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   BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02   

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https://dejure.org/2003,1480
BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02 (https://dejure.org/2003,1480)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2003 - GSSt 1/02 (https://dejure.org/2003,1480)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - GSSt 1/02 (https://dejure.org/2003,1480)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 26 StGB; § 27 StGB; § 28 StGB; § 29 StGB; § 113 StGB; § 244 StGB; § 250 StGB; § 30 a BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Mittäterschaft (Zurechnung von Tatbeiträgen; eigenhändiges Delikt); Waffe; Täter; Beteiligter; Teilnehmer; Tatbestand; Formulierung: Wortlautargument; teleologische Reduktion; Mindeststrafe; BGHSt 43, 8; Leibwächterfall

  • lexetius.com

    BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht AT, Mittäterschaftliche Zurechnung der Bewaffnung beim Drogenhandel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 189
  • NJW 2003, 1541
  • NStZ 2003, 435
  • StV 2003, 282
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02
    Dies reiche aus, da bewaffnetes Handeltreiben bereits vorliege, wenn der qualifizierende Umstand bei einem von mehreren Einzelakten verwirklicht sei (BGH JR 1998, 254 f.; BGH NStZ 2000, 433 m. w. N.).

    In diesen Fällen ist die Annahme der Qualifikation über mittelbare Täterschaft gerechtfertigt (BGHSt 43, 8, 14 - "Leibwächterfall").

    Ob eine einschränkende Auslegung in Fällen geboten sein mag, in denen die den Qualifikationstatbestand des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG begründende besondere Gefährlichkeit des - allein- oder mittäterschaftlich begangenen - Handeltreibens mit nicht geringen Mengen nicht gegeben ist (vgl. dazu Lenckner NStZ 1998, 257, 258; Paul NStZ 1998, 222; Zaczyk JR 1998, 256; Paeffgen in FS 50 Jahre BGH, Festgabe der Wissenschaft, Bd. IV S. 725; Hecker NStZ 2000, 208 f.; Nestler StV 2002, 504 f.; Endriß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht 2. Aufl. Rdn. 501), braucht der Große Senat im Rahmen der ihm gestellten Frage nicht zu beantworten.

  • BGH, 07.05.2002 - 3 StR 369/01

    Gemeinschaftliche Tatbegehung beim bewaffneten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Hintermänner des Drogenhandels erfahrungsgemäß bemüht sind, aus Gründen der Vorsicht nicht selbst mit Gegenständen in Berührung zu kommen, die sie bei einem überraschenden polizeilichen Zugriff der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen (vgl. Weber NStZ 2002, 601, 602).

    Zudem steht bei den Strafvorschriften des Betäubungsmittelstrafrechts der Rechtsgüterschutz derart im Vordergrund, daß der Unwert einer eigenhändigen Verwirklichung des Delikts durch den Täter völlig zurücktritt (Weber NStZ 2002, 601, 602; vgl. auch ders., BtMG vor § 29 Rdn. 91).

    Zum anderen würde sich diese mit Blick auf Anwendungsprobleme bei einer einzelnen Begehungsform des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (Handeltreiben) vorgenommene Einschränkung ohne sachliche Rechtfertigung auch auf alle anderen Tatbestandsvarianten, nämlich Einfuhr, Ausfuhr oder Sichverschaffen, auswirken (vgl. Weber NStZ 2002, 601, 602).

  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 50/00

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02
    Dies gilt allgemein, aber auch für qualifikationsbegründende tatbezogene Merkmale (Cramer/Heine in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 25 Rdn. 85), somit auch für die Bewaffnung eines Mittäters bei § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, da es sich um ein tatbezogenes Unrechtsmerkmal handelt, das die Gefährlichkeit der Tat näher umschreibt (BGHR BtMG § 30 a Abs. 2 Mitsichführen 6 = NStZ 2000, 431, 432; Franke/Wienroeder, BtMG 2. Aufl. § 30 a Rdn. 21).

    Demgegenüber bewirkt die bei § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG gewählte einschränkende Formulierung ("der Täter"), daß in einem Fall, in dem ein Rauschgifthändler von einem bewaffneten Gehilfen begleitet wird, die Bewaffnung des Teilnehmers grundsätzlich weder bei diesem noch beim Haupttäter zur Anwendung des Qualifikationstatbestandes des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG führt (BGH NStZ 2000, 431 f.).

  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 369/01

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Mitsichführen einer Schusswaffe; bewaffneter

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02
    Auf die Anfrage des 3. Strafsenats vom 14. Dezember 2001 (NJW 2002, 1437) hat der 1. Strafsenat am 3. April 2002 beschlossen, daß er an seiner Rechtsansicht festhalte, und dies näher ausgeführt (NJW 2002, 600 [richtig: NStZ 2002, 600 - d. Red.] ).

    Durch Beschluß vom 7. Mai 2002 (StV 2002, 486) hat der 3. Strafsenat die Sache dem Großen Senat nach § 132 Abs. 2 und 4 GVG mit folgender Rechtsfrage vorgelegt:.

  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02
    Auch bei gleichem Wortlaut kann derselbe Begriff in verschiedenen Tatbeständen nach deren Zweck unterschiedlich ausgelegt werden (BGHSt 44, 62, 66).
  • BGH, 11.11.1976 - 3 StR 333/76

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht - Abänderung von Schuldsprüchen - Erfüllung

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02
    b) Allerdings hat die Rechtsprechung beim bewaffneten Landfriedensbruch nach § 125 a Satz 2 Nr. 2 StGB das eigenhändige Führen der Waffe für erforderlich gehalten und dies mit dem Wortlaut der Vorschrift ("wenn der Täter"), dem Vergleich mit der Formulierung "oder ein anderer Beteiligter" in anderen Vorschriften, der Entstehungsgeschichte und dem Charakter der Norm als Massendelikt begründet (BGHSt 27, 56; so auch Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 125 a Rdn. 3; v. Bubnoff in LK 11. Aufl. § 125 a Rdn. 11 f.; aA Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 125 a Rdn. 6; Rudolphi in SKStGB § 125 a Rdn. 5).
  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 236/95

    Urteil im "Flachslandenprozeß"

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02
    Die Rechtsprechung stellt bei der Annahme solcher Delikte darauf ab, ob das maßgebliche Unrecht weniger in der Gefährdung des Rechtsguts als in eigenem verwerflichen Tun liegt (BGHSt 6, 226, 227; 41, 242, 243).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 580/96

    Heroindeal mit Schußwaffe - § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02
    An dieser Entscheidung sieht sich der 3. Strafsenat jedoch durch die Rechtsprechung des 1. Strafsenats (BGHSt 42, 368; bestätigt u. a. durch BGH StV 1997, 638) gehindert.
  • BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53

    Mitwirkung bei Gewaltanwendung - Mittäter - Notzucht

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02
    Die Rechtsprechung stellt bei der Annahme solcher Delikte darauf ab, ob das maßgebliche Unrecht weniger in der Gefährdung des Rechtsguts als in eigenem verwerflichen Tun liegt (BGHSt 6, 226, 227; 41, 242, 243).
  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93

    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02
    Solche Merkmale, für die § 28 Abs. 2 StGB nicht anwendbar ist, können grundsätzlich arbeitsteilig mit der Folge verwirklicht werden, daß sich jeder Mittäter die vom gemeinsamen Tatplan umfaßten Tatbeiträge der anderen als Teil seines eigenen Tuns zurechnen lassen muß (st. Rspr., vgl. BGHSt 39, 236, 238 m. w. N.).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 19.03.2002 - 5 ARs 13/02
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 441/99

    Merkmal des "Mitsichführens" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 16.09.1997 - 1 StR 472/97

    Gebrauchsbereitschaft beim Mitführen einer Waffe - Fernmündliche Weisung an einen

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    bb) Die Annahme eines besonders schweren Falles nach § 125a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 StGB kommt ebenfalls nicht in Betracht: Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 11. November 1976 - 3 StR 333/76, BGHSt 27, 56) fest, dass die Regelbeispiele des § 125a Abs. 1 Satz 2 StGB nur eigenhändig verwirklicht werden können (so auch MüKo-StGB/Schäfer aaO, § 125a Rn. 14; SK-StGB/Stein/Rudolphi (Stand: Oktober 2013), § 125a Rn. 6g; NK-StGB-Ostendorf aaO, § 125a Rn. 8; LK/Krauß aaO, § 125a Rn. 2; aA S/S/Sternberg-Lieben aaO, § 125a Rn. 6; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 194 f.).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Allerdings reicht es für ein Mitsichführen des Haupttäters aus, wenn dieser auf die Waffe jederzeit selbst zugreifen oder über ihren Einsatz im Wege eines Befehls verfügen kann (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 194; vom 21. März 2017 - 1 StR 19/17, NStZ-RR 2017, 346, 347; Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 14).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 37/20

    Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Rechtsgut; Schutz des Staates und der

    Die Rechtsprechung stellt für die Annahme solcher Delikte entscheidend darauf ab, dass das maßgebliche Unrecht weniger in der Gefährdung eines Rechtsguts als in eigenem verwerflichen Tun liegt (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 193).
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 303/19

    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Anwendungsbereich der

    Tatbestandlich erfasst werden vielmehr das Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeigneten und bestimmten Gegenstandes auch bei Teilakten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, die dem eigentlichen Güterumsatz vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1999 ? 3 StR 372/98, aaO; vom 4. Februar 2003 ? GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 195 f.; vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 12; Urteil vom 14. August 2018 ? 1 StR 149/18, StV 2019, 341, 342).

    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht tragend erwogen worden ist, Fälle, in denen nach Lage der Dinge schlechterdings keine Gefahr für das geschützte Rechtsgut besteht, im Wege einer teleologischen Reduktion der Vorschrift von der Strafbarkeit nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG auszunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2018 ? 1 StR 149/18, StV 2019, 341, 342 f.; Beschluss vom 13. April 1999 ? 1 ARs 3/99; vgl. auch Beschluss vom 3. April 2002 ? 1 ARs 14/02, NStZ 2002, 600; offengelassen in Beschluss vom 4. Februar 2003 ? GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 196 f.; vgl. Lenckner, NStZ 1998, 257; Hecker, NStZ 2000, 208, 209; Zaczyk, JR 1998, 256; Nestler, StV 2002, 504; Paeffgen in Festschrift 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, Bd. IV, S. 725; kritisch Altenhain, NStZ 2003, 435), folgt der Senat dem nicht.

    Die Qualifikationsnorm des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, die den Schutz der Allgemeinheit vor bewaffneten Tätern bezweckt, soll der besonderen Gefährlichkeit Rechnung tragen, die darin besteht, dass Täter ihre Interessen beim unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln rücksichtslos durchsetzen und dabei die Schusswaffe oder die sonstigen von der Vorschrift erfassten gefährlichen Gegenstände einsetzen (vgl. Entwurf zum Verbrechensbekämpfungsgesetz BTDrucks. 12/6853, S. 41; BGH, Urteil vom 10. April 1996 ? 3 StR 5/96, BGHSt 42, 123, 126; Beschlüsse vom 4. Februar 2003 ? GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 193; vom 5. April 2016 ? 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13).

    bb) Für eine einschränkende Auslegung des Tatbestands im Wege einer teleologischen Reduktion ist nach Auffassung des Senats schon deshalb kein Raum, weil sich für die Beurteilung der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gefahr für das geschützte Rechtsgut nach Lage der Dinge gänzlich ausgeschlossen erscheint, vor dem Hintergrund des weiten Verständnisses des Handelsbegriffes im Betäubungsmittelstrafrecht und des Schutzzwecks des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG keine sachgerechten, abstrakt formulierbaren Kriterien finden lassen (vgl. Altenhain, NStZ 2003, 435).

    Eine abstrakt mögliche Gefahrensituation für andere wird aber im Einzelfall kaum jemals zweifelsfrei auszuschließen sein (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 ? 2 StR 556/96, aaO; vgl. Altenhain, NStZ 2003, 435, 438).

    Denn solchen Sachverhaltsgestaltungen kann durch die Annahme eines minder schweren Falles nach § 30a Abs. 3 BtMG, der eine die Mindeststrafe für minder schwere Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 2 BtMG lediglich um drei Monate übersteigende Strafrahmenuntergrenze vorsieht, hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 ? GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 197).

  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 19/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen der Waffe durch

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegen die Voraussetzungen der Qualifikation aus § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG grundsätzlich nicht vor, wenn lediglich eine als Gehilfe am Grunddelikt strafbar beteiligte Person während des Tatzeitraums eine Schusswaffe oder einen sonstigen Gegenstand mit sich führt, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 194 und vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13, StV 2014, 617, 618; siehe auch BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 30a Rn. 106).

    Ausreichend ist allerdings das Mitsichführen eines von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfassten Gegenstandes durch einen Mittäter des betäubungsmittelrechtlichen Grunddelikts, wenn sich der gemeinsame Tatentschluss auf den Qualifikationstatbestand bezieht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 192 ff. und vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13, StV 2014, 617, 618; Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 22/16, NStZ-RR 2016, 375, 376 f.).

    c) Die Voraussetzungen, unter denen der Bundesgerichtshof ausnahmsweise das Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonst verletzungsgeeigneten und -bestimmten Gegenstands durch einen Gehilfen für die Verwirklichung des bewaffneten Handeltreibens seitens des Täters hat ausreichen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 14; Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 194), liegen nach den Feststellungen ebenfalls nicht vor.

    Das hat mit der häufig als "Leibwächterfall' (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 194) bezeichneten Ausnahmekonstellation der Zurechnung von Gehilfenverhalten zum Täter des Betäubungsmitteldelikts nichts zu tun.

  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 143/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit der

    Da im Rahmen der hierfür geforderten Gesamtwürdigung auch der minderen Gefährlichkeit der Waffe oder des sonstigen Gegenstandes Rechnung getragen werden kann (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 197), folgt aus der Annahme eines minder schweren Falles nach § 30a Abs. 3 BtMG nicht ohne Weiteres, dass damit auch die Voraussetzungen für einen minder schweren Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG vorliegen.
  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 369/01

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Abgabe an Minderjährige; Überlassen;

    Mit Beschluß vom 4. Februar 2003 (GSSt 1/02) hat der Große Senat entschieden, daß die vom gemeinsamen Tatplan umfaßte Bewaffnung eines Mittäters den übrigen Tätern nach allgemeinen Grundsätzen (§ 25 Abs. 2 StGB) zugerechnet werden kann.
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 22/16

    Bandenmäßiges und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Dass der Angeklagte J. S. selbst unmittelbaren Zugriff auf das Elektroimpulsgerät hatte, ist zur Erfüllung des Qualifikationstatbestands des § 30a Abs. 2 BtMG nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 192).
  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von

    Sollte H. die Angeklagten E. und Eh. über seine wahren Absichten getäuscht haben, wäre ihm das Verwenden des auf seine Aufforderung hin aus der Küche geholten Messers durch E. über die Regeln der mittelbaren Täterschaft zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 194; BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81; BGHSt 30, 363, 365).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Denn die Feststellungen ergeben nicht, dass dieser Angeklagte an der Beschaffung und Anbringung der Schusswaffe als Mittäter (vgl. BGHSt - GS - 48, 189) oder als Gehilfe beteiligt war.
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim

  • LG München I, 11.08.2009 - 1 Ks 115 Js 10394/07

    Josef Scheungraber

  • BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17

    Eröffnungsbeschluss (Zuständigkeit der Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb

  • BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewaffnung eines Teilnehmers

  • BGH, 06.12.2022 - 4 StR 284/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Waffe: Bestimmung durch den

  • BGH, 19.04.2023 - 6 StR 497/22

    Verletzung der Kognitionspflicht; Schwerer Raub; Besonders schwerer Raub;

  • BGH, 01.06.2005 - 2 StR 144/05

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
  • LG Essen, 09.04.2021 - 27 KLs 45/20

    Handeltreiben Betäubungsmittel räuberische Erpressung

  • LG Duisburg, 16.01.2017 - 36 KLs 26/16
  • AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13

    Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

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