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   BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96   

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BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96 (https://dejure.org/1997,1220)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1997 - 3 StR 525/96 (https://dejure.org/1997,1220)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1997 - 3 StR 525/96 (https://dejure.org/1997,1220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 99 StGB; § 78a StGB
    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit; Beendigung der Tat; Beginn der Verjährung)

  • lexetius.com

    StGB § 78a, § 99

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe verbunden mit dem Verlust der Amtsfähigkeit, sowie der Wählbarkeit und des Stimmrechts für mehrere Jahre - Tätigkeit für das Ministerium für Staatsicherheit in der ehemaligen DDR - Beginn der ...

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 1
  • NJW 1997, 1715
  • NStZ 1997, 487
  • JR 1999, 115
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96
    Dabei ist zu bedenken, daß länger dauernde Handlungseinheiten bis zum Beschluß des Großen Senats für Strafsachen zur fortgesetzten Handlung (BGHSt 40, 138) unschwer mit der Annahme von Fortsetzungszusammenhang zu einer Tat zusammengefaßt werden konnten.

    Bei dem Ausüben der geheimdienstlichen Agententätigkeit handelt es sich um einen Tatbestand, der zwar schon durch eine Einzelhandlung verwirklicht sein kann, der aber seinem Sinne nach ein über den Einzelfall hinausreichendes, auf gleichartige Tatwiederholung gerichtetes Verhalten, somit ganze Handlungskomplexe treffen soll (BGHSt 40, 138, 164).

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für

    Auszug aus BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96
    Bei dem Ausüben der geheimdienstlichen Agententätigkeit gilt das Argument nicht, eine andere Auslegung könne zu Taten führen, bei denen zu Beginn nicht zu überblicken sei, welchen sachlichen und zeitlichen Umfang sie schließlich haben werden, damit werde der Begriff der Tat gesprengt (BGH NStZ 1995, 92; BGHSt 41, 292, 302/303 mit Anm. Schlüchter/Duttge NStZ 1996, 465 f.; BGHR StGB vor § 1 Serienstraftaten, Bestechung 1; vgl. ferner zur Bewertungseinheit beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel BGHSt 30, 28 und zu Kartellabsprachen BGHSt 41, 385).
  • BGH, 29.03.1961 - 3 StR 6/61

    Beurteilung des Apparats der kommunalen "Westarbeit" als Ersatzorganisation der

    Auszug aus BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96
    Das gilt für Verstöße gegen die Buchführungspflicht, die die Buchführung insgesamt unordentlich machen (BGH NStZ 1995, 347; BGHSt 3, 23), für die gröbliche Verletzung der Fürsorgepflicht mit erheblicher Schädigung des Schutzbefohlenen nach § 170 d StGB (BGHSt 8, 92), für das Quälen im Sinne von § 223 b StGB (BGH NJW 1995, 2045), für das unbefugte Führen von Titeln nach § 132 a StGB (BGH GA 1965, 373), für das Ausüben eines verbotenen Berufes gemäß § 145 c StGB (BGH NStZ 1991, 549), aber auch für die Rädelsführerschaft nach §§ 90 a, 129 StGB aF (BGHSt 15, 259, 262) und das Nachrichtensammeln gemäß § 92 StGB aF (BGHSt 16, 26, 32/33).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93

    Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Bereich des

    Auszug aus BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96
    Durch diese Entscheidung ist zwar der Konstruktion eine Absage erteilt worden, die in Fällen wiederholter Tatbegehung mit der Annahme von Fortsetzungszusammenhang zu einer viele Jahre dauernden einzigen Tat führten und ohne Grundlage im Tatbestand mit pauschalierenden Begriffen wie dem "familiären Beziehungsgeflecht" beim Kindesmißbrauch, der "institutionalisierten" Steuerhinterziehung (BGHSt 40, 195) oder dem "eingespielten Bezugs- und Absatzsystem" beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel (BGH NStZ 1994, 494) umschrieben wurden.
  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

    Auszug aus BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96
    Bei dem Ausüben der geheimdienstlichen Agententätigkeit gilt das Argument nicht, eine andere Auslegung könne zu Taten führen, bei denen zu Beginn nicht zu überblicken sei, welchen sachlichen und zeitlichen Umfang sie schließlich haben werden, damit werde der Begriff der Tat gesprengt (BGH NStZ 1995, 92; BGHSt 41, 292, 302/303 mit Anm. Schlüchter/Duttge NStZ 1996, 465 f.; BGHR StGB vor § 1 Serienstraftaten, Bestechung 1; vgl. ferner zur Bewertungseinheit beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel BGHSt 30, 28 und zu Kartellabsprachen BGHSt 41, 385).
  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 153/95

    DDR-Geheimdienst - Verfolgungshindernis - Verhältnismäßigkeit - Spionage -

    Auszug aus BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96
    Nach wie vor hat er sich in den Dienst des MfS gestellt und seine Kontakte zum MfS auf dessen Anweisung lediglich vorübergehend unterbrochen, um zur Sicherung späterer - wichtigerer - nachrichtendienstlicher Aktivitäten jeglicher Gefahr einer Aufdeckung aus dem Wege zu gehen (vgl. BGHR StGB § 99 Ausüben 2).
  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96
    Durch diese Entscheidung ist zwar der Konstruktion eine Absage erteilt worden, die in Fällen wiederholter Tatbegehung mit der Annahme von Fortsetzungszusammenhang zu einer viele Jahre dauernden einzigen Tat führten und ohne Grundlage im Tatbestand mit pauschalierenden Begriffen wie dem "familiären Beziehungsgeflecht" beim Kindesmißbrauch, der "institutionalisierten" Steuerhinterziehung (BGHSt 40, 195) oder dem "eingespielten Bezugs- und Absatzsystem" beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel (BGH NStZ 1994, 494) umschrieben wurden.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96
    Der Wortlaut des Tatbestands "stellt klar, daß nicht jede Beziehung zu einem fremden Geheimdienst mit Strafe bedroht ist; erforderlich ist ein aktives Verhalten, mit dem sich der Täter in den Dienst des fremden Geheimdienstes stellt" (BVerfGE 57, 250, 265).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94

    Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen;

    Auszug aus BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96
    Das gilt für Verstöße gegen die Buchführungspflicht, die die Buchführung insgesamt unordentlich machen (BGH NStZ 1995, 347; BGHSt 3, 23), für die gröbliche Verletzung der Fürsorgepflicht mit erheblicher Schädigung des Schutzbefohlenen nach § 170 d StGB (BGHSt 8, 92), für das Quälen im Sinne von § 223 b StGB (BGH NJW 1995, 2045), für das unbefugte Führen von Titeln nach § 132 a StGB (BGH GA 1965, 373), für das Ausüben eines verbotenen Berufes gemäß § 145 c StGB (BGH NStZ 1991, 549), aber auch für die Rädelsführerschaft nach §§ 90 a, 129 StGB aF (BGHSt 15, 259, 262) und das Nachrichtensammeln gemäß § 92 StGB aF (BGHSt 16, 26, 32/33).
  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

    Auszug aus BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96
    Das gilt für Verstöße gegen die Buchführungspflicht, die die Buchführung insgesamt unordentlich machen (BGH NStZ 1995, 347; BGHSt 3, 23), für die gröbliche Verletzung der Fürsorgepflicht mit erheblicher Schädigung des Schutzbefohlenen nach § 170 d StGB (BGHSt 8, 92), für das Quälen im Sinne von § 223 b StGB (BGH NJW 1995, 2045), für das unbefugte Führen von Titeln nach § 132 a StGB (BGH GA 1965, 373), für das Ausüben eines verbotenen Berufes gemäß § 145 c StGB (BGH NStZ 1991, 549), aber auch für die Rädelsführerschaft nach §§ 90 a, 129 StGB aF (BGHSt 15, 259, 262) und das Nachrichtensammeln gemäß § 92 StGB aF (BGHSt 16, 26, 32/33).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

    Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95

    Geheimdienstliche Agententätigkeit - Einzige Tat im Rechtssinne - Letztes

  • BGH, 01.08.1991 - 4 StR 234/91

    Entgegenstehen des Verfahrenshindernisses des Strafklageverbrauchs - Verstoß

  • BGH, 28.06.1955 - 5 StR 646/54
  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

  • BGH, 18.01.1995 - 2 StR 693/94

    Mangelhafte Buchführung - Verstöße gegen die Buchführungspflicht - Entlastung

  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte -

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 244/09

    Nachstellung; Dauerdelikt (Deliktsnatur, Klammerwirkung)

    Die Vorschrift umfasst objektiv nach ihrem Wortlaut und ihrem durch Auslegung zu ermittelnden Sinn typischerweise ein über den Einzelfall hinausreichendes, auf gleichartige Wiederholung gerichtetes Verhalten und soll somit typischerweise ganze Handlungskomplexe treffen (BGHSt 43, 1, 4 zu § 99 StGB).

    Vielmehr können zwischen den einzelnen tatbestandsausfüllenden Teilakten erhebliche Zeiträume liegen (BGHSt 43, 1, 3 zu § 99 StGB).

  • BGH, 14.03.2016 - 1 StR 337/15

    Bankrott (Verheimlichen von Vermögensbestandteilen: Beendigung bei fortdauerndem

    a) Nach dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angewendeten materiellen Beendigungsbegriff ist die Tat erst beendet, wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt abschließt, das Tatunrecht mithin tatsächlich in vollem Umfang verwirklicht ist (vgl. etwa Urteile vom 26. Februar 1997 - 3 StR 525/96, BGHSt 43, 1, 7; vom 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02, NStZ 2004, 41; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 927 (insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt) und vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 302).
  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    cc) Der Senat verkennt nicht das Problem, daß beim Fehlen geeigneter objektiver Abgrenzungs- oder Eingrenzungskriterien überdimensionierte oder zeitlich uferlose Handlungseinheiten konstruktiv möglich werden, eine Gefahr, die immer dann besteht, wenn mehrere natürliche Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefaßt werden (zu der ähnlichen Frage, unter welchen Voraussetzungen zeitliche oder sonstige Einschnitte in den Ablauf einer geheimdienstlichen Agententätigkeit nach § 99 StGB Einfluß auf die Beurteilung von Handlungskomplexen als tatbestandliche Handlungseinheiten haben können vgl. BGHSt 43, 1, 3 ff = NStZ 1997, 487 m. Anm. Rudolphi: Paeffgen JR 1999, 89, 93 ff.).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 416/16

    Tatbestandsirrtum (Irrtum über normative Tatbestandsmerkmal; Maßstab der sog.

    Dort stellt sich eine Mehrzahl von Einzeltätigkeiten, die von dem fortdauernden Willen zur Zusammenarbeit mit dem Geheimdienst einer fremden Macht getragen sind, regelmäßig als tatbestandliche Handlungseinheit dar, soweit und solange sie insgesamt eine gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Tätigkeit enthalten (BGH, Beschluss vom 7. August 1996 - 3 StR 318/96, BGHSt 42, 215, 217 f.; Urteil vom 26. Februar 1997 - 3 StR 525/96, BGHSt 43, 1, 4).
  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Diese Grundsätze sind zur Eingrenzung des materiellen Tatbegriffs und zur Bestimmung seiner Reichweite bei sukzessiver Ausführung einer Tat nicht auf den Tatbestand der Erpressung begrenzt, sondern gelten grundsätzlich auch für andere Tatbestände, wobei allerdings Besonderheiten nach den tatbestandlichen Voraussetzungen der jeweiligen Strafvorschriften zu bedenken sind (vgl. BGHR StGB § 99 Ausüben 1 und 5 m. Anm. Rudolphi NStZ 1997, 489 sowie Schlüchter JZ. 1997, 995 sowie allgemein zum Konkurrenzverhältnis: BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 StR 635/96 - m.w.N.).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Vorher besteht kein Anlaß, durch den Beginn der Verjährungsfrist einen Verfolgungsverzicht in Aussicht zu stellen (vgl. BGHSt 43, 1, 7; Jähnke in LK 11. Aufl. § 78a Rdn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17

    Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    aa) Materiell beendet ist eine Tat, wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt abgeschlossen hat, das Tatunrecht mithin tatsächlich in vollem Umfang verwirklicht ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. Februar 1997 - 3 StR 525/96, BGHSt 43, 1, 7; vom 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02, NJW 2003, 2996, 2997).
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08

    Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit

    Nach dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angewendeten materiellen Beendigungsbegriff ist dies erst der Fall, wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt abschließt, das Tatunrecht mithin tatsächlich in vollem Umfang verwirklicht ist (s. etwa BGHSt 43, 1, 7; BGH NStZ 2004, 41; NJW 2006, 925, 927 (insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 92/07

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz bei systematischen gefährlichen

    Die Strafkammer hat jeden Einzelakt der schmerzhaften Einwirkung auf die Geschädigte isoliert betrachtet, eine rechtliche Zusammenfassung der Einzelakte zu einer deliktischen Einheit im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit (vgl. BGHSt 43, 1, 3; BGHR StGB § 99 Ausüben 6; zu § 225: Warda, FS-Hirsch, S. 391 ff.; Hirsch in LK, 11. Aufl. § 225 Rdn. 12) hat es indes nicht erwogen.
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    aa) Materiell beendet ist eine Tat, wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt abgeschlossen hat, das Tatunrecht mithin in vollem Umfang verwirklicht ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1997 - 3 StR 525/96, BGHSt 43, 1, 7; vom 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02, NJW 2003, 2996, 2997).
  • OLG Stuttgart, 02.07.2013 - 3 StE 5/12

    Geheimdienstliche Agententätigkeit: Ausüben gegen die Bundesrepublik Deutschland

  • BGH, 13.10.2021 - AK 44/21

    Haftprüfung: Dringender Tatverdacht für Kriegsverbrechen gegen Personen durch

  • OLG Jena, 01.03.2006 - 3 StE 1/06

    Ausübung einer geheimdienstlichen Agententätigkeit gegen die BRD für den

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

  • OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

  • KG, 05.01.2017 - (2A) 3 StE 6/16

    Geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland bei

  • BGH, 17.10.2019 - StB 26/19

    Anordnung der Untersuchungshaft bei Vorliegen des dringenden Tatverdachts der

  • OLG Jena, 22.10.2019 - 3 St 3 BJs 20/17

    Strafbarkeit der Weitergabe von Erkenntnissen über salafistischen Kreisen

  • BGH, 09.05.2006 - StB 4/06

    Grundsätze zur Subsumtion zu § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • BGH, 29.07.2020 - 4 StR 69/20

    Angriff auf den Seeverkehr (Tätigkeitsdelikt; Vollendung und Beendigung bei

  • BGH, 02.07.1997 - StB 24/96

    Verwirklichung des Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit durch

  • OLG Stuttgart, 20.01.2020 - 2 StE 9/19

    Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung LTTE und Beihilfe

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