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   BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03   

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https://dejure.org/2004,541
BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03 (https://dejure.org/2004,541)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2004 - 3 StR 344/03 (https://dejure.org/2004,541)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03 (https://dejure.org/2004,541)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 53 StGB; § 263 Abs. 5 StGB
    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; gewerbsmäßiges Handeln (Tateinheit); Bande

  • lexetius.com

    StGB § 52 Abs. 1, § 263 Abs. 5

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug - Organisatorische Einbindung in ein betrügerisches Geschäftsunternehmen - Konkurrenzrechtliche Einordnung der Einzelaktivitäten der Angeklagten - Vorliegen gleichartiger Tateinheit

  • Judicialis

    StGB § 52 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 263 Abs. 5
    Gewerbsmäßigkeit bei nur einer Tat; Konkurrenzen bei einer Betrugsserie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug bei Zusammenfassung mehrerer Betrugsdelikte zu einer rechtlichen Handlungseinheit

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 177
  • NJW 2004, 2840
  • NStZ-RR 2006, 106
  • StV 2004, 532
 
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Wird zitiert von ... (147)

  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    b) Betreffend den Angeklagten Z. hat das Landgericht übersehen, dass dieser in keinem Fall Quartalsabrechnungen bei der KVH selbst eingereicht hat, sodass insoweit ein sogenanntes uneigentliches Organisationsdelikt und mithin nur eine Betrugstat vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu

    Die Voraussetzungen für die Annahme eines uneigentlichen Organisationsdelikts (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270, 296 ff.; vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218, 236 ff.) lagen nicht vor.
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    Leistet der Täter zu einzelnen Taten selbst nicht unmittelbar einen individuellen Tatbeitrag, sondern erschöpft sich seine Mitwirkung daran im Aufbau und in der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten ?Geschäftsbetriebs?, sind diese Taten als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03 Rn. 21, BGHSt 49, 177, 183 f. und vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 477/17 Rn. 24; Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 5; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17 Rn. 22; vom 29. November 2017 - 5 StR 335/17 Rn. 7 und vom 3. März 2016 - 4 StR 134/15 Rn. 12).
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