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   BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97   

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https://dejure.org/1997,269
BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97 (https://dejure.org/1997,269)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1997 - 3 StR 114/97 (https://dejure.org/1997,269)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97 (https://dejure.org/1997,269)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1 StGB; § 78c Abs. 3 S. 2 StGB; § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 60 Nr. 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO
    Tatbestandliche Handlungseinheit und die doppelte Verjährungsfrist des § 78c Abs. 3 S. 2 StGB; Merkmal der "Konnexität" beim Beweisantrag auf eine Zeugenvernehmung (strenge Anorderung an den Begriff; hinreichend konkrete Tatsachen); Beteiligungsverdacht und Tatbestand der ...

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Merkmals der Konnexität für einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen; Annahme eines Beteiligungsverdachts trotz Verfolgungshindernis für ehemalige DDR-Spione

  • opinioiuris.de

    Konnexität von Beweisanträge

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Bundestagsfraktion Karl Wienand wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit rechtskräftig

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beweisantrag nur bei Konnexität zwischen Beweismittel und Beweisbehauptung

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 321
  • NJW 1998, 1723
  • NStZ 1998, 618 (Ls.)
  • StV 1998, 195
 
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Wird zitiert von ... (60)

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines

    Bei diesen Anträgen handelt es sich jeweils nicht um formgültige Beweisanträge im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO, sondern um Beweisermittlungsanträge, deren Ablehnung durch das Tatgericht an der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) zu messen ist (BGHSt 39, 251; BGHSt 43, 321; BGH NStZ 1998, 97; BGH NStZ 2018, 48).

    Angaben hierzu wären aber erforderlich gewesen, weil ein Zeuge nur über seine eigenen Wahrnehmungen vernommen werden kann (vgl. BGHSt 39, 251; BGHSt 43, 321).

    Den deshalb erforderlichen Vortrag zur Konnexität zwischen Beweistatsache und Beweismittel (vgl. BGHSt 43, 321; BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - 4 StR 375/09) lässt der Antrag somit ebenfalls vermissen.

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Aus der umfassenden Beschränkung des Umgangs mit Betäubungsmitteln ergibt sich indes keine Begrenzung des Saldierungsverbots nur auf diese Deliktsgruppe; das Bruttoprinzip gilt vielmehr für alle Fälle des Verfalls (zu Bestechungsdelikten vgl. BGH wistra 2001, 389; BGH NJW 2002, 2257, 2259; zu geheimdienstlicher Agententätigkeit vgl. BGH NJW 1998, 1723, 1728).

    bb) Die Einführung des Bruttoprinzips hat an der Rechtsnatur des Verfalls als eine Maßnahme eigener Art nichts geändert; jedenfalls wird er auch dadurch nicht zu einer Strafe oder strafähnlichen Maßnahme (BGH NStZ 1995, 491; NJW 1998, 1723, 1728; NStZ 2001, 312 m.w.N.; ebenso Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 Rdn. 7 ff.; a.A. Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 73 Rdn. 3; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. vor § 73 Rdn. 19; Lackner in Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 73 Rdn. 4b).

  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Darüber hinaus bestehen Zweifel, ob die erforderliche Konnexität zwischen den einzelnen Beweisbehauptungen und den Zeugen gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1993 - 3 StR 446/93, BGHSt 40, 3, 6; BGH, Urteil vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97, BGHSt 43, 321, 329 f.; BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, NStZ 2011, 169).
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