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   BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06, 5 StR 182/06   

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https://dejure.org/2006,216
BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06, 5 StR 182/06 (https://dejure.org/2006,216)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2006 - 5 StR 181/06, 5 StR 182/06 (https://dejure.org/2006,216)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, 5 StR 182/06 (https://dejure.org/2006,216)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 1. Alt. StGB; § 27 StGB; § 28 Abs. 2 StGB analog; § 3 StGB; § 9 StGB; § 46 StGB; § 354 Abs. 1a StPO
    Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung; Aufklärungspflicht; Vermögensschaden bei Sportwetten: Eingehungsbetrug, schadensgleiche Vermögensgefährdung, Kausalität, Schädigung ausländischer Wettanbieter, Quotenschaden, Schadensrealisierung, ...

  • lexetius.com

    StGB § 263

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • aufrecht.de

    Strafbarkeit von Spielmanipulationen im Fußball

  • Wolters Kluwer

    Täuschung durch Abgabe der Wettscheine bei Verschweigen einer Manipulation des Sportereignisses; Durchführung eines Sportwettbetruges; Verpflichtung zur Entgegennahme von Wetten auf Sportereignisse oder zur Auszahlung des Wettbetrages durch den Wettanbieter ; ...

  • Judicialis

    StGB § 263

  • ra.de
  • RA Kotz

    Sportwettenbetrug - Schadensfeststellung und Manipulation

  • streifler.de

    Fußballwettskandal

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Täuschung und Vermögensschäden beim Sportwettenbetrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263
    Betrug bei Sportwetten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilungen im Fußballwettskandal rechtskräftig

  • wb-law.de (Pressemitteilung)

    Verurteilungen im Fußballwettskandal rechtskräftig

  • faz.net (Pressebericht, 15.12.2006)

    Beihilfe zum Betrug: Hoyzer muß doch ins Gefängnis

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilungen im Fußballwettskandal rechtskräftig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verurteilungen im Hoyzer-Fußballwettskandal rechtskräftig

  • dr-schulte.de (Kurzinformation)

    Hoyzer arbeitet im Wettbüro!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verurteilungen im Hoyzer-Fußballwettskandal rechtskräftig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilungen im Fußballwettskandal rechtskräftig

  • berliner-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.11.2006)

    Wer ist der Bundesanwalt Hartmut Schneider, der so überraschend einen Freispruch für den Schiedsrichter Robert Hoyzer gefordert hat?

Besprechungen u.ä. (9)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Wetten und Betrug - Zur konkludenten Täuschung ("Hoyzer"-Fall) (Dr. Michael Kubiciel; HRRS 2/2007, S. 68 ff.)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Juristischer und wirtschaftlicher Schaden (Prof. Dr. Frank Saliger; HRRS 2012, 363)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Betrug durch den Abschluss manipulierter Fußballwetten: Das Hoyzer-Urteil als Sündenfall der Ausdehnung des Betrugstatbestandes? (Karsten Gaede; HRRS 1/2007, S. 18 ff.)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sportwettenbetrug durch manipulierte Fußballspiele

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Betrug durch Wettmanipulationen (Prof. Dr. Ralf Krack; ZIS 2007, 103)

  • law-journal.de PDF, S. 16 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zum Schaden beim Sportwettenbetrug (Stud. Philip von der Meden, LL.B., Hamburg; Bucerius Law Journal 2/2007, S. 61)

  • dr-schulte.de (Entscheidungsanmerkung)

    Hoyzer arbeitet im Wettbüro!

  • aufrecht.de (Kurzanmerkung)

    Wettbetrüger machen sich des Betruges strafbar - Bundesgerichtshof entscheidet gegen die Anträge von Verteidigung und Bundesstaatsanwalt!

  • strafakte.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Betrug und der fiktive Vermögensschaden

In Nachschlagewerken (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 165
  • NJW 2007, 782
  • NStZ 2007, 151
  • NStZ 2007, 567
  • NJ 2007, 131
  • JR 2007, 471
  • SpuRt 2007, 70
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 313/79

    Verwirklichung des Betrugstatebstandes durch Abschluss eines

    Auszug aus BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06
    Dem Angebot auf Abschluss eines Sportwettenvertrages ist in aller Regel die konkludente Erklärung zu entnehmen, dass der in Bezug genommene Vertragsgegenstand nicht vorsätzlich zum eigenen Vorteil manipuliert ist (im Anschluss an BGHSt 29, 165).

    aa) Der 3. Strafsenat hat bereits entschieden, dass ein Wettteilnehmer, der den Gegenstand des Wettvertrages zu seinen Gunsten beeinflusst, einen Betrug begeht, wenn er diesen Umstand bei Abschluss des Wettvertrages verschweigt (BGHSt 29, 165, 167 - "Pferdewetten"): Dem Vertragsangebot könne die stillschweigende Erklärung entnommen werden, der Wetter selbst habe die Geschäftsgrundlage der Wette nicht durch eine rechtswidrige Manipulation verändert; in dem Verschweigen der Manipulation liege eine Täuschung durch schlüssiges Handeln (BGHSt 29, 165, 167 f.).

    Beim Abschluss einer Sportwette erklärt demnach regelmäßig jeder der Beteiligten konkludent, dass das wettgegenständliche Risiko nicht durch eine von ihm veranlasste, dem Vertragspartner unbekannte Manipulation des Sportereignisses zu seinen Gunsten verändert wird (BGHSt 29, 165).

    Deshalb darf der Tatrichter grundsätzlich nicht an ein Unterlassen, sondern muss an das aktive Tun - also insbesondere den jeweiligen Vertragsschluss - anknüpfen (missverständlich deshalb BGHSt 29, 165, 167, soweit dort auf ein "Verschweigen" abgestellt wird), wenn in der Erklärung bereits die Täuschungshandlung zu sehen ist.

    bb) Durch die konkludente Täuschung über die Manipulationsfreiheit des Wettgegenstandes ist bei den jeweiligen Mitarbeitern der Wettanbieter auch ein entsprechender Irrtum erregt worden (vgl. BGHSt 29, 165, 168).

  • BGH, 20.06.1961 - 5 StR 184/61

    Spätwetten - § 263 StGB, konkludente Erklärung, Unterlassen

    Auszug aus BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06
    Gegen die Auffassung, beim Abschluss einer Sportwette erkläre der Wetter zugleich die Nichtmanipulation des sportlichen Ereignisses, wird - im Anschluss an BGHSt 16, 120 ("Spätwette", m. abl. Anm. Bockelmann NJW 1961, 1934) - geltend gemacht, die Annahme einer solchen Erklärung liefe auf eine "willkürliche Konstruktion" hinaus (vgl. Gauger, Die Dogmatik der konkludenten Täuschung [2001] S. 164 f.; Weber aaO S. 57 f.; Schlösser aaO S. 425 f.; Schild ZfWG 2006, 213, 215 ff.); damit werde zudem in unzulässiger Weise ein lediglich gemäß § 13 StGB strafbares Unterlassen in ein aktives Tun umgedeutet (vgl. Schlösser aaO S. 426; Schild aaO S. 216).

    Dieser Begründung steht die Entscheidung des Senats in BGHSt 16, 120 ("Spätwette") nicht entgegen.

  • BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit rechtswidrigen Preisabsprachen

    Auszug aus BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06
    Erklärungsinhalt kann danach auch sein, dass etwas nicht geschehen ist (sog. "Negativtatsache"), etwa ein Angebot ohne vorherige Preisabsprache zwischen den Bietern zustande kam (vgl. BGHSt 47, 83, 87).

    Eine konkludente Erklärung derartiger Negativtatsachen kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es um erhebliche vorsätzliche Manipulationen des Vertragsgegenstandes geht, auf den sich das kommunikative Verhalten bezieht (vgl. RGSt 20, 144: Überstreichen schwammbefallener Hausteile; RGSt 59, 299, 305 f.: Überdecken schlechter Ware; RGSt 29, 369, 370; 59, 311, 312; BGH MDR 1969, 497 f.: Verfälschen von Lebensmitteln; BGHSt 8, 289: Zurückbehalten des Hauptgewinnloses einer Lotterie; BGH NJW 1988, 150: Erschleichen einer Prädikatsbezeichnung für Wein; BGHSt 38, 186; 47, 83: unzulässige vorherige Preisabsprache; vgl. zur konkludenten Täuschung bei Manipulation auch Pawlik, Das unerlaubte Verhalten beim Betrug [1999] S. 87).

  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00

    Abhebung fehlgebuchter Gutschriften

    Auszug aus BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06
    Es ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier auch - anders als etwa im Fall der Fehlbuchung (dazu näher BGHSt 39, 392; 46, 196) - kein Ansatzpunkt zum Verständnis der Erklärungen bei Wettabschluss.

    Für den Erklärungsinhalt und die Überprüfungspflicht wichtig können Allgemeine Geschäftsbedingungen allerdings dann sein, wenn es nicht um die aktive Manipulation des Vertragsgegenstandes, sondern um das Ausnutzen von Fehlern wie etwa bei einer Fehlbuchung geht (vgl. BGHSt 46, 196).

  • BGH, 20.11.1992 - 2 StR 384/92

    Annahme eines minder schweren Falls erfordert eine Gesamtbetrachtung über alle

    Auszug aus BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06
    Deshalb war kein Härteausgleich gerechtfertigt (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 4).
  • BGH, 13.05.2003 - 1 StR 529/02

    Beweiswürdigung (Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage eines

    Auszug aus BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06
    Daher wäre lediglich ein Absehen von einer Entscheidung, nicht etwa, wie zu weitgehend erfolgt, eine Antragsabweisung zu tenorieren gewesen (vgl. BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1).
  • BGH, 12.06.1991 - 3 StR 155/91

    Betrug - Vermögensschaden - Sonderrabatt - Rabatt

    Auszug aus BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06
    Wenn der Wert des Anspruchs auf die Leistung des Täuschenden hinter dem Wert der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten zurückbleibt, ist der Getäuschte geschädigt (vgl. BGHSt 16, 220, 221; BGH NStZ 1991, 488).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06
    Weil M. S. nach den (insoweit tragfähigen) Feststellungen des Landgerichts in diesem Fall als Mittäter des Angeklagten A. S. gehandelt hat, und ihm deshalb aufgrund des gemeinsamen Tatplans das Handeln A. S. s in Deutschland und auch der Ort dieses Handelns zuzurechnen ist, ist Tatort im Sinne von § 9 StGB auch für M. S. Deutschland (vgl. BGHSt 39, 88, 91; Tröndle/Fischer aaO § 9 Rdn. 3).
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 178/99

    Kenntnis der Finanzbehörden; Tatbestandsmäßigkeit der Steuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06
    Schließlich war ohnehin strafschärfend zu berücksichtigen, dass sich der Vorsatz über den durch Eingehung der Wetten bereits vollendeten Schadenseintritt hinaus auf eine ganz erhebliche Gewinnsumme bezog und damit das vom Vorsatz umfasste Handlungsziel den als "Durchgangsschaden" erfassten Quotenschaden des Wettanbieters jeweils ganz erheblich überstieg (vgl. auch BGHSt 43, 270, 276; BGH NStZ 2000, 38, 39).
  • BGH, 25.06.2003 - 1 StR 469/02

    BGH bestätigt Urteil wegen Untreue gegen eine Nachlaßverwalterin aus Karlsruhe

    Auszug aus BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06
    bb) Auch im Übrigen hält die Strafzumessung im Ergebnis revisionsrechtlicher Überprüfung stand: Das Landgericht hat zwar verkannt, dass es sich bei § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 erste Alt. StGB nicht um einen Qualifikationstatbestand des gewerbsmäßigen Betruges, sondern um eine Strafzumessungsregel handelt, die grundsätzlich eine Gesamtwürdigung aller schuldrelevanten Gesichtspunkte erfordert (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 2 Besonders schwerer Fall 1) und insbesondere auch deshalb ausscheiden kann, weil die Voraussetzungen eines vertypten Strafmilderungsgrunds (hier etwa §§ 21, 27 StGB) vorliegen (BGH wistra 2003, 297).
  • BGH, 05.11.2003 - 1 StR 287/03

    Betrug (Versuch; Vollendung; Vermögensschaden: schadensgleiche

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

  • BGH, 29.09.1998 - XI ZR 334/97

    Staatlich genehmigte Sportwetten sind rechtsverbindlich

  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04

    Zu den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs

  • BGH, 26.07.1972 - 2 StR 62/72

    EC-Karte I - § 266 StGB, Mißbrauchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht verneint

  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

  • BGH, 22.10.1997 - 5 StR 223/97

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts (Besetzung der Schöffen bei der

  • OLG München, 26.09.2006 - 5St RR 115/05

    Strafrechtliche Beurteilung der Vermittlung von Sportwetten nach Großbritannien

  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht

  • BGH, 24.04.2003 - 4 StR 94/03

    Strafzumessung (Widerlegung der indiziellen Wirkung von Regelbeispielen)

  • RG, 29.10.1934 - 3 D 1082/34

    1. Bedarf es bei einem Betrug, den der Dienstberechtigte bei Eingehung eines

  • BGH, 19.02.1969 - 1 StR 617/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betrugs und vorsätzlichen

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

  • BGH, 03.11.1955 - 3 StR 172/55
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

  • BGH, 06.09.2001 - 5 StR 318/01

    Betrug; Scheckeinlösung ohne Rechtsanspruch; Fehlüberweisung; Täuschung

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über

  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 155/87

    Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zum Vergehen gegen das Weingesetz

  • RG, 08.02.1897 - 149/97

    Wann ist beim Verkaufe verfälschter Nahrungsmittel ein Betrug durch Unterdrücken

  • RG, 26.06.1925 - I 142/25

    1. Kann ein im Berufungsverfahren nicht erörterter Mangel des erstinstanzlichen

  • RG, 28.11.1889 - 2727/89

    Macht sich der Verkäufer einer mit verborgenen, für den Käufer unerkennbaren

  • RG, 07.07.1925 - I 192/25

    1. Verliert ein Gegenstand des täglichen Bedarfs diese Eigenschaft dadurch, daß

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Ein Vermögensschaden und damit ein vollendeter Betrug bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses liege vor, wenn der erlangte Anspruch weniger wert sei als die übernommene Verpflichtung (vgl. BGHSt 16, 220 ; 30, 388 ; 45, 1 ; 51, 165 ; Cramer/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 263 Rn. 128 ff.).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Dem Angebot auf Abschluss eines Vertrages ist demnach in aller Regel die konkludente Erklärung zu entnehmen, dass der in Bezug genommene Vertragsgegenstand nicht vorsätzlich zum eigenen Vorteil manipuliert wird (BGHSt 51, 165, 171).
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Täuschung im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB auch konkludent durch eine schlüssige Handlung erfolgen kann (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, 3; vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 169 f.).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Zur Schadensfeststellung beim Sportwettenbetrug (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Rn. 16 ff.; Urteil vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 313/79, BGHSt 29, 165, 167 f.; RG, Urteil vom 17. Dezember 1928 - III 1006/28, RGSt 62, 415, 416), die in der Literatur weitgehend Zustimmung gefunden hat (Cramer/Perron, in Schönke/Schröder, 28. Aufl., § 263 Rn. 16e; Fischer, 60. Aufl., § 263 Rn. 32; SSW-StGB/Satzger, § 263 Rn. 38; Fasten/Oppermann, JA 2006, 69, 71; Feinendegen, NJW 2007, 787, 788; Gaede, HRRS 2007, 16; Krack, ZIS 2007, 103, 105; Kubiciel, HRRS 2007, 68, 69 f.; Petropoulos/Morozinis, wistra 2009, 254, 255; Reinhart, SpuRt 2007, 52, 53 f.; Saliger/Rönnau/Kirch-Heim, NStZ 2007, 361, 362 ff.; vgl. auch Maaß, GA 1984, 264, 280 ff.; aus zivilrechtlicher Sicht Henssler, Risiko als Vertragsgegenstand, S. 471).

    Die Manipulationsfreiheit ist eine notwendige Bedingung für die Durchführbarkeit eines auf ein ungewisses Ereignis ausgerichteten Wettvertrages; sie gehört deshalb zum Inhalt eines in sich schlüssigen (konkludenten) Antrags auf dessen Abschluss (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Rn. 27).

    aa) Da nach den Feststellungen die Wettanbieter die Wettverträge nicht abgeschlossen und dementsprechend auch keine Gewinne ausbezahlt hätten, wenn ihnen die Manipulationen der gewetteten Spiele bekannt geworden wären, ist der für die Annahme eines Betruges erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen dem täuschungsbedingten Irrtum und der in der Gewinnausschüttung liegenden Vermögensverfügung gegeben (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Rn. 34).

    Beide Verfügungen und die durch sie ausgelösten Nachteile bilden zusammen eine Betrugstat (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 162 f.; Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Rn. 35 f.; Urteil vom 29. Januar 1997 - 2 StR 633/96, NStZ 1997, 542, 543; RG, Urteil vom 17. März 1932 - III 841/31, RGSt 66, 175, 180; LK-StGB/Lackner, 10. Aufl., § 263 Rn. 292 f.; LK-StGB/Tiedemann, 12. Aufl., § 263 Rn. 274; Tenckhoff in FS Lackner, S. 677, 680).

    Auf die Frage, ob die Manipulationen der Angeklagten tatsächlich den Ausgang der betroffenen Spiele beeinflusst haben, kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Rn. 35 f.; a.A. Saliger/Rönnau/Kirch-Heim, NStZ 2007, 361, 368; Saliger in FS Samson, S. 455, 460).

    Es reiche aus, wenn die insoweit relevanten Risikofaktoren gesehen und bewertet werden (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Rn. 32 f.; SSW-StGB/Satzger, § 263 Rn. 212; Engländer, JR 2007, 477, 479; Gaede, HRRS 2007, 16, 18; Krack, ZIS 2007, 103, 109; Ostermeier, ZfWG 2007, 253, 260).

    ff) Eine Divergenzvorlage nach § 132 Abs. 2 GVG ist nicht erforderlich, weil der 5. Strafsenat die in seinem Urteil vom 15. Dezember 2006 (5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Rn. 32 f.) vertretene Auffassung, dass der eingetretene Vermögensschaden nicht beziffert werden müsse, mit Beschluss vom 13. April 2012 (5 StR 442/11, NJW 2012, 2370 Rn. 7) aufgegeben und mit Rücksicht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2011 (2 BvR 2500/09 u.a., NStZ 2012, 496 Rn. 176) entschieden hat, dass es im Fall der Annahme eines Eingehungsbetrugs einer ausreichenden Beschreibung und Bezifferung der täuschungsbedingten Vermögensschäden bedarf.

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Die Gefahr eines endgültigen Verlusts eines Vermögensbestandteils muss vielmehr so groß sein, dass sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat (BGHSt 51, 165, 177; vgl. auch BGHSt 21, 112 ff.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 32).
  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08

    Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte

    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten miterklärt (BGHSt 51, 165, 169 f.; 47, 1, 3).

    Diese werden regelmäßig durch den normativen Gesamtzusammenhang geprägt sein, in dem die Erklärung steht (vgl. BGHSt 51, 165, 170).

    Damit gingen sie - jedenfalls in der Form des sachgedanklichen Mitbewusstseins (vgl. BGHSt 51, 165, 174) - davon aus, dass die Bemessungsgrundlage zutreffend bestimmt und die Tarife nicht manipulativ zu ihren Lasten erhöht wurden.

  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 426/18

    Betrug (Täuschung über Tatsachen: Tatsachenbegriff, konkludente Täuschung durch

    Welcher Inhalt einer Erklärung zukommt, hat der Tatrichter anhand des Empfängerhorizonts und der Erwartungen der Beteiligten zu ermitteln und festzustellen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15, aaO, 216; vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 170; Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NJW 2009, 2900, 2901).
  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

    b) Ein Schaden i.S.v. § 263 StGB tritt ein, wenn die Vermögensverfügung (hier die vertragsgemäße Bezahlung der Anlagesumme an den Angeklagten beziehungsweise eines seiner Unternehmen) unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Verfügenden führt (Prinzip der Gesamtsaldierung, vgl. BGHSt 3, 99, 102; 16, 220, 221; 30, 388, 389; 34, 199, 203; 45, 1, 4; 51, 10, 15 Rdn. 18; 51, 165, 174 Rdn. 31; BGHR StGB § 263 Abs. 1, Vermögensschaden 54, 70; BGH, Beschl. vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05 - BVerfG, Beschl. vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 - 2. Kammer des 2. Senats - Hefendehl in MünchKomm-StGB § 263 Rdn. 442 ff.).

    Dementsprechend erkannte der Bundesgerichtshof auch schon früher: "Für Risikogeschäfte, wie sie hier in Rede stehen, folgt daraus, dass ein Vermögensschaden nur insoweit vorliegt, als die von dem Getäuschten eingegangene Verpflichtung wertmäßig höher ist als die ihm dafür gewährte Gegenleistung unter Berücksichtigung aller mit ihr verbundenen, zur Zeit der Vermögensverfügung gegebenen Gewinnmöglichkeiten" (BGHSt 30, 388, 390; vgl. auch BGHSt 34, 394, 395 und BGHSt 51, 165, 177 Rdn. 38, wonach die Annahme einer konkreten Vermögensgefährdung bedeutet, dass nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise schon eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage vorliegen muss, dass sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat; sowie Hefendehl in MünchKomm-StGB § 263 Rdn. 718: "Hierbei handelt es sich indes um ein Scheinproblem, weil die ‚Möglichkeit des Schadens' eben ein Schaden sein muss").

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11

    Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung:

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Tz. 16 ff.; Urteil vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 313/79, BGHSt 29, 165, 167 f.; RG, Urteil vom 17. Dezember 1928 - III 1006/28, RGSt 62, 415, 416), die in der Literatur weitgehend Zustimmung gefunden hat (Cramer/Perron in Schönke/Schröder, 28. Aufl., § 263 Tz. 16e; Fischer, 60. Aufl., § 263 Tz. 32; SSW-StGB/Satzger, § 263 Tz. 38; Fasten/Oppermann, JA 2006, 69, 71; Feinendegen, NJW 2007, 787, 788; Gaede, HRRS 2007, 16; Krack, ZIS 2007, 103, 105; Kubiciel, HRRS 2007, 68, 69 f.; Petropoulos/Morozinis, wistra 2009, 254, 255; Reinhart, SpuRt 2007, 52, 53 f.; Saliger/Rönnau/Kirch-Heim, NStZ 2007, 361, 362 ff.; vgl. auch Maaß, GA 1984, 264, 280 ff.; aus zivilrechtlicher Sicht Henssler, Risiko als Vertragsgegenstand, S. 471).

    Die Manipulationsfreiheit ist eine notwendige Bedingung für die Durchführbarkeit eines auf ein ungewisses Ereignis ausgerichteten Wettvertrages; sie gehört deshalb zum Inhalt eines in sich schlüssigen (konkludenten) Antrags auf dessen Abschluss (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Tz. 27).

    Da nach den Feststellungen die Wettanbieter die Wettverträge nicht abgeschlossen und dementsprechend auch keine Gewinne ausbezahlt hätten, wenn ihnen die Manipulationen der gewetteten Spiele bekannt geworden wären, ist der für die Annahme eines Betruges erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen dem bei ihnen eingetretenen täuschungsbedingten Irrtum und der in der Gewinnausschüttung liegenden Vermögensverfügung gegeben (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, Tz. 34).

    Beide Verfügungen und die durch sie ausgelösten Nachteile bilden zusammen eine Betrugstat (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Tz. 162 f.; Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Tz. 35 f.; Urteil vom 29. Januar 1997 - 2 StR 633/96, NStZ 1997, 542, 543; RG, Urteil vom 17. März 1932 - III 841/31, RGSt 66, 175, 180; LK-StGB/Lackner, 10. Aufl., § 263 Tz. 292 f.; LK-StGB/Tiedemann, 12. Aufl., § 263 Tz. 274; Tenckhoff in FS Lackner, S. 677, 680).

    (2) Auf die Frage, ob die Manipulationen tatsächlich den Ausgang der betroffenen Spiele beeinflusst haben, kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Tz. 35 f.; a.A. Saliger/Rönnau/ Kirch-Heim, NStZ 2007, 361, 368; Saliger in FS Samson, S. 455, 460).

    Jedenfalls aus wirtschaftlicher Sicht ist auf Seiten der betreffenden ausländischen Wettanbieter eine Schädigung eingetreten (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Tz. 49).

    In seinem Urteil vom 15. Dezember 2006 (5 StR 181/06) hat der 5. Strafsenat entschieden, dass bei Wetten mit festen Quoten auf manipulierte Fußballspiele bereits mit Abschluss des Wettvertrages ein vollendeter Betrug zum Nachteil der getäuschten Wettanbieter gegeben ist.

    Es reiche aus, wenn die insoweit relevanten Risikofaktoren gesehen und bewertet werden (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Tz. 32 f.; SSW-StGB/Satzger, § 263 Tz. 212; Engländer, JR 2007, 477, 479; Gaede, HRRS 2007, 16, 18; Krack, ZIS 2007, 103, 109; Ostermeier, ZfWG 2007, 253, 260).

    (ff) Eine Divergenzvorlage nach § 132 Abs. 2 GVG ist nicht erforderlich, weil der 5. Strafsenat die in seinem Urteil vom 15. Dezember 2006 (5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Tz. 32 f.) vertretene Auffassung, dass der eingetretene Vermögensschaden nicht beziffert werden müsse, mit Beschluss vom 13. April 2012 (5 StR 442/11, NJW 2012, 2370 Tz. 7) aufgegeben und mit Rücksicht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2011 (2 BvR 2500/09 u.a., NStZ 2012, 496 Tz. 176) entschieden hat, dass es im Fall der Annahme eines Eingehungsbetrugs einer ausreichenden Beschreibung und Bezifferung der täuschungsbedingten Vermögensschäden bedarf.

  • LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20

    Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis

    (1) Maßgeblich für die Auslegung ist die Verkehrsanschauung, welche von dem durch die Erwartungen der Beteiligten - der erklärenden UUEE Gruppe und des die Erklärung entgegennehmenden zuständigen Sachbearbeiters bei dem Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg - geprägten Empfängerhorizont bestimmt sowie durch die im Zeitpunkt der Erklärung maßgeblichen rechtlichen Vorschriften ergänzt und modifiziert wird (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26.4.2001 - 4 StR 439/00, juris Rn. 9 ff.; BGH, Urteil vom 15.12.2006 - 5 StR 181/06, juris Rn. 20).
  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17

    Konkludente Täuschung gegenüber den Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 125/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 138/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 3/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15

    Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 182/06

    Verurteilungen im Fußballwettskandal rechtskräftig

  • BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13

    Wettbetrug (konkludente Täuschung über die Manipulation der Wette:

  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 405/13

    Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Lösungen (Eignung zur Irreführung als

  • OLG München, 07.09.2009 - 5St RR 246/09

    Betrug: Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Vergütung für Werkleistungen

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

  • LG Bochum, 19.05.2011 - 12 KLs 16/11

    Täter sind nach gemeinschaftlichem Abschluss von Wetten auf Fußballspiele bei

  • BGH, 13.04.2012 - 5 StR 442/11

    Schadensberechnung beim täuschungsbedingt gewährtem Kreditbetrug und

  • LG Bonn, 17.01.2007 - 36 B 3/06
  • BGH, 16.04.2008 - 5 StR 615/07

    Bedingter Vorsatz bei Wirtschaftsstraftaten und Betrug; Abgrenzung von

  • OLG Stuttgart, 12.05.2016 - 4 Ss 73/16

    Computerbetrug: Einsatz überlegenen Sonderwissens durch Ausnutzen eines

  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 171/19

    Betrug (Täuschung: Täuschung über Tatsachen durch Prognosen, Aufklärungspflichten

  • AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23

    Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren

  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 344/14

    Betrug (Täuschung: unbeachtliche Erkennbarkeit der Täuschung; Vermögensschaden:

  • BayObLG, 27.05.2020 - 205 StRR 2332/19

    Voraussetzungen des Erschleichens von Leistungen bei übertragbarem Fahrschein

  • OLG München, 28.01.2009 - 5St RR 12/09

    Betrug: Verstecken von Lebensmitteln mit nicht abgelaufenem

  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 245/19

    Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Strafurteil (Zulässigkeit des Antrages;

  • BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08

    Betrug durch Einreichung eines abhanden gekommenen oder durch eine Straftat

  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

  • BGH, 05.03.2008 - 5 StR 36/08

    Erforderliche Feststellungen zum Beleg eines Irrtums beim Betrug (Begrenzung

  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Begriff der Verdunkelungsgefahr

  • LG Essen, 12.03.2010 - 56 KLs 20/08

    Christoph Broelsch

  • OLG Stuttgart, 29.09.2011 - 2 Ws 33/11

    Betrug durch Doping: Zahlung einer Vergütung an einen gedopten Straßenradprofi

  • BGH, 24.10.2018 - 5 StR 477/17

    Betrug (konkludente Täuschung; Fehlen eindeutiger Urteilsfeststellungen zum

  • BGH, 26.11.2009 - 5 StR 91/09

    Umsatzsteuerkarussell; Eingehungsbetrug; Vermögensvergleich; Gesamtsaldierung;

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23

    Vertragsschluss ist keine Bonitätsbestätigung!

  • BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vergewaltigungsvorsatzes (Irrtum; ambivalentes

  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09

    Untreue; Fremdgeld; Einzahlung; Geschäftskonto; Feststellungen;

  • OLG Köln, 21.12.2007 - 81 Ss 111/07

    Bücherklau aus der Uni-Bibliothek: Literaturprofessor rechtskräftig verurteilt

  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 238/19

    Mord (Heimtücke)

  • VG Berlin, 27.10.2020 - 12 K 68.19
  • LG Regensburg, 17.03.2020 - Ks 156 Js 19484/14

    Erkrankung, Angeklagte, Kaufpreis, Bescheid, Krankenhaus, Hauptverhandlung,

  • BGH, 16.04.2008 - 5 StR 616/07

    Kein Vermögensschaden bei Absicht vertragswidriger Weitervermietung eines

  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06

    Urteilsgründe; Anforderungen; frühere Einlassung; ERörterung; Betrug;

  • OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
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