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   BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97   

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BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97 (https://dejure.org/1997,1108)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1997 - 1 StR 119/97 (https://dejure.org/1997,1108)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97 (https://dejure.org/1997,1108)
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Lieferung an V-Mann

§ 259 StGB, 'Absetzen', Abgrenzung Vollendung - Versuch

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 259 Abs. 1 StGB
    Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der "Absatzhilfe" (keine Vollendung bei Lieferung an einen verdeckten Ermittler der Polizei)

  • Wolters Kluwer

    Förderungserfolg als Voraussetzung der Hehlerei in Form des Absetzens oder der Absatzhilfe - Berücksichtigung des Umfangs von Absatzbemühungen - Lieferung an einen verdeckten Ermittler der Polizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 259

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 110
  • NJW 1997, 2610
  • NStZ 1997, 493
  • NStZ 1998, 462 (Ls.)
  • NStZ 1999, 352 (Ls.)
  • StV 1997, 529
  • JR 1998, 342
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Absatzhilfe erfasst jede vom Absatzwillen getragene vorbereitende, ausführende oder helfende Tätigkeit, die geeignet ist, den Vortäter bei der wirtschaftlichen Verwertung der bemakelten Sache zu unterstützen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 ? 1 StR 119/97, BGHSt 43, 110, 111).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    Mit dieser Zielrichtung dient die Strafvorschrift - wie die Strafrechtsordnung insgesamt - allgemeinen Sicherheitsinteressen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, BGHSt 59, 40, 44; Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 202/96, BGHSt 42, 196, 199; zur "Anreizwirkung' insbesondere der Absatzhehlerei vgl. Küper, GA 2015, 129, 137; Altenhain, aaO, S. 256; mit anderem Akzent Rosenau, NStZ 1999, 352, 353).
  • BGH, 14.05.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei; Merkmal des "Absetzens" (beabsichtige Aufgabe der Rechtsprechung zum

    Eine Einschränkung dieser Rechtsprechung fand in der Folgezeit nur insoweit statt, als verlangt wurde, dass das Bemühen um Absatz geeignet sein müsse, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen, was bei einer Lieferung an einen verdeckten Ermittler bzw. an eine Vertrauensperson der Polizei nicht der Fall sei (BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97, BGHSt 43, 110 sowie Beschluss vom 19. April 2000 - 5 StR 80/00, NStZ-RR 2000, 266).

    An dieser ständigen Rechtsprechung, die - jedenfalls seit der Neufassung des § 259 StGB - nahezu einhelliger Ablehnung durch die Literatur ausgesetzt ist (statt vieler: Stree, GA 1961, 33 ff.; Küper, JuS 1979, 633 ff.; Zieschang, Gedächtnisschrift für Ellen Schlüchter, 2002, 403 ff.; Berz, Jura 1980, 57 ff.; Franke, NJW 1977, 857 f.; S/S/Stree/Hecker, StGB, 28. Aufl., § 259 Rn. 29) und nur vereinzelt befürwortet (Meyer, MDR 1975, 721 f.; Rosenau, NStZ 1999, 352 f.) bzw. mit unterstützender Argumentation als hinnehmbar bezeichnet wird (Wessels/Hillenkamp, Strafrecht, BT 2, 35. Aufl., Rn. 864), kann nach Auffassung des Senats nicht festgehalten werden.

  • BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei (Erfordernis eines Absatzerfolges bei der vollendeten Hehlerei durch

    Eine Einschränkung dieser Rechtsprechung fand in der Folgezeit nur insoweit statt, als verlangt wurde, dass das Bemühen um Absatz geeignet sein müsse, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen, was bei einer Lieferung an einen verdeckten Ermittler bzw. an eine Vertrauensperson der Polizei nicht der Fall sei (BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97, BGHSt 43, 110 sowie Beschluss vom 19. April 2000 - 5 StR 80/00, NStZ-RR 2000, 266).

    Ihr Anliegen ist es, befürchtete Strafbarkeitslücken zu vermeiden, die bei einem Abstellen auf einen Absatzerfolg entstehen könnten (so ausdrücklich Wessels/Hillenkamp, aaO), und die deswegen als besonders misslich angesehen werden, weil die Hehlerei in Form des Absetzens durch das Schaffen von Anreizen zur Begehung von (weiteren) Diebstahlstaten als besonders gefährlich gelten müsse (in diese Richtung Rosenau, NStZ 1999, 352, 353).

  • BGH, 24.04.2019 - 1 StR 81/18

    Hinterziehung von Tabaksteuer (keine Strafbarkeit wegen Hinterziehung von

    Der Helfer muss dabei "im Lager' des Vortäters oder des Zwischenhehlers stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 5 StR 145/08 Rn. 5 mwN; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 259 Rn. 17 mwN) und diesen unmittelbar beim Absetzen unterstützen, wobei ein einvernehmliches Handeln von Absatzhelfer und Vortäter erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97 Rn. 3, BGHSt 43, 110 und vom 21. Juni 1990 - 1 StR 171/90 Rn. 5).
  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 218/00

    Gewahrsam eines LKW-Fahrers an der Fracht; Gewerbsmäßige Bandenhehlerei

    Im Fall II. 12 hat der Senat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, weil der Verurteilung wegen vollendeter gewerbsmäßiger Bandenhehlerei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 110) entgegensteht, wonach beim Ankauf durch einen Lockspitzel der Polizei nur ein Versuch gegeben ist.
  • BGH, 08.10.1998 - 1 StR 356/98

    Die Geldwäsche nach der Oetker-Entführung

    Sind alle Bemühungen des Täters objektiv nur darauf ausgerichtet, den Gegenstand einem verdeckt ermittelnden Polizeibeamten auszuliefern, bleibt die Tat Versuch, weil ein Taterfolg den Umständen nach nicht zu erwarten ist (vgl. für Hehlerei BGHSt 43, 110, 111 = JR 1998, 342 mit Anm. Seelmann ebenda; Anm. Paul JZ 1998, 297 f.; Anm. Krack und Endriß NStZ 1998, 462 und 463; für Inverkehrbringen von Falschgeld BGH NStZ 1997, 80).
  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13

    Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit

    Da diese Bemühungen nicht geeignet waren, den rechtswidrigen Vermögenszustand aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen, lag insoweit nur eine versuchte Hehlerei vor (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97, BGHSt 43, 110; Beschluss vom 19. April 2000 - 5 StR 80/00, NStZ-RR 2000, 266).
  • BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08

    Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe);

    Deshalb muss die Tätigkeit des Helfers im konkreten Fall geeignet sein, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen (BGHSt 43, 110, 111; NStZ-RR 2000, 266).
  • BGH, 20.01.1999 - 3 StR 571/98

    Voraussetzungen der versuchten Hehlerei

    Auch kommt es unter diesen Umständen nicht entscheidend darauf an, daß selbst im Fall einer geeigneten Vortat in den Verhandlungen über den Absatz des Bildes an den verdeckt auftretenden Polizeibeamten nur eine versuchte Hehlerei zu sehen wäre, weil diese Bemühungen von vornherein nicht geeignet gewesen wären, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen (vgl. BGHSt 43, 110).
  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 80/00

    Hehlerei; Absetzen; Vollendung bei Vertrauensperson (V-Mann)

  • BGH, 04.02.2010 - 3 StR 555/09

    Hehlerei (Absetzen; Eintreten eines Förderungserfolgs; Geeignetheit der

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98

    Beihilfe zum Diebstahl; Rechtliche Voraussetzungen der Bande

  • OLG Hamburg, 12.01.2016 - 2 Rev 80/15

    Hehlerei: Teilfreispruch bei Nichterweislichkeit der Täterschaft hinsichtlich der

  • BGH, 11.03.2003 - 3 StR 378/02

    Verwerfung der Revision (entgegen dem Antrag des Generalbundesanwalts zum

  • BGH, 02.12.1998 - 1 StR 502/98

    Verwerfung der Revision; Aussagegenehmigung; Nichtzulassung von Fragen;

  • BGH, 03.05.2019 - 3 StR 520/18

    Keine vollendete Hehlerei bei Veräußerung eines entwendeten PKW an einen nicht

  • FG Düsseldorf, 06.12.2000 - 4 K 9518/97

    Haftung wegen Steuerhehlerei bei Verkauf an verdeckten Ermittler; Voraussetzungen

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