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   BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96   

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https://dejure.org/1997,2551
BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96 (https://dejure.org/1997,2551)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1997 - 1 StR 793/96 (https://dejure.org/1997,2551)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96 (https://dejure.org/1997,2551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GG; § 24 Abs. 2 StPO; § 31 Abs. 1 StPO
    Besorgnis der Befangenheit, wenn der Schöffe Mitglied der Vertreterversammlung einer Genossenschaftsbank ist, gegen deren Vorstandsmitglied das Verfahren geführt wird; gesetzlicher Richter

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Befangenheit von Schöffen (objektiv-individueller Maßstab) - Wirtschaftliches Interesse von Verfahrensbeteiligten am Ausgang des Verfahrens (in genossenschaftsrechtlicher Funktion)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24, § 31

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 16
  • NJW 1998, 550
  • NStZ 1997, 559
  • StV 1997, 449
  • JR 1998, 297
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96
    Nur auf die subjektive Sicht des Ablehnenden abzustellen kommt schon wegen der Bestimmung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Betracht, die es verbietet, daß der an sich zuständige Richter ohne zureichend objektivierbaren Grund in einem Einzelfall von der Mitwirkung an der Entscheidung ausgeschlossen wird (vgl. Paulus in KMR § 22 StPO, Vorbem. Rdn. 10, § 24 StPO Rdn. 6; BVerfGE 31, 145, 165).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96
    Es kommt vielmehr auf den Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten an (BGHSt 21, 334, 341).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96
    Ein verständiger Angeklagter wird vielmehr von der zutreffenden Erwägung ausgehen, daß ein Richter - für einen Schöffen gilt im wesentlichen Gleiches - sich aufgrund der ihm nach seiner Stellung und gesetzlichen Verantwortung eigenen Haltung von Befangenheit freihält und sich nicht durch ein aus seiner genossenschaftsrechtlichen Funktion fließendes Miterleben bei künftigen Entscheidungen, namentlich dem Urteil beeinflussen läßt (vgl. zu der Frage der Befangenheit wegen richterlicher Vorbefassung: Wendisch in LR § 24 StPO Rdn. 26; BGHSt 9, 234; vgl. auch BGH, Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 und vom 17. Juli 1996 - 5 StR 121/96).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96
    Die Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit ist nach §§ 31, 24 Abs. 2 StPO nur gerechtfertigt, wenn der Angeklagte auf Grund des ihm bekannten Sachverhalts und bei verständiger Würdigung der Sache Grund zu der Annahme hat, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (BGHSt 1, 34, 36; 21, 85, 86).
  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96

    Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96
    Ein verständiger Angeklagter wird vielmehr von der zutreffenden Erwägung ausgehen, daß ein Richter - für einen Schöffen gilt im wesentlichen Gleiches - sich aufgrund der ihm nach seiner Stellung und gesetzlichen Verantwortung eigenen Haltung von Befangenheit freihält und sich nicht durch ein aus seiner genossenschaftsrechtlichen Funktion fließendes Miterleben bei künftigen Entscheidungen, namentlich dem Urteil beeinflussen läßt (vgl. zu der Frage der Befangenheit wegen richterlicher Vorbefassung: Wendisch in LR § 24 StPO Rdn. 26; BGHSt 9, 234; vgl. auch BGH, Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 und vom 17. Juli 1996 - 5 StR 121/96).
  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96
    Die Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit ist nach §§ 31, 24 Abs. 2 StPO nur gerechtfertigt, wenn der Angeklagte auf Grund des ihm bekannten Sachverhalts und bei verständiger Würdigung der Sache Grund zu der Annahme hat, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (BGHSt 1, 34, 36; 21, 85, 86).
  • LG Koblenz, 19.12.2012 - 12 KLs 2090 Js 29752/10

    Besorgnis der Befangenheit durch das Hinlegen von zwei "Schokoladenikoläusen" auf

    Denn es genügt nicht allein das Misstrauen als rein subjektives Empfinden; dieses muss vielmehr gerechtfertigt, also in objektivierbaren Umständen begründet sein (individuell-objektiver Maßstab, vgl. BVerfGE 31, 145, 165 = NJW 1971, 2122 ; BGHSt 43, 16, 18 = NJW 1998, 550 ).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger (BGH, Urteile vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 341 und vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN) bzw. verständiger Angeklagter (BGH, Beschlüsse vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71 und vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14

    Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen

    Allein das Misstrauen als rein subjektives Empfinden des Ablehnenden genügt demnach nicht (BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18).
  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger (BGH, aaO, BGHSt 21, 334, 341; BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN) bzw. verständiger Angeklagter (BGH, Beschluss vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger (BGH, aaO, BGHSt 21, 334, 341; BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN) bzw. verständiger Angeklagter (BGH, Beschlüsse vom 8. März 1995- 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71; vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • OLG Celle, 02.06.2014 - 31 Ss 22/14

    Besorgnis der Befangenheit bzgl. Mitgliedschaft eines Schöffen bei "Wildwasser

    Die Ablehnung einer Schöffin wegen Besorgnis der Befangenheit ist nach §§ 31, 24 Abs. 2 StPO nur gerechtfertigt, wenn der Angeklagte auf Grund des ihm bekannten Sachverhalts und bei verständiger Würdigung der Sache Grund zu der Annahme hat, die abgelehnte Schöffin nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die deren Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (BGHSt 1, 34, 36; 21, 85, 86; 43, 16, 18).

    Es ist ein individuell-objektiver Maßstab anzulegen (BGHSt 43, 16, 18).

    Ein verständiger Angeklagter wird vielmehr von der zutreffenden Erwägung ausgehen, dass ein Richter - für einen Schöffen gilt im wesentlichen Gleiches - sich aufgrund der ihm nach seiner Stellung und gesetzlichen Verantwortung eigenen Haltung von Befangenheit freihält und sich nicht durch ein aus seiner Vereinsmitgliedschaft fließendes Miterleben bei künftigen Entscheidungen, namentlich dem Urteil, beeinflussen lässt (vgl. BGHSt 43, 16, 22).

  • LG Koblenz, 28.09.2015 - 12 KLs 2090 Js 29752/10

    Schöffe, Besorgnis der Befangenheit, Handynutzung während der Hauptverhandlung

    Denn es genügt nicht allein das Misstrauen als rein subjektives Empfinden; dieses muss vielmehr gerechtfertigt, also in objektivierbaren Umständen begründet sein (individuell-objektiver Maßstab, vgl. BVerfGE 31, 145, 165; NJW 1971, 2122; BGHSt 43, 16, 18 = NJW 1998, 550).
  • BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12

    Anzeige der möglichen Befangenheit (vorherige dienstliche Beziehungen zu einem

    Maßgeblich ist hierbei die Sicht eines verständigen und vernünftigen Verfahrensbeteiligten ( BVerfGE 88, 1, 4; NJW 1995, 1277; BGHSt 24, 336, 338; StV 1997, 449 mwN; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 24 Rn. 8 mwN; Siolek in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 24 Rn. 7; KK-Fischer, StPO, 6. Aufl., § 24 Rn. 3).

    Dienstliche Beziehungen zu einem Verfahrensbeteiligten können eine Besorgnis der Befangenheit allenfalls dann begründen, wenn sie besonders eng sind oder sich zu einem engen persönlichen Verhältnis entwickelt haben (BGH StV 1997, 449, 450; wistra 2009, 446; NStZ 2007, 475; Siolek aaO Rn. 5; Meyer-Goßner aaO Rn. 10).

  • BGH, 20.05.2020 - 4 StR 654/19

    Besorgnis der Befangenheit (Beurteilungsmaßstab; Mitwirkung an

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen sind dabei der Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten und die Vorstellungen, die er sich bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN; Beschluss vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71; Beschluss vom 23. Januar 2018 - 1 StR 36/17).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein "vernünftiger' (BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18) oder "verständiger' Angeklagter (BGH, Beschluss vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71).
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