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   BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53   

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BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53 (https://dejure.org/1954,60)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1954 - 1 StR 230/53 (https://dejure.org/1954,60)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1954 - 1 StR 230/53 (https://dejure.org/1954,60)
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Aussagenotstand

§§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders abwendbar'

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 371
  • NJW 1954, 1126
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (14)

  • RG, 26.04.1932 - I 1341/31

    erzwungener Meineid I - § 34 StGB, Nötigungsnotstand, übergesetzlicher

    Auszug aus BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53
    Die am 5. April 1951 begangene Eidesverletzung könnte zwar als fahrlässiger Falscheid nach § 163 StGB strafbar sein, wenn die Angeklagte die in Wahrheit nicht erfüllten Voraussetzungen des Nötigungsnotstandes aus Fahrlässigkeit für vorliegend gehalten hat (RGSt 66, 222, 227); jeoch reichen die bisherigen Ausführungen des Landgerichts zu der Annahme einer Fahrlässigkeit schon deshalb nicht hin, weil das Landgericht die "Erkennbarkeit" der Sachlage für die Angeklagte aus Umständen gefolgert hat, die wohl bei den späteren uneidlichen Vernehmungen, nicht aber bei der eidlichen Aussage vom 5. April 1951 zutrafen.

    Daß die Angeklagte die Gefahr nicht durch Verweigerung des Zeugnisses abwenden konnte (vgl. RGSt 66, 222, 226 f), hat die Strafkammer richtig erkannt; denn F hatte von ihr nicht die Unterlassung belastender Aussagen, sondern eine bestimmte ihn begünstigende Falschaussage gefordert.

  • RG, 11.01.1932 - III 911/31

    Gelten die zu § 54 StGB. entwickelten Grundsätze über Notstand gegenüber einer

    Auszug aus BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53
    Diese Auffassung tritt besonders in einigen Entscheidungen des Reichsgerichts über die Notstandslage beim Meineid RGSt 66, 98, 222, 397 hervor, obwohl wenigstens in dem ersten dieser Fälle auch unmittelbar ein Leibesschaden für den Täter bevorstand (vgl. ferner RGSt 36, 334; RG JW 1932 S. 3068; 1934 S 422; HRR 1939, 1553).

    Handelt es sich um eine gegenwärtige Dauergefahr, so braucht sich die Abwehr nicht darauf zu beschränken, den sofortigen Eintrit des Schadens zu hindern, die Gefahr also hinauszuschieben; die einheitliche Dauergefahr ist nicht in einen gegenwärtigen und ein zukünftigen Teil zu zerlegen (RGSt 66, 98).

  • BGH, 15.10.1953 - 3 StR 323/53
    Auszug aus BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53
    Insofern unterscheidet sich der gegenwärtige Fall von den in BGHSt 4, 244 und 5, 44 behandelten; es braucht daher auch nicht dazu Stellung genommen zu werden, ob diesen Entscheidungen in jeder Hinsicht beizutreten ist (vgl. BGHSt 4, 172).
  • BGH, 10.03.1953 - 1 StR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53
    Insofern unterscheidet sich der gegenwärtige Fall von den in BGHSt 4, 244 und 5, 44 behandelten; es braucht daher auch nicht dazu Stellung genommen zu werden, ob diesen Entscheidungen in jeder Hinsicht beizutreten ist (vgl. BGHSt 4, 172).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53
    Ob die beiden Eidesverletzungen einerseits und die beiden uneidlichen Falschaussagen andererseits je eine fortgesetzte Straftat bilden, hängt davon ab, ob ein hinreichend bestimmter Gesamtvorsatz (BGHSt 1, 313, 315) und eine enge zeitliche Folge der Handlungen (RGSt 75, 207, 209) bestand; beide Voraussetzungen namentlich die zweite, gehen aus den bisherigen Darlegungen des Landgerichts nicht hinreichend hervor.
  • RG, 23.01.1925 - I 959/24

    Zum Begriff des Notstands (§ 54 StGB.) bei einer Gefahr, die in einem Zustand von

    Auszug aus BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53
    Das ist dann der Fall, wenn die Dauergefahr so dringend ist, daß sie jederzeit, also auch alsbald, in einen Schaden umschlagen kann, mag auch die Möglichkeit offen bleiben, daß der Eintritt des Schadens noch eine Zeitlang auf sich warten läßt, wie es etwa bei der Gefahr des Einsturzes eines baufälligen Hauses zutreffen kann (RGSt 59, 69; siehe ferner RGSt 60, 318; RG HRR 1936, 708; OHGSt 1, 369).
  • BGH, 25.10.1951 - 4 StR 123/50
    Auszug aus BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53
    Was das Verhältnis der einzelnen strafbaren Handlungen der Angeklagten zu einander anlangt, so ist mit dem Landgericht daran festzuhalten, daß vorsätzliche uneidliche Falschaussagen und Meineid nicht miteinander in Fortsetzungszusammenhang stehen können (BGHSt 1, 380; 2, 233).
  • RG, 03.07.1903 - 937/03

    1. Voraussetzungen eines Notstandes bei Abtreibung der Leibesfrucht. Genügt die

    Auszug aus BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53
    Diese Auffassung tritt besonders in einigen Entscheidungen des Reichsgerichts über die Notstandslage beim Meineid RGSt 66, 98, 222, 397 hervor, obwohl wenigstens in dem ersten dieser Fälle auch unmittelbar ein Leibesschaden für den Täter bevorstand (vgl. ferner RGSt 36, 334; RG JW 1932 S. 3068; 1934 S 422; HRR 1939, 1553).
  • RG, 12.07.1926 - II 430/26

    1. Vermag außer den Wirkungen von Naturkräften und Naturereignissen auch

    Auszug aus BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53
    Das ist dann der Fall, wenn die Dauergefahr so dringend ist, daß sie jederzeit, also auch alsbald, in einen Schaden umschlagen kann, mag auch die Möglichkeit offen bleiben, daß der Eintritt des Schadens noch eine Zeitlang auf sich warten läßt, wie es etwa bei der Gefahr des Einsturzes eines baufälligen Hauses zutreffen kann (RGSt 59, 69; siehe ferner RGSt 60, 318; RG HRR 1936, 708; OHGSt 1, 369).
  • BGH, 01.04.1952 - 2 StR 59/52

    Voraussetzungen für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs -

    Auszug aus BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53
    Was das Verhältnis der einzelnen strafbaren Handlungen der Angeklagten zu einander anlangt, so ist mit dem Landgericht daran festzuhalten, daß vorsätzliche uneidliche Falschaussagen und Meineid nicht miteinander in Fortsetzungszusammenhang stehen können (BGHSt 1, 380; 2, 233).
  • BGH, 07.05.1953 - 3 StR 46/53

    Gesetzeseinheit zwischen einem Meineid und einer vorsätzlich falschen Aussage -

  • RG, 02.06.1930 - III 243/30

    1. Zur Anwendung des § 158 StGB. 2. Kann die vor dem Schöffengericht durch Eid

  • RG, 26.05.1933 - I 1067/21

    Welche Grenzen ergeben sich aus den Vorschriften der §§ 331, 358 Abs. 2 StPO. für

  • RG, 05.05.1941 - 2 D 97/41

    Zur Frage des Gesamtvorsatzes beim fortgesetzten Vergehen der Erregung

  • BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02

    Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben

    Bei einer Dauergefahr ist eine solche Verdichtung der Gefahr dann anzunehmen, wenn der Schaden jederzeit eintreten kann, auch wenn die Möglichkeit offen bleibt, daß der Schadenseintritt noch einige Zeit auf sich warten läßt (BGH NJW 1979, 2053, 2054; vgl. auch BGHSt 5, 371, 373).

    Denn auch bei Bestehen einer Dauergefahr muß die Abwehr nicht darauf beschränkt werden, die Gefahr nur hinauszuschieben (BGHSt 5, 371, 375; BGH NJW 1979, 2053, 2054).

  • BGH, 15.05.1979 - 1 StR 74/79

    Schlafzimmereindringling - §§ 34, 35 StGB, Dauergefahr

    Sie begründet einen entschuldigenden Notstand, wenn sie so dringend ist, daß sie jederzeit, also auch alsbald, in einen Schaden umschlagen kann, mag auch die Möglichkeit offenbleiben, daß der Eintritt des Schadens noch eine Zeitlang auf sich warten läßt (BGHSt 5, 371, 373).
  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 165/88

    Banküberfall: Sicherheitsverglasung - § 255 StGB, Kausalität, unwesentliche

    Eine Gefahr ist "gegenwärtig", wenn bei natürlicher Weiterentwicklung der Dinge der Eintritt eines Schadens sicher oder doch höchstwahrscheinlich ist, falls nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden (BGH, Urt. vom 10. Februar 1982 - 3 StR 398/81 - bei Holtz MDR 1982, 447 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]/448) oder wenn, anders ausgedrückt, der ungewöhnliche Zustand nach menschlicher Erfahrung und natürlicher Weiterentwicklung der gegebenen Sachlage jederzeit in einen Schaden umschlagen kann (BGHSt 5, 371, 373 [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]; ebenso Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 34 Rdn. 4 sowie Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 34 Rdn. 17).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Nach ständiger Rechtsprechung ist Fortsetzungszusammenhang bei Fahrlässigkeitstaten ausgeschlossen (vgl. BGHSt 5, 371, 376).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Zur äußeren Tatseite verlangt sie - außer Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts und gleichartiger Tatbegehung (vgl. BGHSt 8, 34, 35 [BGH 30.06.1955 - 3 StR 133/55]; 15, 268, 273; 30, 207, 210, 212) - einen engen räumlichen und auch zeitlichen Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilstücken des Gesamtgeschehens, von denen ein jedes den Tatbestand erfüllt (vgl. OGHSt 1, 253, 255; 2, 352, 357f.; BGHSt 5, 371, 376; 26, 4, 7; BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 3).
  • BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81

    Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der

    Nach der Rechtsprechung reicht es auch aus, daß eine Gefahr als Dauergefahr über einen längeren Zeitraum gegenwärtig ist, sei es, daß sie jederzeit - zu einem Ungewissen Zeitpunkt, alsbald oder auch später - in einen Schaden umschlagen kann, oder sei es, daß der zu besorgende Schaden zwar nicht unmittelbar bevorsteht, aber doch nur durch sofortiges, gegenwärtiges Handeln abgewendet werden kann (BGHSt 5, 371, 373; BGH NJW 1951, 769 f; MDR 1957, 691; NJW 1979, 2053, 2054; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 34 Rdn 17).
  • BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86

    Pflichtwidriges Dienen beider Parteien durch Rechtsanwalt - Vertreten derselben

    Auch diese Vorschrift kann den Wechsel des Rechtsbeistandes auf die Gegenseite jedenfalls hier nicht rechtfertigen, weil die den Gebrüdern Kitzsteiner drohenden Beeinträchtigungen das durch § 356 StGB geschützte Rechtsgut des Vertrauens in die Zuverlässigkeit der Anwaltschaft (BGHSt 15, 332, 336) [BGH 24.06.1960 - 2 StR 621/59] nicht wesentlich überwogen und die Feststellungen nicht ergeben, daß die drohende Gefahr nicht anders als durch Vertretung der Gebrüder K. gerade durch den Angeklagten abwendbar (vgl. BGHSt 5, 371, 375 [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]; 18, 311) [BGH 22.03.1963 - 2 StR 175/62]gewesen wäre.
  • KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

    Es ist mit Recht anerkannt, dass auch eine Dauergefahr gegenwärtig ist, weil sie jederzeit, also auch alsbald in einen Schaden umschlagen kann, mag sich auch nicht feststellen lassen, dass der Schadenseintritt unmittelbar bevorsteht, sondern die Möglichkeit offen bleibt, dass er noch eine, unter Umständen auch längere Zeit auf sich warten lässt (BGHSt 5, 371/373 zu §§ 52, 54 StGB der damaligen Fassung; BGH LM Nr. 3 und OLG Hamm NJW 1972, 1374/1375, je zu § 904 BGB; Staudinger/Sailer, BGB, 13. Aufl., § 904 Rdn. 14 ff./18).
  • BGH, 01.06.1965 - 1 StR 145/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Daß sich die Angeklagte in einer in diesem Sinne gegenwärtigen Leibesgefahr befand, läßt sich nicht einmal für den Zustand dauernder Bedrängnis leugnen, in den das unnatürliche - von vornherein, wie sie erkannte, auch in Zukunft zu gewärtigende - Verlangen ihres Hannes sie versetzte (RGSt 60, 318, 319; BGHSt 5, 371, 373) [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]; erst recht nicht für den Augenblick, in den der Mann, wie die Jugendkammer unterstellt, das Verlangen unter gleichen Begleitumständen tatsächlich wiederholte.

    Ungeprüft ist ferner geblieben, ob polizeiliche Hilfe, wenn sie gewährt worden wäre, nachhaltige Wirkung gehabt und die Beschwerdeführerin endgültig aus ihrer Zwangslage befreit hätte (RGSt 66, 98, 102; 66, 222, 225; BGHSt 5, 371, 375) [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53].

    Gleiches hat die Rechtsprechung bei fahrlässig verschuldeten Irrtum bisher für den Fall angenommen, daß allein das vorsätzliche Kandeln strafbar ist (RGSt 66, 222, 227 f; BGHSt 5, 371, 374 f [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]; 18, 311, 312 [BGH 29.03.1963 - 4 StR 500/62]; wohl auch BGH Urt. vom 15. Juni 1962 - 2 StR 531/61 -).

  • OLG Stuttgart, 19.12.1977 - 3 Ss (3) 606/77

    Verurteilung wegen Meineids; Tätigung einer Falschaussage zugunsten eines

    Eine solche mehrfache Berücksichtigung von § 157 StGB ist grundsätzlich zulässig und insbesondere für das Ausmaß der Strafmilderung von Bedeutung (vgl. BGHSt 5, 371/7, BGH GA 1967, 52 sowie unten 4).

    Bei der neuen Strafzumessung ist zu berücksichtigen, daß die etwaige zweifache Verwirklichung von § 157 StGB wegen fremdbegünstigenden (oben 1) und eigenbegünstigenden Aussagenotstands (oben 2) zwar zu keiner doppelten Herabsetzung des Strafrahmens nach § 49 Abs. 2 StGB führen, wohl aber innerhalb des nach § 49 Abs. 2 StGB herabgesetzten Strafrahmens das zweifache Vorliegen von § 157 StGB strafmildernd berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 5, 371/7, BGH GA 1967, 52, Dreher § 157 Rn. 5).

  • BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93

    Bierflasche mit Salzsäure - § 255 StGB, Dauergefahr, § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF

  • BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62

    Prüfung der Fähigkeit des Zeugen zum Begreifen des Wesens eines Eids durch den

  • BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56

    Stutthof-Prozesse

  • BGH, 27.11.1969 - 3 StR 206/69

    Darlegung der inneren Tatseite des § 138 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) -

  • BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56

    Erhängung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

  • AG Schmallenberg, 01.07.2020 - 5 Ds 105/19
  • BGH, 29.03.1966 - 1 StR 9/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineids - Anforderungen an die

  • BGH, 16.09.1986 - 5 StR 51/86

    Absperrung eines Lagergeländes als Gehilfenbeitrag

  • LG Düsseldorf, 15.10.1971 - 8 Ks 4/70

    Tötung von mindestens 71 Häftlingen im Rahmen der Aktion 'Vernichtung durch

  • BGH, 08.10.1963 - 5 StR 344/63

    Deportation der jüdischen Bevölkerung von Krakau, Miechow, Przemysl, Rzeszow und

  • BGH, 17.01.1979 - 2 StR 457/78

    Vorliegen einer Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben bei

  • BGH, 23.09.1969 - 1 StR 173/69

    Zubilligung der Milderungsgründe des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) - Zufügung

  • BGH, 25.10.1979 - 4 StR 505/79

    Auslegung eines Erpressungsschreibens - Dauergefahr als gegenwärtige Gefahr -

  • BGH, 25.11.1975 - 1 StR 637/75

    Anzeigepflicht von Straftaten aus § 138 Strafgesetzbuch (StGB) - Tatbeteiligung

  • BGH, 08.12.1964 - 1 StR 476/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.10.1954 - 3 StR 161/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.12.1974 - 5 StR 547/74

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes sowie wegen versuchter fortgesetzter

  • BGH, 03.05.1966 - 1 StR 113/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen persönlicher Begünstigung -

  • BGH, 20.07.1965 - 1 StR 212/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Untreue in Tateinheit

  • BGH, 08.11.1960 - 1 StR 451/60

    Nichtigkeit der den angemessenen Mietziens übersteigenden Mietzinsvereinbarung

  • BGH, 29.01.1960 - 2 StR 487/59

    Verurteilung wegen Beihilfe zur schweren Freiheitsberaubung - Anwendbarkeit

  • BGH, 05.11.1958 - 2 StR 384/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.05.1954 - 1 StR 646/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.08.1964 - 4 StR 263/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.09.1954 - 4 StR 259/54

    Rechtsmittel

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