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   BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97   

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https://dejure.org/1998,833
BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97 (https://dejure.org/1998,833)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1998 - 3 StR 490/97 (https://dejure.org/1998,833)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 3 StR 490/97 (https://dejure.org/1998,833)
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Notizen des Angeklagten

Art. 6 Abs. 3 MRK, Art. 2 Abs. 2 GG, § 97 Abs. 1 StPO analog, Notizen, die der Angeklagte zur Vorbereitung seiner Verteidigung anfertigt, dürfen nicht beschlagnahmt und gegen ihn verwendet werden, "nemo tenetur";

§ 53 StGB, mitbestrafte Vortat bei "Durchgangsdelikt";

§ 267 StPO, Pflicht zur Wiedergabe der Ergebnisse des Sachverständigengutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit bei abweichender Beurteilung durch den Tatrichter

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 97 Abs. 1 StPO; Art. 6 Abs. 3 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG; § 148 StPO
    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die erkennbar dessen Verteidigung dienen sollen; Widerspruchslösung; hoher Rang des rechtsstaatlichen Verfahrens (fair trial); freier Verkehr; Gewahrsam

  • Wolters Kluwer

    Beschlagnahmung von Unterlagen, die sich ein Beschuldigter erkennbar zu seiner Verteidigung anfertigt

  • opinioiuris.de

    Verteidigungsunterlagen des Angeklagten

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 97 StPO; Art. 6 Abs. 3 EMRK
    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot bei Verteidigungsunterlagen des Beschuldigten

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen beim Beschuldigten

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 46
  • NJW 1998, 1963
  • NStZ 1998, 309
  • NJ 1998, 326
  • StV 1998, 246
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 08.08.1989 - StB 22/89
    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß Unterlagen, die sich ein Beschuldigter ersichtlich zur Vorbereitung seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, nicht beschlagnahmt werden dürfen (BGH NJW 1973, 2035, 2036 f.; BGH, Beschluß vom 12. April 1978 - StB 92/78; BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2).

    Es ist seine Entscheidung, ob er Anlaß sieht, sich zur Vorbereitung seiner Verteidigung mit bestimmten Umständen schriftlich auseinanderzusetzen, auch wenn sie nur einen mittelbaren Bezug zu den ihm vorgeworfenen Straftaten haben (BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 2).

    Entscheidend ist, daß ein Beschuldigter die Unterlagen erkennbar, also für einen Außenstehenden nachvollziehbar, zum Zwecke seiner Verteidigung angefertigt hat (BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2; BGH NJW 1973, 2035, 2036 f.; BGH, Beschluß vom 12. April 1978 - StB 92/78).

  • BGH, 04.05.1988 - StB 15/88

    Mandatsverhältnis - Anwaltsunterlagen - Ausschluß der Beschlagnahme -

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß Unterlagen, die sich ein Beschuldigter ersichtlich zur Vorbereitung seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, nicht beschlagnahmt werden dürfen (BGH NJW 1973, 2035, 2036 f.; BGH, Beschluß vom 12. April 1978 - StB 92/78; BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2).

    Diese Entscheidungen haben in der Literatur Zustimmung gefunden (Nack in KK 3. Aufl. § 97 Rdn. 15; Rudolphi in SK-StPO § 97 Rdn. 50; Dahs, Meyer Ged.Schr. 61, 68; Schmidt, Anm. zu BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 in StV 1989, 421, 422).

    Entscheidend ist, daß ein Beschuldigter die Unterlagen erkennbar, also für einen Außenstehenden nachvollziehbar, zum Zwecke seiner Verteidigung angefertigt hat (BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2; BGH NJW 1973, 2035, 2036 f.; BGH, Beschluß vom 12. April 1978 - StB 92/78).

  • BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02

    Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97
    Über den Wortlaut des § 97 Abs. 1 StPO hinaus unterliegt die Beschlagnahme von Gegenständen jedoch weiteren Grenzen, die sich aus dem in der Verfassung normierten Rechtsstaatsprinzip und dem allgemeinen Freiheitsrecht ergeben (vgl. BVerfGE 38, 103, 105; 63, 380, 390; BGHSt 19, 325, 326; BGHR GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht 2).

    Von der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang anerkannte Fallgruppen sind private Tonbandaufzeichnungen (BVerfGE 34, 238; BGHSt 14, 358; 36, 167) oder Tagebucheintragungen, die nicht zur Kenntnis Dritter bestimmt sind (BVerfGE 18, 146; 80, 367; BGHR GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht 2), wobei in diesen Fällen regelmäßig eine Abwägung im Einzelfall stattzufinden hat.

    Diesem Gebot gebührt bei der Abwägung mit dem staatlichen Interesse an einer funktionierenden Strafrechtspflege Vorrang (vgl. BVerfGE 32, 373, 381; 33, 367, 382; -34, 238, 249; 51, 324, 343; BGHR GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht 2).

  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Das wäre mit dem rechtsstaatlichen Gebot, dem Beschuldigten jederzeit die Möglichkeit einer geordneten und effektiven Verteidigung zu geben (BGH StV 1998, 246; StV 1999, 412), schwerlich zu vereinbaren.
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Dabei wäre in Betracht zu ziehen, ob die besondere Schutzwürdigkeit des Mandats zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für den Mandanten des Berufsgeheimnisträgers von Belang ist (vgl. speziell zum Schutz des Verhältnisses eines Strafverteidigers zum Beschuldigten: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 - s.a. BGHSt 44, 46 ).
  • LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer vorläufigen

    Dieser besondere Beschlagnahmeschutz gilt sogar für Dokumente, die der Beschuldigte selbst erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt (BGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - 3 StR 490-97, NJW 1998, 1963) und möglicherweise sogar bereits, bevor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist (so LG Braunschweig, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 6 Qs 116/15, NStZ 2016, 308).
  • LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12

    Beurteilung der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen im Gewahrsam eines Zeugen

    Allerdings war der Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO - jedenfalls nach der zur alten Rechtslage wohl h.M. - beschränkt auf das Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger(BVerfG, 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, Rz. 9; BGH, NJW 1998, 1963-1965; KK-Nack, 6. Aufl. 2008, § 97, Rz. 1; Meyer-Goßner, aaO, § 97, Rz. 10; zum Streitstand: Jahn/Kirsch, StV 2011, 148, 153 m.w.N.); diese Auffassung wird vor dem Hintergrund der Neugestaltung des § 160a StPO in der Lit. erneut diskutiert(vgl. Jahn/Kirsch, aaO; Bauer, StV 2012, 277, 278).

    Diese Einschränkungen gelten nach der Rechtsprechung allerdings nicht für solche Dokumente, bei denen es sich um Unterlagen, die sich ein Beschuldigter erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt (sog. Verteidigungsunterlagen), handelt(vgl. dazu BGH, 25.02.1998, 3 StR 490/97, = NJW 1998, 1963-1965).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Zur Durchsicht von Daten eines im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten,

    Aus diesem Recht ergibt sich zwar, dass - über den Wortlaut des § 97 Abs. 1 StPO hinaus - Unterlagen, die sich ein Beschuldigter erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, weder beschlagnahmt noch gegen seinen Widerspruch verwertet werden dürfen (BGH, NStZ 1998, S. 309 ff.).
  • BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Wohnungsgrundrecht; Kontrollfunktion des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Verweis auf BGHSt 44, 46) handele es sich zweifelsfrei um Verteidigungsunterlagen, die wegen des besonderen Schutzes des Verteidigungsverhältnisses nicht zum Gegenstand einer gegen den Verteidiger gerichteten Durchsuchung gemacht werden dürften.

    Aus dem rechtsstaatlichen Gebot, dem Beschuldigten jederzeit die Möglichkeit einer geordneten und effektiven Verteidigung zu geben, ergibt sich, dass Unterlagen, die ein Beschuldigter erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, weder beschlagnahmt, noch gegen seinen Widerspruch verwertet werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NJW 2002, S. 1410-1411; BGHSt 44, 46).

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Dieses Ergebnis folgt auch aus Art. 6 Abs. 3 MRK i.V.m. dem aus Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden rechtsstaatlichen Gebot, dem Beschuldigten jederzeit die Möglichkeit einer geordneten und effektiven Verteidigung zu geben (BGH StV 1998, 246 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 17.08.2016 - 618 Qs 30/16

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Reichweite des Beschlagnahmeschutz für

    Über den Wortlaut des § 97 Abs. 1 StPO hinaus unterliegt die Beschlagnahme von Gegenständen weiteren Grenzen, die sich aus dem in der Verfassung normierten Rechtsstaatsprinzip und dem allgemeinen Freiheitsrecht ergeben (BGHSt 44, 46).

    Unterlagen, die sich ein Beschuldigter ersichtlich zur Vorbereitung seiner Verteidigung in einem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, unterliegen daher einem Beschlagnahmeverbot (BGHSt 44, 46; BGH NJW 1973, 2035, 2036 f. BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2).

    Das folgt aus der Zielsetzung des § 148 StPO, soweit das Material der Kommunikation mit dem Verteidiger dient, und wird im Übrigen aus dem aus Art. 6 Abs. 3 EMRK i.V.m. dem aus Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden rechtsstaatlichen Gebot, effektive Verteidigung zu gewährleisten, hergeleitet (BGHSt 44, 46).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 8 A 3852/03

    Kein Abschiebungsschutz für M. Kaplan

    vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - 3 StR 490/97 -, NJW 1998, 1993 (1994) m.w.N.
  • LG Bonn, 10.09.2010 - 27 Qs 21/10

    Bei Gefahr des Beweismittelverlusts ist die Anordnung der nichtrichterlichen

    Befinden sich dagegen die zu beschlagnahmenden Unterlagen bei dem Beschuldigten selbst, so sind diese - über den Wortlaut des § 97 Abs. 2 S. 1 StPO hinaus - gemäß Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 3 EMRK jedoch auch dann beschlagnahmefrei, wenn es sich bei den Unterlagen um Verteidigungsunterlagen im Sinne des § 148 Abs. 1 StPO handelt (BVerfG NStZ 2002, 377; BGH NJW 1998, 1963, 1964; OLG München NStZ 2006, 300, 301; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 97 Rz. 24; Dannecker/Biermann , in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht: GWB, 4. Aufl., Vorb. vor § 81 Rz. 231).

    Der Begriff " Verteidigungsunterlagen" erfasst neben jeglicher schriftlicher Korrespondenz zwischen Beschuldigtem und seinem Verteidiger, soweit diese Bezug zur Verteidigung hat, auch Aufzeichnungen, die der Beschuldigte selbst gerade anlässlich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zum Zweck der Verteidigung gefertigt hat (BVerfG NJW 2010, 1740, 1741; BGH NStZ 1998, 309, 310; NJW 1973, 2035; LG Bonn , Beschluss vom 29.09.2005, Az. 37 Qs 27/05; LG Bonn , Beschluss vom 27.03.2002, Az. 37 Qs 91/01; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 97 Rz. 24).

    Die Beschlagnahmefreiheit der Verteidigungsunterlagen kann aber überhaupt nur dann angenommen werden, wenn gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist und zwischen dem Beschuldigten und dem Verteidiger ein Verteidigungsverhältnis besteht, da § 148 Abs. 1 StPO den freien Verkehr zwischen Verteidiger und Mandant erst ab diesem Zeitpunkt gewährleisten soll (BGH NStZ 1998, 309, 310; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 148 Rz. 4; Laufhütte , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 148 Rz. 4 f.).

    Der Schutz der Vertraulichkeit zwischen Verteidiger und Beschuldigtem kann nämlich erst dann eröffnet sein, wenn die Ermittlungsbehörde konkrete Ermittlungen aufgenommen und der Betroffene von der Aufnahme erfahren hat (vgl. BGHSt 44, 46, 48).

  • LG Bonn, 21.06.2012 - 27 Qs 2/12

    Zulässigkeit einer Beschlagnahme von zivilrechtlicher Anwaltskorrespondenz im

  • LG Gießen, 25.06.2012 - 7 Qs 100/12

    Beschlagnahme: Umfang des Beschlagnahmeverbots bei Verteidigungsunterlagen;

  • AG Köln, 08.10.2019 - 503 Gs 1630/19
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 57/98

    Erfordernis einer fömlichen Ladung des Beistandes zur Hauptverhandlung;

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11

    Aufhebung; Zurückverweisung; Pflichtverteidiger; schwierige rechtliche Fragen;

  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2011 - 9 K 3714/08

    Erbschaftsteuerhinterziehung - Anzeigepflicht - Festsetzungsverjährung

  • KG, 23.12.2021 - 5 Ws 261/21

    Durchsicht eines im Haftraum eines Untersuchungshäftlings befindlichen, zu

  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2017 - 12 KLs 14/17

    Beschlagnahme von Verteidigerunterlagen

  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 8/22

    Beschlagnahmeschutz, Korrespondenz aus Zivilrechtsstreit, Verteidigungsunterlage

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00

    Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis; Beschlagnahme (Beschlagnahmefreie

  • LG Trier, 28.02.2008 - 8003 Js 14267/05

    Zulässigkeit der Beschlagnahme von in der Zelle eines Häftlings befindlichen an

  • OLG Köln, 17.05.2005 - 8 Ss 87/05

    Beratung des Angeklagten mit Verteidiger und Rechtsmittelverzicht

  • LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei Bestehen eines

  • LG Bonn, 29.09.2005 - 37 Qs 27/05

    Verdacht der unbilligen Behinderung bzw. Diskriminierung von Abnehmern und

  • LG Bonn, 27.03.2002 - 37 Qs 91/01
  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
  • LG München I, 26.07.2000 - 5 Qs 80/00

    Beschlagnahme - Verteidigungsunterlagen beim Mandanten

  • LG Bonn, 03.12.2003 - 31 Qs 161/03

    Strafprozessrecht: Beschlagnahmefreiheit von zur Verteidigung dienenden

  • LG Oldenburg, 07.02.2002 - 2 Qs 54/01

    Durchsuchung - Durchsicht von Beweismitteln bei Streit über die

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