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   BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99   

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BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99 (https://dejure.org/2000,731)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2000 - 4 StR 647/99 (https://dejure.org/2000,731)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 4 StR 647/99 (https://dejure.org/2000,731)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 247 a Satz 1 Halbs. 2 StPO; § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 211 Abs. 2 StGB
    Audiovisuelle Vernehmung eines am Erscheinen in der Hauptverhandlung verhinderten Auslandszeugen; Verlesung eines bereits vorliegenden richterlichen Vernehmungsprotokolls; Erreichbarkeit eines Zeugen; Kommissarische Vernehmung und Anwesenheit der Verteidigung; Mord zur ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 247 a Satz 1 Halbs. 2; 251 Abs. 1 Nr. 2

  • DFR

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verwerfung der Revision im Bottroper Auftragsmordfall - Weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Videovernehmung

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verwerfung der Revision im Bottroper Auftragsmordfall - Weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Videovernehmung

  • nomos.de PDF, S. 46 (Leitsatz)

    §§ 151 Abs. 1 Nr. 2, 247a Satz 1 Halbs. 2 StPO
    Audiovisuelle Vernehmung/Auslandszeuge

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Protokollverlesung oder audiovisuelle Vernehmung?

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 73
  • NJW 2000, 2517
  • NJ 2000, 433 (Ls.)
  • StV 2000, 345
  • JR 2001, 343
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 15.09.1999 - 1 StR 286/99

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur audiovisuellen Vernehmung von Zeugen, die sich

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    Entgegen der Auffassung der Revision kommt es aber für die Zulässigkeit einer auf diese Vorschrift gestützten Verlesung nicht auf die Frage an, ob der Zeuge in der Hauptverhandlung nach § 247 a StPO - hier grenzüberschreitend im Wege der Rechtshilfe (vgl. BGH NJW 1999, 3788, 3789 mit Anm. Duttge NStZ 2000, 158, Rose JR 2000, 77, Schlothauer StV 2000, 180 und Vassilaki JZ 2000, 474; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 247 a Rdn. 6, 9; Rieß StraFo 1999, 1, 6) - mittels zeitgleicher Bild- und Tonübertragung vernommen werden kann; denn die Verlesung einer richterlichen Vernehmungsniederschrift ist gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO schon dann zulässig, wenn der körperlichen Anwesenheit des Zeugen, der an sich in der Hauptverhandlung vernommen werden könnte, eines der in der Gesetzesbestimmung genannten Hindernisse entgegensteht (vgl. Diemer aaO § 251 Rdn. 5; § 247 a Rdn. 13).

    bb) Zwar ist eine Zeugenvernehmung nach § 247 a StPO Teil der Hauptverhandlung (BGH NJW 1999, 3788, 3789; s. auch Rieß NJW 1998, 3240, 3242); deren Zulässigkeit beseitigt aber - entgegen der Auffassung der Revision - nicht das Hindernis für ein "Erscheinen des Zeugen" im Sinne des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO.

    dd) Das Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. September 1999 (NJW 1999, 3788) steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    Insbesondere hat das Schwurgericht zu Recht den beabsichtigten Betrug zum Nachteil der Lebensversicherer als eine "andere Straftat" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB angesehen (so auch Geilen in FS für Lackner (1987) S. 571, 583; Mitsch JuS 1996, 213, 216; Schlothauer StV 2000, 138, 140 Fn. 14; ähnlich BGH, Urteil vom 12. März 1998 - 1 StR 708/97 (Unterschlagung)).

    Die Ermöglichungsabsicht umfaßt auch in anderen Tatbeständen den Betrug zum Nachteil einer Versicherung: So verhält es sich bei dem - an § 211 Abs. 2 StGB angelehnten (BGHSt 28, 93, 94 f.) - § 315 Abs. 3 Nr. 1 b StGB (BGH NStZ 1992, 182, 183; 1995, 31; NJW 1999, 3132, 3133) und dem durch das 6. StrRG eingefügten § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB (BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 2000, 226; BGH StV 2000, 136, 137; BGH, Beschluß vom 15. März 2000 - 3 StR 597/99; ablehnend Schlothauer StV 2000, 138).

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    Das Schwurgericht war allerdings verpflichtet, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekanntzumachen, daß es in dieser Weise verfahren wolle, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (vgl. BGHSt 4, 130, 131 f.; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 94).

    Ein solcher Hinweis ist hier, wie das Schweigen des Protokolls beweist (§ 274 StPO; s. BGHSt 4, 130, 132), unterblieben.

  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56

    Mitbeschuldigter - Hauptverhandlung - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht -

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    cc) Für diese Auslegung der §§ 247 a Satz 1 Halbs. 2, 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO spricht auch der Zweck der Vorschriften: § 251 StPO dient der Wahrheitsfindung sowie der Erleichterung und Beschleunigung des Verfahrens (BGHSt 10, 186, 189; 26, 18, 20).

    Das Revisionsgericht greift zudem bei Entscheidungen etwa nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO auch nur ein, wenn im Einzelfall die Aufklärungspflicht zur persönlichen Vernehmung gedrängt hat, nicht jedoch allein deswegen, weil der Tatrichter die Frage im Beschluß gemäß § 251 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht erörtert hat (vgl. BGHSt 10, 186, 187, 191 f.; OLG Celle StV 1991, 294 f.; Gollwitzer aaO 25. Aufl. § 251 Rdn. 80; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 251 Rdn. 38 m.N.).

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    Diesen Zielsetzungen würde es widersprechen, wenn die Möglichkeit einer Videovernehmung eine kommissarische Vernehmung gemäß § 223 Abs. 1 StPO und eine Verlesung der Niederschrift nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO ausschließen würde; denn auch eine solche Vorgehensweise kann den Interessen schutzbedürftiger Zeugen dienen (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1974, 1959, 1960; Laubenthal JZ 1996, 335, 342 m.w.N. (kindlicher Opferzeuge); s. ferner BGHSt 32, 115, 126 f.; Kleinknecht/MeyerGoßner aaO § 223 Rdn. 6 (gefährdeter Zeuge)) und die Ermittlung der Wahrheit in angemessener Weise fördern.

    Die aus § 244 Abs. 2 StPO folgende Pflicht des Gerichts, sich des sachnächsten Beweismittels zu bedienen und dieses Beweismittel in der nach den Gegebenheiten bestmöglichen Form zu verwenden (BVerfGE 57, 250, 277; BGHSt 31, 148, 152; BGH NJW 1984, 65, 66; Herdegen in KK 4. Aufl. § 244 Rdn. 25), besteht nicht unbegrenzt (BGHSt 32, 115, 123).

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    Die Ermöglichungsabsicht umfaßt auch in anderen Tatbeständen den Betrug zum Nachteil einer Versicherung: So verhält es sich bei dem - an § 211 Abs. 2 StGB angelehnten (BGHSt 28, 93, 94 f.) - § 315 Abs. 3 Nr. 1 b StGB (BGH NStZ 1992, 182, 183; 1995, 31; NJW 1999, 3132, 3133) und dem durch das 6. StrRG eingefügten § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB (BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 2000, 226; BGH StV 2000, 136, 137; BGH, Beschluß vom 15. März 2000 - 3 StR 597/99; ablehnend Schlothauer StV 2000, 138).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    Für diese Auslegung, der der Senat bereits im Urteil vom 12. Februar 1998 (NStZ 1998, 352, 353) zuneigte, spricht der Wortlaut des Gesetzes, der - anders als etwa in §§ 239 a, 239 b, 316 a StGB - keine Beschränkung auf bestimmte, schwere Straftaten enthält.
  • BGH, 12.03.1998 - 1 StR 708/97

    Weiteres Urteil gegen "Augsburger Disko-Mafia" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    Insbesondere hat das Schwurgericht zu Recht den beabsichtigten Betrug zum Nachteil der Lebensversicherer als eine "andere Straftat" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB angesehen (so auch Geilen in FS für Lackner (1987) S. 571, 583; Mitsch JuS 1996, 213, 216; Schlothauer StV 2000, 138, 140 Fn. 14; ähnlich BGH, Urteil vom 12. März 1998 - 1 StR 708/97 (Unterschlagung)).
  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    Die Ermöglichungsabsicht umfaßt auch in anderen Tatbeständen den Betrug zum Nachteil einer Versicherung: So verhält es sich bei dem - an § 211 Abs. 2 StGB angelehnten (BGHSt 28, 93, 94 f.) - § 315 Abs. 3 Nr. 1 b StGB (BGH NStZ 1992, 182, 183; 1995, 31; NJW 1999, 3132, 3133) und dem durch das 6. StrRG eingefügten § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB (BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 2000, 226; BGH StV 2000, 136, 137; BGH, Beschluß vom 15. März 2000 - 3 StR 597/99; ablehnend Schlothauer StV 2000, 138).
  • BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90

    Strafvereitelung im Amt oder nur Strafvereitelung - Eintritt der

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
    b) Auf dem dargelegten Verfahrensfehler kann das Urteil gleichwohl ausnahmsweise (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 2, 4) nicht beruhen; denn die Verteidigung hat ihre Möglichkeiten in der Tatsacheninstanz auch ohne den Hinweis ausgeschöpft: Das Schwurgericht hat die Aussage O.s zur Feststellung der Tatausführung durch P. und zur Widerlegung der Einlassung des Angeklagten, P. habe seine Frau gegen seinen Willen getötet, um ihn zu erpressen, herangezogen.
  • BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95

    Verteidiger - Revisionsbegründung - Fragen und Vorhalte - Beigezogene Akten -

  • BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92

    Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz;

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 397/78

    Eingriff in den Straßenverkehr in der Absicht eine andere Straftat zu verdecken -

  • BGH, 15.03.2000 - 3 StR 597/99

    Besonders schwere Brandstiftung

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 360/95

    Mordmerkmale - Ermöglichungsabsicht - Dolus Directus - Subjektives Mordmerkmal

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 67/95

    Beweisantrag - Zeugenanhörung - Gegenüberstellung - Beweisthema -

  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 592/91

    Verlesung der polizeilichen Vernehmung eines in den Niederlanden inhaftierten

  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 304/79

    Verletzung der Pflicht zur Aufenthaltsermittlung bei Nichtergreifen polizeilicher

  • BGH, 17.06.1992 - 1 StR 196/92

    Zulässiger Grund zur Ablehnung eines Beweisantrags - Vernehmung einer

  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Billigung der

  • BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die

  • BGH, 23.03.2000 - 1 StR 657/99

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Vernehmung nach § 247a StPO;

  • OLG Celle, 04.05.1990 - 3 Ss 18/90
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 590/98

    Vorsätzliche Körperverletzung; Begriff des Beweisantrages

  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 131/96

    Rüge einer unterlassenen Nachforschung über den Aufenthaltsort eines wichtigen

  • BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56

    Anwendbarkeit des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO bei drohender erheblicher

  • BGH, 05.10.1982 - 5 StR 466/82

    Vollständige Mitteilung in einer Revisionsbegründung hinsichtlich der

  • OLG Saarbrücken, 28.02.1974 - Ss 78/73
  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99

    Verfahrenseinstellung; Unterschlagung; Begriff der schriftlichen Urteilsgründe

  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verlesung

  • BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06

    Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze

    Es war auch nicht gehalten, in diesem Zusammenhang zu begründen, warum es der Verlesung der Vernehmungsniederschriften den Vorzug gegenüber einer audiovisuellen (§ 247a 72 StPO) oder kommissarischen (§ 223 StPO) Vernehmung gegeben hat (vgl. BGHSt 46, 73, 78).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere

    Denn nur dann kann geprüft werden, ob es sich nicht um einen bloßen Antrag auf Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme oder auf Feststellung ihres Inhalts handelte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - 3 StR 211/01, NStZ-RR 2002, 257, 258 f. - bei Becker; vom 18. Februar 2004 - 2 StR 462/03, NStZ 2004, 630, 631; Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04) und ob der Antrag als Beweisantrag zu verbescheiden war oder als Beweisanregung abgelehnt werden durfte (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2000 - 4 StR 647/99, BGHSt 46, 73, 80).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Bei fortgeschrittener Beweisaufnahme kann sich der Anspruch auf weitere Beweiserhebung nur auf eine Ausweitung oder Falsifizierung, nicht aber auf eine bloße nicht weiter ergiebige Wiederholung (vgl. BGHSt 46, 73, 80 m.w.N.) des bisher erhobenen Beweisstoffs beziehen.
  • BGH, 16.08.2016 - 5 StR 182/16

    Verhältnis von Geldwäsche und Verurteilung wegen der Vortatbegehung auf

    Wird mit der Revision die Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines bereits angehörten Zeugen geltend gemacht, muss nach ständiger Rechtsprechung mitgeteilt werden, dass und wozu der Zeuge in der Hauptverhandlung bereits ausgesagt hat; denn nur dann kann geprüft werden, ob es sich nicht um einen bloßen Antrag auf Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme oder auf Feststellung ihres Inhalts handelte und ob der Antrag als Beweisantrag zu verbescheiden war oder - wie hier geschehen und beanstandet - als Beweisanregung abgelehnt werden durfte (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 2000 - 4 StR 647/99, BGHSt 46, 73, 80; vom 13. Dezember 2001 - 5 StR 322/01; vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04; Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, jeweils mwN).
  • BGH, 15.03.2022 - 2 StR 302/21

    Beihilfe (Voraussetzungen; nachträgliches Einverständnis); erfolgsqualifizierte

    Bei einer erneuten audiovisuellen Vernehmung des in der Türkei inhaftierten I. K. wird das neue Tatgericht gleichfalls sicherzustellen haben, dass die Verfahrensgarantien des deutschen Strafprozessrechts gewahrt bleiben (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 15. September 1999 - 1 StR 286/99, BGHSt 45, 188, 194 f.; vom 18. Mai 2000 - 4 StR 647/99, BGHSt 46, 73, 76).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2007 - 5 Ss 105/07

    Anforderungen an die gerichtliche Erforschung einer Straftat und die Ermittlung

    Eine solche Verfahrensweise verstößt gegen das "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung", das im Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht Verfassungsrang hat und einfach-rechtlich in §§ 244 Abs. 2, 250 Satz 2 StPO zum Ausdruck kommt (BVerfGE 57, 250, 277; 70, 297, 309; BVerfG NJW 2003, 2444, 2445; NJW 2007, 1933 [102, 108]; 2 BvR 2122/03 vom 17. September 2004 ; BGHSt 46, 73, 79; 50, 41, 48; BGH, 4 StR 345/06 vom 4. April 2007, Rdnr. 21 aE ):.

    § 244 Abs. 2 StPO verpflichtet den Tatrichter demnach in aller Regel, sich des sachnächsten Beweismittels zu bedienen und dieses Beweismittel in der nach den Gegebenheiten bestmöglichen Form zu verwenden (BGHSt 46, 73, 79).

  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 344/07

    Beweisantrag auf Vernehmung der wesentlichen Tatzeugin (Wiedererkennenszeugin)

    Der Senat neigt zu der Auffassung, dass es einem ausdrücklich zu formulierenden Begehren eines Beweisantragstellers obliegt, ob er sich nach Feststellung der Unerreichbarkeit eines Zeugen für dessen von ihm begehrte Vernehmung in der Hauptverhandlung mit dem bei einer Bild-Ton-Übertragung gegebenen Defizit an Unmittelbarkeit (vgl. BGHSt 45, 188, 196) im Vergleich zur konfrontativen Vernehmung im Gerichtssaal begnügen möchte (vgl. BGHSt 22, 118, 122 zur Pflicht zur Befragung des Antragstellers, ob er sich mit einer kommissarischen Vernehmung begnügt; vgl. ferner BGHSt 46, 73, 78 zur Pflicht gemäß § 247a StPO nach Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls bei - enger als in § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO auszulegender - Unerreichbarkeit des Zeugen nach § 251 StPO).
  • BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00

    Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Umfang der

    Es entfällt auch die Entscheidung, ob im Rahmen des erweiterten Erreichbarkeitsbegriffs (vgl. Gollwitzer in LR StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 259) eine Vernehmung in der Hauptverhandlung durch eine Vernehmung im Ausland im Wege der Videokonferenz nach § 247a StPO (BGHSt 45, 188 ff.) oder die Einvernahme des Auslandszeugen durch das Verlesen eines bereits vorliegenden richterlichen Vernehmungsprotokolls nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO (BGH, Urt. vom 18. Mai 2000 - 4 StR 647/99 vorgesehen zur Veröffentlichung in BGHSt) ersetzt werden kann.
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