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   BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06   

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https://dejure.org/2006,1427
BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06 (https://dejure.org/2006,1427)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2006 - 1 StR 493/06 (https://dejure.org/2006,1427)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06 (https://dejure.org/2006,1427)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d, Abs. 3 lit. c, Abs. 1 EMRK; § 168c StPO; § 55 StPO
    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung der Aussage eines Belastungszeugen, Unerreichbarkeit; faires Verfahren; Verteidigerbestellung und [versehentliche] Benachrichtigung; Einwirkung der EMRK auf deutsches Prozessrecht; ...

  • lexetius.com

    MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d; StPO § 168c

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens; Verletzung des Rechts auf konfrontative Befragung; Auswirkungen einer unterbliebenen konfrontativen Befragung eines Zeugen

  • Judicialis

    MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d; ; StPO § 168c

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 3 lit. d; StPO § 168c
    Recht auf konfrontative Befragung nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-kiel.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Recht des Angeklagten auf Befragung des Belastungszeugen

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 150
  • NJW 2007, 237
  • NStZ 2007, 166
  • StV 2007, 66
  • JR 2007, 300
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06
    Zum Recht auf konfrontative Befragung nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK (in Fortführung von BGHSt 46, 93).

    Entscheidend ist vielmehr, ob das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung fair war (st. Rspr.; vgl. EGMR, Urteile vom 19. Dezember 1990 - Nr. 26/1989/186/246 - Delta gegen Frankreich = ÖJZ 1991, 425, 426; vom 28. August 1992 - Nr. 39/1991/291/362 - Artner gegen Österreich = EuGRZ 1992, 476; vom 7. August 1996 - Nr. 48/1995/554/640 - Ferrantelli und Santangelo gegen Italien = ÖJZ 1997, 151, 152; vom 14. Dezember 1999 - Nr. 37019/97 - A.M. gegen Italien = StraFo 2000, 374, 375; vom 18. Oktober 2001 - Nr. 37225/97 - N.F.B. gegen Deutschland = NJW 2003, 2297; vom 20. Dezember 2001 - Nr. 33900/96 - P.S. gegen Deutschland = NJW 2003, 2893, 2894; vom 23. November 2005 - Nr. 73047/01 - Haas gegen Deutschland = JR 2006, 289, 291; BGHSt 46, 93, 94 ff. m. w. Nachw.; BGH NStZ 2004, 505, 506; 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321).

    Daher gilt für die tatrichterliche Beweiswürdigung: Ist die unterbliebene konfrontative Befragung eines Zeugen der Justiz zuzurechnen, kann eine Verurteilung auf dessen Angaben nur gestützt werden, wenn diese durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (BGHSt 46, 93, 106; BGH NStZ 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321; vgl. auch BGH NJW 2003, 3142, 3144; NStZ 2004, 505, 506 f.).

    Der Ausschluss des Angeklagten drängte im Übrigen auch dazu, die Wahrnehmung seines Fragerechts durch einen Verteidiger sicherzustellen (BGHSt 46, 93, 97 ff.).

    Die Strafkammer ist zwar - auf der Grundlage von BGHSt 46, 93, 103 ff. - im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass der Tatnachweis voraussetzt, dass die Angaben der Geschädigten durch gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden.

    Schon hierbei wäre allerdings zu bedenken gewesen, dass gerade den Merkmalen, dass die Angaben "detailreich" und "in einen vielschichtigen Kontext eingebunden" sind, infolge des Fehlens einer kontradiktorischen Erörterung ein geringeres Gewicht zukommt (Senat, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00 - Umdr. S. 27 f., in BGHSt 46, 93 nicht abgedruckt).

  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06
    Daher gilt für die tatrichterliche Beweiswürdigung: Ist die unterbliebene konfrontative Befragung eines Zeugen der Justiz zuzurechnen, kann eine Verurteilung auf dessen Angaben nur gestützt werden, wenn diese durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (BGHSt 46, 93, 106; BGH NStZ 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321; vgl. auch BGH NJW 2003, 3142, 3144; NStZ 2004, 505, 506 f.).

    Für den Rechtsverstoß macht es keinen Unterschied, ob die erforderliche Benachrichtigung absichtlich, versehentlich oder unter Verkennung der gesetzlichen Voraussetzungen unterblieben ist (BVerfG (Kammer) NJW 2006, 672, 673; BGH NJW 2003, 3142, 3143 m. w. Nachw.).

    Ein Verdächtiger wird zum Beschuldigten, wenn die Ermittlungsbehörden faktisch Maßnahmen ergreifen, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat vorzugehen (BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 3; BGH NJW 2003, 3142, 3143).

    Die Voraussetzungen für ein Absehen von der Benachrichtigung nach § 168c Abs. 5 Satz 2 StPO lagen in Anbetracht der nach §§ 168e, 58a StPO getrennt durchgeführten Vernehmung fern und wurden von der Strafkammer infolgedessen nicht geprüft (hierzu BGH NJW 2003, 3142, 3144), zumal dann wiederum die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich geworden wäre.

  • EGMR, 17.11.2005 - 73047/01

    Konfrontationsrecht (Verwertungsverbot hinsichtlich einer entscheidenden

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06
    Entscheidend ist vielmehr, ob das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung fair war (st. Rspr.; vgl. EGMR, Urteile vom 19. Dezember 1990 - Nr. 26/1989/186/246 - Delta gegen Frankreich = ÖJZ 1991, 425, 426; vom 28. August 1992 - Nr. 39/1991/291/362 - Artner gegen Österreich = EuGRZ 1992, 476; vom 7. August 1996 - Nr. 48/1995/554/640 - Ferrantelli und Santangelo gegen Italien = ÖJZ 1997, 151, 152; vom 14. Dezember 1999 - Nr. 37019/97 - A.M. gegen Italien = StraFo 2000, 374, 375; vom 18. Oktober 2001 - Nr. 37225/97 - N.F.B. gegen Deutschland = NJW 2003, 2297; vom 20. Dezember 2001 - Nr. 33900/96 - P.S. gegen Deutschland = NJW 2003, 2893, 2894; vom 23. November 2005 - Nr. 73047/01 - Haas gegen Deutschland = JR 2006, 289, 291; BGHSt 46, 93, 94 ff. m. w. Nachw.; BGH NStZ 2004, 505, 506; 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321).

    Bei der Prüfung, ob insgesamt ein faires Verfahren vorlag, kommt es nach der Rechtsprechung des EGMR insbesondere auch darauf an, ob der Umstand, dass der Angeklagte keine Gelegenheit zur konfrontativen Befragung hatte, der Justiz zuzurechnen ist (EGMR (Ferrantelli &Santangelo) ÖJZ 1997, 151, 152; (Haas) JR 2006, 289, 291).

    So hat der EGMR entschieden, dass im Fall ausreichender, jedoch fehlgeschlagener Bemühungen seitens der Justiz eine Verurteilung aufgrund der Angaben eines nicht kontradiktorisch vernommenen Zeugen - bei äußerst sorgfältiger ("extreme care") Würdigung - möglich ist, solange sie nicht einzig und allein ("solely") auf diesen Angaben beruht 18 (EGMR (Artner) EuGRZ 1992, 476; (Haas) JR 2006, 289, 291).

  • BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08

    Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von

    b) Vor diesem Hintergrund und unter maßgeblicher Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. d) EMRK (vgl. hierzu EGMR, StV 1997, S. 617 - van Mechelen gegen Niederlande - NJW 2003, S. 2297 - N.F.B. gegen Deutschland - NStZ 2007, S. 103 - Haas gegen Deutschland - sowie BGHSt 46, 93 ; 51, 150 ) hat der Bundesgerichtshof Leitlinien zur Handhabung des Beschuldigtenrechts auf konfrontative Befragung von Belastungszeugen und zur Verwertbarkeit nicht konfrontierter Aussagen bei der Urteilsfindung entwickelt, die sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen lassen:.

    Ist der Zeuge lediglich im Ermittlungsverfahren oder sonst außerhalb der Hauptverhandlung vernommen worden, muss dem Beschuldigten entweder zu dem Zeitpunkt, in dem der Zeuge seine Aussage macht, oder in einem späteren Verfahrensstadium die Gelegenheit gegeben werden, den Zeugen selbst zu befragen, unter Umständen über seinen Verteidiger befragen zu lassen (vgl. BGHSt 51, 150 m.w.N.).

    Bei der Prüfung, ob insgesamt ein faires Verfahren vorlag, kommt es auch darauf an, ob der Umstand, dass der Angeklagte keine Gelegenheit zur konfrontativen Befragung hatte, der Justiz zuzurechnen ist (vgl. BGHSt 51, 150 ).

    Eine Verurteilung kann auf die Aussage eines nicht konfrontierten Zeugen regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (vgl. BGHSt 46, 93 ; 51, 150 jeweils mit weiteren Nachweisen. Ausführlich auch Schädler, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, Art. 6 MRK, Rn. 51 ff.; Safferling, NStZ 2006, S. 75 ff.).

  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 397/09

    Beeinträchtigungen des Konfrontationsrechts durch andere Vertragsstaaten der EMRK

    a) Die Revision stützt sich dabei auf die in der Rechtsprechung zu dieser Frage entwickelte "Stufentheorie" (vgl. EGMR NJW 2006, 2753 (Haas ./. Bundesrepublik Deutschland; hierzu BGH NJW 2000, 1661; BVerfG NJW 2001, 2245); BGHSt 46, 93; 51, 150).

    Danach hat der Beschuldigte als besondere Ausformung des Grundsatzes der Verfahrensfairness ein Recht, Belastungszeugen unmittelbar zu befragen oder befragen zu lassen; wenn ein Zeuge nur außerhalb der Hauptverhandlung vernommen worden ist, muss dem Beschuldigten dieses Recht zur konfrontativen Befragung entweder bei der Vernehmung oder zu einem späteren Zeitpunkt eingeräumt werden (BVerfG NJW 2010, 925 f.; BGHSt 51, 150, 154).

    Hierbei ist es von erheblicher Bedeutung, ob der Umstand, dass der Angeklagte keine Möglichkeit zur konfrontativen Befragung hatte und dies auch nicht durch kompensierende Maßnahmen (z.B. Videovernehmung; Anwesenheit zumindest des Verteidigers bei der Zeugenbefragung) ausgeglichen wurde, der Justiz zuzurechnen ist oder auf Gründen außerhalb des Einfluss- und Zurechnungsbereichs der Strafverfolgungsbehörden beruht (BGHSt 51, 150, 155).

    Dies schließt es regelmäßig aus, die Verurteilung des Angeklagten allein auf die Aussage der betreffenden Belastungszeugen zu stützen; diese kann vielmehr nur dann Grundlage einer Verurteilung sein, wenn sie durch andere, gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt wird (BGHSt 46, 93, 106; 51, 150, 155 f.; BGH NStZ 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321).

    Wenn die Unmöglichkeit konfrontativer Befragung der Justiz nicht zuzurechnen ist, kann eine Verurteilung auf die Aussage des Zeugen bei äußerst sorgfältiger Würdigung gestützt werden, wenn sie nicht einzig und allein auf dieser Aussage beruht (EGMR NJW 2006, 2753 (Haas/Deutschland); BGHSt 51, 150, 155; vgl. dazu auch Schädler in KK 6. Auflage, Art. 6 MRK Rdn. 51 ff., 59 f.; Meyer-Goßner StPO 52. Auflage, Art. 6 MRK Rdn. 22; Esser NStZ 2007, 106; Schädler StraFo 2008, 229; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 15.02.2023 - 2 StR 270/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: gesetzlich vertypter Milderungsgrund,

    Ob die fehlende Gelegenheit für den Angeklagten beziehungsweise seinen Verteidiger, einen Zeugen selbst zu befragen, eine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK begründet, hängt von einer einzelfallbezogenen Gesamtwürdigung ab (BGH, Urteil vom 13. Januar 2022 - 3 StR 341/21, NStZ 2022, 496, 497 f.; EGMR, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 9154/10, Schatschaschwili v. Deutschland, StV 2017, 213, 216 Rn. 100 f.; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925 f.; BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 StR 323/16, NStZ 2018, 51, 52; Beschlüsse vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09, BGHSt 55, 70, 74; vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150, 154).

    Ist die unterbliebene konfrontative Befragung eines Zeugen der Justiz zuzurechnen, kann eine Verurteilung auf dessen Angaben nur gestützt werden, wenn diese durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (BGH, Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150, 155 f.; Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 105 f.).

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob eine Verletzung des völkerrechtlich gewährleisteten Konfrontationsrechts im innerstaatlichen Recht lediglich auf der Ebene der Beweiswürdigung zu besonders strengen Beweis- und Begründungsanforderungen führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925, 926; BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 103 ff.; Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150, 157) oder - obwohl verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerfG, aaO) - die Unverwertbarkeit von auf einen nicht konfrontativ befragten Zeugen zurückgehender Informationen bewirkt (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 248; Senat, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09, BGHSt 55, 70, 78 f.).

  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch beim Betrug (unmittelbare Täuschungshandlung);

    Der Senat bemerkt jedoch, dass diese nur dann hätte erfolgreich sein können, wenn das Unterlassen der Vernehmung der Justiz zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150), die Durchführung der Vernehmung m.a.W. geboten gewesen wäre.
  • BGH, 04.05.2017 - 3 StR 323/16

    Voraussetzungen eines Konventionsverstoßes bei fehlender Gelegenheit zur

    Entscheidend ist vielmehr, ob das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung fair war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925, 926; BGH, Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150, 154 mwN zur Rspr. des EGMR).

    Ist dies nicht der Fall und die unterbliebene konfrontative Befragung des Zeugen der Justiz zurechenbar, kann eine Verurteilung auf die Angaben des Zeugen nur gestützt werden, wenn diese durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (BGH, Beschlüsse vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150, 155 mwN; vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09, BGHSt 55, 70, 75).

  • BGH, 20.12.2011 - 1 StR 547/11

    Reichweite des Verwertungsverbots gemäß § 252 StPO bei Berufsgeheimnisträgern

    Zum anderen genügt die Rüge nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil sie sich lediglich auf die Behauptung einer Verletzung des Konfrontationsrechts beschränkt und weder Angaben zum Inhalt der Vernehmung noch dazu enthält, ob die Angeklagte oder die Verteidigung von dem Vernehmungstermin unterrichtet waren, wann sie vom Inhalt der Vernehmung Kenntnis erlangt haben und ob sie zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens die Gelegenheit hatten, den Zeugen Dr. S. zu befragen oder befragen zu lassen (vgl. dazu BGHSt 51, 150, 154 ff. sowie Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 22a mwN).
  • BGH, 26.04.2017 - 1 StR 32/17

    Konfrontationsrecht (Grundsatz des fairen Verfahrens; individualschützender

    aa) Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob eine Verletzung des völkerrechtlich gewährleisteten Konfrontationsrechts im innerstaatlichen Recht lediglich auf der Ebene der Beweiswürdigung zu besonders strengen Beweis- und Begründungsanforderungen führt (vgl. BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925, 926; BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 103 ff.; Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150, 157 Rn. 25) oder - obwohl verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerfG aaO NJW 2010, 925, 926) - die Unverwertbarkeit auf einen nicht konfrontativ befragten Zeugen zurückgehender Informationen (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 248; nicht eindeutig BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09, BGHSt 55, 70, 78 f. Rn. 28-30) bewirkt.
  • BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13

    Verletzung des Konfrontationsrechts (Fragerecht; Zurechenbarkeit des Ausfalls);

    Der Umstand, dass der Angeklagte keine Möglichkeit zur konfrontativen Befragung des Zeugen hatte, ist der Justiz nicht zuzurechnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925, 926; BGH, Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150, 155).
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

    Dies steht aber der Verwertung der Angaben des Mitangeklagten K. nicht entgegen, weil das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung fair war (vgl. EGMR NStZ 2007, 103, 104; BGHSt 51, 150, 154 jew. m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14
    Hatte der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt die Gelegenheit zur konfrontativen Befragung des Zeugen, verstößt dies nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06 - BGHSt 51, 150 [154]; Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09 - BGHSt 55, 70 [75]), die an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anknüpft (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2001 - 33900/96 P.S. ./. Deutschland - NJW 2003, 2893 [2894]) dann nicht gegen Art. 6 Abs. 3 lit. d) EMRK, wenn das Verfahren " in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung den Geboten der Verfahrensfairness genügt ".

    Bei der Prüfung, ob in diesem Sinne insgesamt ein faires Verfahren vorlag, ist es von erheblicher Bedeutung, ob der Umstand, dass der Angeklagte keine Gelegenheit zur konfrontativen Befragung hatte und dies auch nicht durch kompensierende Maßnahmen (bspw. Vernehmung mittels Videotechnik oder Anwesenheit des Verteidigers bei einer Befragung) ausgeglichen wurde, den Justizbehörden bzw. den mit dem Verfahren befassten Gerichten (im Folgenden: Justiz) zuzurechnen ist oder ob hierfür Gründe außerhalb des Einfluss- und Zurechnungsbereichs der Strafverfolgungsbehörden maßgeblich sind (vgl. Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09 - BGHSt 55, 70 [75]; Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06 - BGHSt 51, 150 [155]).

    Ist ihr keine mangelnde Sorgfalt bei den Bemühungen vorzuwerfen, dem Beschuldigten die konfrontative Befragung von Zeugen zu ermöglichen, ist im Fall von deren Unerreichbarkeit die fehlende Gelegenheit zur Befragung hinzunehmen (vgl. BGH Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06 - BGHSt 51, 150 [155]).

    Ist die unterbliebene konfrontative Befragung eines Zeugen der Justiz zuzurechnen, soll eine Verurteilung auf dessen Angaben nur gestützt werden können, wenn diese Angaben durch gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (BGH Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 597/14 - Beschluss vom 15. Juni 2010 - 3 StR 157/10 - Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09 - BGHSt 55, 70 [75]; Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06 - BGHSt 51, 150 [155]; Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05 - NStZ-RR 2005, 321; Urteil vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04 - NStZ 2005, 224 [225]).

  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06

    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und

  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 33/19

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen);

  • OLG Brandenburg, 02.09.2020 - 1 Ss 54/20
  • OLG Brandenburg, 02.09.2020 - 53 Ss 83/20
  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Beweiswert der

  • BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beeinflussung von Zeugen als zulässiges

  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08

    Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine;

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06

    Verfassungsmäßigkeit einer Zeugenvernehmung unter optischer und akustischer

  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07

    Faires Verfahren (Konfrontationsrecht; Fragerecht; Berücksichtigung der EMRK);

  • BGH, 10.10.2007 - 1 StR 458/07

    Konfrontationsrecht (Recht auf ein faires Strafverfahren; Fragerecht; Bestellung

  • BGH, 22.05.2007 - 5 StR 94/07

    Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts;

  • BGH, 24.11.2009 - 5 StR 448/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unvollständige Würdigung festgestellter

  • OLG Nürnberg, 16.02.2015 - 1 OLG 8 Ss 295/14

    Revisionsbegründung in Strafsachen: Anforderungen an die Verfahrensrüge

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 297/10

    Überzeugungsbildung (Aufgabe des Tatrichters; hinreichende subjektive Gewissheit;

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - 5 Ss OWi 129/08

    Täteridentifizierung - Erforderlichkeit der Sachverständigenanhörung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2023 - 4 A 1130/22

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung

  • BGH, 03.05.2011 - 5 StR 119/11

    Unbegründete Revision; Konfrontationsrecht

  • OLG Jena, 25.01.2007 - Ausl 7/06

    Beantragung der Auslieferung eines Verfolgten zur Vollstreckung lebenslanger

  • KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08

    Weitere Beschwerde gegen Erzwingungshaft

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