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   BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98   

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https://dejure.org/1998,216
BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98 (https://dejure.org/1998,216)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1998 - 4 StR 395/98 (https://dejure.org/1998,216)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1998 - 4 StR 395/98 (https://dejure.org/1998,216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Fahruntüchtigkeit im Sinne des § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) im Falle des Drogenkonsums; Fahruntüchtigkeit aufgrund des Genusses "anderer berauschender Mittel"; Eignung eines positiven Nachweises von psychotropen Substanzen im Blut zur Aussage über eine ...

  • archive.org

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit bei Drogennachweis

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum, § 316 StGB

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut eines Fahrzeugführers- Entzug der Fahrerlaubnis

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 219
  • NJW 1999, 226
  • MDR 1999, 91
  • NStZ 1999, 407 (Ls.)
  • NZV 1999, 48
  • NJ 1999, 213
  • StV 1999, 19
  • VersR 1999, 72
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 477/11

    Beweisanforderungen bei einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit

    Gesicherte Erfahrungswerte, die es erlauben würden, bei Blutwirkstoffkonzentrationen oberhalb eines bestimmten Grenzwertes ohne Weiteres auf eine rauschmittelbedingte Fahrunsicherheit zu schließen, bestehen nach wie vor nicht (BGH, Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 222; Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 272/08, StV 2009, 359, 360; Maatz BA 2004, Suppl. I. 9, 10; SSW-Ernemann § 316 Rn. 30; Fischer, StGB 59. Aufl., § 316 Rn. 39 mwN.).
  • BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07

    Gefährdung des Straßenverkehrs (absolute und relative Fahruntüchtigkeit:

    Relative Fahruntüchtigkeit (genauer: Fahrunsicherheit), wie sie hier allein in Betracht zu ziehen ist, setzt voraus, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge geistiger und/oder körperlicher Mängel soweit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGHSt 13, 83, 90; 44, 219, 221).
  • OLG Hamburg, 19.02.2018 - 2 Rev 8/18

    Strafurteil wegen Drogen im Straßenverkehr: Anforderung an die Feststellung

    Fahruntüchtigkeit setzt danach voraus, dass die Gesamtleistungsfähigkeit eines Fahrzeugführers, namentlich in Folge von Enthemmung oder geistig-seelischer bzw. körperlicher Ausfälle, so weit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke auch bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen sicher zu steuern (BGH, Beschluss vom 3. November 1998, Az.: 4 StR 395/98, m.w.N.).
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