Rechtsprechung
BGH, 25.10.2001 - 4 StR 208/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 6 BtMG; § 25 StGB; § 9 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 27 StGB
Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge); Lieferung von Fertigungsstoffen für Betäubungsmittelimitate; Tatherrschaft und Tatinteresse; Beihilfe - lexetius.com
BtMG § 29 Abs. 6
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision des Angeklagten - Verletzung materiellen Rechts - Handeltreiben mit Betäubungsmittelimitaten - Ketamin - Grundlage für die Fertigung - Lieferung eines Grundstoffes - Ermöglichung von Umsatzgeschäften
- Judicialis
BtMG § 29 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 6
Handeltreiben durch Liefern von Stoffen für die Fertigung von BtM - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 47, 134
- NJW 2002, 452
- NStZ 2002, 210
- StV 2002, 256
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; …
Um eine solche uferlose Ausdehnung des Tatbestandes zu vermeiden, hat sich die Rechtsprechung in vielfältiger Weise um Abgrenzung bemüht (…z. B. unverbindliche Lieferanfrage BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 7; ferner der Umgang mit Hilfsstoffen oder Hilfsmitteln, die noch nicht in Bezug zu einem konkreten Umsatzgeschäft stehen, wie die Präparierung eines Schmuggelfahrzeugs BGH NStZ 2001, 323;… Vermitteln von Streckmitteln BGHR BtMG § 29 Abs. 6 Handeltreiben 1; Lieferung von Grundstoffen für die Herstellung BGHSt 47, 134). - BGH, 03.08.2005 - 2 StR 360/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung Mittäterschaft und …
a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfaßt das Handeltreiben im Sinne von § 29 BtMG zwar jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern; erforderlich ist aber, daß Tätigkeiten erfolgen, die auf die Ermöglichung oder Förderung eines bestimmten Umsatzgeschäfts mit Betäubungsmitteln zielen (vgl. BGHSt 47, 134, 136 m.w.N.).Die Belieferung mit Grundstoffen zur Herstellung von Betäubungsmitteln begründet deshalb noch keinen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (…vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39; BGHSt 47, 134, 136).
Der Händler kann aber - je nach Tatinteresse und Tatherrschaft - etwa Mittäter des Betäubungsmittelhändlers oder Teilnehmer an dessen Tat sein (vgl. BGHSt 47, 134, 137 zum Handeltreiben mit Betäubungsmittelimitaten).
- BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11
Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Begrenzungsfunktion des …
Die Handlungen müssen auf die Ermöglichung oder Förderung eines bestimmten Umsatzgeschäftes mit Betäubungsmitteln zielen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 4 StR 208/01, BGHSt 47, 134, 136;… Patzak in Körner, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 40) und dieses nicht nur vorbereiten (vgl. BGHSt 50, 252, 265 f.).
- BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02
Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim …
Um eine solche uferlose Ausdehnung des Tatbestandes zu vermeiden, hat sich die Rechtsprechung in vielfältiger Weise um Abgrenzung bemüht (…z. B. unverbindliche Lieferanfrage BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 7; ferner der Umgang mit Hilfsstoffen oder Hilfsmitteln, die noch nicht in Bezug zu einem konkreten Umsatzgeschäft stehen, wie die Präparierung eines Schmuggelfahrzeugs BGH NStZ 2001, 323;… Vermitteln von Streckmitteln BGHR BtMG § 29 Abs. 6 Handeltreiben 1; Lieferung von Grundstoffen für die Herstellung BGHSt 47, 134). - LG Freiburg, 16.10.2005 - 2 Qs 53/05
Arzneimittel-/Betäubungsmittelstrafrecht: Transport eines Coffein- …
Zwar steht es einem Schuldspruch nach § 29 Abs. 6 BtMG nicht entgegen, wenn sich der Beschuldigte ebenso wie die sonst an dem Geschäft Beteiligten darüber im Klaren sind, dass es sich nicht tatsächlich um Drogen, sondern um Drogenimitate handelt, eine Täuschungsabsicht ist mithin nicht erforderlich (vgl. BGH Urteil v. 20.08.1991, NJW 1992, 382 ), jedoch liegt täterschaftliches Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 6 BtMG dann nicht vor, wenn Stoffe geliefert werden, die (noch) keine Betäubungsmittelimitate sind, sondern - wie hier - nur Grundlage für deren Fertigung sein sollen und die Tätigkeiten des Beschuldigten nicht im Hinblick auf ein bestimmtes Umsatzgeschäft mit Betäubungsmitteln (bzw. Imitaten) durch den Abnehmer erfolgen (vgl. BGH, Urteil v. 25.10.2001, NStZ 2002, 210 ). - LG Stade, 17.01.2018 - 201 KLs 9/17
Annahme eines minder schweren Falls des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in …
Unter Handeltreiben i.S.d. §§ 29, 29a BtMG ist jedes eigennützige Bemühen zu verstehen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (…BGH, Beschl. v. 26.10.2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, Rn. 44 nach juris; Urt. v. 25.10.2001 - 4 StR 208/01, BGHSt 47, 134, Rn. 7 nach juris).