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   BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97   

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BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97 (https://dejure.org/1997,1737)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1997 - 4 StR 40/97 (https://dejure.org/1997,1737)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97 (https://dejure.org/1997,1737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 182 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. StGB; § 261 StPO
    Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (Begriff der "Zwangslage" i.S.d. § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB); Anwendung des Zweifelssatzes "in dubio pro reo"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 182

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 399
  • NJW 1997, 1590
  • NStZ 1997, 386
  • NJ 1997, 391
  • StV 1997, 525
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Köln, 22.11.2016 - 1 RVs 210/16

    Strafbarkeit von Schlüssseldienstarbeiten als Wucher

    Solche seien nicht schon immer dann anzunehmen, wenn die Situation nach den Umständen des Falles die Tathandlung ermögliche oder erleichtere (BGHSt 42, 399 [400 f.]).

    Die tatbestandliche Zwangslage muss nämlich auch "ausgebeutet" werden können, der Geschädigte daher zur Beseitigung der bedrängten Lage von der Leistung einer bestimmten Person abhängig sein (zutr. Schönke/Schröder- Heine/Hecker , a.a.O., § 291 Rz. 23), dieser Situation eben die spezifische Gefahr einer Rechtsgutsverletzung innewohnen, der sich das Tatopfer nicht ohne weiteres entziehen kann (BGHSt 42, 399 [400]), weshalb auch nicht außer Acht gelassen werden darf, dass es im Wirtschaftsleben zunächst Sache des Auftraggebers ist, sich nach den Kosten für eine benötigte Leistung zu erkundigen.

  • BGH, 06.11.2013 - 5 StR 386/13

    Verhältnis von sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen und sexuellem

    Ansonsten kann im Ergebnis offen bleiben, ob die "Lebenssituation" des B., der über keinerlei elterlichen oder sonstigen Schutz verfügte" (UA S. 17), eine ernste persönliche oder wirtschaftliche Bedrängnis und damit eine "Zwangslage" begründen könnte (zum Begriff der Zwangslage: BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399; vom 16. April 2008 - 5 StR 589/07, NStZ-RR 2008, 238; vgl. auch Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 12/4584, S. 8).

    Beide Tatbestände schützen die sexuelle Selbstbestimmung Minderjähriger (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1996 - 3 StR 309/95, BGHSt 42, 51, 53; Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, aaO, S. 400, und vom 28. Juni 2000 - 2 StR 213/00, BGHSt 46, 85, 87; LK-Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 174 Rn. 2 und § 182 Rn. 1).

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 249/18

    Erkennbarmachung des Beschuldigten durch Wortberichterstattung über ein

    Der Kläger ist wegen einer Straftat verurteilt, die sowohl grundsätzlich - wegen des hohen Schutzgutes der sexuellen Selbstbestimmung Jugendlicher (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399, 400) - als auch in ihrer konkreten Ausführung - der Kläger hat sich seinem Opfer über ein sog. soziales Medium, nämlich eine Dating-Plattform im Internet angenähert - von großem öffentlichen Interesse ist.
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    Die unterbliebene Verurteilung wegen tatmehrheitlicher Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Schriften beschwert den Angeklagten G. nicht und zwingt den Senat nicht zur Aufhebung der im übrigen rechtsfehlerfreien Verurteilung in diesen Fällen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1957 - 4 StR 5/57, BGHSt 10, 358, 362; vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 8 ff.; Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, juris Rn. 12; LR-StPO/Franke, aaO, § 354 Rn. 23).
  • BGH, 16.06.2020 - 6 StR 82/20

    Sexueller Missbrauch eines Jugendlichen (Begriff der Zwangslage);

    a) Die nach § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB erforderliche "Zwangslage" setzt eine ernste persönliche oder wirtschaftliche Bedrängnis des Opfers voraus; sie ist anzunehmen bei bedrängenden Umständen von Gewicht, denen in spezifischer Weise die Gefahr anhaftet, sexuellen Übergriffen gegenüber einem Jugendlichen in einer Weise Vorschub zu leisten, dass sich der Jugendliche ihnen nicht ohne weiteres entziehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399, 400 f. mwN; Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 StR 11/19, Rn. 9).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Es müssen gravierende, das Maß des für Personen im Alter und in der Situation des Jugendlichen Üblichen deutlich übersteigende Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Entscheidungsmöglichkeiten des Jugendlichen gerade über sein sexuelles Verhalten einzuschränken (BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - 5 StR 589/07 - NStZ-RR 2008, 238; BGH, Beschluss vom 25.02.1997 - 4 StR 40/97 - NStZ 1997, 386).

    Dementsprechend hatte der Angeklagte in der zur Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals vorausgesetzten Weise Einfluss auf deren Fortbestand oder Vertiefung (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.1997 - 4 StR 40/97 - NStZ 1997, 386; Fischer, § 182 Rn. 9), indem er bis zu diesem Zeitpunkt über den Verbleib des Nebenklägers in seinem Haushalt und die Weitergewährung der Versorgung mit Lebensmitteln, Zigaretten, usw. bestimmen konnte.

  • BGH, 16.04.2008 - 5 StR 589/07

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (bedingter Vorsatz hinsichtlich des

    Sie setzt Umstände von Gewicht voraus, denen die spezifische Gefahr anhaftet, sexuellen Übergriffen gegenüber einem Jugendlichen in einer Weise Vorschub zu leisten, dass sich der Jugendliche ihnen gegenüber nicht ohne weiteres entziehen kann (BGHSt 42, 399).
  • BGH, 07.02.2019 - 1 StR 11/19

    Schwere Vergewaltigung (Begriff der schweren Gesundheitsschädigung:

    Eine Zwangslage im Sinne des § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt eine ernste persönliche oder wirtschaftliche Bedrängnis des Opfers voraus (BGH, Urteil vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399, 400 mwN; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 182 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 16.07.2014 - 5 StR 154/14

    Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Begriff der Zwangslage;

    Die damit verbundene Einschränkung ihrer Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten war - was genügt - konkret geeignet, ihren Widerstand gegen Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung herabzusetzen (vgl. zu § 180b StGB aF BGH, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399, 400 f.; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 232 Rn. 10 mwN; siehe auch BT-Drucks. 12/2046 S. 4).
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 262/01

    Sexuelle Nötigung (unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung

    Bezüglich § 182 Abs. 1 StGB ("unter Ausnutzung einer Zwangslage") hat der erkennende Senat bei mehrfachem Ausnutzen derselben Zwangslage zu sexuellen Übergriffen die Annahme mehrerer selbständiger Taten nicht beanstandet (BGHSt 42, 399, 402, 403).
  • BGH, 21.05.2008 - 5 StR 85/08

    Abgrenzung von sexueller Nötigung und Nötigung; Hinweispflicht (rechtliches

  • BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vergewaltigungsvorsatzes (Irrtum; ambivalentes

  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

  • OLG Rostock, 08.02.2005 - 1 Ss 397/04

    Unzureichende Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen Menschenhandel und

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