Rechtsprechung
BGH, 22.03.2002 - 4 StR 485/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 22 Nr. 5 StPO; § 250 StPO; § 261 StPO; § 153 Abs. 2 Satz 4 StPO; Vor § 1 StPO; § 336 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO
Dienstliche Erklärung über Wahrnehmungen, eines erkennenden Richters aus einer früheren Hauptverhandlung; Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung); Anfechtbarkeit der Einstellung wegen Geringfügigkeit; Verbrechen (Entfallen des Vorwurfs und Einstellung nach § ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erkennender Richter - Dienstliche Erklärung - Wahrnehmung - Frühere Hauptverhandlung - Beurteilung der Schuld- und Straffrage - Beweiswürdigung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO §§ 250 261
Einführung von Wahrnehmungen eines Richters aus einer früheren Hauptverhandlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Strafprozessrecht, Verwertung dienstlicher Erklärung eines Richters zur Schuldfrage
Papierfundstellen
- BGHSt 47, 270
- NJW 2002, 2401
- NStZ 2002, 491
- StV 2002, 294
- JR 2003, 125
Wird zitiert von ... (17)
- OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Anfechtung von staatsanwaltlichen …
Mithin ist es verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden, dass eine gerichtliche Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO durch den Nebenkläger einer Anfechtung entzogen ist, zumal das Grundgesetz grundsätzlich keinen Anspruch auf Strafverfolgung eines Dritten durch den Staat kennt (BVerfG NJW 1995, 317; vgl. auch BGHSt 47, 270 - juris Rn. 6). - BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03
Beweisantrag (Prozessverschleppung; Verfolgung prozessfremder Ziele: Benennung …
Der Richter, der eine solche Erklärung abgibt, gerät damit noch nicht in die Zwangslage, seine eigenen Angaben im Vergleich mit anderen Zeugenaussagen einer Bewertung unterziehen zu müssen, so daß seine vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 22 Nr. 5 StPO angestrebte kritische Distanz erhalten bleibt (BGH StV 2002, 294, 296).Ein prozeßfremdes Ziel wird auch dann verfolgt, wenn ein erkennender Richter durch Benennung als Zeuge ausgeschaltet werden soll, obwohl in Wirklichkeit keine Sachaufklärung erstrebt wird (…vgl. hierzu u.a. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 4, 9; BGHSt 7, 330, 331; 44, 4 ff.; 45, 354, 362; BGH StV 2002, 294, 296; zur Problematik insgesamt auch Rissing-van Saan MDR 1993, 310).
Es ist unerheblich, ob er die Behauptung nicht bestätigen kann, weil er sich nicht mehr erinnert oder weil er das Gegenteil der Behauptung in Erinnerung hat (vgl. hierzu auch BGH StV 2002, 294, 296 und 2003, 315).
Das bringt das Gericht unter Bezugnahme auf BGH StV 2002, 294 ff. eindeutig zum Ausdruck.
Äußert sich ein erkennender Richter in einer dienstlichen Erklärung über Wahrnehmungen, die er in einer früheren Hauptverhandlung gemacht hat, darf der Inhalt der dienstlichen Erklärung nicht für die Beurteilung der Schuld- und Straffrage im Rahmen der Beweiswürdigung verwertet werden (vgl. BGH StV 2002, 294).
- OLG Oldenburg, 14.05.2020 - 1 Ws 140/20
Ausschluss eines Richters kraft Gesetzes nach § 22 Nr. 5 StPO; Vorbefassung in …
Denn auch nach der Ansicht, die grundsätzlich schriftliche Äußerungen als einen den Richterausschluss nach § 22 Nr. 5 StPO bewirkende Zeugenvernehmung gelten lassen will, fallen schon diejenigen dienstlichen Erklärungen nicht unter den gesetzlichen Richterausschluss nach § 22 Nr. 5 StPO, die sich lediglich zu prozessual erheblichen Vorgängen und Zuständen verhalten, etwa wenn sie der freibeweislichen Aufklärung der Frage dienen, ob ein Richter überhaupt als Zeuge zu den in sein Wissen gestellten Tatsachen in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.1998 - 3 StR 575/96, BGHSt 44, 4 = NJW 1998, 1234 ; Urteil vom 22.03.2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270 = NJW 2002, 2401 ).Zwar gilt auch in diesem Kontext, dass dienstliche Erklärungen, die sich allein zu der prozessualen Frage verhalten, ob der als Zeuge benannte Richter die in sein Wissen gestellten Beweisbehauptungen über Vorgänge aus einer früheren Hauptverhandlung bestätigen kann, nicht ohne weiteres die Voraussetzungen einer Zeugenaussage im Sinne des § 22 Nr. 5 StPO erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270 = NJW 2002, 2401 ).
Sollen jedoch außerhalb der laufenden Hauptverhandlung gewonnene Erkenntnisse, die - anders als in dem vom 3. Strafsenat beurteilten Sachverhalt (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1993 - 3 StR 89/93, BGHSt 39, 239 = NJW 1993, 2758) - nicht aus einer lediglich "aufgedrängten kurzen Information" bestehen (so BGH, Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ; Urteil vom 22.03.2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270 = NJW 2002, 2401 ), einer Würdigung unterzogen und für die Beurteilung der Straf- und Schuldfrage herangezogen werden, so darf dies nicht zum Inhalt einer dienstlichen Erklärung gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270 = NJW 2002, 2401 ).
Aussageinhalte der in einer früheren Hauptverhandlung vernommenen Prozessbeteiligten können demzufolge nicht als gerichtskundig behandelt werden, da es sich insoweit um Beweisergebnisse handelt, die auf komplexen, ausschließlich auf den Einzelfall bezogenen Wahrnehmungen des Richters beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ; Urteil vom 22.03.2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270 = NJW 2002, 2401 ).
Zwar ist der Beschwerde einzuräumen, dass - in Anlehnung an die Rechtsprechung des 4. und 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ; Urteil vom 22.03.2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270 = NJW 2002, 2401 ) - Mitteilungen dieser Richter etwa zu Aussageinhalten der im Vorprozess gegen FF vernommenen Prozessbeteiligten nicht zum Inhalt einer dienstlichen Erklärung gemacht und demzufolge nicht als gerichtskundig behandelt werden können, da es sich um Beweisergebnisse handelt, die auf komplexen, ausschließlich auf den Einzelfall bezogenen Wahrnehmungen der Richter beruhen.
- BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines …
Wäre die einfachrechtliche Beschwerde gegen die Versagung der Beiordnung einer weiteren Verteidigerin hingegen nicht statthaft (vgl. BVerfGE 45, 363 ; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2015 - StB 27/14 -, juris, Rn. 3 m.w.N.), wäre die Entscheidung gemäß § 336 Satz 2 StPO zwar im weiteren Fortgang des fachgerichtlichen Verfahrens auch der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen (vgl. BGHSt 27, 96; BGH, Urteil vom 22. März 2002 - 4 StR 485/01 -, juris, Rn. 9; a.A. BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98 -, juris, Rn. 23 (insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 45, 65)). - BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05
Recht auf ein faires Verfahren (Verfahrensabsprachen: ausgeschlossener Gegenstand …
Auf den Einzelfall bezogene richterliche Wahrnehmungen, die für die Überführung eines Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen grundsätzlich nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGHSt 45, 354, 359; 47, 270, 274).Da sich der Beweisantrag auf Vernehmung eines Verteidigers richtete, muss nicht entschieden werden, wie der Antrag zu behandeln wäre, wenn es um die (möglicherweise rechtsmissbräuchliche) Benennung erkennender Richter als Zeugen ginge (vgl. BGHSt 47, 270, 273; BGH NStZ 2003, 558, 559).
- BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11
Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer …
Diese sehen dienstliche Erklärungen des Richters über seine Erkenntnisse aus anderen Verfahren als Beweismittel nicht vor (BGH, Urteil vom 22. März 2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270, 274 mwN). - BGH, 07.02.2006 - 3 StR 263/05
Terroristische Vereinigung (Gründung; Unterstützung); Einstellung des Verfahrens …
Die rechtlichen Voraussetzungen der Anwendung des § 153 StGB sind gegeben, da das Vorliegen eines Verbrechens des Gründens einer terroristischen Vereinigung verneint werden muss und nur noch ein Vergehen des Unterstützens Gegenstand des weiteren Verfahrens nach einer eventuellen Zurückverweisung wäre (vgl. BGH NJW 2002, 2401, 2402). - BGH, 19.11.2009 - 4 StR 276/09
Abwesenheit des Angeklagten (absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO); …
Das Landgericht hat sich nicht darauf beschränkt, in den ärztlichen Berichten einen Anknüpfungspunkt für weiteres prozessuales Verhalten zu sehen (vgl. dazu BGHSt 47, 270, 273). - BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15
Inbegriffsrüge (Verwertung von nicht in der Hauptverhandlung gewonnenen und …
Auf den Einzelfall bezogene Wahrnehmungen über Tatsachen, die unmittelbar für Merkmale des äußeren und inneren Tatbestandes erheblich oder mittelbar für die Überführung des Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGHSt 45, 354, 358 f.; 47, 270, 274; BGH NStZ-RR 2007, 116, 117). - SG Karlsruhe, 10.06.2020 - S 13 SF 1259/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - Selbstablehnung und …
Zwar gilt es, sich die "Urteilsnichtigkeit" für schwerst fehlerhafte Gerichtsentscheidungen als letztes prozessuales Mittel zur Abwendung gravierender Beeinträchtigungen von "Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Gerechtigkeit« offen zu halten (JR 2003, 125, 131), den Beteiligten war aber im hier vorliegenden Fall von Vorneherein die Möglichkeit genommen, die eintretende formelle Rechtskraft der rechtwidrigen Entscheidung wegen deren Unanfechtbarkeit durch das entsprechende Rechtsmittel zu beseitigen (vgl. hierzu (BGH…, Beschluss vom 05. Dezember 2005 - II ZB 2/05 -, Rn. 12, juris). - VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10
Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung, …
- KG, 20.12.2013 - 3 Ws 510/13
Zur Anfechtung eines Einstellungsbeschlusses im Strafverfahren
- LG Aurich, 03.01.2013 - 12 Qs 175/12
Verpflichtung und Berechtigung eines Gerichts zur Nachholung einer unterbliebenen …
- BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22
Verwertung dienstlichen Wissens des Richters
- BGH, 05.06.2013 - 1 StR 146/13
Anforderungen an die revisionsgerichtliche Rüge hinsichtlich eines gerichtlichen …
- OLG Hamm, 17.01.2008 - 5 Ss 565/07
Hauptverhandlung; Inbegriff; Beweiserhebung; Schuldvorwurf
- LG Heidelberg, 12.05.2009 - 9 Ns 22 Js 2024/09