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   BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00   

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BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00 (https://dejure.org/2001,565)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2001 - 3 StR 549/00 (https://dejure.org/2001,565)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00 (https://dejure.org/2001,565)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 332 StGB; § 266 StGB; § 52 StGB; § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 73 c Abs. 1 StGB; § 264 StPO
    GEZ-Mitarbeiter; Konkurrenzen zwischen Bestechlichkeit und Untreue; Ansprüche des Verletzen und Verfallsanordnung bei Bestechlichkeit und Untreue; Vorteil; Vermögensnachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit (Teilidentität); Verfall; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 22
  • NJW 2001, 2560
  • NStZ 2001, 479
  • StV 2001, 680
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00

    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen

    Auszug aus BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00
    Soweit der Bundesgerichtshof zwischen Bestechlichkeit und einer Straftat, die Bestandteil der von dem Amtsträger vorgenommenen pflichtwidrigen Diensthandlung ist, Tatmehrheit angenommen hat, hat er abstrakt darauf abgehoben, daß die pflichtwidrige Diensthandlung nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht zum Tatbestand der Bestechlichkeit gehört (BGH NStZ 1987, 326, 327 (in BGHR StGB § 332 1 Konkurrenzen 2 insoweit nicht abgedruckt); BGH, Urt. vom 4. Oktober 1994 - 5 StR 503/94 (= NStE Nr. 49 zu § 52 StGB; zuletzt BGH, Urt. vom 6. Februar 2001 - 5 StR 571/00 - S. 13)).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß der Schutzzweck des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB in, derartigen Fällen gebietet, eine Doppelinanspruchnahme auszuschließen (BGH, Urt. vom 6. Februar 2001 - 5 StR 571/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHR StGB § 73 Verletzter 4).

    Bei lediglich teilweiser Identität, etwa wenn der Druckunternehmer nur einen Teil des Bestechungslohns auf den Preis aufgeschlagen und den anderen Teil aus seiner sonst üblichen Gewinnspanne bezahlt hätte, erfordert der Gesichtspunkt des Doppelbelastungsverbots nicht die Anwendung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; übermäßige Belastungen des Angeklagten könnten vielmehr durch die Härteklausel nach § 73 c StGB vermieden werden (BGH, Urt. vom 6. Februar 2001 - 5 StR 571/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHR StGB § 73 Verletzter 4).

    Der weitergehenden, für dessen Entscheidung (BGH, Urt. vom 6. Februar 2001 - 5 StR 571/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHR StGB § 73 Verletzter 4) nicht erheblichen Auffassung des 5. Strafsenats schließt sich der Senat nicht an.

  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

    Auszug aus BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00
    Dies wiederum folgt aus dem Normzweck der Bestechungstatbestände, die das Vertrauen in die Nichtkäuflichkeit von Diensthandlungen und nicht den Staatswillen vor einer Verfälschung schützen sollen (BGHSt 30, 46, 48 m.w.Nachw.; BGHR StGB § 73 Verletzter 2; Letzgus NStZ 1987, 309, 311).

    die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGHSt 30, 46, 47 f.; BGHR StGB § 73 Verletzter 2), kommt der Dienstherr (hier: die GEZ) bei den Bestechungsdelikten regelmäßig nicht als Verletzter in Betracht.

    Soweit die GEZ Verletzte der durch den Angeklagten begangenen Untreuehandlungen war, könnte einer Anwendung von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegenstehen, daß der Angeklagte aus diesen Delikten wiederum nichts unmittelbar erlangt hat (vgl. BGHR StGB § 73 Verletzter 2).

  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte -

    Auszug aus BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00
    Der Vermögensnachteil bestand bereits in der jeweiligen Auftragsvergabe, durch die die GEZ verpflichtet wurde, zu überhöhten Preisen Druckleistungen abzunehmen (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Bestechlichkeit 1).

    Eine tatbestandliche Handlungseinheit hat der Bundesgerichtshof jedoch nur anerkannt, wenn die Annahme auf eine Unrechtsvereinbarung zurückgeht, die den zu leistenden Vorteil genau festlegt, mag er auch in bestimmten Teilleistungen zu erbringen sein (BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Bestechlichkeit 1 und Bestechung 1; BGHR StGB § 332 I 1 Unrechtsvereinbarung 5. BGH, Urt. vom 4. Oktober 1994 - 5 StR 503/94 (= NStE Nr. 49 zu § 52 StGB); so auch BGHSt 41, 292, 302 für die Bestechung; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor §§ 52 ff Rdn. 27).

    Der Angeklagte ist zumindest nicht dadurch beschwert, daß das Landgericht in diesen Fällen lediglich eine Tat der Bestechlichkeit angenommen hat, obwohl der Angeklagte aufgrund einer jeweils einheitlichen Unrechtsvereinbarung nicht nur laufende Zahlungen erhielt sondern auch noch Einzelzuwendungen entgegennahm, die nicht von vorneherein festgelegt waren (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Bestechlichkeit 1 und Bestechung 1; BGH NStZ-RR 1998, 269).

  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00
    Bei der Begehungsform des Forderns ist die Tat mit der Kenntnisnahme seitens des Aufgeforderten vollendet (BGHSt 10, 237, 243).

    Er hat dabei ausgesprochen, daß zwar das durch das Fordern des Vorteils bereits vollendete Verbrechen durch die Annahme des Vorteils fortgesetzt und mit ihr beendet wird, aber beide Begehungsformen der Bestechlichkeit eigenen rechtlichen Voraussetzungen unterliegen (BGHSt 10, 237, 243).

  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Auszug aus BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00
    Dies wiederum folgt aus dem Normzweck der Bestechungstatbestände, die das Vertrauen in die Nichtkäuflichkeit von Diensthandlungen und nicht den Staatswillen vor einer Verfälschung schützen sollen (BGHSt 30, 46, 48 m.w.Nachw.; BGHR StGB § 73 Verletzter 2; Letzgus NStZ 1987, 309, 311).

    die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGHSt 30, 46, 47 f.; BGHR StGB § 73 Verletzter 2), kommt der Dienstherr (hier: die GEZ) bei den Bestechungsdelikten regelmäßig nicht als Verletzter in Betracht.

  • BGH, 04.10.1994 - 5 StR 503/94

    Tatmehrheit - Konkurrenzen - Bestechungsdelikte - Betrug - Untreue -

    Auszug aus BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00
    Soweit der Bundesgerichtshof zwischen Bestechlichkeit und einer Straftat, die Bestandteil der von dem Amtsträger vorgenommenen pflichtwidrigen Diensthandlung ist, Tatmehrheit angenommen hat, hat er abstrakt darauf abgehoben, daß die pflichtwidrige Diensthandlung nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht zum Tatbestand der Bestechlichkeit gehört (BGH NStZ 1987, 326, 327 (in BGHR StGB § 332 1 Konkurrenzen 2 insoweit nicht abgedruckt); BGH, Urt. vom 4. Oktober 1994 - 5 StR 503/94 (= NStE Nr. 49 zu § 52 StGB; zuletzt BGH, Urt. vom 6. Februar 2001 - 5 StR 571/00 - S. 13)).

    Eine tatbestandliche Handlungseinheit hat der Bundesgerichtshof jedoch nur anerkannt, wenn die Annahme auf eine Unrechtsvereinbarung zurückgeht, die den zu leistenden Vorteil genau festlegt, mag er auch in bestimmten Teilleistungen zu erbringen sein (BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Bestechlichkeit 1 und Bestechung 1; BGHR StGB § 332 I 1 Unrechtsvereinbarung 5. BGH, Urt. vom 4. Oktober 1994 - 5 StR 503/94 (= NStE Nr. 49 zu § 52 StGB); so auch BGHSt 41, 292, 302 für die Bestechung; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor §§ 52 ff Rdn. 27).

  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93

    Anwendbarkeit der gewerbsmäßigen Hehlerei auf den Gehilfen

    Auszug aus BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00
    Damit soll die Erfüllung des Ausgleichsanspruches gewährleistet und zugleich sichergestellt werden, daß der Täter nicht zweimal zahlen muß (BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und Verletzter 3).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94

    Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit -

    Auszug aus BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00
    Die bisherigen Feststellungen belegen dies - wie die Beschwerdeführerin zutreffend ausgeführt hat - nicht ausreichend (vgl. dazu BGHR StGB § 73 c Härte 3 und 4; BGH NStZ 2000, 589; BGH NStZ-RR 2000, 365; BGHR StGB § 73 c Wert 2).
  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00
    Der Angeklagte ist zumindest nicht dadurch beschwert, daß das Landgericht in diesen Fällen lediglich eine Tat der Bestechlichkeit angenommen hat, obwohl der Angeklagte aufgrund einer jeweils einheitlichen Unrechtsvereinbarung nicht nur laufende Zahlungen erhielt sondern auch noch Einzelzuwendungen entgegennahm, die nicht von vorneherein festgelegt waren (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Bestechlichkeit 1 und Bestechung 1; BGH NStZ-RR 1998, 269).
  • BGH, 17.08.1994 - 3 StR 296/94

    Aufhebung einer Anordnung des Vermögensverfalls wegen unbilliger Härte aufgrund

    Auszug aus BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00
    Die bisherigen Feststellungen belegen dies - wie die Beschwerdeführerin zutreffend ausgeführt hat - nicht ausreichend (vgl. dazu BGHR StGB § 73 c Härte 3 und 4; BGH NStZ 2000, 589; BGH NStZ-RR 2000, 365; BGHR StGB § 73 c Wert 2).
  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für

  • BGH, 23.02.2000 - 3 StR 583/99

    Anordnung des Verfalls; Schätzung beim vollständig geständigen Angeklagten

  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

  • BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99

    Anwendung der Härtevorschrift beim Verfall

  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    a) Regelmäßig besteht zwischen Angestelltenbestechlichkeit und der in Aussicht gestellten "bevorzugenden Handlung" Tatmehrheit (BGHR UWG § 12 Abs. 2 Angestelltenbestechlichkeit 1; vgl. auch BGHSt 47, 22, 25 f., zu § 332 StGB).

    Dies gilt auch dann, wenn die Taten auf eine einheitliche Unrechtsvereinbarung zurückgehen (vgl. BGHSt 47, 22, 26; BGH NStZ 1987, 326, 327; BGH wistra 1993, 189, 190).

    Denn die Vornahme der durch die Unrechtsvereinbarung verabredeten unlauteren Bevorzugung im Wettbewerb gehört nicht zum Tatbestand der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (BGH NStZ 1987, 326, 327; vgl. auch BGHSt 47, 22, 26; jeweils zu § 332 StGB).

    Tateinheit ist lediglich in solchen Fällen möglich, in denen die Verwirklichung beider Tatbestände in einer Ausführungshandlung zusammentrifft (BGHSt 47, 22, 26, zu § 332 StGB).

    Soweit die Revision für ihre Ansicht auf die Entscheidung BGHSt 47, 22 verweist, war der dortige Fall im Tatsächlichen anders gelagert; dort ging es um die Schaffung eines eingespielten Preisabsprachesystems unter Einbindung weiterer Mitwettbewerber im Rahmen langfristiger Geschäftsbeziehungen (vgl. BGHSt 47, 22, 28), nicht - wie hier - um den Abschluss eines einzigen Vertrages.

  • BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10

    Strafvereitelung; Maßnahmevereitelung (Maßnahme; strafprozessuale

    Damit scheidet auch eine dem Regelungszweck der §§ 73 ff. StGB bei dem hier zu beurteilenden Sachverhalt widersprechende doppelte Inanspruchnahme F. s - aus der Verfallsanordnung einerseits und aus dem zivilrechtlichen Rückforderungsanspruchs S. s andererseits - aus (vgl. auch BGHSt 47, 22, 31 f.; BGHR StGB § 73 Verletzter 4).
  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Die §§ 331 ff. StGB schützen hingegen die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Sachgerechtigkeit und "Nicht-Käuflichkeit" dienstlichen Handelns (BGH NJW 1981, 1457; NJW 2001, 2560; NJW 2002, 2801, 2803; NStZ-RR 2005, 266, 267).

    Unter dem Anbieten eines Vorteils im Sinne des § 333 Abs. 1 StGB ist eine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung zu verstehen, die auf den Abschluss einer Unrechtsvereinbarung gerichtet ist und zur Kenntnis des Amtsträgers gelangen muss (Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3; Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; NJW 1960, 2154, 2155; NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris - jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

    Das betreffende Angebot muss dem Amtsträger aber zumindest zur Kenntnis gelangen (vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3 Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; BGH NJW 1960, 2154, 2155; BGH NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris; jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

    Das betreffende Angebot muss dem Amtsträger aber zumindest zur Kenntnis gelangen (vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3 Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; BGH NJW 1960, 2154, 2155; BGH NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris; jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Dies gilt umso mehr, als dass die "Gewährung des Vorteils" - anders die Vornahme der Diensthandlung im Falle der Vorteilsannahme bzw. der Bestechlichkeit - als das die Tatbeendigung markierende Ereignis vom Tatbestand der §§ 333, 334 StGB erfasst und als eigenständige Tathandlungsalternative mit den anderen Alternativen (Anbieten und Versprechen eines Vorteils) regelmäßig zu tatbestandlicher Handlungseinheit verknüpft ist (BGH, Urteil vom 10. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, NStZ 1995, 92).
  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen

    Es bezweckt den Schutz des Vertrauens der Allgemeinheit in die Sachgerechtigkeit und Nichtkäuflichkeit des öffentlichen Dienstes sowie dessen Lauterkeit (vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 25; vom 15. Juni 2005 - 1 StR 491/04, NStZ-RR 2005, 266, 267).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Von einer tatbestandlichen Handlungseinheit hinsichtlich aller aus einer Unrechtsvereinbarung erlangten Vorteile ist nur auszugehen, wenn die Annahme auf eine Unrechtsvereinbarung zurückgeht, die den zu leistenden Vorteil genau festlegt, mag er auch in bestimmten Teilleistungen zu erbringen sein (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 302; 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 30, und vom 20. August 2003 - 2 StR 160/03, wistra 2004, 29).
  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung kommt nach der Aufgabe dieser Rechtsprechung durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2/93 u.a., BGHSt 40, 138) auch für die Bestechungsdelikte nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, juris Rn. 19; Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 281/14, NStZ 2015, 451, 453; Beschlüsse vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13, juris Rn. 40; vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10, wistra 2011, 308 Rn. 4; Urteile vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 8 Rn. 6; vom 11. Februar 2009 - 2 StR 339/08, NStZ 2009, 445, 446; vom 14. November 2003 - 2 StR 164/03, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafdrohung 2; vom 20. August 2003 - 2 StR 160/03, wistra 2004, 29; vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 30; vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 269; Beschluss vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 II, BGHR StGB § 1 Bestechung 1; Urteile vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 302 f.; vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, BGHR StGB § 1 Bestechlichkeit 1; AnwK-StGB/Wollschläger, 3. Aufl., § 299 Rn. 35; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 299 Rn. 59; Matt/ Renzikowski/Sinner, StGB, 2. Aufl., § 299 Rn. 33; MüKoStGB/Krick, 3. Aufl., § 299 Rn. 132; SK-StGB/Rogall, 9. Aufl., § 299 Rn. 111; SSW-StGB/Rosenau, 5. Aufl., § 299 Rn. 47).

    Erhält der Bestochene hingegen die Zahlungen aus mehreren eigenständigen Unrechtsvereinbarungen durch jeweils eine einheitliche Geldzahlung, so führt dies zur Annahme von Tateinheit zwischen den dadurch abgegoltenen, einzelnen Taten der Bestechlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 29).

  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11

    Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL): Korruptionsvorwürfe müssen neu verhandelt

    Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn die in Betracht kommenden Delikte - wovon die Anklageschrift naheliegend ausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00 = BGHSt 47, 22, 26) - aus materiell-rechtlicher Sicht in Tateinheit zueinander verwirklicht worden sein könnten, so dass sich eine Aburteilung in getrennten Verfahren ohnehin verbieten würde (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2001 - 2 StR 513/00 = BGHSt 47, 68, 82).

    Damit aber hat es jedenfalls die Möglichkeit außer Betracht gelassen, dass die beiden Angeklagten durch die dem Angeklagten H. zur Last gelegten Untreuehandlungen "etwas", nämlich zumindest Teile der von diesem gezahlten Provisionen erlangt haben; nach der Anklageschrift sollen sie hierzu - in Tateinheit zu zwei ihrer Bestechungstaten stehend (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00 = BGHSt 47, 22, 26; s. auch BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05 = BGHR StGB § 299 Abs. 1 Konkurrenzen 1) - Beihilfe geleistet haben.

  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Dann liegt eine tatbestandliche Handlungseinheit vor, sofern nicht die Vorteilsgewährung "open-end"-Charakter trägt und der versprochene Vorteil von der künftigen Entwicklung abhängen soll (vgl. BGH StV 1995, 84, 85; BGHSt 47, 22, 30; Senatsurteil vom 20. August 2003 - 2 StR 160/03).

    Sollten hingegen Gegenleistungen, denen mehrere Unrechtsvereinbarungen zugrunde liegen, durch eine einzelne, zusammengefaßte Zahlung erfolgt sein (vgl. den unklaren Begriff der "Jahresendabrechnungen" auf Bl. 17 UA), käme demgegenüber Tateinheit in Betracht (vgl. BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 5; BGHSt 47, 22, 29).

  • LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09

    Verurteilung eines Arztes und einer Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit und

    Jedoch verbindet die Tatbegehung in Gestalt einer solchen Unrechtsvereinbarung nur dann die späteren einzelnen Zahlungen zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit, wenn bereits die Vereinbarung selbst den zu leistenden Vorteil genau festlegt, mag er auch später in bestimmten Teilleistungen zu erbringen sein (vgl. BGH, wistra 2009, 347 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 26; BGHSt 47, 22, 30 jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06

    Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung;

  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09

    Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen

  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 99/07

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch

  • VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18

    Aberkennung des Ruhegehalts

  • BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08

    Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

  • BGH, 11.02.2009 - 2 StR 339/08

    Konkurrenzen bei Untreue (Verhältnis zum Betrug) und Bestechlichkeit im

  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

  • BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03

    Frankfurter Kabelkartell

  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03

    Bestechung (Konkretisierung der pflichtwidrigen Diensthandlung); Vorteilsnahme;

  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10

    Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel

  • BGH, 20.08.2003 - 2 StR 160/03

    Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung; Tateinheit; Tatmehrheit; Klammerwirkung

  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02

    Bestechlichkeit (Vorteil; Orientierung am Rechtsgut; Vorteilsbewusstsein;

  • BGH, 31.03.2011 - 4 StR 657/10

    Handlungseinheit (Konkurrenzen) bei der Bestechlichkeit und Bestechung

  • LG Hildesheim, 06.08.2009 - 25 KLs 4222 Js 21594/08

    Strafzumessung: Erschütterung der Indizwirkung von Regelbeispielen bei besonders

  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

  • BGH, 11.01.2012 - 1 StR 386/11

    Konkurrenzen bei Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (natürliche

  • BGH, 13.05.2020 - 5 StR 680/19

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines besonders schweren Falles der Bestechlichkeit

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2014 - 5 ME 52/14

    Vorteilsannahme nach der Beendigung eines Beamtenverhältnisses

  • LG Bonn, 05.08.2003 - 15 O 75/03

    Schmiergelder, "Provisionen" und sonstige Sondervorteile als aus der

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

  • BGH, 09.06.2010 - 2 StR 554/09

    Bestechlichkeit: Tateinheit bei mehreren Vorteilsannahmen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 1 A 136/07

    Pflicht eines Beamten zur Herausgabe der in Bezug auf sein Amt angenommenen

  • LG Kiel, 10.09.2010 - 3 KLs 11/09

    Amtsträgereigenschaft von leitenden Angestellten einer behördenähnlichen

  • BGH, 04.05.2023 - 6 StR 39/23

    Tateinheit (Tatbeiträge eines Teilnehmers im Vorfeld oder während des Laufs einer

  • KG, 22.02.2008 - 1 Ss 294/06

    Wirksamkeit der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung bei

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