Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1997 - 4 StR 598/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1188
BGH, 20.02.1997 - 4 StR 598/96 (https://dejure.org/1997,1188)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1997 - 4 StR 598/96 (https://dejure.org/1997,1188)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 4 StR 598/96 (https://dejure.org/1997,1188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Vernehmung der Ehefrau

Kein Anwesenheitsrecht des Beschuldigten analog § 168c StPO bei Vernehmung des Mitbeschuldigten im Ermittlungsverfahren;

§ 252 StPO, absolutes Verwertungsverbot (auch keine Vernehmung des Richters) bei nachträglichem Wechsel von der Beschuldigten- in die Zeugenstellung (Hinweis: zum umgekehrten Fall vgl. «Familien-Rauschgiftgeschäfte»)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 168c Abs. 2 StPO; § 163a StPO; § 252 StPO
    Faires Verfahren (Analogie; keine Berechtigung des Beschuldigten zur Anwesenheit bei der ermittlungsrichterlichen Vernehmung eines Mitbeschuldigten; Haftprüfungsverfahren); Beweisverwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung gemäß § 252 StPO: Ausnahme bei früherer ...

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Verwertung der ermittlungsrichterlichen Vernehmung der Ehefrau des Angeklagten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Anwesenheitsrecht des Beschuldigten bei der Vernehmung eines Mitbeschuldigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 168c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 391
  • NJW 1997, 1790
  • NStZ 1997, 351
  • StV 1997, 234
  • JR 1998, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Zwar kann der Rückgriff auf den Vernehmungsrichter ausgeschlossen sein, wenn gegen die Benachrichtigungspflicht der §§ 168c, 224 StPO verstoßen wurde (BGHSt 9, 24; 29, 1; 26, 332; 29, 131, 140; 42, 86; 42, 391; BGH NStZ 1987, 132; 1989, 282).

    Auch hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 29, 1; 42, 391) bei einem berechtigten Ausschluß von der Anwesenheit oder einer berechtigten Nichtbenachrichtigung kein Verwertungsverbot aufgrund fehlender Beteiligungsrechte angenommen.

  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Belehrung; fehlgeschlagener Kontaktversuch;

    Werden Beweismittel nur ergänzend im Urteil erwähnt und sogar ausdrücklich für die Entscheidung als nicht wesentlich beschrieben, ist aber regelmäßig auszuschließen, dass das Tatgericht bei Nichtverwertung des Beweismittels zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 598/96, NJW 1997, 1790, 1792; Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, und vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1010).
  • BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08

    Kein Verwertungsverbot bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht des § 168c

    Aus diesem Grund ist bei der richterlichen Vernehmung des Beschuldigten lediglich dessen Verteidiger gemäß § 168c Abs. 1 StPO die Anwesenheit gestattet, Mitbeschuldigte oder deren Verteidiger haben dagegen kein Anwesenheitsrecht (BGHSt 42, 391, 393).
  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    Insbesondere ist die Vernehmung von Verhörpersonen nicht gestattet, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung nach § 52 StPO berechtigt das Zeugnis verweigert, sofern er nicht ausnahmsweise die Verwertung seiner früheren Bekundungen gestattet (BGHSt 2, 99, 102; 36, 384, 387; 42, 391; BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot.

    Den Ermittlungsbehörden bleibt hier - anders als beim aussagewilligen Angehörigen, den sie richterlich vernehmen lassen können - keine Chance, von einem Zeugen, der erst später ein Zeugnisverweigerungsrecht erlangt, durch eine förmliche Vernehmung eine verwertbar bleibende Aussage zu erhalten (vgl. zur höchst problematischen vorsorglichen Belehrung BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 6 und BGHSt 42, 391, 398; siehe aber auch BGHSt 32, 25, 28 ff. und BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 14; zum "Einsatz" von Augenblickshelfern, Vertrauenspersonen oder Verdeckten Ermittlern siehe BGHSt 40, 211; BGHSt 42, 139).

  • BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14

    Anfrageverfahren; Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Der beabsichtigten Entscheidung des 2. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen (Urteile vom 27. April 1978 - 4 StR 180/78, und vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36, sowie - hinsichtlich der Vorlagefrage nicht tragend - Urteile vom 10. Februar 2000 - 4 StR 616/99, BGHSt 46, 1, 3; vom 20. Februar 1997 - 4 StR 598/96, BGHSt 42, 391, 397; vom 8. März 1979 - 4 StR 634/78, NJW 1979, 1722; Beschlüsse vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; vom 9. Februar 2010 - 4 StR 660/09, NStZ 2010, 406).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99

    Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

    Dieses schließt auch jede andere Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Aussage aus; insbesondere ist die Vernehmung von Verhörspersonen nicht gestattet (BGHSt 2, 99, 102; 36, 384, 387; 42, 391, 397; vgl. Kleinknecht/ Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 252 Rdn. 12 f.; Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg StPO 24. Aufl. § 252 Rdn. 3, jew. m. N.).

    Damit sind die Ergebnisse einer früheren Vernehmung des nunmehr die Aussage befugt nach § 52 StPO verweigernden Zeugen unverwertbar, wobei es unerheblich ist, ob er damals als Zeuge oder als Beschuldigter vernommen wurde (BGHSt 20, 384; Kleinknecht/ Meyer-Goßner aaO § 252 Rdn. 11 m. w. N.); im letzteren Fall dürfte im übrigen nicht einmal der vernehmende Richter als Zeuge gehört werden (BGHSt 42, 391, 398 m. w. N.).

  • OLG Koblenz, 29.01.2014 - 1 Ss 125/13

    Unzulässigkeit der Verlesung der Vernehmungsniederschrift eines früheren

    Der Schutz des Zeugnisverweigerungsrechtes nach § 252 StPO verbietetes daher auch, dass zur Überführung des Angeklagten auf Erklärungen zurückgegriffen wird, welche ein zeugnisverweigerungsberechtigter Zeuge als früherer Beschuldigter in dem auch gegen ihn gerichteten Strafverfahren allein unter dem Gesichtspunkt der Selbstverteidigung abgegeben hat (BGHSt 10, 186, 189 f.; 20, 384; BGH StV 1988, 185 ; NStZ 1997, 351 ; NStZ 2003, 217; BayObLG NJW 1978, 387).
  • BGH, 06.10.2009 - 4 StR 299/09

    Kein Anwesenheitsrecht des Angeklagten und des Verteidigers bei der

    Zu der Rüge der Verletzung des § 168 c Abs. 2 und 5 Satz 1 StPO bemerkt ergänzend der Senat: Der Rüge bleibt schon deshalb der Erfolg versagt, weil ein Anwesenheitsrecht des Beschuldigten nach § 168 c Abs. 2 StPO nur bei richterlichen Zeugenvernehmungen, nicht aber bei der richterlichen Vernehmung eines Mitbeschuldigten besteht (vgl. BGHSt 42, 391).
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 348/02

    Widerspruch, Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbot, Zeugnisverweigerung,

    Die Vorschrift verbietet nach allgemeiner Meinung - über ihren Wortlaut hinaus - nicht allein die Verlesung der früheren Aussage eines Zeugen, der in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, sondern enthält ein umfassendes Beweisverwertungsverbot des Inhalts, dass es bei berechtigter Zeugnisverweigerung schlechterdings unzulässig ist, eine frühere Aussage in irgendeiner Weise zum Gegenstand der Beweisaufnahme zu machen (so schon BGHSt 2, 99 104 f.; vgl. zuletzt BGHSt 45, 203, 205; BGH StraFo 2001, 86, 87; StV 2000, 236; JR 1998, 165, 167 f.; StV 1996, 522, 523; NStZ 1994, 593, 594; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2007 - 5 Ss 105/07

    Anforderungen an die gerichtliche Erforschung einer Straftat und die Ermittlung

    Mit der "im Übrigen" angestellten Hilfserwägung hat es offensichtlich die schon vorher gewonnene Überzeugung nur noch einmal bekräftigen wollen (vgl. BGH, 1 StR 277/06 vom 6. Juli 1976, Rdnr. 40 ; StV 1997, 234, 237 = NStZ 1997, 351 mit insoweit krit. Anm. Rieß; wistra 2000, 353 aE; 1 StR 378/01 vom 13. September 2001, Seite 3; 2 StR 239/02 vom 14. März 2003, Seite 12; jeweils unter ; Hanack, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. [1998], § 337 Rdnr. 264; Kuckein, in: KK, 5. Aufl. [2003], § 337 StPO Rdnr. 35).
  • BGH, 31.01.2001 - 3 StR 237/00

    Anwesenheitsrecht des Beschuldigten oder seines Verteidiger bei Vernehmung des

  • BGH, 07.11.2000 - 1 StR 458/00

    Verfahrensrüge; Verwertungsverbot bei vorheriger Vernehmung als Beschuldigter;

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2003 - 2b Ss 277/02

    Verwertbarkeit der vor der Ermittlungsrichterin erfolgten Aussagen der beiden

  • OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 313/11

    Haftprüfung; Anwesenheitsrecht des Verteidigers eines Mitbeschuldigten bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht