR 142/01
Erforderlichkeit von Angaben zum Wirkstoffgehalt von BtM
- OLG Köln, 03.03.2017 - 1 RVs 41/17
Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes hinsichtlich des …
- BayObLG, 04.06.2003 - 4St RR 67/03
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der …
- VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876
Recht der Soldaten: Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen gelegentlichen …
- BayObLG, 18.03.1997 - 4St RR 15/97
Betäubungsmittelstrafrecht: Wirkung der Berufungsbeschränkung bei …
- LG Freiburg, 18.01.2010 - 7 Ns 610 Js 13070/09
Vorsätzliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: …
- BGH, 29.09.1998 - 1 StR 424/98
Strafzumessung Sache des Tatrichters; Unvertretbar milde Strafzumessung durch den …
- BGH, 15.07.1998 - 1 StR 291/98
Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" bei Cannabisprodukten
- VG Hamburg, 17.04.2018 - 19 E 1490/18
Erkennungsdienstliche Behandlung wegen Erwerbs von Cannabis; Wiederholungsgefahr; …
- LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18
Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten …
- BGH, 25.06.1997 - 1 StR 262/97
In Frage stellen der Strafbarkeit durch den Antrag auf Erhebung eines …
- LG Freiburg, 22.11.2004 - 7 Ns 61 Js 31637/02
Unerlaubtes Sichverschaffen bzw. unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: …
- AG Berlin-Tiergarten, 08.11.1996 - 5 Op Js 724/95
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Haschisch) …
- AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16
Rauschgiftkauf im Internet - Strafbarkeit
- AG Rudolstadt, 19.11.2018 - 790 Js 24932/18
Mehrere Beihilfehandlungen zu ein und derselben Haupttat - Strafbarkeit
- AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15
Drogentransport über eine größere Strecke - Beihilfe oder Täterschaft?
- KG, 29.07.2013 - 161 Ss 127/13
Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels; …
- BayObLG, 19.08.2004 - 4St RR 87/04
Betäubungsmittelstrafrecht: Begriff der geringen Menge, Absehen von der …
- AG Berlin-Tiergarten, 27.11.2003 - 4 Op Js 1431/00
Betäubungsmittelstrafrecht: Konkurrenz zwischen Besitz in nicht geringer Menge …
- AG Berlin-Tiergarten, 02.10.1998 - 6 Op Js 1415/97
Betäubungsmittelstrafrecht: Handeltreiben als Unterfall der Abgabe an …
- OLG Köln, 29.05.2009 - 82 Ss 32/09
- BayObLG, 25.11.2003 - 4St RR 131/03
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs, Erwerb zum …
- OLG Zweibrücken, 10.07.2000 - 1 AR 58/00
- BayObLG, 28.04.2000 - 4St RR 52/00
Betäubungsmittelstrafrecht: Unterschiedliche Anwendungspraxis des § 31a BtMG auf …
- OLG Köln, 15.10.1996 - Ss 505/96
- OLG Naumburg, 11.08.2009 - 2 Ss 116/09
Erreichen eines Grenzwertes von 7,5g Tetrahydrocannabinol (THC) mit einem …
- BayObLG, 02.10.2001 - 4St RR 112/01
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, …
- BayObLG, 22.03.2001 - 4St RR 38/01
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, …
- BGH, 16.02.2000 - StR 532/99
Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einfuhr - Strafrahmen - Strafausspruch - …
- OLG Hamm, 23.04.2009 - 2 Ss 148/09
- BayObLG, 27.07.2001 - 4St RR 88/01
Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz in Mittäterschaft