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   BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96   

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BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96 (https://dejure.org/1996,1267)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1996 - 3 StR 5/96 (https://dejure.org/1996,1267)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1996 - 3 StR 5/96 (https://dejure.org/1996,1267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 17 StGB
    Verwirklichung des Tatbestands von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn die Betäubungsmittel teils zum Eigenverbrauch, teils zum Handeltreiben bestimmt sind und die Teilmengen zwar nicht jeweils für sich, jedoch insgesamt die Grenze der "nicht geringen Menge" erreichen oder ...

  • Wolters Kluwer

    Mitführen von Waffen - Handlungsalternativen - Sichverschaffen von Betäubungsmitteln - Eigenverbrauch - Handeltreiben - Nicht geringe Menge - Verwirklichung eines qualifizierten Straftatbestandes - Unrechtseinsicht - Spezifische Rechtsgutsverletzung - Schuldsteigernder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a; StGB § 15, § 17

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuld: Unrechtseinsicht

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 123
  • NJW 1996, 2804
  • MDR 1996, 948
  • NStZ 1996, 499
  • StV 1996, 670
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

    Auszug aus BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 8, 321, 324; 10, 35, 42; 15, 377, 383; vgl. aber auch BGH StV 1982, 218, 219) reicht es bei qualifizierten Tatbeständen wie dem des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus, wenn der Täter, wie dies im Falle der Angeklagten anzunehmen ist, die spezifische Rechtsgutsverletzung des Grundtatbestandes (§ 29 Abs. 1 Nr. 1, § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 a Abs. 1 Nr. 4 BtMG) erkannt hat, weil sich in einem solchen Fall sein Unrechtsbewußtsein auch auf die Qualifikation erstreckt.
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96
    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, daß das Landgericht nicht klären konnte, welcher Teil des Heroins für den Eigenkonsum und welcher für die gewinnbringende Weiterveräußerung, also zum unerlaubten Handeltreiben, vorgesehen war, und es deshalb ungewiß ist, ob es sich jeweils um eine nicht geringe Menge an Heroin handelte - nämlich eine Wirkstoffmenge von mindestens 1, 5 g Heroinhydrochlorid (vgl. BGHSt 32, 162) -, die der Angeklagte G. selbst verbrauchen oder gewinnbringend weiterverkaufen wollte.
  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56

    Unrechtsbewußtsein und Schuld

    Auszug aus BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 8, 321, 324; 10, 35, 42; 15, 377, 383; vgl. aber auch BGH StV 1982, 218, 219) reicht es bei qualifizierten Tatbeständen wie dem des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus, wenn der Täter, wie dies im Falle der Angeklagten anzunehmen ist, die spezifische Rechtsgutsverletzung des Grundtatbestandes (§ 29 Abs. 1 Nr. 1, § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 a Abs. 1 Nr. 4 BtMG) erkannt hat, weil sich in einem solchen Fall sein Unrechtsbewußtsein auch auf die Qualifikation erstreckt.
  • BGH, 08.11.1955 - 5 StR 348/55
    Auszug aus BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 8, 321, 324; 10, 35, 42; 15, 377, 383; vgl. aber auch BGH StV 1982, 218, 219) reicht es bei qualifizierten Tatbeständen wie dem des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus, wenn der Täter, wie dies im Falle der Angeklagten anzunehmen ist, die spezifische Rechtsgutsverletzung des Grundtatbestandes (§ 29 Abs. 1 Nr. 1, § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 a Abs. 1 Nr. 4 BtMG) erkannt hat, weil sich in einem solchen Fall sein Unrechtsbewußtsein auch auf die Qualifikation erstreckt.
  • BGH, 02.12.1981 - 3 StR 396/81

    Irrige Annahme zu einem berechtigten Tun - Unrechtsbewusstsein im Sinne des § 185

    Auszug aus BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 8, 321, 324; 10, 35, 42; 15, 377, 383; vgl. aber auch BGH StV 1982, 218, 219) reicht es bei qualifizierten Tatbeständen wie dem des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus, wenn der Täter, wie dies im Falle der Angeklagten anzunehmen ist, die spezifische Rechtsgutsverletzung des Grundtatbestandes (§ 29 Abs. 1 Nr. 1, § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 a Abs. 1 Nr. 4 BtMG) erkannt hat, weil sich in einem solchen Fall sein Unrechtsbewußtsein auch auf die Qualifikation erstreckt.
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Ein Verbotsirrtum ist bereits dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte die Rechtswidrigkeit seines Handelns (hier: seines Unterlassens) kennt (BGHSt 42, 123, 130; 52, 182, 190 f.; 52, 307, 313; BGHR StGB § 11 Amtsträger 14).
  • BGH, 20.06.2018 - 5 StR 68/18

    Beurteilung der nicht geringen Menge bei teilweise zum Weiterverkauf und

    aa) Besitzt ein Täter - wie hier - eine insgesamt nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln, von denen ein Teil zum Verkauf, ein anderer Teil aber zum Eigenkonsum bestimmt ist, macht er sich auch dann wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG strafbar, wenn keine dieser Teilmengen für sich gesehen die Schwelle der nicht geringen Menge erreicht (vgl. BGH, Urteile vom 10. April 1996 - 3 StR 5/96, BGHSt 42, 123, 126; vom 12. März 2002 - 3 StR 404/01; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 252/14; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29a Rn. 160; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rn. 169, 206).

    Vielmehr wäre es wertungswidersprüchlich, wenn ein Täter nur deshalb milder bestraft würde, weil er mit dem zusätzlichen Handeltreiben bezüglich einer Teilmenge eine weitere Handlungsmodalität des Umgangs mit Betäubungsmitteln verwirklicht, die - materiell gesehen und gemessen am Schutzgut der Tatbestände des Betäubungsmittelstrafrechts - gegenüber dem Besitz einen erhöhten Unwert bedeutet (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1996 - 3 StR 5/96, aaO, S. 127).

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Diese besteht darin, dass Täter, die bei Betäubungsmittelstraftaten Schusswaffen oder sonstige zur Verletzung von Menschen geeignete und bestimmte Gegenstände bei sich führen, ihre Interessen beim unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln rücksichtslos durchsetzen und dabei die erfassten Waffen oder Gegenstände einsetzen (BT-Drucks. 12/6853 S. 41 rechte Spalte; BGH, Urteil vom 10. April 1996 - 3 StR 5/96, BGHSt 42, 123, 126; Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13).
  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09

    Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des

    Dazu hat der BGH (BGHSt 42, 123, 128) ausgeführt:.
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 303/19

    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Anwendungsbereich der

    Die Qualifikationsnorm des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, die den Schutz der Allgemeinheit vor bewaffneten Tätern bezweckt, soll der besonderen Gefährlichkeit Rechnung tragen, die darin besteht, dass Täter ihre Interessen beim unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln rücksichtslos durchsetzen und dabei die Schusswaffe oder die sonstigen von der Vorschrift erfassten gefährlichen Gegenstände einsetzen (vgl. Entwurf zum Verbrechensbekämpfungsgesetz BTDrucks. 12/6853, S. 41; BGH, Urteil vom 10. April 1996 ? 3 StR 5/96, BGHSt 42, 123, 126; Beschlüsse vom 4. Februar 2003 ? GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 193; vom 5. April 2016 ? 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13).
  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 38/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    In Bezug auf die Betäubungsmittelstraftaten, bei denen die Täter Schusswaffen oder sonst zur Verletzung von Menschen geeignete und bestimmte Gegenstände mit sich führen, besteht die Gefährlichkeit gerade darin, dass die Täter rücksichtslos ihre Interessen beim unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln durchsetzen und dabei die Schusswaffe oder die sonstigen von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfassten Gegenstände einsetzen (BT-Drucks. 12/6853 S. 41 rechte Spalte; BGH, Urteil vom 10. April 1996 - 3 StR 5/96, BGHSt 42, 123, 126).

    Der gegenüber den erfassten Grunddelikten erhöhte Unrechtsgehalt des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG liegt daher in der generell erheblichen Gefährlichkeit der Begehung von Betäubungsmitteldelikten unter Beisichführen von Waffen sowohl hinsichtlich des Rechtsguts der Volksgesundheit (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 11 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 10. April 1996 - 3 StR 5/96, BGHSt 42, 123, 126) als auch hinsichtlich der Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit von Personen, die in Kontakt mit den Tätern von Betäubungsmittelstraftaten geraten.

    Dem steht das Urteil des 3. Strafsenats vom 10. April 1996 (3 StR 5/96, BGHSt 42, 123 ff.) nicht entgegen.

    Dort war über eine Fallgestaltung zu entscheiden, in der das Tatgericht nicht zu klären vermocht hatte, welcher Anteil einer unter Beisichführen von Schusswaffen eingeführten Gesamtmenge von 2, 57 g Heroinhydrochlorid für den Eigenkonsum und welcher für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt war (BGH aaO, BGHSt 42, 123, 124 f.).

    Die Verurteilung beider dort Angeklagten wegen bewaffneter unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erwies sich als rechtsfehlerfrei, weil der 3. Strafsenat für die Feststellung der nicht geringen Mengen im Rahmen von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG in der Variante der Einfuhr aus systematischen und teleologischen Gründen auf die Gesamtstoffmenge der eingeführten Betäubungsmittel abgestellt hat (BGH aaO, BGHSt 42, 123, 125 f.).

  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

    Bleibt jedoch die Handelsmenge unter dem Grenzwert, kommt die weitere Alternative dieses Verbrechenstatbestandes, nämlich unerlaubter Besitz (der gesamten Erwerbsmenge) nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Betracht (BGHSt 42, 123, 126).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15

    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mitsichführen sonstiger zur

    Zwar hat sich der Angeklagte L. mit dem Erwerb der Betäubungsmittel zum Eigenkonsum bzw. zur uneigennützigen Weitergabe diese im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG verschafft (BGH, Urteil vom 10. April 1996 - 3 StR 5 6 5/96, BGHSt 42, 123, 128 f.).

    Vorliegend war der Erwerb des Kokains im Sinne der rechtsgeschäftlichen Erlangung der eigenen tatsächlichen Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer (BGH, Urteil vom 10. April 1996 - 3 StR 5/96, BGHSt 42, 123, 128) jedoch bereits abgeschlossen und damit rechtlich beendet, als der Angeklagte den Eingangsbereich seines Hauses betrat, so dass er den Baseballschläger nicht mehr bei der Tat mit sich führte.

  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 344/16

    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Beendigung; Erlangung der

    Zwar hat sich der Angeklagte mit dem Erwerb der Betäubungsmittel zur uneigennützigen Weitergabe diese im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG verschafft (BGH, Urteil vom 10. April 1996 - 3 StR 5/96, BGHSt 42, 123, 128 f.).

    Vorliegend lassen die Feststellungen, die insbesondere nähere Ausführungen zu der Entfernung zwischen den beiden Fahrzeugen vermissen lassen, jedoch nicht erkennen, ob das Sichverschaffen des Kokains im Sinne der rechtsgeschäftlichen Erlangung der eigenen tatsächlichen Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer (BGH, Urteil vom 10. April 1996 - 3 StR 5/96, BGHSt 42, 123, 128) nicht bereits abgeschlossen und damit rechtlich beendet war, als der Angeklagte es von dem Lieferanten übernommen hatte und zu seinem Fahrzeug brachte.

  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 300/96

    Betäubungsmittel - Schußwaffe - Mitsichführen

    Grund für die erhöhte Strafandrohung ist die besondere Gefährlichkeit der Straftaten im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität, bei denen die Täter Schußwaffen bei sich führen (BT-Drucks. 12/6853 S. 41; BGH, Urteil vom 10. April 1996 - 3 StR 5/96, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = MDR 1996, 948).

    Die neu erkennende Strafkammer wird die gesetzgeberische Absicht bei der Schaffung des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (vgl. BT-Drucks. 12/6853 S. 41; König/Seitz NStZ 1995, 1, 4; BGH MDR 1996, 948 [BGH 10.04.1996 - 3 StR 5/96]; NStZ 1996, 339, 340) zu beachten haben.

  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 461/18

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff; Mitführen

  • BGH, 17.01.2001 - 2 StR 437/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

  • BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17

    Rechtsfehlerhafte Feststellung der nicht geringen Menge beim Handeltreiben mit

  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
  • BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 15.10.1997 - 2 StR 393/97

    Begrifflichkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen des

  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 3 Ws 308/18

    Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 22/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit

  • AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13

    Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

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