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   BGH, 10.12.1953 - 3 StR 620/53   

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https://dejure.org/1953,286
BGH, 10.12.1953 - 3 StR 620/53 (https://dejure.org/1953,286)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1953 - 3 StR 620/53 (https://dejure.org/1953,286)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1953 - 3 StR 620/53 (https://dejure.org/1953,286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 267
  • NJW 1954, 519
  • JR 1954, 188
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.1951 - 4 StR 28/51
    Auszug aus BGH, 10.12.1953 - 3 StR 620/53
    Sie ist nur zulässig, wenn von dem zurechnungsunfähigen Täter eine bestimmte ernstliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht und die dagegen erforderliche Abhilfe auf andere Weise als durch die Unterbringung nicht erreicht werden kann (BGH NJW 1951, 724 Nr. 23).
  • BGH, 02.10.1952 - 4 StR 184/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1953 - 3 StR 620/53
    Diese Beschränkung ist wirksam (vgl. Urt des BGH vom 2. Oktober 1952 - 4 StR 184/52; RGSt 69, 12).
  • BGH, 02.03.1951 - 1 StR 44/50
    Auszug aus BGH, 10.12.1953 - 3 StR 620/53
    Der gegenteiligen vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (NJW 1951, 450 Nr. 23) vertretenen Auffassung, die Revision ergreife den ganzen Schuldspruch, die Aufhebung der Anordnung der Unterbringung erstrecke sich daher notwendig auf das Urteil in seinem gesamten Umfang, kann nicht beigetreten werden.
  • RG, 05.09.1939 - 1 D 714/39

    1. Der Satz, daß nach dem § 42 e StGB. die öffentliche Sicherheit die

    Auszug aus BGH, 10.12.1953 - 3 StR 620/53
    Damit ist nur die Möglichkeit bejaht, der Angeklagte werde künftig durch mit Strafe bedrohte Handlungen die Allgemeinheit gefährden, Voraussetzung der angeordneten Sicherungsmassregel ist jedoch zunächst, dass mit der Begehung nicht unerheblicher, mit Strafe bedrohter Handlungen durch den Angeklagten mit bestimmter Wahrscheinlichkeit gerechnet werden muss (RGSt 73, 303 [306]).
  • RG, 20.11.1934 - 1 D 1222/34

    1. Wann erfordert die öffentliche Sicherheit nach dem § 42 b StGB. die

    Auszug aus BGH, 10.12.1953 - 3 StR 620/53
    Diese Beschränkung ist wirksam (vgl. Urt des BGH vom 2. Oktober 1952 - 4 StR 184/52; RGSt 69, 12).
  • RG, 14.06.1937 - 2 D 234/37

    1. Kann die Revision auf die Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt

    Auszug aus BGH, 10.12.1953 - 3 StR 620/53
    In jener Zeit hatte es seinen guten Sinn, wegen, der sachlichrechtlichen Abhängigkeit der beiden zur Schuldfrage und zur Unterbringung gefällten Entscheidungen auch verfahrensrechtlich von deren Untrennbarkeit auszugehen (so RGSt 71, 265).
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Da nach § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO nunmehr eine Bestrafung des Angeklagten möglich ist, wenn sich seine Schuldfähigkeit herausstellen sollte, lässt sich die Wirksamkeit einer isolierten Anfechtung der Maßregelanordnung nicht mehr mit der Erwägung rechtfertigen, dass aufgrund des Verbots der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) unabhängig von der Bewertung der Schuldfrage in jedem Fall wieder auf Freispruch erkannt werden müsste (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1953 - 3 StR 620/53, BGHSt 5, 267, 268).
  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auch sie ist jedoch - mit BGHSt 5, 267, 268 [BGH 10.12.1953 - 3 StR 620/53] (ebenso Eb. Schmidt Lehrkommentar Vorbem. 20 und KM 4. Aufl. Vorbem. 3 b je vor § 296 StPO; Meyer MDR 1955, 309 [BGH 18.01.1955 - 5 StR 499/54]; Bech NJW 1959, 1840) - zu verneinen.
  • OLG Frankfurt, 11.05.2010 - 3 Ws 412/10

    Anfechtung des Freispruchs wegen Schuldunfähigkeit durch Angeklagten

    Dies gilt selbst dann, wenn der Freispruch wegen Schuldunfähigkeit erfolgt (BGHSt 5, 267, 268; 16, 374; BGH, NStZ-RR 1999, 137; BGH, Beschl. v. 23.02.2000 - 3 StR 595/99 bei Nack, insoweit nicht abgedr.
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