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   BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00   

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https://dejure.org/2001,926
BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00 (https://dejure.org/2001,926)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2001 - 2 ARs 355/00 (https://dejure.org/2001,926)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - 2 ARs 355/00 (https://dejure.org/2001,926)
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Kanther-Akten

§ 23 EGGVG, Aktenherausgabeverlangen eines Bundestags-Untersuchungsausschusses gegenüber einem Land (Art. 44 Abs. 3 GG) erfolgt im Rahmen der Strafrechtspflege, wenn ein Ermittlungsverfahren läuft: Ablehnung ist Justizverwaltungsakt;

§§ 40, 50 Nr. 1 VwGO

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 17 GVG; § 17a GVG; § 23 EGGVG; Art. 44 GG
    Untersuchungsausschuß; Amtshilfe; Einsicht in staatsanwaltschaftliche Akten eines laufenden Ermittlungsverfahrens; Rechtsweg; Begriff des Verwaltungsaktes bei § 23 EGGVG

  • lexetius.com

    GVG § 17; § 17 a; EGGVG § 23

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit über die "Kantherakten"

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    BGH bestätigt Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit zwischen dem Spendenuntersuchungsausschuß des Bundestages und dem Hessischen Staatsministerium der Justiz über die "Kantherakten"

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 261
  • NJW 2001, 1075
  • NJW 2001, 1077
  • MDR 2001, 830
  • NStZ 2001, 389
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Der Senat hielte es zudem für erwägenswert, die Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft in dem vorliegenden ganz speziell und außergewöhnlich gelagerten Fall in erweiterter Auslegung des § 147 Abs. 5 Satz 2 StPO (bzw. nach § 478 Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. auch § 406e Abs. 4 Satz 2 StPO) oder gemäß § 23 EGGVG (vgl. BGHSt 46, 261; BVerfGE 63, 45, 66) sofortiger gerichtlicher Überprüfbarkeit zu unterwerfen.
  • OLG Hamm, 26.11.2013 - 1 VAs 116/13

    Einsichtsrecht von Zivilgerichten in Akten über Kartellordnungswidrigkeiten

    Der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG ist vorliegend eröffnet, da die seitens der Staatsanwaltschaft Düsseldorf beabsichtigte Gewährung von Akteneinsicht eine Maßnahme zur Regelung einer Angelegenheit auf dem Gebiet der Strafrechtspflege darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2001, 2 ARs 355/00, zitiert nach juris, Rdnr. 7).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07

    Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine

    Dass gegen Entscheidungen des Vergabesenats grundsätzlich keine Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof statthaft sind, ändert an der Möglichkeit der Zulassung einer Rechtsbeschwerde in Fragen der Zuständigkeit nach § 17a GVG nichts (vgl. BGH NStZ 2001, 389 m. Anm. Katholnigg zum insoweit ähnlichen Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG).
  • BGH, 27.07.2017 - 2 ARs 188/15

    Eröffnung des ordentlichen Gerichtswegs für Justizverwaltungsakte (Begriff:

    Zwar hat der Senat den Beschwerdeführern das rechtliche Gehör nicht gewährt, indem er ihre Beschwerden als unzulässig verworfen und deshalb nicht zur Sache entschieden hat; denn diese sind nach Zulassung durch das Oberlandesgericht gemäß § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 ARs 355/00, BGHSt 46, 261, 262), form- und fristgerecht eingelegt worden und auch im Übrigen zulässig.
  • VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19

    Kein Akteneinsichtsrecht nach dem Landestransparenzgesetz in Ermittlungsakten der

    Überdies seien nach dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 Ars 355/00 -) zu den Angelegenheiten der Strafrechtspflege nicht nur Tätigkeiten zu rechnen, die sich als Strafverfolgung im engeren Sinne darstellten.

    Derartige Überlegungen und Entscheidungen berühren bei noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren den Kernbereich der Strafrechtspflege und können allgemeinem Verwaltungshandeln nicht gleichgestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 ARs 355/00 -, BGHSt 46, 261-266, Rn. 11).

    Überdies seien nach dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 Ars 355/00 -) zu den Angelegenheiten der Strafrechtspflege nicht nur Tätigkeiten zu rechnen, die sich als Strafverfolgung im engeren Sinne darstellten.

    Derartige Überlegungen und Entscheidungen berühren bei noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren den Kernbereich der Strafrechtspflege und können allgemeinem Verwaltungshandeln nicht gleichgestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 ARs 355/00 -, BGHSt 46, 261-266, Rn. 11).

  • BGH, 28.03.2007 - IV AR (VZ) 1/07

    Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsbehelfe gegen die Streichung aus der Liste

    Dem Präsidenten des Landgerichts sind keine spezifischen justizmäßigen Aufgaben übertragen, die eines der in § 23 Abs. 1 EGGVG enumerativ aufgeführten Rechtsgebiete betreffen; es ist daher nicht erforderlich, die Entscheidungskompetenz der ordentlichen Gerichte aus Gründen der Sachnähe zu erweitern und aus der Kompetenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit auszugliedern (vgl. BGHZ 105, 395, 399; BGHSt 44, 107, 112 f., BGHSt 46, 261, 262 f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - Verg 7/08

    Zuständigkeit des Vergabesenats

    Dass gegen Entscheidungen des Vergabesenats grundsätzlich ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht statthaft ist, ändert an der Möglichkeit der Zulassung einer Rechtsbeschwerde in Fragen der Zuständigkeit nach § 17a GVG nichts (vgl. BGH NStZ 2001, 389 m. Anm. Katholnigg zum insoweit ähnlichen Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2006 - 20 VA 11/06

    Rechtsweg: Gerichtliche Überprüfung einer Verfügung betreffend die Streichung aus

    § 23 EGGVG weist die Nachprüfung von Verwaltungsakten und sonstigen Maßnahmen den ordentlichen Gerichten aber nur dann zu, wenn die in Rede stehende Amtshandlung der zuständigen Behörde funktional als spezifisch justizmäßige Aufgabe auf einem der in § 23 Abs. 1 EGGVG genannten Rechtsgebiete anzusehen ist (vgl. BGH NStZ 2001, 389).

    Zwar gelten die §§ 17 ff GVG nach überwiegender Ansicht auch im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG entsprechend (vgl. Zöller/Gummer, a.a.O., Vor §§ 17-17b GVG Rz. 11; Kissel/Mayer, a.a.O., § 17 GVG Rz. 6a; vgl. auch BGH NStZ 2001, 389; NJW-RR 2005, 142).

    In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 12.01.2001 (NStZ 2001, 389, mit insoweit zustimmender Anmerkung von Katholnigg NStZ 2001, 390/391; vgl. auch ders., a.a.O., § 17a GVG Rz. 7) ausgeführt, dass er Bedenken an einer Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Hinblick auf § 29 Abs. 1 EGGVG angesichts des Wortlauts des § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG zurückstelle.

  • OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtsschutz gegen die Gewährung von

    Überdies ist die zu gewährende Akteneinsicht unzweifelhaft aufgrund ihrer funktionellen Einordnung im Rechtsgefüge als Maßnahme der Strafrechtspflege anzusehen (BGHSt 46, 261 [265]).

    Die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges nach § 23 EGGVG ist bereits grundsätzlich geklärt (BGHSt 46, 261).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - Verg 13/08

    Zum Festhalten an der Zuständigkeit des Vergabesenats unter Berücksichtigung der

    Der Senat könnte sich mit Beschluss für zuständig erklären und die Rechtsbeschwerde gemäß § 17a Abs. 4 GVG zulassen (vgl. zur Möglichkeit der Zulassung der Rechtsbeschwerde im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG vgl. BGH NStZ 2001, 389).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06

    Amtshilfeersuchen der Unfallkasse als Trägerin der gesetzlichen

  • OLG Karlsruhe, 03.09.2020 - 6 VA 23/20

    Akteneinsicht im Wege der Amtshilfe: Gerichtliche Entscheidung gegen Ablehnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2021 - 2 E 13/21
  • VGH Hessen, 07.09.2018 - 8 E 2283/17

    Rechtsweg bei der Überprüfung von Maßnahmen des Bundeskriminalamtes

  • OLG Brandenburg, 24.07.2013 - 11 VA 12/13

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung: Zulässigkeit eines eine Auskunft über

  • OLG Frankfurt, 19.03.2001 - 3 VAs 48/00

    Grundsätze für die Herausgabe von strafrechtlichen Ermittlungsakten an einen

  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10

    Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines

  • OLG Jena, 18.02.2008 - 1 Ws 333/07

    Ansetzbarkeit einer Aktenversendungspauschale bei Aktenversendung auf Antrag in

  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10

    Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem

  • VG Magdeburg, 24.02.2020 - 9 B 53/20

    Herausgabe von Ermittlungsakten durch die Landesregierung an einen

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